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ietet. Denn die Abgestufte Integration sieht eine schrittweise Heranführung der<br />
Türkei an die EU-Strukturen mit Integration in Teilbereichen vor <strong>und</strong> ist zugleich<br />
ein Modell, bei dem die Integration sukzessive fortschreiten könnte. Jeder<br />
Partner kann bei diesem Modell entscheiden, ob ihm die jeweils erreichte Integrationsstufe<br />
bereits ausreicht <strong>und</strong> dementsprechend von einer weiteren Integration<br />
bzw. Vertiefung absehen.<br />
Anders <strong>als</strong> im Falle der Privilegierten Partnerschaft oder der Erweiterten Assoziierten<br />
Mitgliedschaft würde die Türkei bei der Abgestuften Integration nicht nur<br />
vor allem wirtschaftlich, sondern auch politisch (teil-)integriert <strong>und</strong> hätte für die<br />
integrierten Bereiche auch ein Mitentscheidungsrecht. Zudem müßte die Türkei<br />
nicht von vorneherein auf die Option auf eine spätere Vollmitgliedschaft verzichten.<br />
Wen kann es angesichts der Vorzüge dieses Modells <strong>und</strong> ihrer leichten Vermittelbarkeit<br />
verw<strong>und</strong>ern, daß der Landesbeauftragte der Konrad-Adenauer-Stiftung<br />
in der Türkei, nach der Resonanz der Privilegierten Partnerschaft in türkischen<br />
Politikerkreisen gefragt, das Modell der Abgestuften Integration <strong>als</strong> vermittelbar<br />
erläutert. Vielleicht sollte man im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin auch einmal<br />
über die Vorzüge der Abgestuften Integration nachdenken <strong>und</strong> die Privilegierte<br />
Partnerschaft einmotten.<br />
Der Weg zur Vollmitgliedschaft der Türkei ist noch lang. Zehn bis fünfzehn<br />
Jahre werden aber kaum für einen gr<strong>und</strong>legenden Mentalitätswechsel ausreichen,<br />
ohne den Vollmitgliedschaft nicht denkbar ist. Der Mentalitätswechsel kann aber<br />
nur gelingen, wenn das chauvinistische Bildungssystem der Türkei nicht erst<br />
übermorgen, sondern schon morgen von seinen chauvinistischen Gr<strong>und</strong>lagen<br />
gesäubert wird <strong>und</strong> die entsprechende Indoktrination der künftigen Generationen<br />
aufgeklärter Bildung Platz macht. Auf jeden Fall wird man auch weiterhin über<br />
Alternativen zur Vollmitgliedschaft diskutieren müssen. Nach Möglichkeit sollte<br />
man über Alternativen diskutieren, die auch aus türkischer Sicht <strong>als</strong> solche akzeptabel<br />
sind. Sonst könnte im ungünstigsten Fall tatsächlich die Gefahr bestehen,<br />
daß sich die Türkei von Europa abwendet.<br />
Anmerkungen<br />
1) KOM(2004) 656 endgültig.<br />
2) Bei den genannten Gesetzen handelt es sich um das Vereinsgesetz, das neue Strafgesetzbuch,<br />
das Gesetz über die zweitinstanzlichen Berufungsgerichte, die neue Strafprozeßordnung,<br />
die Gesetzgebung zur Schaffung einer Kriminalpolizei <strong>und</strong> das Gesetz über<br />
Strafvollzug <strong>und</strong> Maßregeln.<br />
3) SEK(2004) 1201.<br />
4) PA/CE/TR/de 39.<br />
5) ABl. 217 vom 29.12.1964, S. 3687.<br />
6) 1. Freier Warenverkehr, 2. Freier Personenverkehr, 3. Niederlassungsfreiheit <strong>und</strong> freier<br />
Dienstleistungsverkehr, 4. Freier Kapitalverkehr, 5. Vergaberecht, 6. Gesellschaftsrecht,<br />
7. Schutz geistiger Eigentumsrechte, 8. Wettbewerbsrecht, 9. Finanzdienstleistungen, 10.<br />
Informationsgesellschaft <strong>und</strong> Medien, 11. Landwirtschaft <strong>und</strong> landwirtschaftliche Boden-<br />
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