28.12.2013 Aufrufe

Statistik über Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz

Statistik über Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz

Statistik über Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Qualitätsbericht<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

Impressum<br />

Titel:<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

Herausgeber:<br />

Bundesagentur für Arbeit<br />

<strong>Statistik</strong><br />

Erstellungsdatum: 02.08.2013<br />

Weiterführende statistische Informationen:<br />

Internet<br />

Ansprechpartner<br />

E-Mail<br />

http://statistik.arbeitsagentur.de<br />

Register: „<strong>Statistik</strong> <strong>nach</strong> Themen“, Menüpunkt: „Beschäftigung“<br />

Direktlink: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/<strong>Statistik</strong>/<strong>Statistik</strong><strong>nach</strong>-Themen/Beschaeftigung/<strong>Altersteilzeit</strong>/<strong>Altersteilzeit</strong>-Nav.html<br />

Herr Klamroth, Herr J. Härpfer<br />

statistik-datenzentrum@arbeitsagentur.de<br />

© <strong>Statistik</strong> der Bundesagentur für Arbeit<br />

Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.<br />

Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung,<br />

auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet.<br />

Die Verbreitung, auch auszugsweise, <strong>über</strong> elektronische Systeme/Datenträger<br />

bedarf der vorherigen Zustimmung.<br />

Alle übrigen Rechte vorbehalten.<br />

Version 1.1<br />

Seite 2 Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort 5<br />

1 Allgemeine Angaben zur <strong>Statistik</strong> 8<br />

1.1 Grundgesamtheit 8<br />

1.2 Statistische Einheiten (Erhebungs- und Darstellungseinheiten) 8<br />

1.3 Räumliche Abdeckung 8<br />

1.4 Berichtszeitraum/-zeitpunkt 9<br />

1.5 Periodizität 9<br />

1.6 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen 9<br />

1.7 Geheimhaltung 10<br />

1.7.1 Geheimhaltungsvorschriften 10<br />

1.7.2 Geheimhaltungsverfahren 11<br />

1.8 Qualitätsmanagement 12<br />

1.8.1 Qualitätssicherung 12<br />

1.8.2 Qualitätsbewertung 12<br />

2 Inhalte und Nutzerbedarf 13<br />

2.1 Inhalte der <strong>Statistik</strong> 13<br />

2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der <strong>Statistik</strong> 13<br />

2.1.2 Klassifikationssysteme 13<br />

2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen 13<br />

2.2 Nutzerbedarf 15<br />

2.3 Nutzerkonsultation 15<br />

3 Methodik 16<br />

3.1 Konzept der Datengewinnung 16<br />

3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung 16<br />

3.3 Datenaufbereitung (einschl. Hochrechnung) 17<br />

3.4 Preis- und Saisonbereinigung; andere Analyseverfahren 17<br />

3.5 Beantwortungsaufwand 17<br />

4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit 17<br />

4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit 17<br />

4.2 Stichprobenbedingte Fehler 17<br />

4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler 18<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013 Seite 3


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

4.4 Revisionen 18<br />

4.4.1 Revisionsgrundsätze 18<br />

4.4.2 Revisionsverfahren 18<br />

4.4.3 Revisionsanalysen 18<br />

5 Aktualität und Pünktlichkeit 19<br />

5.1 Aktualität 19<br />

5.2 Pünktlichkeit 19<br />

6 Vergleichbarkeit 19<br />

6.1 Räumliche Vergleichbarkeit 19<br />

6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit 20<br />

7 Kohärenz 20<br />

7.1 <strong>Statistik</strong><strong>über</strong>greifende Kohärenz 20<br />

7.2 <strong>Statistik</strong>interne Kohärenz 21<br />

7.3 Input für andere <strong>Statistik</strong>en 21<br />

8 Verbreitung und Kommunikation 21<br />

8.1 Verbreitungswege 21<br />

8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik 22<br />

8.3 Richtlinien der Verbreitung 22<br />

9 Sonstige fachstatistische Hinweise 22<br />

Version 1.1<br />

Seite 4 Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

Kurzbezeichnung: AtG-<strong>Statistik</strong><br />

Vorwort<br />

Die Daten der <strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG) werden in zwei<br />

Bereiche unterteilt:<br />

I. <strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> Anträge auf Vorabentscheidung sowie Anerkennung von AtG-Leistungen<br />

und<br />

II. <strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> Zugänge und Bestände an Empfängern von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG.<br />

Soweit erforderlich werden die Angaben zu den beiden genannten <strong>Statistik</strong>en in diesem<br />

Qualitätsbericht gesondert ausgewiesen.<br />

Die Bewilligung eines Antrags auf Vorabentscheidung ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung<br />

von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG.<br />

Kurzfassung<br />

1 Allgemeine Angaben zur <strong>Statistik</strong><br />

I. Anträge<br />

Grundgesamtheit sind die im Fachverfahren erfassten Bearbeitungsvorgänge zu Personen,<br />

für die im jeweiligen Zeitraum ein Antrag auf Vorabentscheidung bzw. Anerkennung<br />

von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG) gestellt oder erledigt<br />

wurde. Berichtszeitraum ist jeweils der Kalendermonat. Die Aufbereitung erfolgt in der<br />

Regel zum statistischen Stichtag im folgenden Monat.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Grundgesamtheit sind alle Zugänge an Leistungsempfängern <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz<br />

(AtG), die im Berichtszeitraum im Fachverfahren erfasst wurden. Die Daten<br />

werden monatlich veröffentlicht, jeweils für den Kalendermonat. Anhand des bewilligten<br />

Leistungszeitraums werden die Bestandszahlen zum jeweils letzten Tag eines<br />

Kalendermonats ermittelt. Die Aufbereitung erfolgt in der Regel zum statistischen<br />

Stichtag im folgenden Monat.<br />

• Gesetzliche Grundlage bildet insbesondere § 281 SGB III (Arbeitsmarktstatistiken).<br />

Die Daten unterliegen <strong>dem</strong> Sozialdatenschutz und den Regeln der statistischen Geheimhaltung.<br />

• Die gesetzlichen Regelungen zur Leistungsgewährung finden sich im <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz<br />

(AtG). Die statistischen Ergebnisse weisen insgesamt eine hohe Qualität auf.<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013 Seite 5


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

2 Inhalte und Nutzerbedarf<br />

I. Anträge<br />

Messgrößen sind die Anträge, die im Berichtszeitraum (= Kalendermonat) erfasst<br />

und/oder bearbeitet wurden.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Messgrößen sind die Personen, die im Kalendermonat mit geförderter <strong>Altersteilzeit</strong><br />

begonnen haben (Zugänge) bzw. für den Kalendermonat Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG<br />

bezogen haben (Bestände).<br />

• Die Ergebnisse werden für laufende Arbeitsmarktanalysen und Ausgabeprognosen<br />

genutzt. Hauptnutzer sind Organisationseinheiten der Bundesagentur für Arbeit (BA),<br />

Politik, Verwaltung, Forschungsinstitute, Statistische Ämter des Bundes und der Länder.<br />

3 Methodik<br />

• Die Daten werden aus <strong>dem</strong> Fachverfahren coLei PC AtG (Computerunterstützte Leistungsgewährung<br />

