28.12.2013 Aufrufe

Infoblatt - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen

Infoblatt - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen

Infoblatt - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der NEUE MÜLL - Gebühren und Abfuhr<br />

Die Einführung der neuen Mülltonnen ist Dank Ihrer Mithilfe und Geduld während der<br />

Austauschphase der neuen Tonnen erfolgreich abgeschlossen. Hierfür bedanken wir<br />

uns noch einmal ausdrücklich bei Ihnen. Gerne geben wir Ihnen noch einige Anregungen,<br />

wie Sie in Zukunft durch das Einsparen von Abfuhren Gebühren sparen<br />

können. Zudem möchten wir auch noch auf Fragen eingehen, die uns in der letzten<br />

Zeit oft gestellt wurden.<br />

Wie oft werden meine Mülltonnen zukünftig geleert?<br />

Hier muss zwischen Bioabfall und Restmüll unterschieden werden.<br />

Die Biotonne wird von Oktober bis Mai im Rhythmus von 2 Wochen geleert. In der<br />

Zeit von Juni bis September gibt es aus hygienischen Gründen eine wöchentliche<br />

Bioabfuhr. Insgesamt wird Ihre Biotonne jährlich 33-mal geleert. Die Biotonne wird<br />

nicht nach Leerungshäufigkeit abgerechnet. Hier wird ein fester Betrag pro Jahr berechnet,<br />

unabhängig davon, wie oft Sie diese zur Abfuhr bereitstellen.<br />

Bei der Restmülltonne hingegen können Sie selbst bestimmen, ob die Tonne geleert<br />

werden soll. In Ihrer Abschlagszahlung für die Abfallgebühren 2013 sind zwölf<br />

Leerungen pro Jahr enthalten. Das Müllfahrzeug kommt weiterhin alle zwei Wochen<br />

bei Ihnen vorbei. Sie haben die Wahl: Wenn Sie die Tonne nur 12-mal jährlich bereitstellen,<br />

bezahlen Sie nicht mehr als die veranschlagte Abschlagszahlung. Wenn Sie<br />

Ihre Tonne öfter leeren lassen, wird für jede zusätzliche Leerung eine Gebühr erhoben.<br />

Zusätzliche Leerungen müssen nicht angemeldet werden. Wichtig: Es erfolgt<br />

also keine Abrechnung nach Gewicht!<br />

Sie können frei wählen, wann Sie Ihre Tonne bereitstellen. Im Maximum können Sie<br />

Ihre Tonne alle 2 Wochen bereitstellen, also 26-mal im Jahr.<br />

Beispiel:<br />

Sie hatten geplant, Ihre Restmülltonne nur einmal im Monat bereitzustellen, bekommen<br />

Besuch und haben mehr Abfall als vorgesehen. Nun können Sie ohne Voranmeldung<br />

auch den 2 wöchentlichen Abfuhrrhythmus nutzen.<br />

Sie könnten z.B. Ihre Tonne auch ein halbes Jahr gar nicht bereitstellen und im 2. Halbjahr<br />

alle 2 Wochen.<br />

Oder Sie sind in Urlaub, dann stellen Sie Ihre Tonne auch nicht zur Abholung bereit.<br />

Was ändert sich bei den Gebühren?<br />

Durch die Einführung der neuen Restmülltonnen mit<br />

Chip können Sie durch die Leerungshäufigkeit aktiv<br />

Einfluss auf Ihre Abfallgebühren nehmen. Für das<br />

Jahr 2013 werden Ihnen 12 Min<strong>des</strong>tleerungen der<br />

Restmülltonne angerechnet, da wir jetzt noch nicht<br />

wissen, wie oft Sie Ihre Tonne 2013 zur Abholung<br />

bereitstellen. Sofern Ihr Restmüll 2013 mehr als 12-mal geleert wird, werden die zusätzlichen<br />

Leerungen der Restmülltonne zum Jahresbeginn 2014 nachträglich abgerechnet.<br />

Die 12 Min<strong>des</strong>tleerungen werden Ihnen nach unserer Abfallwirtschaftssatzung<br />

auf jeden Fall in Rechnung gestellt, auch wenn Sie Ihre Tonne z.B. nur 10-mal<br />

zur Leerung bereitgestellt haben, da in der Abschlagszahlung auch die Gebühren für<br />

die Sonderabfuhren (Sperrmüll, Holzmöbel, Metallschrott, Elektronikgeräteschrott<br />

und Häckselgut) sowie für Altpapier und die Problemstoffsammlung enthalten sind.


