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Initial Public Offering (IPO): - Org-Portal.org

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<strong>Initial</strong> <strong>Public</strong> <strong>Offering</strong> (<strong>IPO</strong>): Ausgestaltung, Prozess und Beteiligte 5<br />

unterscheiden, da sich das Verhalten dieser Gruppen am Kapitalmarkt oft sehr stark<br />

unterscheidet. 16 Beide Gruppen streben eine hohe Rendite bzw. die Diversifikation<br />

ihres Portfolios an und haben prinzipiell ein Interesse an einem niedrigen Emissionspreis<br />

und hohen Wachstumsaussichten. Für institutionelle Investoren spielt häufig<br />

auch der Einfluss auf die Unternehmung durch die Ausübung der Aktionärsrechte<br />

eine entscheidende Rolle. 17 Für Venture Capital-Investoren bietet die Börseneinführung<br />

einen „Exitkanal“ und ermöglicht den Rückzug aus dem Investment. 18<br />

3 Gestaltungsvariablen des <strong>Initial</strong> <strong>Public</strong> <strong>Offering</strong><br />

3.1 Rechtsform<br />

Zur Börseneinführung bedarf es der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) oder<br />

der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Letztere ist im Spezialfall auch in<br />

der Ausgestaltung als GmbH & Co KGaA möglich. 19 Ist die derzeitige Rechtsform<br />

eine andere, so muss vor dem Börsengang eine Umwandlung erfolgen. Die<br />

Möglichkeiten hierfür sind im Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechtes vom<br />

1. Januar 1995 geregelt. Als Formen stehen dabei Verschmelzung, Formwechsel,<br />

Spaltung und Vermögensübertragung zur Verfügung. 20<br />

Die Form der KGaA verbindet Elemente aus Personen- und Kapitalgesellschaft. Ihre<br />

Vorteile bestehen in einem flexibleren Gestaltungsspielraum und steuerlichen<br />

Begünstigungen. Da die Bemessungsgrundlage der Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

bei der KGaA der Einheitswert ist, welcher meist unter dem Börsenwert liegt,<br />

ergeben sich hier geringere Steuerbelastungen. Allerdings existieren auch einige<br />

Nachteile, wie z. B. die niedrigere Akzeptanz im Ausland. Deshalb ist die KGaA<br />

auch weniger verbreitet als die AG. 21 Als Vorteil der Aktiengesellschaft sind die<br />

große Aufteilbarkeit des Kapitals, die in der Regel hohe Fungibilität, die Möglichkeit<br />

der breiten Streuung und die relativ strikte rechtliche Ausgestaltung zu nennen. 22<br />

16 Vgl. ebenda, S. 59.<br />

17 Vgl. Rapp, H.-W. (1996), S. 68ff.<br />

18 Vgl. Schmitt, H. (1984), S. 299.<br />

19 Vgl. Perridon, L., Steiner, M. (1997), S. 356.<br />

20 Vgl. Korts, S., Korts,. P. (1999), S. 67.<br />

21 Vgl. zu diesem Abschnitt Blättchen, W., Jacquillat, B. (1999), S. 89ff.<br />

22 Vgl. Perridon, L., Steiner, M. (1997), S. 357.

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