Infoblatt - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen
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Der NEUE MÜLL - Gebühren und Abfuhr<br />
Die Einführung der neuen Mülltonnen ist Dank Ihrer Mithilfe und Geduld während der<br />
Austauschphase der neuen Tonnen erfolgreich abgeschlossen. Hierfür bedanken wir<br />
uns noch einmal ausdrücklich bei Ihnen. Gerne geben wir Ihnen noch einige Anregungen,<br />
wie Sie in Zukunft durch das Einsparen von Abfuhren Gebühren sparen<br />
können. Zudem möchten wir auch noch auf Fragen eingehen, die uns in der letzten<br />
Zeit oft gestellt wurden.<br />
Wie oft werden meine Mülltonnen zukünftig geleert?<br />
Hier muss zwischen Bioabfall und Restmüll unterschieden werden.<br />
Die Biotonne wird von Oktober bis Mai im Rhythmus von 2 Wochen geleert. In der<br />
Zeit von Juni bis September gibt es aus hygienischen Gründen eine wöchentliche<br />
Bioabfuhr. Insgesamt wird Ihre Biotonne jährlich 33-mal geleert. Die Biotonne wird<br />
nicht nach Leerungshäufigkeit abgerechnet. Hier wird ein fester Betrag pro Jahr berechnet,<br />
unabhängig davon, wie oft Sie diese zur Abfuhr bereitstellen.<br />
Bei der Restmülltonne hingegen können Sie selbst bestimmen, ob die Tonne geleert<br />
werden soll. In Ihrer Abschlagszahlung für die Abfallgebühren 2013 sind zwölf<br />
Leerungen pro Jahr enthalten. Das Müllfahrzeug kommt weiterhin alle zwei Wochen<br />
bei Ihnen vorbei. Sie haben die Wahl: Wenn Sie die Tonne nur 12-mal jährlich bereitstellen,<br />
bezahlen Sie nicht mehr als die veranschlagte Abschlagszahlung. Wenn Sie<br />
Ihre Tonne öfter leeren lassen, wird für jede zusätzliche Leerung eine Gebühr erhoben.<br />
Zusätzliche Leerungen müssen nicht angemeldet werden. Wichtig: Es erfolgt<br />
also keine Abrechnung nach Gewicht!<br />
Sie können frei wählen, wann Sie Ihre Tonne bereitstellen. Im Maximum können Sie<br />
Ihre Tonne alle 2 Wochen bereitstellen, also 26-mal im Jahr.<br />
Beispiel:<br />
Sie hatten geplant, Ihre Restmülltonne nur einmal im Monat bereitzustellen, bekommen<br />
Besuch und haben mehr Abfall als vorgesehen. Nun können Sie ohne Voranmeldung<br />
auch den 2 wöchentlichen Abfuhrrhythmus nutzen.<br />
Sie könnten z.B. Ihre Tonne auch ein halbes Jahr gar nicht bereitstellen und im 2. Halbjahr<br />
alle 2 Wochen.<br />
Oder Sie sind in Urlaub, dann stellen Sie Ihre Tonne auch nicht zur Abholung bereit.<br />
Was ändert sich bei den Gebühren?<br />
Durch die Einführung der neuen Restmülltonnen mit<br />
Chip können Sie durch die Leerungshäufigkeit aktiv<br />
Einfluss auf Ihre Abfallgebühren nehmen. Für das<br />
Jahr 2013 werden Ihnen 12 Min<strong>des</strong>tleerungen der<br />
Restmülltonne angerechnet, da wir jetzt noch nicht<br />
wissen, wie oft Sie Ihre Tonne 2013 zur Abholung<br />
bereitstellen. Sofern Ihr Restmüll 2013 mehr als 12-mal geleert wird, werden die zusätzlichen<br />
Leerungen der Restmülltonne zum Jahresbeginn 2014 nachträglich abgerechnet.<br />
Die 12 Min<strong>des</strong>tleerungen werden Ihnen nach unserer Abfallwirtschaftssatzung<br />
auf jeden Fall in Rechnung gestellt, auch wenn Sie Ihre Tonne z.B. nur 10-mal<br />
zur Leerung bereitgestellt haben, da in der Abschlagszahlung auch die Gebühren für<br />
die Sonderabfuhren (Sperrmüll, Holzmöbel, Metallschrott, Elektronikgeräteschrott<br />
und Häckselgut) sowie für Altpapier und die Problemstoffsammlung enthalten sind.
