Nr. 14 - Stadt Werdau
Nr. 14 - Stadt Werdau
Nr. 14 - Stadt Werdau
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Knirpse dürfen mit Oberbürgermeister Grundstein legen<br />
Bauarbeiten für Kindertagesstätte Königswalde liegen voll im Zeitplan<br />
Es bewegt sich was. Und das nicht zu knapp.<br />
Im <strong>Werdau</strong>er Ortsteil Königswalde laufen seit<br />
wenigen Monaten die Arbeiten zum Neubau<br />
der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“. Derzeit<br />
sind die Rohbauarbeiten in Ausführung,<br />
Mauerarbeiten erfolgen. Zuvor war die Trinkwasserumverlegung<br />
abgeschlossen worden.<br />
Der vorläufige Höhepunkt war am Freitag,<br />
dem 30. August, als Oberbürgermeister Stefan<br />
Czarnecki gemeinsam mit Bauleuten und<br />
KiTa-Kindern den Grundstein für das neue Gebäude<br />
legen durfte. Schon im September soll<br />
dann das Dachtragwerk schrittweise errichtet<br />
werden. Bis Jahresende werden, so das ehrgeizige<br />
Ziel, Dachdeckung, Fenstereinbau und<br />
Außenputz abgeschlossen sein. Probleme treten<br />
derzeit lediglich im Bereich des als Erhalt<br />
vorgesehenen ehemaligen Kellergeschosses auf, das vergleichsweise marode Fundamente hat. Aber auch<br />
hier ist eine Lösung in Sicht.<br />
Unterdessen wird das Ausweichobjekt im Erdgeschoss der ehemaligen Grundschule von den Kindern sehr<br />
gut angenommen. Hier werden die Kinder noch bis zum Ende der Baumaßnahmen ihr Domizil haben.<br />
Das Investitionsvolumen beträgt ca. 1.785.000 EURO, davon werden ca. 1.000.000 EUR im Rahmen von ILE-<br />
Mitteln gefördert. Den Restbetrag investiert die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> aus Eigenmitteln.<br />
Jahrgang 2013<br />
Donnerstag,<br />
12. September 2013<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>14</strong><br />
Es ist wieder so weit<br />
<strong>Werdau</strong> feiert vom 13. bis 15. September sein 19. <strong>Stadt</strong>- und Straßenfest<br />
Rolf Hartmann vom Gewerbeverbund ist mit den Vorbereitungen für das <strong>Werdau</strong>er <strong>Stadt</strong>- und Straßenfest<br />
zufrieden: „Bislang haben wir mehr Händleranmeldungen als im vergangenen Jahr. Wenn der Großteil auch<br />
wirklich kommt, werden wir den Gästen ein sehr gutes Angebot präsentieren können“, so der Cheforganisator<br />
der Veranstaltung.<br />
Auch kulturell wird 2013 wieder einiges geboten. Egal ob Gugge-Musik, Cheerleader-Auftritt, Happy Feeling<br />
oder die Auftritte der beiden Coverbands „Bobbie Williams & Band“ bzw. „Elvis-Presley-Imitator Neverez Caliskan<br />
& Band“, den Besuchern aus nah und fern wird<br />
wieder einiges geboten.<br />
Zu den absoluten Highlights gehört auch in diesem<br />
Jahr das große Höhenfeuerwerk. Dieses wird,<br />
gewissermaßen als Heimspiel, vom Leubnitzer<br />
Feuerwerker Kai Martin organisiert und gezündet.<br />
Oberbürgermeister Stefan Czarnecki bedankt<br />
sich schon jetzt bei allen Organisatoren und<br />
Helfern und wünscht allen Gästen eine fantastische<br />
Veranstaltung!<br />
Die nächste Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> erscheint am 26.09. 2013.<br />
Redaktionsschluss ist Montag, der 16.09.2013. Weitere Infos unter amtsblatt@werdau.de.
Seite 2 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />
Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong><br />
Wahlbekanntmachung<br />
1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> ist in folgende <strong>14</strong> Wahlbezirke eingeteilt:<br />
WB Wahlraum Anschrift Barrierefrei<br />
1 Wohnanlage „Sidonienhof“ - Speisesaal Plauensche Straße 60, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />
2 Gymnasium Alexander von Humboldt – A.-von-Humboldt-Straße 2 – 4, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />
Turnhalle<br />
3 Altersgerechter Wohnblock – Klubraum Alexander-Lincke-Straße 1, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />
4 „Altes Schützenhaus“ – Kleiner Saal Zwickauer Straße 37, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />
5 Diesterwegschule – Turnhalle Holzstraße 23, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />
6 Ev.-luth. Kirche – Gemeindezentrum Burgstraße 30, 08413 <strong>Werdau</strong> ja<br />
7 <strong>Stadt</strong>halle Pleißental – Bistro Crimmitschauer Straße 7, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />
8 Kindertagesstätte „Pusteblume“ Haus II – Straße der Jugend 7, 08412 <strong>Werdau</strong><br />
ja<br />
Gruppenraum<br />
9 Feuerwehrgerätehaus – Schulungsraum OT Königswalde, Bachstraße 1b, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />
10 Feuerwehrgerätehaus – Fahrzeughalle OT Steinpleis, Hauptstraße 72a, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />
11 Fa. Recom Entsorgung – Aufenthaltsraum OT Steinpleis, Freistraße 5F, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />
12 Koberbachzentrum - Mehrzweckraum OT Langenhessen, Seelingstädter Straße 7 ja<br />
13 Kindertagesstätte „Wirbelwind“ – Speiseraum OT Leubnitz, Schulstraße 4b, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />
<strong>14</strong> Kindertagesstätte „Wirbelwind“ –<br />
OT Leubnitz, Schulstraße 4b, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />
Mehrzweckraum<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 24.08.2013 bis 01.09.2013 übersandt worden sind,<br />
sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.00 Uhr in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>,<br />
Rathaus, Markt 10 – 18, 08412 <strong>Werdau</strong> zusammen.<br />
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung<br />
soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter<br />
Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem<br />
des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung;<br />
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,<br />
auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung<br />
einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt<br />
seine Erststimme in der Weise ab,<br />
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise<br />
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
und seine Zweitstimme in der Weise,<br />
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise<br />
eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />
Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong>, Oberbürgermeister Stefan Czarnecki. Redaktion: André Kleber, <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>/Pressestelle, Markt 10–18,<br />
08412 <strong>Werdau</strong>, Telefon: (03761) 594-207, Fax: (03761) 594-333, E-Mail: 0.22kleber@werdau.de, Oberbuergermeister@werdau.de. Druck und Verlag:<br />
Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Tel.: (037600) 3675, Telefax: (037600) 3676, E-Mail: info@secundoverlag.de. Verantwortlich<br />
für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil: Peter Geiger
Donnerstag, 12. September 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 3<br />
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder<br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen<br />
Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ <strong>14</strong> Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer<br />
unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
7. In folgendem Wahlbezirk werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt:<br />
Wahlbezirk <strong>14</strong>, Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Mehrzweckraum<br />
OT Leubnitz , Schulstraße 4b, 08412 <strong>Werdau</strong><br />
In diesem Wahllokal werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr in 6 Gruppen<br />
vermerkt sind, verwendet.<br />
Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag<br />
und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz –<br />
WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Gesetz vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), geregelt und zugelassen.<br />
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.<br />
<strong>Werdau</strong>, den 29. August 2013<br />
Czarnecki<br />
Oberbürgermeister <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Beabsichtigte Einziehung eines Teilstückes<br />
der öffentlich gewidmeten Ortsstraße<br />
„Goethestraße“, Flurstück-<strong>Nr</strong>. 72 a, <strong>Werdau</strong>,<br />
OT Steinpleis<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
25.04.2013, gem. § 8 des Sächsischen Straßengesetzes für den<br />
Freistaat Sachsen (SächsStrG), die beabsichtigte Einziehung eines<br />
Teilstückes der öffentlich gewidmeten Ortsstraße „Goethestraße“,<br />
Flurstück-<strong>Nr</strong>. 72 a, <strong>Werdau</strong>, OT Steinpleis, beschlossen.<br />
Einwände gegen die beabsichtigte Einziehung des o. g. Teilstückes<br />
können bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>, Markt 10 – 18,<br />
08412 <strong>Werdau</strong>, schriftlich oder zur Niederschrift, bis spätestens<br />
12.12.2013, vorgebracht werden.<br />
Die Unterlagen können bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>,<br />
Fachbereich 2 <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bau, Markt 10, <strong>Werdau</strong>,<br />
Zimmer 1.10, während den Sprechzeiten, eingesehen werden.<br />
<strong>Werdau</strong>, den 29.08.2013<br />
Czarnecki<br />
Oberbürgermeister<br />
Anmeldung der Schulanfänger für<br />
das Schuljahr 20<strong>14</strong>/2015<br />
Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 20<strong>14</strong>/15<br />
findet für alle Kinder,<br />
• die bis zum 30. Juni 20<strong>14</strong> das 6. Lebensjahr vollendet haben,<br />
• auf Wunsch der Eltern für Kinder, die bis zum 30.09.20<strong>14</strong><br />
das 6. Lebensjahr vollenden<br />
• sowie für die zurückgestellten Kinder des Vorjahres<br />
statt.<br />
Für den gemeinsamen Schulbezirk, für unsere drei Grundschulen<br />
„Gerhart Hauptmann“, Grundschule <strong>Werdau</strong> – Umweltschule<br />
und Grundschule Leubnitz erfolgt die Anmeldung an zentraler<br />
Stelle in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong> Markt 10 – 18.
Seite 4 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />
Samstag, 12.10.2013<br />
Montag, <strong>14</strong>.10.2013<br />
Dienstag, 15.10.2013<br />
Termine:<br />
8.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
Markt 10 EG / Wohngeldstelle<br />
<strong>14</strong>.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
Rathaus 1. OG Ratssaal<br />
<strong>14</strong>.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
Rathaus 1. OG Ratssaal<br />
Bei der Anmeldung sind bitte vorzulegen:<br />
• Geburtsurkunde<br />
• Personalausweis des Erziehungsberechtigten<br />
• sowie, wenn bereits vorhanden, das ausgefüllte Anmeldeformular<br />
Alle Eltern werden gebeten, die Anmeldung im angegebenen<br />
Zeitraum vorzunehmen.<br />
Für Fragen und Auskünfte zur Schulanmeldung stehen von der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong> Frau Wendler und Frau Wolf von der<br />
Fachgruppe Bildung, Soziales und Kultur Tel.: 03761/594 264<br />
und 332 zur Verfügung.<br />
Bekanntmachungen des<br />
Landkreises Zwickau<br />
Information<br />
der Unteren Wasserbehörde<br />
zur Beseitigung von Hochwasserschäden nach<br />
dem Hochwasser 2013<br />
Im Zuge des Hochwassers im Juni 2013 ist es zu erheblichen<br />
Schäden an Gewässern, baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen<br />
gekommen. Damit bei einem erneuten Hochwasserereignis<br />
nicht wieder die gleichen Schäden zu beklagen<br />
sind, muss die anstehende Schadensbeseitigung nachhaltig<br />
sein. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Hochwassergefahr<br />
und künftige Schäden so weit wie möglich minimiert werden.<br />
In der am 11. Juli 2013 durch den Landtag verabschiedeten<br />