– Teilverfahren AtG) gewonnen. Die entsprechend gelieferten Datensätze<br />

werden im Datawarehouse der <strong>Statistik</strong> in zentralen statistischen IT-<br />

Verfahren aufbereitet. Als Basis dienen die Konten mit verlaufsorientierten <strong>Statistik</strong>-<br />

Informationen je Person.<br />

4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit<br />

I. Anträge<br />

Die Dateneingaben zu Anträgen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG werden von den Fachkräften in den<br />

Agenturen für Arbeit <strong>nach</strong> den für die Aufgabenerledigung erforderlichen Qualitätsstandards<br />

gepflegt. Die Eingaben werden sorgfältig erledigt, um Überzahlungen, Widersprüche<br />

und ggf. sogar Klagen zu vermeiden. Die Qualität der Sekundärdaten für<br />

statistische Zwecke wird insgesamt als sehr gut eingeschätzt. Die Vollständigkeit ist<br />

gewährleistet, da es sich um eine Vollerhebung handelt.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Die Daten <strong>über</strong> die Zugänge von Empfängern von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG werden<br />

von den Fachkräften in den Agenturen für Arbeit <strong>nach</strong> den für die Aufgabenerledigung<br />

erforderlichen Qualitätsstandards gepflegt. Die erforderlichen Eingaben werden<br />

sorgfältig erledigt, um insbesondere Überzahlungen und Klagen zu verhindern.<br />

5 Aktualität und Pünktlichkeit<br />

• Die Veröffentlichung der Daten erfolgt <strong>nach</strong> Aufbereitung und Prüfung des Datenmaterials<br />

zu den festgelegten statistischen Veröffentlichungsterminen.<br />

Version 1.1<br />

Seite 6 Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

6 Vergleichbarkeit<br />

I. Anträge<br />

Die zeitliche Vergleichbarkeit der Antragsdaten ist seit Beginn der erstmaligen gesetzlichen<br />

Regelung im Jahr 1996 gegeben.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Die Bestands- und Zugangsdaten liegen seit 1997 vor. Sie wurden bis 2004 nur quartalsweise<br />

veröffentlicht. Ab Januar 2005 konnten die Daten im DWH monatlich veröffentlicht<br />

werden.<br />

• Die räumliche Vergleichbarkeit ist durch Veränderungen des Regionalzuschnitts bei<br />

Gemeinden und Kreisen oder Arbeitsagenturen auf diesen Ebenen nur eingeschränkt<br />

möglich. Vergleiche ab Regionaldirektions- und Länderebene sind jedoch uneingeschränkt<br />

möglich.<br />

7 Kohärenz<br />

I. Anträge<br />

Anträge auf Vorabentscheidung <strong>über</strong> Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG: Keine.<br />

Anträge auf Anerkennung von Leistungen ziehen meist den Zugang eines Leistungsempfängers<br />

<strong>nach</strong> sich.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Die Leistungsempfänger <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG sind Teil der Beschäftigtenstatistik, da sie bis<br />

zum Ende des Zeitraums der <strong>Altersteilzeit</strong> sozialversicherungspflichtig beschäftigt<br />

sind.<br />

8 Verbreitung und Kommunikation<br />

• Urheber und Herausgeber ist die <strong>Statistik</strong> der Bundesagentur für Arbeit.<br />

• Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de > <strong>Statistik</strong>-<strong>nach</strong>-Themen > Beschäftigung<br />

• Printmedien: Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit (ANBA)<br />

• Sonderauswertungen durch zentralen oder regionalen <strong>Statistik</strong>-Service<br />

9 Sonstige fachstatistische Hinweise<br />

• Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG werden gemäß § 1 Abs. 2 AtG (zuletzt geändert durch das<br />

Zweite Gesetz zur Fortentwicklung der <strong>Altersteilzeit</strong> vom 27.06.2000) nur noch gewährt,<br />

wenn die Arbeitszeit spätestens ab <strong>dem</strong> 31. Dezember 2009 vermindert wurde.<br />

Letzte Bestandsfälle könnten bis August 2020 vorliegen.<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013 Seite 7


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

1 Allgemeine Angaben zur <strong>Statistik</strong><br />

1.1 Grundgesamtheit<br />

I. Anträge<br />

Grundgesamtheit sind die im Fachverfahren coLei PC AtG (computerunterstützte Leistungsgewährung<br />

– Teilverfahren AtG) eingegebenen Bearbeitungsvorgänge zu Personen,<br />

für die im jeweiligen Auswertezeitraum vom Betrieb ein Antrag auf Vorabentscheidung<br />

bzw. Anerkennung von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG) gestellt<br />

oder erledigt wurde.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Grundgesamtheit sind alle Zugänge an Empfängern von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz<br />

(AtG). Entscheidend ist dabei nicht der Beginn der <strong>Altersteilzeit</strong>arbeit, sondern<br />

der Beginn der Zahlung der Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).<br />

Die Bestandszahlen werden zum jeweils letzten Tag eines Kalendermonats ermittelt.<br />

1.2 Statistische Einheiten (Erhebungs- und Darstellungseinheiten)<br />

I. Anträge<br />

Gezählt werden alle Anträge auf Vorabentscheidung oder Anerkennung, die im Laufe<br />

des Berichtszeitraums (= Kalendermonat) im Fachverfahren coLei PC AtG erfasst<br />

und/oder abschließend bearbeitet wurden, unabhängig davon, auf welchen Zeitraum<br />

(<strong>Altersteilzeit</strong>arbeit, Förderzeitraum) sie sich beziehen.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Ausgewertet werden die Daten aller Empfänger von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG, für die<br />

am letzten Tag des Kalendermonats Anspruch auf eine Leistungszahlung bestand, sowie<br />

alle Personen, die im Kalendermonat als Empfänger von AtG-Leistungen zugegangen<br />

sind. Die <strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG ist eine Vollerhebung.<br />

1.3 Räumliche Abdeckung<br />

Für Veröffentlichungen werden die Daten <strong>nach</strong> zwei regionalen Gliederungssystematiken<br />

aufbereitet:<br />

• politisch-administrative Gliederung: Deutschland, West/Ost (einschl. Berlin), Bundesländer,<br />

Regierungsbezirke, Kreise und kreisfreie Städte, Gemeinden<br />

• administrative Gliederung der Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektionen, Bezirke<br />

der Agenturen für Arbeit; Geschäftsstellenbezirke der Agenturen<br />

Nach allen beiden Gliederungssystematiken kann gleichzeitig ausgewertet werden, so dass<br />

auch Schnittmengen zwischen den unterschiedlichen Gliederungen darstellbar sind.<br />

Version 1.1<br />

Seite 8 Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Gebietsstandsänderungen vorgenommen. Die Daten<br />

können zum jeweiligen damals gültigen Gebietsstand ausgewertet werden. Bei der Neuordnung<br />

der Agenturbezirke gab es das Problem, dass nur <strong>nach</strong> den Agenturen bzw. den<br />