Die Anzahl der Leerungen in 2013 ist dann Grundlage für die Abschlagszahlung <strong>des</strong><br />

Folgejahres. Die Leerungshäufigkeit wird über den Chip an der Tonne gezählt. Deshalb<br />

ist in Zukunft auch keine Gebührenmarke mehr notwendig.<br />

Beispiel:<br />

Wenn Sie z.B. Ihre Tonne 2013 17-mal zur Abholung bereitgestellt haben, werden Ihnen<br />

die fünf zusätzlichen Leerungen (17 – 12 = 5) Anfang 2014 nachberechnet. Für das Jahr<br />

2014 werden Ihnen dann nicht 12 Min<strong>des</strong>tleerungen, sondern 17 Leerungen wie im Vorjahr<br />

berechnet. In den Folgejahren berechnet sich die Gebühr also ähnlich wie bei Ihrer<br />

Energie- und Wasserrechnung am Verbrauch <strong>des</strong> Vorjahres. Zu wenig bzw. zu viel bezahlte<br />

Gebühren werden nachberechnet oder gutgeschrieben.<br />

Achtung: Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn Sie Ihre Tonne (z.B. wegen Wegzug)<br />

abmelden möchten oder der Behälter gestohlen wurde! Wird die Tonne nicht<br />

abgemeldet, besteht die Gefahr eines Missbrauchs durch Unbefugte. Dadurch entstehende<br />

zusätzliche Leerungsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Sie eine Biotonne nutzen, enthält der Gebührenbescheid zum Jahresbeginn<br />

wie auch bisher die Gebühr für 33 Leerungen der Biotonne, unabhängig wie oft Sie<br />

Ihre Tonne zur Abholung bereitstellen.<br />

Wie erfahre ich, wie oft meine Tonne bereits geleert wurde?<br />

Mit Ihrem Gebührenbescheid haben Sie auch Ihre Zugangsdaten – Ihre 6-stellige<br />

Kundennummer und Ihren 10-stelligen Zugangscode erhalten, um sich auf unserer<br />

Homepage www.abfall-kreis-tuebingen.de in unser Servicecenter einzuloggen. Hier<br />

können Sie ab 01.03.2013 immer aktuell nachschauen, wie oft und wann Ihre Abfallbehälter<br />

bereits geleert wurden. Die aktuellen Daten sind in der Regel zwei Tage<br />

nach dem Abfuhrtag bei uns im System einsehbar.<br />

In Zukunft sollen mit der Anmeldung über diese Zugangsdaten auch Behälteraufträge<br />

und Serviceanfragen über die E-Bürgerdienste in unserem Servicecenter von Ihnen<br />

erstellt werden können. Dies wird voraussichtlich ab Juli 2013 möglich sein.<br />

Wie werden meine Abfallgebühren berechnet, wenn ich während<br />

<strong>des</strong> Jahres die Größe meiner Tonne wechsle?<br />

Wenn Sie z.B. Ihre Tonnengröße ab Mai von 40 l auf 60 l wechseln möchten, werden<br />

Ihnen von Januar bis April für Ihre 40 l Tonne 4/12 der Behälterjahresgebühr berechnet<br />

mit 4 Min<strong>des</strong>tleerungen und für Ihre 60 l Tonne von Mai bis Dezember 8/12 der<br />

Behälterjahresgebühr mit 8 Min<strong>des</strong>tleerungen. Sollten Sie z.B. Ihre 40 l Tonne bis<br />

Ende April nur 3-mal bereitgestellt haben und Ihre 60 l Tonne von Mai bis Dezember<br />

9-mal, werden Ihnen in diesem Fall für Ihren 40 l Behälter trotzdem 4 Leerungen berechnet<br />

und für Ihren 60 l Behälter 9 Leerungen – auch wenn Sie in der Summe auf<br />

das Jahr betrachtet insgesamt Ihre Abfallbehälter nur 12-mal bereitgestellt haben.<br />

Der Grund hierfür ist, dass die Min<strong>des</strong>tleerungen - je Tonne und genutzter Zeiteinheit<br />

- anteilig berechnet werden müssen. Die gleiche anteilige Berechnung findet statt,<br />

wenn Sie während <strong>des</strong> Jahres zu- oder wegziehen.<br />

gez.<br />

Dr. Sibylle Kiefer<br />

(Betriebsleiterin)<br />

<strong>Abfallwirtschaftsbetrieb</strong><br />

Landkreis <strong>Tübingen</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!