Fassung des Sächsischen Wassergesetzes sowie dem Wiederaufbauerlass<br />
des sächsischen Staatsministeriums für Umwelt<br />
und Landwirtschaft sind entsprechende Regelungen enthalten:<br />
Die Wiedererrichtung oder wesentliche Instandsetzung einer<br />
infolge des Hochwassers zerstörten oder wesentlich beschädigten<br />
Anlage in, an, unter oder über einem Gewässer bedarf<br />
gemäß § 91 SächsWG immer einer wasserrechtlichen Genehmigung<br />
durch die zuständige Wasserbehörde. Dies gilt auch<br />
dann, wenn für die beschädigte Anlage eine wasserrechtliche<br />
Genehmigung vorliegt und sie an gleicher Stelle so wieder errichtet<br />
werden soll.<br />
Ufermauern:<br />
Natürliche Gewässer brauchen grundsätzlich keine Mauern.<br />
Sie engen das Abflussprofil eines Fließgewässers unnatürlich<br />
ein und verändern so das Abflussgeschehen. Zerstörte Ufermauern<br />
sind daher nach Möglichkeit nicht wiederherzustellen.<br />
Stattdessen sollte, um das Abflussprofil des Gewässers zu<br />
vergrößern, der Ausbildung von (möglichst naturnahen) Böschungen<br />
der Vorzug gegeben werden, auch wenn dadurch<br />
die Nutzung ufernaher Bereiche eingeschränkt wird. Nur wo<br />
eine Ufermauer, z. B. aus Gründen des Hochwasserschutzes<br />
oder aufgrund der vorhandenen Siedlungs- und Infrastruktur<br />
unbedingt notwendig ist, kann sie aus überwiegenden Gründen<br />
des Gemeinwohls oder eines Einzelnen wiederhergestellt<br />
werden.<br />
Anlagen am Gewässer:<br />
Das oben Genannte gilt sinngemäß auch für andere Anlagen<br />
am Gewässer wie z.B. Brücken und Stege.<br />
Gewässerrandstreifen:<br />
Gewässerrandstreifen dienen auch dem Hochwasserschutz<br />
und sind daher von Abflusshindernissen freizuhalten. Sind<br />
vorhandene Hindernisse von einem Hochwasser zerstört oder<br />
stark beschädigt worden, sind sie grundsätzlich nicht wiederherzustellen.<br />
Der Gewässerrandstreifen ist der Bereich zwischen dem Ufer<br />
und landwärts 5 m innerhalb sowie 10 m außerhalb von im<br />
Zusammenhang bebauten Gebieten. Das Ufer des Gewässers<br />
endet an der in der Regel an der Örtlichkeit erkennbaren Böschungsoberkante.<br />
Daran schließt sich der Gewässerrandstreifen<br />
an.<br />
Nach § 38 Abs. 4 WHG und § 50 Abs. 3 SächsWG besteht in<br />
Gewässerrandstreifen eine Reihe von Verboten. Insbesondere<br />
ist hier nach § 50 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 Buchst. b) SächsWG die Errichtung<br />
von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht<br />
standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich<br />
sind, verboten, wie z. B. Komposthaufen, Garagen, Zäune und<br />
Schuppen.<br />
Wendler<br />
Amtsleiterin Umweltamt<br />
Herausforderung Müllentsorgung<br />
Einschränkungen auf Langenhessener<br />
Mittelweg aufgrund von Hochwasserschäden<br />
Infolge Uferabriss durch Hochwasser unterhalb der ehemaligen<br />
Kita ist die Durchfahrt des Mittelweges für LKW vom Brückenweg<br />
bis zum Kirchschulplatz leider nicht möglich. Es besteht<br />
die Gefahr, dass die Straße in diesem Bereich infolge der<br />
LKW-Lasten abbricht. Dadurch kommt es zu Einschränkungen<br />
der Müllentsorgung.<br />
Ein Wenden mittels Entsorgungsfahrzeugen ist leider nicht<br />
möglich. Somit ist auch eine Anfahrbarkeit des freigegebenen<br />
Teilstückes des Mittelweges für Entsorgungsfahrzeuge hinfällig,<br />
weil ein Rückwärtsfahren auf dieser langen Strecke lt. Berufsgenossenschaft<br />
untersagt ist.<br />
Die Anwohner können die zusätzlich im Auftrag der LRA,<br />
Amt für Abfallwirtschaft, bereit gestellten 1,1m³ – gelben<br />
und blauen Behälter, die auf Brückenweg bzw. auf Kirchschulplatz<br />
stehen, nutzen.<br />
Restabfall- und Bio-Tonnen müssen bitte weiterhin vom Nutzer<br />
an<br />
• Brückenweg,<br />
• Dorfstraße,<br />
• Kirchschulplatz bzw.<br />
• Crimmitschauer Straße zur Leerung bereit gestellt werden<br />
(immer dort, wo es für den Nutzer einfacher ist).<br />
Behältnisse für die allgemeine Nutzung können für Rest- und<br />
Bio-Abfall nicht angeboten werden, da nach gültiger Abfallgebührensatzung<br />
die Leerungsgebühr vom jeweiligen Grundstückseigentümer<br />
zu entrichten ist.<br />
Gern können die Bewohner des Mittelweges bis Aufhebung<br />
der Baustelle die „zugelassenen Restabfallsäcke“ (vgl. Abfallratgeber<br />
2013 – S. 7) verwenden. Diese Säcke sind dann<br />
ebenfalls an den genannten Straßenzügen bereit zu legen.
Donnerstag, 12. September 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 5<br />
Bekanntmachungen des<br />
Staatsbetriebes Sachsenfort<br />
Fortbildungsveranstaltung für<br />
Waldbesitzer<br />
Am Freitag, dem 20.9.2013, findet um 13.00 Uhr im Reiterhof<br />
Giegengrün ein Vortrag mit anschließender Exkursion zum<br />
Thema „Waldbauliche Behandlung schneebruchgeschädigter<br />
bzw. -gefährdeter Bestände“ statt. Der ursprüngliche Veranstaltungsort<br />
im <strong>Werdau</strong>er Wald musste verlegt werden. Die<br />
Veranstaltung wird durch Herrn Sven Martens und Herrn Holger<br />
Buchta vom Staatsbetrieb Sachsenforst geleitet. Auf der<br />
Exkursion in die umliegenden Wälder werden folgende Themen<br />
behandelt:<br />
1. Laubholz-Erstaufforstung aus den 90er-Jahren mit<br />
Schneebruch<br />
2. Stark geschädigter 40-jähriger Kiefernstangenholzbestand<br />
mit den Möglichkeiten der Holzaufarbeitung und<br />
Vermarktung sowie der Neuanpflanzung<br />
3. Verkehrssicherung und Pflege von Waldbeständen entlang<br />
öffentlicher Straßen<br />
4. Waldschutzsituation in einem geschädigten 60- jährigen<br />
Fichtenbestand<br />
5. Holzeinschlag in Schutzgebieten sowie die Rechte und<br />
Pflichten des Waldbesitzers<br />
Die Veranstaltung endet gegen 17.30 Uhr. Interessierte Waldbesitzer<br />
melden sich bitte an im Forstbezirk Plauen unter der<br />
Telefonnummer 03741/104800 bzw. 0174/3379606.<br />