Gemeinden mit Sitz der Agentur ausgewertet werden und so bei neu gebildeten Agenturbezirken<br />

keine Zuordnung der aktuellen Bestandsfälle erfolgen konnte. Eine Zuordnung <strong>nach</strong><br />

den sogenannten „fiktiven Gebieten“ (Möglichkeit Daten auf <strong>dem</strong> aktuellen Gebietsstand<br />

rückwirkend abzubilden) war aufgrund fehlender Betriebsnummern bzw. Gemeindeschlüssel<br />

nicht korrekt möglich.<br />

I. Anträge<br />

Die regionale Zuordnung erfolgt <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Ort des Agentursitzes, bei der ein Antrag auf<br />

Vorabentscheidung oder Anerkennung gestellt wurde.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Die Zuordnung auf regionaler Ebene wird bei Zugängen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Sitz des Betriebes,<br />

der den Antrag eingereicht hat, ermittelt. Die regionale Zuordnung der Wiederbesetzung<br />

erfolgt <strong>nach</strong> der im Datensatz angegebenen Agentur für Arbeit, in der der Betrieb mit<br />

<strong>dem</strong> Wiederbesetzer liegt. Bei Datensätzen, die für Agenturen ausgewiesen wurden, die<br />

zwischenzeitlich nicht mehr existieren, wurden diese der aktuell gültigen (neuen) Agentur<br />

zugeschlagen.<br />

1.4 Berichtszeitraum/-zeitpunkt<br />

I. Anträge<br />

Berichtszeitraum ist jeweils der Kalendermonat. Die Aufbereitung erfolgt Mitte des folgenden<br />

Monats. Zu den Antragsdaten können auch Jahressummen ermittelt werden.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Die Zugänge an Leistungsempfängern <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG werden monatlich erhoben und<br />

verarbeitet, jeweils für den Kalendermonat. Anhand des bewilligten Leistungszeitraums<br />

werden die Bestandszahlen zum jeweils letzten Tag eines Kalendermonats (Stichtag)<br />

ermittelt. Für die Zugangsdaten können auch Jahressummen ermittelt werden; bei den<br />

Bestandsdaten können Jahresdurchschnittswerte berechnet werden.<br />

1.5 Periodizität<br />

Die <strong>Statistik</strong> wird am Ende des auf den Kalendermonat folgenden Monats berichtet. Bei den<br />

Bestandszahlen können in speziellen Aufbereitungen auch Jahresdurchschnittswerte, bei<br />

den Zugangs- und Antragszahlen Jahressummen ermittelt werden.<br />

1.6 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen<br />

Gemäß §§ 280, 281 und 283 SGB III hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Lage und<br />

Entwicklung des Arbeitsmarktes im Allgemeinen und <strong>nach</strong> Berufen, Wirtschaftszweigen und<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013 Seite 9


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

Regionen sowie die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung zu beobachten, zu untersuchen<br />

und auszuwerten. Die BA hat aus den in ihrem Geschäftsbereich anfallenden Daten <strong>Statistik</strong>en<br />

zu erstellen. Die in den Arbeitsmarktstatistiken der BA dargestellten Personengruppen<br />

bzw. Sachverhalte und die den ausgewiesenen Größen zu Grunde liegenden Definitionen<br />

und Abgrenzungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB IV) festgelegt. Nach § 283<br />

Abs. 2 SGB III hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Weisungsrecht in Bezug<br />

auf Art und Umfang sowie Tatbestände und Merkmale der <strong>Statistik</strong> und der Arbeitsmarktberichterstattung.<br />

Gesetzliche Grundlage bildet insbesondere § 281 SGB III (Arbeitsmarktstatistiken).<br />

Die gesetzlichen Regelungen zu den Leistungen bei <strong>Altersteilzeit</strong> finden sich im <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz<br />

(AtG).<br />

1.7 Geheimhaltung<br />

1.7.1 Geheimhaltungsvorschriften<br />

Die <strong>Statistik</strong> der Bundesagentur für Arbeit ist eine einzelstaatliche Stelle gem. Art. 5 Abs. 2<br />

der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.<br />

März 2009 <strong>über</strong> europäische <strong>Statistik</strong>en. Daher gilt für den statistischen Produktionsprozess<br />

und die Verbreitung der Grundsatz der statistischen Geheimhaltung i. S. d. Art. 20 ff. der<br />

o. g. Verordnung. Statistische Geheimhaltung in diesem Sinne bedeutet, dass direkt für statistische<br />

Zwecke oder indirekt aus administrativen oder sonstigen Quellen eingeholte vertrauliche<br />

Angaben <strong>über</strong> einzelne statistische Einheiten geschützt werden müssen. Alle mit der<br />

Durchführung von amtlichen <strong>Statistik</strong>en betrauten Personen sind entsprechend der nationalen<br />

als auch der Vorschriften aus der Verordnung EG Nr. 223/2009 verpflichtet, statistische<br />

Einzelangaben geheim zu halten und grundsätzlich nur für statistische Zwecke zu verwenden.<br />

Diese Maßnahmen gelten für die von der <strong>Statistik</strong> der BA im Rahmen ihres gesetzlichen<br />

<strong>Statistik</strong>auftrages <strong>nach</strong> §§ 280, 281 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (SGB III) i. V. m. §§ 53,<br />

51b Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) zu verantwortenden <strong>Statistik</strong>en in gleichem<br />

Maße wie für andere statistische Stellen. Im Rahmen ihres gesetzlichen <strong>Statistik</strong>auftrags<br />

erstellt die <strong>Statistik</strong> der BA <strong>über</strong>wiegend Sekundärstatistiken auf der Basis von Daten aus<br />

den Verwaltungsprozessen, d. h. sogenannte registergestützte <strong>Statistik</strong>en. Nach <strong>dem</strong> Übergang<br />

der Daten aus den Verwaltungsprozessen in die statistischen Prozesse und Verfahren<br />

unterliegen die Daten der ausschließlichen Verwendung für die Entwicklung und Erstellung<br />

statistischer Ergebnisse und Analysen und fallen somit in den Schutzbereich der statistischen<br />

Geheimhaltung.<br />

Eine Rück<strong>über</strong>mittlung der individuellen Ergebnisse und Daten aus den <strong>Statistik</strong>verfahren<br />

und den Bereichen der <strong>Statistik</strong> für allgemeine Verwaltungszecke ist aufgrund des vom Bundesverfassungsgericht<br />

im „Volkszählungsurteil“ (BVerfGE 1, 65) dargestellten „Rück<strong>über</strong>mittlungsverbotes“<br />

untersagt. Bei Einzelangaben von Betrieben handelt es sich um Betriebs- und<br />

Geschäftsgeheimnisse i. S. v. § 67 Abs. 1 S. 2 SGB X. Diese genießen gem. § 35 Abs. 4<br />

Version 1.1<br />

Seite 10 Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

SGB I den gleichen Schutz wie die Angaben zu Personen, so dass die Grundsätze der statistischen<br />

Geheimhaltung i. S. d. Verordnung EG Nr. 223/2009 ebenso Anwendung finden.<br />

Die Daten <strong>über</strong> Empfänger von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG sind Sozialdaten <strong>nach</strong> § 35 SGB I.<br />

Auch im Rahmen der Aufbereitung der <strong>Statistik</strong> bleibt diese Sozialdateneigenschaft bestehen.<br />

