Initial Public Offering (IPO): - Org-Portal.org
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<strong>Initial</strong> <strong>Public</strong> <strong>Offering</strong> (<strong>IPO</strong>): Ausgestaltung, Prozess und Beteiligte 6<br />
3.2 Aktiengattung und -herkunft<br />
Bei einer Unterscheidung der Aktie nach ihrer Übertragbarkeit ist zwischen<br />
Inhaberaktie, Namensaktie und vinkulierter Namensaktie zu unterscheiden. Die<br />
Namensaktie erfordert im Gegensatz zur Inhaberaktie die Eintragung des Aktionärs<br />
im Aktienbuch der Gesellschaft und ermöglicht der Unternehmung einen Überblick<br />
über die Aktionärsstruktur. Die vinkulierte Namensaktie erfordert zusätzlich die<br />
Zustimmung der Gesellschafter zur Übertragung. Die Inhaberaktie ist aufgrund ihrer<br />
leichten Übertragbarkeit die häufigste Aktienform in Deutschland. 23<br />
Unterscheidet man die Aktien nach dem Umfang der mit ihr verbundenen Rechte, so<br />
ist zwischen Stammaktien, welche die vom Aktiengesetz v<strong>org</strong>esehen Rechte<br />
gewähren, und Vorzugsaktien, welche Änderungen in gewissen Punkten vorweisen,<br />
zu trennen. Am häufigsten ist dabei die Gewährung einer höheren Dividende als<br />
Ausgleich für fehlendes Stimmrecht. 24 Die Vorzugsaktie bietet sich für den Fall an,<br />
dass möglichst wenig Einfluss abgegeben werden soll. Allerdings liegt oft ein<br />
Abschlag in der Bewertung vor und sie ist international wenig akzeptiert. 25<br />
Nach der Mittelherkunft kann sich die Unternehmung für eine Umplazierung, d. h.<br />
die Abgabe bestehender Anteile, oder eine Kapitalerhöhung entscheiden. Real liegt<br />
meist eine Kombination vor, so dass ein „Exitkanal“ für die Altgesellschafter oder<br />
Venture Capital – Investoren eröffnet und gleichzeitig neues Eigenkapital generiert<br />
wird. 26 Als negatives Signal wird dabei eine zu hohe Abgabe von Anteilen durch die<br />
Altaktionäre gewertet.<br />
3.3 Marktsegment<br />
Bei Vernachlässigung des außerbörslichen Handels und des Telefonhandels, lässt<br />
sich die deutsche Börse in drei Teilsegmente unterteilen. Der Amtliche Handel ist<br />
das Segment für die großen Unternehmungen, wohingegen mittelständige<br />
Unternehmungen, aufgrund der geringeren Zulassungs- und Publizitäts-<br />
23 Vgl. zu diesem Abschnitt Perridon, L., Steiner, M. (1997), S. 357f.<br />
24 Vgl. ebenda, S. 358f.<br />
25 Vgl. Blättchen, W., Jacquillat, B. (1999), S. 101f.<br />
26 Vgl. zu diesem Abschnitt ebenda, S. 97f.