Die Anzahl der Leerungen in 2013 ist dann Grundlage für die Abschlagszahlung <strong>des</strong><br />
Folgejahres. Die Leerungshäufigkeit wird über den Chip an der Tonne gezählt. Deshalb<br />
ist in Zukunft auch keine Gebührenmarke mehr notwendig.<br />
Beispiel:<br />
Wenn Sie z.B. Ihre Tonne 2013 17-mal zur Abholung bereitgestellt haben, werden Ihnen<br />
die fünf zusätzlichen Leerungen (17 – 12 = 5) Anfang 2014 nachberechnet. Für das Jahr<br />
2014 werden Ihnen dann nicht 12 Min<strong>des</strong>tleerungen, sondern 17 Leerungen wie im Vorjahr<br />
berechnet. In den Folgejahren berechnet sich die Gebühr also ähnlich wie bei Ihrer<br />
Energie- und Wasserrechnung am Verbrauch <strong>des</strong> Vorjahres. Zu wenig bzw. zu viel bezahlte<br />
Gebühren werden nachberechnet oder gutgeschrieben.<br />
Achtung: Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn Sie Ihre Tonne (z.B. wegen Wegzug)<br />
abmelden möchten oder der Behälter gestohlen wurde! Wird die Tonne nicht<br />
abgemeldet, besteht die Gefahr eines Missbrauchs durch Unbefugte. Dadurch entstehende<br />
zusätzliche Leerungsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Sie eine Biotonne nutzen, enthält der Gebührenbescheid zum Jahresbeginn<br />
wie auch bisher die Gebühr für 33 Leerungen der Biotonne, unabhängig wie oft Sie<br />
Ihre Tonne zur Abholung bereitstellen.<br />
Wie erfahre ich, wie oft meine Tonne bereits geleert wurde?<br />
Mit Ihrem Gebührenbescheid haben Sie auch Ihre Zugangsdaten – Ihre 6-stellige<br />
Kundennummer und Ihren 10-stelligen Zugangscode erhalten, um sich auf unserer<br />
Homepage www.abfall-kreis-tuebingen.de in unser Servicecenter einzuloggen. Hier<br />
können Sie ab 01.03.2013 immer aktuell nachschauen, wie oft und wann Ihre Abfallbehälter<br />
bereits geleert wurden. Die aktuellen Daten sind in der Regel zwei Tage<br />
nach dem Abfuhrtag bei uns im System einsehbar.<br />
In Zukunft sollen mit der Anmeldung über diese Zugangsdaten auch Behälteraufträge<br />
und Serviceanfragen über die E-Bürgerdienste in unserem Servicecenter von Ihnen<br />
erstellt werden können. Dies wird voraussichtlich ab Juli 2013 möglich sein.<br />
Wie werden meine Abfallgebühren berechnet, wenn ich während<br />
<strong>des</strong> Jahres die Größe meiner Tonne wechsle?<br />
Wenn Sie z.B. Ihre Tonnengröße ab Mai von 40 l auf 60 l wechseln möchten, werden<br />
Ihnen von Januar bis April für Ihre 40 l Tonne 4/12 der Behälterjahresgebühr berechnet<br />
mit 4 Min<strong>des</strong>tleerungen und für Ihre 60 l Tonne von Mai bis Dezember 8/12 der<br />
Behälterjahresgebühr mit 8 Min<strong>des</strong>tleerungen. Sollten Sie z.B. Ihre 40 l Tonne bis<br />
Ende April nur 3-mal bereitgestellt haben und Ihre 60 l Tonne von Mai bis Dezember<br />
9-mal, werden Ihnen in diesem Fall für Ihren 40 l Behälter trotzdem 4 Leerungen berechnet<br />
und für Ihren 60 l Behälter 9 Leerungen – auch wenn Sie in der Summe auf<br />
das Jahr betrachtet insgesamt Ihre Abfallbehälter nur 12-mal bereitgestellt haben.<br />
Der Grund hierfür ist, dass die Min<strong>des</strong>tleerungen - je Tonne und genutzter Zeiteinheit<br />
- anteilig berechnet werden müssen. Die gleiche anteilige Berechnung findet statt,<br />
wenn Sie während <strong>des</strong> Jahres zu- oder wegziehen.<br />
gez.<br />
Dr. Sibylle Kiefer<br />
(Betriebsleiterin)<br />
<strong>Abfallwirtschaftsbetrieb</strong><br />
Landkreis <strong>Tübingen</strong>