Die Verarbeitung und Weitergabe unterliegt damit den Regelungen der §§ 67 ff SGB X,<br />

insbesondere der Verpflichtung zur Wahrung des Sozialgeheimnisses.<br />

1.7.2 Geheimhaltungsverfahren<br />

Geheimhaltungsverfahren werden angewendet, um die Möglichkeit der direkten Bezüge zwischen<br />

statistischen Auswertungen und konkreten Personen oder Unternehmen zu erschweren<br />

bzw. gänzlich zu verhindern. Hierbei wird zwischen Anonymisierungs- und<br />

Pseudonymisierungsverfahren unterschieden:<br />

• Pseudonymisierung ist <strong>nach</strong> § 67 Abs. 8a SGB X das Ersetzen des Namens und anderer<br />

Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu <strong>dem</strong> Zweck, die Bestimmung<br />

des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren. Die Identifizierung<br />

von Personen anhand der Merkmale ist jedoch in der Regel <strong>nach</strong> einer bloßen<br />

Pseudonymisierung noch leicht möglich, daher handelt es sich weiterhin um zu<br />

schützende Sozialdaten.<br />

• Anonymisierung ist <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> § 67 Abs. 8 SGB X „das Verändern von Sozialdaten<br />

derart, dass die Einzelangaben <strong>über</strong> persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht<br />

mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft<br />

einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden<br />

können.“ Ist der Bezug <strong>nach</strong> menschlichem Ermessen nicht mehr herstellbar,<br />

spricht man von absoluter Anonymisierung, ist er prinzipiell noch möglich, aber nur<br />

mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand, von faktischer Anonymisierung. In beiden<br />

Fällen handelt es sich nicht mehr um Sozialdaten; solange aber noch ein Bezug<br />

zu einer Person möglich ist, stehen die Daten weiterhin unter gesetzlichem Schutz.<br />

Nur absolut anonymisierte Einzeldaten dürfen ohne Einschränkungen an Dritte <strong>über</strong>mittelt<br />

oder veröffentlicht werden.<br />

Die <strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz unterliegt den statistischen<br />

Geheimhaltungsvorschriften des § 16 BStatG. Insbesondere werden Tabellen, die Zellen mit<br />

Werten unter drei enthalten, vor der Veröffentlichung anonymisiert.<br />

Für weiterführende Informationen zur Geheimhaltung siehe Beyer et al. 2012 1<br />

Giessing et al. 2006 2 .<br />

sowie<br />

1 Oliver Beyer, Ettina Brockhoff, Michael Rüst (2012): Statistische Geheimhaltung: Rechtliche Grundlagen und fachliche Regelungen<br />

der <strong>Statistik</strong> der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg. (URL: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-<br />

Content/Grundlagen/Statistische-Geheimhaltung/Generische-Publikationen/Statistische-Geheimhaltung.pdf; Pfad:<br />

http://statistik.arbeitsagentur.de -> Grundlagen -> Statistische Geheimhaltung)<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013 Seite 11


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

1.8 Qualitätsmanagement<br />

1.8.1 Qualitätssicherung<br />

Die Qualitätssicherung orientiert sich am „Verhaltenskodex für Europäische <strong>Statistik</strong>en“, des<br />

Ausschusses für das Europäische Statistische System (AESS) in der Fassung vom 28. September<br />

2011 auf Grundlage des Qualitätssicherungsrahmens des Europäischen Statistischen<br />

Systems – ESS QAF. Die Qualitätssicherung setzt an verschiedenen Stellen des<br />

Datengeneseprozesses an:<br />

• Datenaufbereitung<br />

Der technische Prozess der Datenaufbereitung lässt sich als Transformation von<br />

Prozessdaten in <strong>Statistik</strong>daten beschreiben. Die Kontrolle des Dateneingangs erfolgt<br />

mithilfe von genau definierten Plausibilitätstests. Die Einführung und Nutzung neu<br />

entwickelter Messmodelle und Auswertungssysteme erfolgt erst <strong>nach</strong> sorgfältiger<br />

Testung.<br />

• Datenendkontrolle<br />

Zur Qualitätskontrolle der monatlichen Datenaufbereitung im Rahmen des statistischen<br />

Stichtages werden eine Vielzahl von Prüfroutinen eingesetzt:<br />

o Vollzähligkeits- und Vollständigkeitskontrolle: Wurden alle Dateien <strong>über</strong>mittelt und<br />

aufbereitet?<br />

o Zeitreihenvergleiche: Wie verändern sich die Zahlen gegen<strong>über</strong> <strong>dem</strong> Vormonat<br />

oder Vorjahresmonat?<br />

o Stock-Flow-Zusammenhang: Korrespondieren die Zugänge und Abgänge mit der<br />

Veränderung des Bestandes? (Bei AtG-<strong>Statistik</strong> nicht möglich, da keine Abgangszahlen<br />

aus <strong>dem</strong> Fachverfahren geliefert werden)<br />

o Ausreißertests: Passt der beobachtete Messwert zu anderen Messwerten desselben<br />

Berichtsmonates?<br />

o Kommunikation im Rahmen der Produktion: Können Zweifel an der Datenqualität<br />

<strong>nach</strong> Rücksprache mit <strong>dem</strong> Datenlieferanten ausgeräumt werden?<br />

o Kommunikation an Nutzer: Fehler, fehlende Daten oder Untererfassungen werden<br />

mitgeteilt.<br />

• Datenverbreitung<br />

Die für die Veröffentlichung vorgesehenen Produkte werden regelmäßig auf inhaltliche<br />

Richtigkeit, formale Adäquatheit und Konsistenz geprüft.<br />

1.8.2 Qualitätsbewertung<br />

Die Daten <strong>über</strong> Anträge sowie Zugänge an Empfängern von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG werden<br />

von den Fachkräften in den Agenturen für Arbeit <strong>nach</strong> den für die Aufgabenerledigung<br />

2 Sarah Giessing, Stefan Dittrich (2006): Tabellengeheimhaltung im statistischen Verbund – ein Verfahrensvergleich am Beispiel<br />

der Umsatzsteuerstatistik. Wirtschaft und <strong>Statistik</strong>, 8, 805-814. (URL:<br />

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Wirtschaft<strong>Statistik</strong>/AllgemeinesMethoden/TabellengeheimhaltungStatistischerVerbun<br />

d.pdf?__blob=publicationFile)<br />

Version 1.1<br />

Seite 12 Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

erforderlichen Qualitätsstandards gepflegt. Die Eingaben werden sorgfältig erledigt, um<br />

Überzahlungen, Widersprüche und ggf. sogar Klagen zu verhindern.<br />

Die Daten unterliegen <strong>dem</strong> Sozialdatenschutz und den Regeln der statistischen Geheimhaltung.<br />

Die Qualität der erhobenen Einzeldaten wird für die meisten Merkmale als sehr gut eingeschätzt.<br />

Ausnahmen werden unter Kapitel 4 erläutert.<br />

2 Inhalte und Nutzerbedarf<br />

2.1 Inhalte der <strong>Statistik</strong><br />

2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der <strong>Statistik</strong><br />

Veröffentlicht werden Informationen zu Anträgen auf Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG und zu Personen,<br />

die Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG erhalten. Diese können in allen <strong>Statistik</strong>en <strong>nach</strong> Personenmerkmalen,<br />

regionalen Strukturen und leistungsrelevanten Merkmalen ausgewertet<br />

werden.<br />

2.1.2 Klassifikationssysteme<br />

Im Rahmen der AtG-<strong>Statistik</strong> kommen folgende Standardklassifikationssysteme zum Einsatz<br />