Bekanntmachungen des<br />
Bundeseisenbahnvermögens<br />
Bekanntmachung des<br />
Bundeseisenbahnvermögens Bonn<br />
über einen Antrag auf Erteilung von<br />
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
in der Gemarkung Langenhessen<br />
Das Bundeseisenbahnvermögen Hauptverwaltung Bonn gibt<br />
bekannt, dass die DB Netz AG; Theodor-Heuss-Allee 7 in<br />
60486 Frankfurt am Main einen Antrag auf Erteilung von Leitungs-<br />
und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4<br />
i. V. m. Abs. 11 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom<br />
20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel<br />
41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586)<br />
und § 8 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />
und anderer Vorschriften auf dem Gebiet<br />
des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung<br />
– SachR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900), gestellt<br />
hat.<br />
Der Antrag umfasst die Gemarkung Langenhessen.<br />
Es wird beantragt, für Anlagen zur Versorgung von Schienenwegen<br />
der früheren Reichsbahn mit Strom und Wasser sowie<br />
zur Entsorgung des Abwassers solcher Anlagen in der o.g.<br />
Gemarkung das Bestehen einer beschränkten persönlichen<br />
Dienstbarkeit entsprechend den ausliegenden Antragsunterlagen<br />
zu bescheinigen. Die betroffenen Grundstückseigentümer<br />
von Flurstücken in der o.g. Gemarkung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Werdau</strong> können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten<br />
Unterlagen in der Zeit<br />
vom 12.09.2013 bis einschließlich 10.10.2013<br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>, Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
und Bau, Zimmer 3.02, Markt 10 – 18, 08412 <strong>Werdau</strong> während<br />
der Dienststunden einsehen.<br />
Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine<br />
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober<br />
1990 bestehenden Energiefortleitungen und Anlagen der<br />
Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch<br />
Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />
Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz<br />
bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit<br />
begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung<br />
des Grundstückes erteilt wird.<br />
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass<br />
die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />
nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch<br />
sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück<br />
gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als von dem<br />
Unternehmen dargestellt, betroffen ist.<br />
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von<br />
Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.<br />
Der Widerspruch kann bis zum Ende der Auslegungsfrist in der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>, Markt 10 – 18, 08412 <strong>Werdau</strong> eingereicht<br />
werden.<br />
<strong>Werdau</strong>, 12.09.2013<br />
gez. Sentner<br />
- - - Nichtamtlicher Teil - - -<br />
Veranstaltungen<br />
25 Händler für Sachsenmarkt<br />
gemeldet<br />
September verspricht vollen Marktplatz<br />
in <strong>Werdau</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong> führt am 19.09.2013 in der Zeit<br />
von 8.00 bis <strong>14</strong>.00 Uhr den Sachsenmarkt für den Monat September<br />
durch. Bislang haben sich 25 Händler angemeldet. Der<br />
Wochenmarkt findet am 19.09.2013 auf dem oberen Markt<br />
statt.
Seite 6 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />
Marienkirche lädt zum<br />
<strong>Stadt</strong>festkonzert<br />
Am Samstag, dem <strong>14</strong>. September, von 13 bis 17 Uhr erklingen<br />
anlässlich des 19. <strong>Stadt</strong>- und Straßenfestes erneut klassische<br />
Töne in der <strong>Werdau</strong>er Marienkirche. Unter Leitung von Georg<br />
Christoph Sandmann spielt das Collegium Musicum <strong>Werdau</strong><br />
e.V. zum Konzert auf.<br />
Zum Repertoire gehören Antonio Vivaldis Konzert für 2 Trompeten<br />
und Streicher (RV 537), Max Bruchs „Kol Nidrei“ (op. 47)<br />
und die Sinfonie <strong>Nr</strong>. 5 B-Dur (D. 485) von Franz Schubert.<br />
Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, um Kollekte wird gebeten.<br />
Wo gute Stimmung zu Hause ist<br />
Auch 2013 veranstaltet Sachsen 90 wieder das<br />
<strong>Werdau</strong>er Oktoberfest<br />
Am Samstag, dem 28. September 2013, steigt ein weiteres Mal<br />
das <strong>Werdau</strong>er Oktoberfest. Die Veranstaltung, die sich in den<br />
letzten Jahren großer Beliebtheit erfreute, wird vom Verein SV<br />
Sachsen 90 organisiert und durchgeführt.<br />
In diesem Jahr werden vor allem „De Erbschleicher“ den Gästen<br />
kräftig einheizen. Beginn der Veranstaltung, die in der<br />
<strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“ stattfindet, ist um 19.00 Uhr. Karten gibt<br />
es für 12,50 EUR im Schuhhaus Wenk, August-Bebel-Straße, Tel.<br />
03761/2456 und für <strong>14</strong>,50 EUR an der Abendkasse.<br />
Das Konzert selbst findet dann<br />
am Freitag, dem 10. Januar 20<strong>14</strong>,<br />
um 19.30 Uhr statt. Einlass ist ab<br />
18.30 Uhr. Es erklingen heitere<br />
Melodien zum Jahreswechsel<br />
aus Oper, Operette und Musical.<br />
Unterstützt wird die Vogtland<br />
Philharmonie von den Solisten<br />
Gabriele Rösel (Sopran) und Michael<br />
Heim (Tenor). Dirigent und<br />
Moderator ist GMD Stefan Fraas.<br />
Wirtschaftsstandort <strong>Werdau</strong><br />
<strong>Werdau</strong>er halten sich gesund und<br />
fit für den Alltag<br />
Oberbürgermeister Stefan Czarnecki besucht<br />
InJoy med – Fitnesszentrum<br />
Bereits 9 Uhr am Vormittag herrscht eine rege Betriebsamkeit<br />
