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Kann Folter erlaubt sein?<br />

Moraltheologische Überlegungen zur jüngsten Folterdiskussion<br />

Die Stadt Freiburg ist seit sechs Jahren um eine Attraktion reicher. 1999 öffnete<br />

unweit des Münsters ein ‚Mittelalterliches Foltermuseum‘ seine Pforten, das<br />

seinen Besuchern einen „umfangreichen Einblick in die mittelalterliche Rechtsprechung<br />

sowie ihre ‚phantasievolle‘ Bestrafungsmaschinerie“ verheißt. Man<br />

kann über den volkspädagogischen Nutzen einer solchen Einrichtung gewiß<br />

geteilter Meinung sein. Fatal wäre es jedoch, wenn auf diese Weise dem Eindruck<br />

Vorschub geleistet würde, bei der Folter handele es sich um ein Relikt aus<br />

längst vergangenen Zeiten. Zwar ist es richtig, daß die Folter in der neueren<br />

Geschichte der westlichen Welt in vielen Ländern <strong>als</strong> Instrument der gerichtlichen<br />

Wahrheitsfindung bzw. Strafverfolgung ebenso verschw<strong>und</strong>en ist wie die<br />

Todesstrafe 1 , doch gehört die Praxis von Folterhandlungen deswegen noch lange<br />

nicht der Vergangenheit an. Ungeachtet der verschiedenen nationalen <strong>und</strong> internationalen<br />

Abkommen zu ihrer Ächtung 2 ist die Liste derjenigen Staaten lang, in<br />

denen die Folter nach wie vor an der Tagesordnung ist. Organisationen wie Amnesty<br />

International weisen in ihren einschlägigen Berichten denn auch immer<br />

wieder darauf hin, daß in mehr <strong>als</strong> einh<strong>und</strong>ertfünfzig Staaten der Erde, darunter<br />

in mehreren bevorzugten Urlaubsregionen der Deutschen, regelmäßig Männer,<br />

Frauen <strong>und</strong> Kinder gefoltert werden. 3<br />

Die meisten Menschen haben sich bewußt oder unbewußt für eine ganz bestimmte<br />

Strategie im Umgang mit diesem Thema entschieden. Dem Soziologen Horst<br />

Herrmann zufolge läßt sich diese Strategie kurz so zusammenfassen: „Amnestie<br />

durch Amnesie“ 4 , d.h. wir versuchen uns das Problem der Folter durch eine Mischung<br />

von Verdrängung, Verleugnung, Vergessen <strong>und</strong> Lüge vom Leib zu halten.<br />

Wenn dennoch in jüngster Zeit nicht nur in Deutschland verstärkt über die Folter<br />

gesprochen <strong>und</strong> geschrieben worden ist, dann hat das seinen Gr<strong>und</strong> in zwei<br />

höchst unterschiedlichen Ereignissen, die auf ihre je eigene Art dazu angetan<br />

sind, das besondere Interesse der Moraltheologie zu wecken. Das erste Ereignis<br />

besteht in der Folterandrohung durch den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten<br />

Wolfgang Daschner im Entführungsfall Jakob von Metzler im Oktober<br />

2002, die sofort nach ihrem Bekanntwerden eine heftige Debatte über die<br />

Grenzen staatlicher Gewaltanwendungen ausgelöst hat. Bei dem zweiten Vo r-<br />

kommnis handelt es sich um die Foltervorwürfe, die im Mai 2004 gegen amerikanische<br />

Soldaten <strong>und</strong> Militärpolizisten im irakischen Gefängnis Abu Ghraib<br />

laut geworden sind <strong>und</strong> die zu einem schweren Imageverlust der amerikanischen<br />

Besatzungspolitik im Irak geführt haben. Während uns im Fall Daschner ein<br />

geradezu klassisches Entführungsszenario begegnet, haben wir es bei den Folterungen<br />

irakischer Gefängnisinsassen mit einer höchst interessanten Begleiter-<br />

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