3 :<br />

Klassifikation<br />

Politische Gebietsstruktur (regionale Gliederung,<br />

Gemeindeschlüssel)<br />

BA-Gebietsstruktur (regionale Gliederung,<br />

Schlüssel der Dienststellenbezirke der BA)<br />

Beschreibung/Verwendung<br />

Sitz des Betriebs, von <strong>dem</strong> bzw. für den<br />

Insolvenz angezeigt wurde (8-stellig)<br />

Sitz des Betriebs, von <strong>dem</strong> bzw. für den<br />

Insolvenz angezeigt wurde (5-stellig)<br />

Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) Wirtschaftsfachlicher Schwerpunkt der Betriebsstätte,<br />

in welcher der Beschäftigte in<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> arbeitet (= der Bereich mit den<br />

meisten Beschäftigten, 5-stellig)<br />

2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen<br />

I. Anträge<br />

Messgröße ist die Zahl der Anträge die im jeweiligen Berichtszeitraum als gestellt<br />

oder/und erledigt erfasst wurde. Bei den Erledigungen von Anträgen auf Leistungen<br />

3 Weitere Informationen zu den Klassifikationssystemen unter: http://statistik.arbeitsagentur.de > Grundlagen<br />

> Regionalisierung<br />

> Klassifikation der Wirtschaftszweige<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013 Seite 13


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG wird zwischen zugestimmten/bewilligten, abgelehnten und zurückgezogenen<br />

Anträgen unterschieden. Jeder Antrag bezieht sich auf eine Person. Die Anträge<br />

können differenziert <strong>nach</strong> Vorabentscheidung und Anerkennung ausgewertet werden.<br />

Die Kennzahl kann auch <strong>nach</strong> regionalen (politische Gebietsstruktur und BA-<br />

Gebietsstruktur) Aspekten ausgewertet werden.<br />

Die <strong>Statistik</strong> der Antragsdaten ist insbesondere untergliedert <strong>nach</strong>:<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>modell<br />

Antragsart<br />

BA-Gebietsstruktur<br />

Bearbeitungsstand<br />

Geschlecht<br />

Politische Gebietsstruktur<br />

Form der <strong>Altersteilzeit</strong> (Blockzeit, wöchentlich halbierte<br />

Arbeitszeit oder sonstiges Modell)<br />

Vorabentscheidung oder Anerkennung<br />

Verteilung <strong>nach</strong> der bearbeitenden Agentur für Arbeit<br />

mit Aggregation auf Ebene der Regionaldirektionen<br />

Gibt an, ob der Antrag gestellt oder erledigt (zugestimmt/bewilligt,<br />

abgelehnt oder zurückgenommen)<br />

wurde<br />

Männer/Frauen<br />

Zuordnung der bearbeitenden Agentur für Arbeit zu<br />

Gemeinden, Kreisen, Regierungsbezirken und Ländern,<br />

sowie <strong>nach</strong> West- und Ostdeutschland<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Messgrößen sind die Zugänge und Bestände an Empfängern von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

AtG. Gezählt werden alle Zugänge von AtG-Empfängern, bei denen der Beginn der Zahlung<br />

von AtG-Leistungen im Berichtszeitraum liegt. Als Bestand werden alle Leistungsempfänger,<br />

für die am letzten Tag des Kalendermonats Zahlungen geleistet wurden,<br />

gemessen.<br />

Die <strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> Empfänger von AtG-Leistungen ist insbesondere untergliedert <strong>nach</strong>:<br />

Alter<br />

<strong>Altersteilzeit</strong>modell<br />

BA-Gebietsstruktur<br />

Alter der Person, für die Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG bezahlt<br />

werden<br />

Form, in der die <strong>Altersteilzeit</strong> ausgeübt wird (Blockzeit,<br />

wöchentlich halbierte Arbeitszeit oder sonstiges Modell)<br />

Gliederung <strong>nach</strong> der Geschäftsstelle der Agentur für<br />

Arbeit in <strong>dem</strong> der Betrieb, der den Antrag auf Förderung<br />

der <strong>Altersteilzeit</strong> gestellt hat, seinen Sitz hat. Aggregationen<br />

auf Ebene der Agenturen und Regionaldirektionen<br />

sind möglich.<br />

Version 1.1<br />

Seite 14 Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

BA-Gebiet Wiederbesetzung<br />

Dauer <strong>Altersteilzeit</strong><br />

Geschlecht<br />

Politische Gebietsstruktur<br />

Polit. Gebiet Wiederbesetzung<br />

Wiederbesetzung<br />

Wirtschaftsabteilung<br />

Gliederung <strong>nach</strong> der Geschäftsstelle der Agentur für<br />

Arbeit, in <strong>dem</strong> der Betrieb, bei <strong>dem</strong> die Person beschäftigt<br />

ist, die für den AtG-Empfänger eingestellt<br />

wurde, ihren Sitz hat. Aggregationen auf Ebene der<br />

Agenturen und Regionaldirektionen sind möglich.<br />

Bewilligte Dauer der Förderung bei der <strong>Altersteilzeit</strong><br />

(höchstens 6 Jahre)<br />

Männer/Frauen<br />

Zuordnung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Ort der Agentur für Arbeit in dessen<br />

Bezirk der Betrieb, der den Antrag auf Leistungen<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG gestellt hat, seinen Sitz hat, auf Ebene<br />

der Gemeinden, Kreisen, Regierungsbezirken und<br />

Ländern, sowie <strong>nach</strong> West- und Ostdeutschland<br />

Zuordnung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Ort der Agentur für Arbeit, in<br />

<strong>dem</strong> der Betrieb, bei <strong>dem</strong> die Person beschäftigt ist,<br />

die für den AtG-Empfänger eingestellt wurde, seinen<br />

Sitz hat, auf Ebene der Gemeinden, Kreise, Regierungsbezirke<br />

und Länder, sowie <strong>nach</strong> West- und Ostdeutschland<br />

Personenkreis (Arbeitsloser, Auszubildender, Ausgebildeter)<br />

mit <strong>dem</strong> die Stelle wiederbesetzt wurde<br />

Wirtschaftsfachlicher Bereich des Betriebs, in <strong>dem</strong> die<br />

Person, für die AtG-Leistungen bezahlt werden, tätig<br />

ist/war<br />

2.2 Nutzerbedarf<br />

Die <strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> Beschäftigte in <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG dient der Erfüllung des gesetzlichen<br />

Auftrags, die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu beschreiben und Analysen,<br />

Berichte und <strong>Statistik</strong>en zu erstellen. Die Ergebnisse aus den <strong>Statistik</strong>en werden als wichtige<br />

Indikatoren für die Beurteilung der Lage auf <strong>dem</strong> nationalen Arbeitsmarkt, zur Konjunkturbeobachtung<br />

und für Finanzprognosen herangezogen.<br />

Hauptnutzer sind Organisationseinheiten der Bundesagentur für Arbeit (BA), Politik, Verwaltung,<br />