im <strong>Werdau</strong>er Fitnesszentrum InJoy med. Während die werktätigen<br />
Mitglieder eher die Nachmittags- und Abendstunden nutzen,<br />
trainieren zahlreiche Senioren bereits tüchtig an den neuen<br />
Geräten des Studios, besuchen einen Fitnesskurs für den<br />
Rücken oder entspannen sich in der Sauna. Währenddessen<br />
führt Fitnessstudioinhaber Klaus Heigl Oberbürgermeister Stefan<br />
Czarnecki und Wirtschaftsförderer Dietmar Fröhlich durch<br />
die Räumlichkeiten. „Wir wollen uns vor allem auf die Gesundheit<br />
und Fitness unserer Besucher konzentrieren, denn viele<br />
kommen zu uns, die sich auch im hohen Alter noch fit halten<br />
wollen“, so der Besitzer. „Am Vormittag kommen meist viele<br />
Besucher im Rentenstand zu uns und ab Nachmittag kommen<br />
die Arbeitstätigen zum Trainieren, um nach dem Job einmal<br />
abschalten zu können.“<br />
Kartenvorverkauf für<br />
Neujahrskonzert startet<br />
im Oktober<br />
Nachfrage nach Traditionsveranstaltung<br />
seit Jahren ungebrochen<br />
Gerade erst verliert der Sommer an Kraft, da denken schon<br />
viele wieder an das neue Jahr und damit auch an das traditionelle<br />
Neujahrskonzert der Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach<br />
in der <strong>Werdau</strong>er <strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“. „Schon jetzt<br />
erhalten wir eine ganze Reihe von Nachfragen, ab wann denn<br />
endlich wieder Karten zu haben sind“, berichtet die Kulturverantwortliche<br />
der <strong>Stadt</strong>halle, Dorit Fox.<br />
Entsprechend der großen Nachfrage startet der Kartenvorverkauf<br />
in diesem Jahr am Montag, dem 7. Oktober, um 9.00 Uhr<br />
in der <strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“. Einen Tag später, ab Dienstag,<br />
den 8. Oktober, sind Restkarten dann an der <strong>Stadt</strong>information<br />
im <strong>Werdau</strong>er Rathaus erhältlich. Die Plätze kosten 15,00 bzw.<br />
17,00 Euro pro Person.<br />
Oberbürgermeister Stefan Czarnecki lässt sich von Sportpädagogen Patrick<br />
Otto die neuen Sportgeräte erklären.<br />
Das Fitnesszentrum legt viel Wert darauf, dass die Besucher<br />
sich vor allem gesund halten. Hierfür gibt es hochmoderne Geräte,<br />
die sich der einzelnen Person durch ein individuelles Trainingsprogramm<br />
anpassen können. Das geschieht unter anderem<br />
durch ein neues Chipkartensystem, bei dem alle Daten<br />
des einzelnen Mitglieds gespeichert und auf das Sportgerät,
Donnerstag, 12. September 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 7<br />
in dessen Computer, übertragen werden. Zudem stehen eine<br />
Reihe erfahrener Sportpädagogen mit Rat und Tat zur Seite.<br />
Auch Oberbürgermeister Stefan Czarnecki ließ sich die Funktionalität<br />
erklären und zeigte sich von dem System begeistert.<br />
„Ich bin zwar eher für Sport in der freien Natur, aber die hier<br />
gebotenen Trainingsangebote sind wirklich erstaunlich“, so<br />
das <strong>Stadt</strong>oberhaupt.<br />
Aber auch an die Kinder ist in dem Fitnesszentrum InJoy gedacht<br />
worden. Für die kleinen Sportler wird beispielsweise seit<br />
rund einem Jahr ein Selbstverteidigungskurs im Wing Tsun, einer<br />
asiatischen Selbstverteidigungsart, angeboten.<br />
Kontakt: INJOYmed <strong>Werdau</strong>, Plauensche Straße 43, 08412<br />
<strong>Werdau</strong>, Telefon 03761 881515, www.injoy-werdau.de<br />
Sicherung der medizinischen<br />
Versorgung in der Region<br />
„terra plisnensis“<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
vor einiger Zeit haben wir Sie über ein Projekt der Kommunalen<br />
Arbeitsgemeinschaft „terra plisnensis“ informiert, in<br />
welchem sich die Kommunen mit der Sicherung der medizinischen<br />
Versorgung in der Region auseinandersetzen und haben<br />
Sie um Teilnahme an einer Befragung zur medizinischen<br />
Versorgung in der Region „terra plisnensis“ gebeten.<br />
In der gesamten Region „terra plisnensis“, bestehend aus den<br />
sächsischen Kommunen Crimmitschau, Meerane, <strong>Werdau</strong>,<br />
Fraureuth, Langenbernsdorf, Neukirchen und den Thüringer<br />
Kommunen Schmölln, Gößnitz, Ponitz, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf<br />
und Neumühle wurden 836 auswertbare Fragebögen<br />
ausgefüllt. Das entspricht einer Beteiligung von knapp 1 %<br />
der Einwohner in der Region. Einige ausgewählte Ergebnisse<br />
möchten wir Ihnen nun vorstellen:<br />
An der Befragung haben sich zum überwiegenden Teil ältere<br />
Menschen beteiligt. Fast ein Drittel der Fragebögen stammte<br />
von Bürgerinnen und Bürgern ab 61 Jahren. Mehr als die Hälfte<br />
der Teilnehmer hat zuletzt ihren Hausarzt aufgesucht. Die am<br />
stärksten nachgefragten Fachärzte waren Augenärzte, Frauenärzte<br />
und Orthopäden.<br />
Die Anreise zum Arzt stellt für die Befragungsteilnehmer momentan<br />
nur selten ein Problem dar, da diese zum überwiegenden<br />
Teil noch mobil sind. Ein Großteil der Teilnehmer, die nicht<br />
mehr selbst mobil und daher auf öffentliche Verkehrsmittel<br />
angeweisen sind, schätzten ihre Anreise zum Arzt jedoch als<br />
beschwerlich ein.<br />
Wie die Beantwortung der Frage „Welche Ärzte suchen Sie in<br />
welcher Gemeinde auf?“ zeigt, machen die Befragungsteilnehmer<br />
bei ihrem Arztbesuch nicht an der Landesgrenze Halt.<br />
So suchen Thüringer Patienten ihren Augenarzt und Chirurg<br />
häufig in benachbarten sächsischen Städten (Meerane, Crimmitschau,<br />
<strong>Werdau</strong>) auf. Die stärksten länderübergreifenden<br />
Verflechtungen bestehen zwischen Ponitz und Gößnitz mit<br />
den Städten Crimmitschau und Meerane.<br />
Insgesamt bewerteten die Teilnehmer an der Befragung die<br />
medizinische Versorgung in der Region als positiv. Rund zwei<br />
Drittel (61,1%) der Teilnehmer vergaben die Note „sehr gut“<br />
