ins LEHRAMT - Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung
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Erste Staatsprüfungen<br />
Wichtige <strong>und</strong> aktuelle<br />
Eckdaten zur WHA<br />
sowie Antragsunterlagen<br />
finden Sie auf<br />
den Webseiten des<br />
LSA.<br />
http://lehrerbildung.<br />
lsa.hessen.de/<br />
Für die Organisation <strong>und</strong> Durchführung<br />
der Ersten Staatsprüfungen ist nicht die<br />
Universität, sondern das Landesschulamt<br />
(LSA) zuständig. Verbindliche Auskünfte<br />
zu den Ersten Staatsprüfungen kann daher<br />
nur das LSA erteilen. Die Universität<br />
stellt Ihnen nach bestem Wissen dennoch<br />
Informationen zu den Ersten Staatsprüfungen<br />
bereit.<br />
Die Erste Staatsprüfung steht am Ende<br />
Ihres Studiums. Sie ist eine Abschlussprüfung<br />
<strong>und</strong> die Voraussetzung <strong>für</strong> den<br />
Beginn des pädagogischen Vorbereitungsdienstes<br />
als zweiten Abschnitt der Lehrerausbildung.<br />
Sie umfasst Klausuren, eine<br />
Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA),<br />
mündliche Prüfungen <strong>und</strong>, soweit <strong>für</strong><br />
einzelne Unterrichtsfächer vorgeschrieben,<br />
auch praktische Prüfungsteile.<br />
60% der Abschlussnote bilden bereits die<br />
Ergebnisse aus in den Fachspezifischen<br />
Anhängen festgelegten Modulprüfungen<br />
in Ihren Fächern <strong>und</strong> den Bildungswissenschaften.<br />
10% zählt die WHA <strong>und</strong><br />
weitere 30% ergeben sich aus den schriftlichen<br />
<strong>und</strong> mündlichen Prüfungen.<br />
Die Erste Staatsprüfung wird zwar durch<br />
das Landesschulamt abgenommen, Ihre<br />
Prüfer/innen sind aber natürlich die (prüfungsberechtigten)<br />
Dozent(inn)en an der<br />
Universität Frankfurt.<br />
Für die Organisation dieser Prüfungsphase<br />
müssen Sie einige gr<strong>und</strong>legende<br />
organisatorische Hinweise beachten, die<br />
Semester <strong>für</strong> Semester auf den Seiten<br />
des Landesschulamtes <strong>für</strong> Sie aufbereitet<br />
werden. Diese beschreiben die Abfolge<br />
der Prüfungen <strong>und</strong> Anmeldezeiträume<br />
<strong>und</strong> stellen aktuelle Prüferlisten zur Verfügung<br />
– die Prüfersuche <strong>und</strong> Sicherstellung,<br />
alle Voraussetzungen zur erfüllen,<br />
liegt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich<br />
frühzeitig auf den Webseiten des LSA <strong>und</strong><br />
ggf. bei der Studienberatung!<br />
Die Wissenschaftliche Hausarbeit<br />
Die WHA dient der umfassenderen<br />
schriftlichen Auseinandersetzung mit<br />
einem Thema, welches Sie nach eigenem<br />
Interesse <strong>und</strong> in Absprache mit Ihrem/<br />
Ihrer Prüfer/in entwickeln. Sie ist Zulassungsvoraussetzungen<br />
<strong>für</strong> die restlichen<br />
Prüfungen der Ersten Staatsprüfung. Sie<br />
muss bei der Meldung <strong>für</strong> diese Prüfungen<br />
bereits benotet vorliegen. Sie können die<br />
WHA bereits ab der Zwischenprüfung anmelden,<br />
die Bearbeitungszeit beträgt ca.<br />
3 Monate. Hier ist also eine bedachte <strong>und</strong><br />
frühzeitige zeitliche Koordination notwendig.<br />
Schriftliche <strong>und</strong> mündliche Prüfungen<br />
Die schriftlichen <strong>und</strong> mündlichen Prüfungen<br />
verteilen sich auf die Bildungswissenschaften<br />
<strong>und</strong> Ihre Fächer, <strong>für</strong> jedes<br />
Lehramt ist dies genau im Hessischen<br />
<strong>Lehrerbildung</strong>sgesetz festgelegt. Das LSA<br />
informiert auf seinen Seiten auch hierzu<br />
umfassend <strong>und</strong> immer aktuell.<br />
© fotolia: xy<br />
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