Forschungsinstitute, Statistische Ämter des Bundes und der Länder.<br />

2.3 Nutzerkonsultation<br />

Jedes Jahr wird eine Online-Kundenbefragung durchgeführt, die eine Bewertung zur Nutzerzufriedenheit,<br />

zur Hotline, zum Internetportal und Anmerkungen zu Verbesserungspotenzialen<br />

ermöglicht. Die Ergebnisse der Befragung werden genutzt, um Verbesserungen der Kun-<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013 Seite 15


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

denzufriedenheit zu erzielen.<br />

Auf die individuellen Bedürfnisse, Erfahrungen, Anregungen und/oder Kritikpunkte wird in<br />

direktem Kontakt zum Kunden eingegangen. Dies erfolgt telefonisch, per E-Mail oder <strong>über</strong><br />

ein eigens hierfür eingerichtetes Kontaktformular im Internet. Die Schaltfläche zum Formular<br />

ist zu finden unter: http://www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > <strong>Statistik</strong> > <strong>Statistik</strong><br />

der Bundesagentur für Arbeit > Service > Feedback und Kritik.<br />

3 Methodik<br />

3.1 Konzept der Datengewinnung<br />

I. Anträge<br />

Die notwendigen Daten werden als Sekundärstatistik aus den Prozessdaten in Form einer<br />

Vollerhebung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Ende des jeweiligen Kalendermonats gewonnen. Basis sind<br />

die in den Agenturen für Arbeit im Fachverfahren erfassten Antragsdaten. Diese werden<br />

für die <strong>Statistik</strong> aufbereitet.<br />

Die Daten wurden von August 1996 bis Dezember 2006 im DV-Verfahren coLei PC AtG<br />

(Computerunterstützte Leistungsgewährung – Teilverfahren <strong>Altersteilzeit</strong>) auf Agenturebene<br />

in aggregierter Form erhoben und manuell in der Statistischen Datenbank<br />

(STADA) erfasst. Ab Januar 2007 wurden Datensätze aus diesem Fachverfahren direkt<br />

ans Datawarehouse (DWH) der <strong>Statistik</strong> geliefert. Die Daten werden monatlich ausgewertet.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Die notwendigen Daten <strong>über</strong> Zugänge an AtG-Empfängern werden ebenfalls als Sekundärstatistik<br />

aus den Prozessdaten in Form einer Vollerhebung gewonnen. Sie wurden<br />

von März 1997 bis Dezember 2000 aus den im Fachverfahren coLei PC AtG eingegebenen<br />

Daten quartalsweise mittels Zählblättern erhoben. Die Daten wurden von der Datenstelle<br />

erfasst. Die Datensätze wurden IT-technisch aufbereitet und zur Auswertung an<br />

die Statistische Datenbank (STADA) weitergeleitet. Ab 2001 wurde das Erfassungsprogramm<br />

um einige Strukturen erweitert. Die Daten wurden weiterhin aufbereitet an die<br />

Statistische Datenbank geliefert, wobei mehr Möglichkeiten für Auswertungen zu Beständen<br />

und Zugängen geschaffen wurden. Bis 2004 wurde dieses Verfahren quartalsweise<br />

weitergeführt. Seit 2005 werden monatlich Datensätze aus <strong>dem</strong> Fachverfahren direkt<br />

ans Datawarehouse der <strong>Statistik</strong> geliefert.<br />

3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung<br />

I. Anträge<br />

Die im Fachverfahren zu den Anträgen erfassten Daten werden, soweit statistikrelevant,<br />

einmal monatlich an das Datawarehouse der <strong>Statistik</strong> weitergeleitet. Aus den <strong>über</strong>mittel-<br />

Version 1.1<br />

Seite 16 Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

ten Datensätzen erfolgt für die Anträge je Person, einmal monatlich zum statistischen<br />

Zähltag, die zentrale Aufbereitung.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Die im Fachverfahren erhobenen Daten <strong>über</strong> Zugänge werden einmal monatlich an das<br />

Datawarehouse der <strong>Statistik</strong> weitergeleitet. Aus den Konten mit <strong>Statistik</strong>-Informationen<br />

für jede Person erfolgt dort, einmal monatlich zum statistischen Zähltag, die zentrale<br />

Aufbereitung.<br />

3.3 Datenaufbereitung (einschl. Hochrechnung)<br />

Der Prozess der Datenaufbereitung lässt sich beschreiben als Übergang von zeitraumbezogenen<br />

Einzeldaten auf stichtagsbezogene Aggregatdaten.<br />

Die Daten werden bei der <strong>Statistik</strong> der BA in zentralen statistischen IT-Verfahren aufbereitet.<br />

Als Basis entstehen Konten mit verlaufsorientierten <strong>Statistik</strong>-Informationen je Person, aus<br />

denen die oben beschriebenen statistischen Kennzahlen ermittelt werden. Die ausgewerteten<br />

statistischen Ergebnisse stehen in einem Datawarehouse zur Verfügung, einerseits als<br />

mehrdimensionale Datenwürfel oder relationale Datenbanken, anderseits auch als automatisierte<br />

druckfertige Berichte in unterschiedlichen regionalen Gliederungsebenen.<br />

Da die Daten am aktuellen zeitlichen Rand vollständig vorliegen, entfällt eine Hochrechnung.<br />

3.4 Preis- und Saisonbereinigung; andere Analyseverfahren<br />

Saison- und Preisbereinigung entfallen.<br />

3.5 Beantwortungsaufwand<br />

Da es sich bei den <strong>Statistik</strong>en der Bundesagentur für Arbeit um Sekundärstatistiken handelt,<br />

ist der Beantwortungsaufwand für rein statistische Zwecke sehr niedrig.<br />

4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit<br />

4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit<br />

Die Daten <strong>über</strong> Anträge und Empfänger von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG werden von den<br />

Fachkräften in den Agenturen für Arbeit <strong>nach</strong> den für die Aufgabenerledigung erforderlichen<br />

Qualitätsstandards gepflegt. Die Eingaben werden sorgfältig erledigt, um Überzahlungen,<br />

Widersprüche und ggf. sogar Klagen zu verhindern.<br />

4.2 Stichprobenbedingte Fehler<br />

Da es sich um Vollerhebungen handelt, gibt es keine stichprobenbedingten Fehler.<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013 Seite 17


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler<br />

Keine.<br />

4.4 Revisionen<br />

4.4.1 Revisionsgrundsätze<br />

Das Revidieren von Daten, d. h. die <strong>nach</strong>trägliche Änderung von bereits publizierten statistischen<br />

Daten, erfolgt anlassbezogen und unregelmäßig, um Fehler zu beheben und die Genauigkeit<br />

zu verbessern. Ursache und Ergebnis einer Revision werden gegen<strong>über</strong> den Nutzern<br />

kommuniziert.<br />

Eine Datenrevision fand im Bereich der <strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz<br />

im Jahr 2005 statt. Im Altverfahren konnten Daten zu AtG-Empfängern, deren Wiederbesetzer<br />

aus <strong>dem</strong> Kreis der Leistungsempfänger <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> SGB II stammten, nicht ausgewiesen<br />

werden. Somit waren die Zugangs- und Bestandsdaten von Januar bis September<br />