bis „befriedigend“. Jedoch sehen die Befragungsteilnehmer<br />
auch Probleme in der medizinischen Versorgung in ihrer Gemeinde/Region<br />
und nehmen einen wachsenden Ärztemangel<br />
wahr. Diese Wahrnehmung begründet sich in erster Linie in<br />
den zumeist langen Wartezeiten auf einen Termin, insbesondere<br />
bei bestimmten Fachärzten wie Augenarzt und Orthopäde.<br />
Zudem benennen zahlreiche Befragungsteilnehmer eine<br />
Überalterung der Ärzte.<br />
Terra Plisnensis<br />
Diese Wahrnehmung wurde auch in der Analyse der derzeitigen<br />
ambulanten medizinischen Versorgung bestätigt. Die<br />
Altersstruktur der ambulant tätigen Ärzte zeigt, dass 65% der<br />
Haus- und Fachärzte 50 Jahre und älter sind, von denen wiederum<br />
ein Drittel das 60. Lebensjahr bereits überschritten hat.<br />
Bei zu geringer Nachfolge ist somit in den nächsten 10 bis 15<br />
Jahren durchaus mit Engpässen in der ambulanten Versorgung<br />
zu rechnen.<br />
Im Rahmen des Projektes findet derzeit eine rege Diskussion<br />
mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsens und Thüringens<br />
statt. Wir werden Sie weiter aktuell über den erreichten<br />
Arbeitsstand und Ergebnisse informieren.<br />
Bischof weiht<br />
neue katholische Kirche<br />
Anlässlich der Kirchweihe der neuen St.-Franziskus-Kirche in<br />
Crimmitschau, Pestalozzistraße 43, findet vom 27. September<br />
bis zum 6. Oktober eine Festwoche statt.<br />
Am Freitag, dem 27. September, beginnt 19 Uhr in der alten<br />
Kapelle der letzte Gottesdienst, gleichzeitig wird sie entwidmet.<br />
Zum Kirchweihfest am Sonntag, dem 29. September, wird Bischof<br />
Dr. Heiner Koch erwartet. Der Weihe-Gottesdienst beginnt<br />
<strong>14</strong> Uhr, um 16 Uhr beginnt das Fest rund um die Kirche.<br />
Führungen durch das neue Gotteshaus finden 17.00, 17.30,<br />
18.00 und 18.30 Uhr statt.<br />
Am 30. September folgt ein Ökumenetag, am 1. Oktober ein<br />
Kindertag, der 2. Oktober gehört den Senioren und am 3. Oktober<br />
heißt es wieder „CrimmitschauGospelt“ mit einem Konzert<br />
ab 17 Uhr. Am Freitag, dem 4. Oktober, findet das Franziskusfest<br />
(Patronatsfest) statt. Zum Festgottesdienst um 19<br />
Uhr wird Bischof em. Joachim Reinelt erwartet. Ein Weinfest<br />
am 5. Oktober im Piusheim mit dem Kabarett ÖSE aus Erfurt<br />
und das Erntedankfest am Sonntag, dem 6. Oktober, runden<br />
die Festwoche ab.<br />
Die neue Kirche dient zwei katholischen Pfarrgemeinden:<br />
„Sankt Bonifatius“ <strong>Werdau</strong> und „Sankt Franziskus“ Crimmitschau.
Seite 8 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />
Beide Gemeinden wollen in absehbarer Zeit fusionieren. Die<br />
gemeinsame Pfarrei wird dann den Namen „Heilig Geist“ tragen.<br />
Eine gemeinsame Internet-Seite, auf der auch ein ausführliches<br />
Foto-Bautagebuch zu finden ist, gibt es jetzt schon:<br />
www.hl-geist-werdau-crimmitschau.de.<br />
25 Jahre Young People Big Band<br />
Jubiläumskonzert am 12. Oktober<br />
Ein Musikverein, der sich seit seiner Gründung im September<br />
1988 der musikalischen Förderung der Jugend in der <strong>Stadt</strong><br />
Crimmitschau verschrieben hat, feiert am 12. Oktober sein<br />
25-jähriges Jubiläum: die Young People Big Band, Crimmitschau.<br />
Die derzeit 20 Musiker wollen an diesem Abend zeigen, was sie<br />
können und gleichzeitig danke sagen zu allen, die den Traum<br />
des Bandgründers Heinz Martin bis heute mit Leben erfüllen:<br />
Der Jugend ein Podium zu schaffen zum Ausprobieren und<br />
Weiterentwickeln.<br />
von Jugendlichen an der <strong>Stadt</strong>entwicklung“, dieses Motto hatte<br />
er seiner kurzen Ansprache vorangestellt. Der Bürgermeister<br />
erinnerte daran, dass eine E-Mail von drei Meeraner Jugendlichen,<br />
die er zum Jahreswechsel 2011/2012 erhielt, den endgültigen<br />
Anstoß für die nun fertig gestellte Anlage gegeben<br />
hatte. „Wir haben in den vergangenen Monaten viel gelernt<br />
über das BMX-Fahren und Skaten und was dafür nötig ist“,<br />
sagte der Bürgermeister und dankte den am Projekt beteiligten<br />
Mitarbeitern der <strong>Stadt</strong>verwaltung und den ausführenden<br />
Unternehmen sowie dem <strong>Stadt</strong>rat, der das Geld zur Verfügung<br />
stellte. In der Vorbereitung hatte es z.B. einen intensiven Erfahrungsaustausch<br />
mit der <strong>Stadt</strong> Stollberg gegeben.<br />
Die Gesamtkosten betragen 120.000 Euro, dabei wurde das<br />
Projekt über das Förderprogramm <strong>Stadt</strong>umbau Ost, Teil Aufwertung,<br />
unterstützt. Freistaat, Bund und die <strong>Stadt</strong> Meerane<br />
steuerten jeweils ein Drittel bei.<br />
Young People Big Band, Crimmitschau<br />
Fans der Young People Big Band dürfen sich auf ein abwechslungsreiches<br />
und mit Neuheiten gespicktes Programm freuen<br />
– mit Swing, Jazz, Blues, Latin und Boogie.<br />
Eine Ausstellung im oberen Foyer des Crimmitschauer Theaters<br />
zur Geschichte der Band und ihren Aktivitäten in und um<br />
Crimmitschau, in Sachsen und weit bis ins tschechische Bystrice<br />
zeigt seit März mit wechselnden Schautafeln, worin das<br />
Geheimnis des langen Atems der Band besteht: Sich immer<br />
wieder neu erfinden, moderne Darbietungen und Stile präsentieren,<br />
ohne sich von dem stilprägenden klassischen Swing der<br />
1930er-Jahre zu verabschieden.<br />
Termin: 12.10.2013, Beginn: 19.00 Uhr, Einlass: ab 18.30 Uhr<br />
Service: Karten gibt es an der Theaterkasse (Mo – Do, <strong>14</strong> – 19<br />
Uhr, Fr 9 – 12 Uhr) und unter Telefon 03762 47888.<br />
Infos: www.youngpeople-bigband.de<br />
Daumen hoch und „top“<br />
Neuer Skate Park Meerane eingeweiht<br />
Daumen hoch und „top“, so das Urteil von Felix Alvarez zum<br />
neuen Skate Park Meerane. Der 20-Jährige, den alle „Alvi“ nennen,<br />
weihte mit rasanten Sprüngen Ende Juli 2013 als Erster<br />
