Initial Public Offering (IPO): - Org-Portal.org
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<strong>Initial</strong> <strong>Public</strong> <strong>Offering</strong> (<strong>IPO</strong>): Ausgestaltung, Prozess und Beteiligte 13<br />
einführungen meist ein Festpreisverfahren angewandt. 57 Das Bankenkonsortium<br />
übernimmt in diesem Fall das gesamte Emissionsvolumen zu einem vorher<br />
vereinbarten Preis, der sich aus der in Kapitel 4.3 dargestellten Unternehmungsbewertung<br />
ergibt. Die Vorteile für die Unternehmung liegen dabei in der Abgabe des<br />
Plazierungsrisikos, einem festen Emissionserlös und dem relativ geringen<br />
Aufwand. 58 Prinzipiell werden bei diesem Verfahren zwar die Marktkenntnisse und<br />
Markterwartungen mit einbezogen, aber die Festlegung eines objektiven Festpreises<br />
ist kaum möglich. Deshalb führt das Verfahren in den meisten Fällen zu<br />
Benachteiligungen der Unternehmung oder der Bank. 59<br />
4.4.2 Bookbuilding<br />
Das seit Mitte der neunziger Jahre am weitesten verbreitete Plazierungsverfahren ist<br />
das Bookbuilding (siehe Abb. 5). 60 Es bezieht die Nachfrageseite mit in die Preisfestlegung<br />
ein und ermöglicht auf diese Weise einen objektiveren Emissionspreis.<br />
Das Bookbuilding–Verfahren startet mit dem Pre-Marketing, bei dem das<br />
Marktpotential abgeschätzt und die potentielle Preisspanne festgestellt werden soll. 61<br />
Im Rahmen der Marketing-Phase wird die Equity-Story den institutionellen<br />
Anlegern auf verschiedenen Analystentreffen präsentiert und die eingehenden<br />
Zeichnungsaufträge mit gewünschtem Volumen und Preis im Orderbuch notiert<br />
(„Ordertaking“). 62 Aufgrund dieser ersten Zeichnungsaufträge wird eine<br />
Bookbuildingspanne (Preisrahmen) festgelegt, zu der die privaten Anleger die Aktien<br />
während der Zeichnungsfrist bei den Konsortialbanken zeichnen können. Es besteht<br />
die Möglichkeit, die Preisspanne während der Zeichnungsfrist nach oben<br />
auszuweiten, falls dies im Verkaufsprospekt angekündigt war. Nach Ablauf der<br />
Zeichnungsfrist wird auf der Grundlage der eingegangenen Zeichnungswünsche der<br />
endgültige Emissionspreis festgelegt und die Aktien werden an die Anleger verteilt.<br />
57 Vgl. Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 283.<br />
58 Vgl. Blättchen, W., Jacquillat, B. (1999), S. 172f.<br />
59 Vgl. Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 283.<br />
60 Vgl. ebenda, S. 283.<br />
61 Vgl. Blättchen, W., Jacquillat, B. (1999), S. 174.<br />
62 Vgl. hierzu und im folgenden Jeschke, D. (1998), S. 487f.