2005 untererfasst. Im Oktober 2005 wurden diese Werte durch <strong>nach</strong>trägliche Datensatzlieferungen<br />

aus <strong>dem</strong> Fachverfahren korrigiert.<br />

Ab 2007 wurden die Datensätze aus <strong>dem</strong> Fachverfahren monatlich direkt ans Datawarehouse<br />

der <strong>Statistik</strong> geliefert. Aufgrund der Umstellung mussten einige Liefer- und Verarbeitungsprobleme<br />

gelöst werden. Dadurch konnten die Daten ab Januar 2007 erst im November<br />

2007 zur Veröffentlichung freigegeben werden.<br />

4.4.2 Revisionsverfahren<br />

Eine rückwirkende Änderung von bereits veröffentlichten statistischen Ergebnissen kann<br />

erforderlich werden, weil sich entweder rückwirkend eine wesentliche Änderung in der Datenquelle<br />

eines <strong>Statistik</strong>verfahrens ergeben hat oder weil ein Fehler in den statistischen Verarbeitungsregeln<br />

zur Ermittlung von Kennzahlen oder zur Ermittlung von Ausprägungen eines<br />

wesentlichen Merkmals erkannt worden ist. In beiden Konstellationen kommt es zu einer<br />

Neuberechnung statistischer Ergebnisse, entweder auf Basis geänderter historischer Daten<br />

mit unveränderten statistischen Verarbeitungsregeln oder mit unveränderter Datenbasis aber<br />

korrigierten Verarbeitungsvorschriften. In beiden Fällen werden für einen definierten zurückliegenden<br />

Berichtszeitraum neue statistische Ergebnisse erzeugt.<br />

Ab <strong>dem</strong> Revisionszeitpunkt erstellte Publikationen enthalten auch rückwirkend neue Ergebnisse<br />

und werden mit einem entsprechenden Hinweis auf die durchgeführte Datenrevision<br />

versehen. Zu wichtigen Datenrevisionen werden gesonderte Veröffentlichungen (z. B. Methodenberichte)<br />

erstellt, die Anlass und Ergebnis der Datenrevision ausführlich erläutern.<br />

4.4.3 Revisionsanalysen<br />

Revisionsanalysen werden im Rahmen der Testung und Validierung von revidierten Daten<br />

durchgeführt. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem Vergleich der revidierten mit den<br />

Version 1.1<br />

Seite 18 Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

bisher veröffentlichten Ergebnissen. Bisher erfolgt keine standardisierte Veröffentlichung von<br />

Ergebnissen der Revisionsanalysen.<br />

5 Aktualität und Pünktlichkeit<br />

5.1 Aktualität<br />

I. Anträge<br />

Die Auswertung und Veröffentlichung der Antragsdaten bei Empfängern von Leistungen<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG erfolgt <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> auszuwertenden Kalendermonat jeweils zum statistischen<br />

Stichtag im Folgemonat. Die Bundesagentur für Arbeit stellt die Daten zum nächsten<br />

statistischen Veröffentlichungstermin am Ende des Monats bereit.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Die Daten <strong>über</strong> die Zugänge in einem Kalendermonat (1. bis letzter Tag eines Monats)<br />

und die <strong>über</strong> den Bestand am Monatsende werden Mitte des folgenden Monats zum statistischen<br />

Stichtag aufbereitet und am nächsten statistischen Veröffentlichungstermin am<br />

Ende des Monats veröffentlicht.<br />

Bei Daten, die einen Kalendermonat umfassen, beträgt die standardmäßige Zeitspanne zwischen<br />

<strong>dem</strong> Ende des Berichtszeitraums und der Veröffentlichung der Ergebnisse etwa einen<br />

Monat.<br />

5.2 Pünktlichkeit<br />

Die Bundesagentur für Arbeit stellt die <strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> Anträge auf und Empfänger von Leistungen<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG zu jährlich im Voraus benannten statistischen Veröffentlichungsterminen<br />

am Ende des Folgemonats (gleichzeitig Termin der BA-Pressekonferenz) bereit. Die<br />

Veröffentlichungstermine konnten bislang eingehalten werden.<br />

6 Vergleichbarkeit<br />

6.1 Räumliche Vergleichbarkeit<br />

Der Sitz der Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der antragstellende Betrieb<br />

seinen Sitz hat, wird <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> für den entsprechenden Stichtag gültigen amtlichen<br />

Gemeindeschlüssel verarbeitet. In den Bestands- und Zugangsdaten werden teilweise Agenturbezirke<br />

ausgewiesen, die es zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr gibt: dies liegt daran,<br />

dass die Dienststellennummer bei Eingabe des Antrags auch für die Zugangsdaten (und<br />

damit auch für die Bestandsdaten) nicht geändert wurde.<br />

Die räumliche Vergleichbarkeit für Zeitreihen ist daher und infolge von Gebietsreformen nur<br />

auf Ebene der Bundesländer und Regionaldirektionen möglich.<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013 Seite 19


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

Im Rahmen der AtG-<strong>Statistik</strong> stehen für alle räumlichen Gliederungen jedoch sog. „fiktive<br />

Gebiete“ zur Verfügung. Mit deren Hilfe ist es möglich, Ergebnisse einer Zeitreihe auch auf<br />

einen festen Gebietsstand unterhalb der Länder- bzw. Regionaldirektionsebene zu transformieren.<br />

Rückwirkend können dazu Daten von Januar 2007 bis zum aktuellen Rand erstellt<br />

werden. Da die fiktive Zuordnung nur auf Agenturebene erfolgen kann, können dabei nur<br />

Bezirke aufgelistet werden, die durch Zusammenführen von zwei oder mehr Agenturen gebildet<br />

wurden. Neue Agenturbezirke, die nur Teile von bisherigen Agenturen umfassen (z. B.<br />

AA 030 Greifswald), können erst bei neuen Anträgen bzw. Zugängen Daten zugewiesen<br />

werden.<br />

6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit<br />

I. Anträge<br />

Die Antragsdaten, die bis Dezember 2006 in der Statistischen Datenbank der Bundesagentur<br />

für Arbeit (STADA) verarbeitet wurden, sind auf Bundes- und Länderebene wie<br />

auch auf Ebene der Regionaldirektionen uneingeschränkt vergleichbar. Ab Januar 2007<br />

wurden sie mit einem neuen Verfahren im Datawarehouse (DWH) der <strong>Statistik</strong> aufbereitet.<br />

Ein Vergleich dieser Bestände mit denen der Statistischen Datenbank vor 2003 ist<br />

jedoch – mit Einschränkungen auf Ebene der Ausprägungen – möglich. Die Daten werden<br />

monatlich erhoben.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Die Bestandsdaten liegen seit 1997 vor. Sie sind mit gewissen Einschränkungen in den<br />

Strukturen vergleichbar. Bis 2004 wurden sie jedoch nur quartalsweise verarbeitet. Ab<br />

Januar 2005 erfolgte die monatliche Aufbereitung im Datawarehouse.<br />

Die Zugangsdaten wurden ab 1997 zunächst nur als Insgesamt-Daten erfasst. Ab 2001<br />

konnten differenziertere Angaben erhoben werden. Bis Ende 2004 wurden die Daten nur<br />

quartalsweise verarbeitet; seit Januar 2005 werden sie direkt an das DWH geliefert und<br />

seit<strong>dem</strong> monatlich veröffentlicht. Die Insgesamt-Zahlen sind rückwirkend bis 1997 vergleichbar.<br />