die neue Skateranlage ein, beobachtet von zahlreichen jüngeren<br />
BMX- und Skateboardfahrern, die es kaum erwarten<br />
konnten, die Elemente des Skate Parks selbst auszuprobieren.<br />
Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer begrüßte die Gäste<br />
der kleinen Einweihungsfeier: „Lebe deine <strong>Stadt</strong> – Beteiligung<br />
Geöffnet ist der Skate Park Montag bis Samstag von 9 bis 20.30<br />
Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 13 Uhr und <strong>14</strong>.30 bis<br />
20 Uhr. Eine Nutzungsordnung weist auf das Verhalten auf der<br />
Anlage und das Tragen von Schutzausrüstung hin.<br />
Flammendes Farbspiel in der<br />
Galerie ART IN<br />
Vernissage zur Ausstellung TM Rotschönberg<br />
am 11. September<br />
Mit der nächsten Ausstellung zieht Farbe und Bewegung in<br />
die Meeraner Galerie ART IN ein. Riesige Formate, flammende<br />
Farbgebung, bei der selbst Dunkelblau zum Glühen gebracht<br />
wird, und ein hingepeitschter pastoser Farbauftrag bestimmen<br />
die Bilder, die zumeist als Landschaften interpretiert werden<br />
können, informiert der Meeraner Kunstverein.<br />
Der sächsische Künstler TM Rotschönberg versucht zwei Ansätze<br />
zu verschmelzen: das konstruktivistische Skelett seiner<br />
Kompositionen mit einer lebhaften Improvisation zu überformen.<br />
Mit diesem „Synthetischen Expressionismus“ hat er<br />
Neuland betreten und zählt deswegen zu den wegweisenden<br />
sächsischen Künstlern.<br />
Zur Vernissage am 11. September 2013, 19.30 Uhr, lädt der<br />
Meeraner Kunstverein herzlich alle Interessenten in der Galerie<br />
ART IN, Kunsthaus, Markt 1, ein. Die Ausstellung ist bis zum<br />
10. November 2013 zu sehen.<br />
Infos: www.meerane.de
Donnerstag, 12. September 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 9<br />
Sonstiges<br />
Hilfe für Steinpleiser<br />
KiTa ungebrochen<br />
Künftige Erzieherinnen und Erzieher spenden<br />
2.000 Euro für Hochwasserschadensbeseitigung<br />
Am Dienstag, dem 3. September, als rund 2 Dutzend Schülerinnen<br />
und Schüler des BSZ „Anne Frank“ aus Plauen die Steinpleiser<br />
Kindertagesstätte „Zwergenland“ besuchten, bekam<br />
nicht nur Einrichtungsleiterin Petra Dietz feuchte Augen. Denn<br />
die Nachwuchserzieher starteten in den zurückliegenden Wochen<br />
ein großes Hilfsprojekt zu Gunsten der stark vom Juni-<br />
Hochwasser betroffenen Einrichtung. Als Resultat übergaben<br />
sie nun einen Scheck über stolze 2.000 Euro. Mit diesem Ergebnis<br />
hatte keiner der Anwesenden gerechnet.<br />
zwei Maskottchen übernahm Schirmherr Oberbürgermeister<br />
Stefan Czarnecki am Abend die Siegerehrung in der <strong>Stadt</strong>halle<br />
„Pleißental“. Die Gewinnermannschaft aus Freital qualifizierte<br />
sich für den 26. Jugendrotkreuz-Bundeswettbewerb<br />
Stufe I vom 18. bis 20.10.2013 in Dillingen im Saarland. Insgesamt<br />
19 Mannschaften kämpfen dann um den Titel „Beste<br />
JRK-Mannschaft Deutschlands“.<br />
Schirmherr und Oberbürgermeister Stefan Czarnecki verfolgte mit seiner<br />
Tochter die Leistungen der sächsischen JRKler, die sie an vielen Stellen im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet unter Beweis stellen mussten, genau.<br />
Ausrichter des Wettbewerbs in <strong>Werdau</strong> ist der DRK-Kreisverband<br />
Zwickauer Land e.V., dessen Ortsgruppe Wasserwacht<br />
Koberbachtalsperre die Organisation des Events leitete.<br />
Insgesamt gingen in den zurückliegenden Monaten rund<br />
11.900 Euro an Spenden für das „Zwergenland“ bei der <strong>Stadt</strong><br />
ein. Die derzeit erwartete Schadenssumme, die erst während<br />
der Baumaßnahmen klar sichtbar wurde, liegt bei ca. 50.000<br />
Euro.<br />
DRK testet in <strong>Werdau</strong> seinen<br />
Nachwuchs<br />
Das Jugendrotkreuz (JRK) Sachsen veranstaltete<br />
Ende August einen Landesjugendwettbewerb<br />
für Nachwuchsretter<br />
Vom 31.08. bis zum 01.09.2013 veranstaltete das JRK in <strong>Werdau</strong><br />
seinen aller zwei Jahre stattfindenden Landesjugendwettbewerb<br />
der Stufe 1. Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren<br />
hatten die Gelegenheit, an <strong>14</strong> Stationen im <strong>Stadt</strong>gebiet ihr<br />
Können und Wissen unter Beweis zu stellen.<br />
Unter dem Motto „ZeitSprünge erleben – 150 Jahre Rotes<br />
Kreuz“ nehmen 8 Mannschaften aus den DRK-Kreisverbänden<br />
Dippoldiswalde, Döbeln-Hainichen, Freiberg, Freital,<br />
Leipzig-<strong>Stadt</strong>, Riesa, Zwickau und Zwickauer Land teil. 83<br />
Wettbewerbsteilnehmer/-innen wetteifern um den Sieg und<br />
110 Helferinnen und Helfer aus ganz Sachsen werden die Veranstaltung<br />
begleiten.<br />
Für die Wettbewerbsteilnehmer/-innen stellt sich die Herausforderung,<br />
von Station zu Station durch die Zeit von 1862/1863<br />
bis 2012 zu springen. Dabei nehmen die Stationen Bezug auf<br />
Ereignisse in der Geschichte des Roten Kreuzes. Begleitet von<br />
<strong>Werdau</strong>er erobern die Welt<br />
<strong>Werdau</strong>er Feuerwehrkameraden sammeln<br />
Erfahrung in China<br />
Walter Jürgens und Tobias Lenk gehören beide zu den aktiven<br />
Kameraden der <strong>Werdau</strong>er Feuerwehr. Bei Einsätzen kann man<br />
auf die beiden Studenten der Westsächsischen Hochschule<br />
stets zählen.<br />
Doch in den kommenden 12 Monaten müssen die Kameraden<br />
wohl ohne die 23- bzw. 24-jährigen ausrücken. Grund dafür<br />
ist bei beiden ein Auslandsstudium bzw. Auslandspraktikum<br />
in China, das Ende August begonnen hat. „Um sich eine langfristige<br />
und gute berufliche Laufbahn zu erschließen, muss<br />
man die Chance nutzen, über den eigenen Tellerrand hinaus<br />
zu schauen. Das tun die beiden Kameraden nun und wir wün-
Seite 10• <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />
schen ihnen von Herzen viel Erfolg“, erklärt Florian Kieslich, der<br />
als Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung im<br />
<strong>Werdau</strong>er Rathaus für die Feuerwehr zuständig ist.<br />
Walter Jürgens befindet sich nunmehr im 5. Semester des<br />
Studiengangs „Languages and Business Administration“ mit<br />
Schwerpunkt Chinesisch. Der Auslandsaufenthalt war somit<br />
lange geplant. Seine Reise führt ihn in die <strong>Stadt</strong> Nanjing, ca.<br />
300 km landeinwärts entfernt von Shanghai. Möglich wurden<br />
die beiden Auslandssemester unter anderem durch ein<br />
Stipendium des Konfutiusinstitutes Leipzig. Freundin Anne<br />
Berner kam selbst gerade erst aus China zurück.<br />
Eher kurzfristig traf Tobias Lenk seine Entscheidung für China.<br />
Der Stundent entschied sich für das Land vor allem aufgrund<br />
des dort wichtigen Absatzmarktes Deutscher Unternehmen,<br />
die sich zahlreich in der für ihn maßgeblichen Region um<br />
Shanghai niedergelassen haben. Die Zusage der dortigen Uni<br />
erreichte den angehenden Wirtschaftsingenieur erst einen<br />
Monat vor Abflug. Entsprechend kurz war die Vorbereitungszeit.<br />
„Zum Glück wird an der Uni fast ausschließlich Englisch<br />
und Deutsch unterrichtet“, berichtete Lenk, dessen Freundin<br />
ebenfalls über reichlich Auslandserfahrung, in diesem Fall in<br />
den USA, verfügt.<br />
Fachbereichsleiter Florian Kieslich und Oberbürgermeister<br />
Stefan Czarnecki wünschen beiden <strong>Werdau</strong>ern viel Erfolg und<br />
gute Erfahrungen im Ausland, verbunden mit der Hoffnung<br />
auf eine gesunde Rückkehr und eine gute berufliche und private<br />
Perspektive in ihrer Heimat.<br />
Haftung bei fehlerhaften<br />
Produkten<br />
Bringt ein Hersteller in Deutschland ein fehlerhaftes Produkt<br />
auf den Markt, ist er gesetzlich verpflichtet, für die dadurch<br />
entstehenden Folgeschäden aufzukommen. Seit dem<br />
15. Dezember 1989 regelt das Produkthaftungsgesetz („Gesetz<br />
über die Haftung für fehlerhafte Produkte“ – ProdHaftG) wer<br />
für körperliche Folgen, gesundheitliche Schäden oder auch<br />
Sachschäden durch bewegliche Güter aufkommen muss. Das<br />
in den Bundesgesetzblättern (BGBl. I S. 2198) verankerte Gesetz<br />
umfasst dabei alle beweglichen Produkte, auch dann,<br />
wenn sie Teil einer unbeweglichen Sache sind. Allerdings können<br />
nur zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden,<br />
das heißt, Betroffene haben Anspruch auf Schadensersatz.<br />
Strafrechtliche Konsequenzen sieht das ProdHaftG nicht vor.<br />
Geschichte und Entwicklung des ProdHaftG<br />
Die Haftungspflicht hat in Deutschland lange Tradition. Bereits<br />
seit dem Mittelalter sind Rechtsordnungen bekannt, die<br />
für Produkte und Dienstleistungen auch ein angemessenes<br />
Pflichtbewusstsein und sorgfältige Kontrolle vor dem sogenannten<br />
Inverkehrbringen bestimmen. Am 1. Januar 1900<br />
trat das einheitliche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Es<br />
regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Auf<br />
Basis dieser systematischen Zusammenfassung geltenden Privatrechts<br />
wurde später eine allgemeingültige Sorgfaltspflicht<br />
definiert. Sie setzt voraus, dass jeder sich möglichst umsichtig<br />
und achtsam verhält.<br />
Nach langen Diskussionen wurde am 25. Juli 1984 auf europäischer<br />
Ebene ein Konsens zur Regelung der Produkthaftpflicht<br />
verabschiedet. Nachdem die erste EU-Kommission<br />
bereits 16 Jahre zuvor, im Sommer 1968 mit der Planung und<br />
ersten Vorarbeiten begonnen hatte. So benennt Artikel 19 I<br />
der EG-Richtlinie 85/374/EWG als Frist für die Umsetzung der<br />
verabschiedeten Richtlinien in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten<br />
einen Zeitrahmen von maximal drei Jahren ab<br />
Bekanntgabe am 30. Juli 1985. In Deutschland wurde am 19.<br />
Dezember 1989 mit gut einem Jahr Verspätung das nationale<br />
Produkthaftungsgesetz auf Basis der europäischen Beschlüsse<br />
verkündet.<br />
Welche Haftungsvoraussetzungen formuliert<br />
das ProdHaftG?<br />
1. Die „Schutzgutverletzung“ und ihre Verjährungsfrist<br />
§ 1 definiert in Absatz 1 als Schutzgüter Leben, Körper, Gesundheit<br />
und Sachen: „Wird durch den Fehler eines Produkts<br />
jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt<br />
oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts<br />
verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden<br />
Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies<br />
nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt<br />
wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich<br />
für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu<br />
von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.“<br />
Diese Haftungspflicht verjährt gemäß § 12 „in drei Jahren von<br />
dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem<br />
Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen<br />
Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.“<br />
Ausnahmen aus der Haftungspflicht nach § 1 ProdHaftG:<br />
Bringt der Produzent sein Produkt nicht auf den Markt, ist er<br />
auch nicht haftbar: „Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen,<br />
wenn (...) er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht<br />
hat“. So unterliegen beispielsweise gestohlene Produkte<br />
nicht der Haftungspflicht.<br />
Lagen die Fehler beim Inverkehrbringen der Sache noch nicht<br />
vor, ist also davon auszugehen, „dass das Produkt den Fehler,<br />
der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller<br />
es in den Verkehr brachte,“ ist der Produzent ebenfalls<br />
nicht verpflichtet zu haften.
Donnerstag, 12. September 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 11
Seite 12• <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />
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