Durch Veränderungen des Regionalzuschnitts bei Gemeinden und Kreisen oder Arbeitsagenturen<br />

sind Vergleiche auf diesen Ebenen nur eingeschränkt möglich. Ebenso sind Vergleiche<br />

ab Länderebene bzw. Regionaldirektionsebene uneingeschränkt möglich. Zu Auswertungen<br />

bzgl. kleinerer Gebietseinheiten siehe 6.1.<br />

7 Kohärenz<br />

7.1 <strong>Statistik</strong><strong>über</strong>greifende Kohärenz<br />

Unter statistik<strong>über</strong>greifender Kohärenz versteht man das Ausmaß, zu <strong>dem</strong> die Ergebnisse<br />

einer <strong>Statistik</strong> mit den Ergebnissen aus einer anderen <strong>Statistik</strong> aus <strong>dem</strong>selben oder einem<br />

anderen statistischen Bereich vereinbar bzw. kombinierbar sind.<br />

Version 1.1<br />

Seite 20 Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

I. Anträge<br />

Die Zahl der Anträge auf Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG ist mit keinen anderen <strong>Statistik</strong>daten<br />

vergleichbar.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Die Zahl der Leistungsempfänger <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG wie auch der Wiederbesetzer ist Teil<br />

der Beschäftigtenstatistik. Dort werden jedoch auch Beschäftigte in <strong>Altersteilzeit</strong> erfasst,<br />

die keine Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG erhalten.<br />

Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt seit 2008 auf Basis des statistischen<br />

Betriebedatenregisters (statBDR). Anhand der Betriebsnummer können die Zugangsund<br />

Bestandsdaten <strong>dem</strong> wirtschaftsfachlichen Schwerpunkt des meldenden Betriebs<br />

zugeordnet werden.<br />

7.2 <strong>Statistik</strong>interne Kohärenz<br />

Die Daten eignen sich nur für die nationale Arbeitsmarktbeobachtung.<br />

7.3 Input für andere <strong>Statistik</strong>en<br />

I. Anträge<br />

Kein Input für andere <strong>Statistik</strong>en.<br />

II.<br />

Zugänge und Bestände<br />

Die Daten des Bestands an Empfängern von AtG spielen bei den Komponenten zur Berechnung<br />

der <strong>Statistik</strong> zur Unterbeschäftigung eine Rolle.<br />

8 Verbreitung und Kommunikation<br />

8.1 Verbreitungswege<br />

• Zum monatlichen Veröffentlichungstermin werden Berichte zum Arbeitsmarkt mit aktuellen<br />

Zahlen veröffentlicht. Diese sind einzusehen unter:<br />

http://statistik.arbeitsagentur.de<br />

• Thematisch und regional differenzierte Ergebnisse sind in den Veröffentlichungen<br />

und auf den Internetseiten der <strong>Statistik</strong> der Bundesagentur für Arbeit<br />

(http://statistik.arbeitsagentur.de) oder <strong>über</strong> den Weg http://www.arbeitsagentur.de ><br />

Veröffentlichungen > <strong>Statistik</strong> > „<strong>Statistik</strong> der Bundesagentur für Arbeit“ zu finden.<br />

• Ausführliche Tabellen zur <strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz<br />

enthalten die „Detaillierten Übersichten“.<br />

• Der direkte Link lautet: <strong>Altersteilzeit</strong> - statistik.arbeitsagentur.de<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013 Seite 21


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

• Für spezielle Fragestellungen und Auswertungswünsche zu Entwicklungen in<br />

Deutschland insgesamt erhalten Sie - ggf. kostenpflichtig - vom Datenzentrum der<br />

<strong>Statistik</strong> in Nürnberg Daten für das Bundesgebiet.<br />

Bundesagentur für Arbeit<br />

<strong>Statistik</strong><br />

D-90327 Nürnberg<br />

Hotline: 0911/179-3632<br />

Fax: 0911/179-1131<br />

statistik-datenzentrum@arbeitsagentur.de<br />

• Bei Fragestellungen und Auswertungswünschen zu Entwicklungen auf regionaler<br />

Ebene erhalten Sie - ggf. kostenpflichtig - bei den regionalen <strong>Statistik</strong>-Services Daten<br />

für Länder, Kreise und Gemeinden unter:<br />

http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Servicebereich/Kontakt/Kontakt-Nav.html<br />

Insbesondere kann das zentrale Datenzentrum der <strong>Statistik</strong> - wie auch die regionalen<br />

<strong>Statistik</strong>-Services der Bundesagentur für Arbeit - statistische Ergebnisse zusammenstellen<br />

und elektronisch oder auf <strong>dem</strong> Postweg versenden. Bei höherem Aufwand<br />

werden für die Datenaufbereitung und -bereitstellung Kosten erhoben.<br />

8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik<br />

Themenbezogene methodische Hinweise und Links zu Glossaren im Internet sind in den<br />

jeweiligen Veröffentlichungen zur <strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Altersteilzeit</strong>gesetz<br />

(AtG) sowie in den entsprechenden Analytikreports zu finden.<br />

Zusätzlich werden unter anderem Qualitätsberichte, Glossare sowie methodische Hinweise<br />

angeboten, um die nötige Transparenz zu schaffen und Hilfestellungen bei der Interpretation<br />

der Daten zu leisten.<br />

8.3 Richtlinien der Verbreitung<br />

Für Veröffentlichungen aus der <strong>Statistik</strong> gilt: Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.<br />

Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise,<br />

mit genauer Quellenangabe („<strong>Statistik</strong> der Bundesagentur für Arbeit“) gestattet.<br />

Die Verbreitung, auch auszugsweise, <strong>über</strong> elektronische Systeme/Datenträger bedarf der<br />

vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.<br />

9 Sonstige fachstatistische Hinweise<br />

Durch das Zweite Gesetz zur Fortentwicklung der <strong>Altersteilzeit</strong> vom 27. Juni 2000 ist die Bewilligung<br />

von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG noch in Fällen möglich ist, bei denen die <strong>Altersteilzeit</strong><br />

vor <strong>dem</strong> 1. Januar 2010 begonnen wurde (die Antragstellung kann später erfolgen). Daher<br />

gehen die Antragszahlen und die Zahl der Leistungsempfänger <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG zurück.<br />

Version 1.1<br />

Seite 22 Stand: 02.08.2013


Qualitätsbericht der <strong>Statistik</strong> der BA<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>über</strong> <strong>Altersteilzeit</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Altersteilzeit</strong>gesetz (AtG)<br />

Da in diesen Fällen der Leistungsempfänger bis Dezember 2009 das 55. Lebensjahr erreicht<br />

haben muss, kann die <strong>Altersteilzeit</strong> für Personen, die 1954 geboren wurden, höchstens bis<br />

zum 65. Lebensjahr plus 8 Monaten andauern. Das bedeutet, dass der letzte Monat für eine<br />

Zahlung von Leistungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> AtG der August 2020 sein kann.<br />

Version 1.1<br />

Stand: 02.08.2013 Seite 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!