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ietet. Denn die Abgestufte Integration sieht eine schrittweise Heranführung der<br />

Türkei an die EU-Strukturen mit Integration in Teilbereichen vor <strong>und</strong> ist zugleich<br />

ein Modell, bei dem die Integration sukzessive fortschreiten könnte. Jeder<br />

Partner kann bei diesem Modell entscheiden, ob ihm die jeweils erreichte Integrationsstufe<br />

bereits ausreicht <strong>und</strong> dementsprechend von einer weiteren Integration<br />

bzw. Vertiefung absehen.<br />

Anders <strong>als</strong> im Falle der Privilegierten Partnerschaft oder der Erweiterten Assoziierten<br />

Mitgliedschaft würde die Türkei bei der Abgestuften Integration nicht nur<br />

vor allem wirtschaftlich, sondern auch politisch (teil-)integriert <strong>und</strong> hätte für die<br />

integrierten Bereiche auch ein Mitentscheidungsrecht. Zudem müßte die Türkei<br />

nicht von vorneherein auf die Option auf eine spätere Vollmitgliedschaft verzichten.<br />

Wen kann es angesichts der Vorzüge dieses Modells <strong>und</strong> ihrer leichten Vermittelbarkeit<br />

verw<strong>und</strong>ern, daß der Landesbeauftragte der Konrad-Adenauer-Stiftung<br />

in der Türkei, nach der Resonanz der Privilegierten Partnerschaft in türkischen<br />

Politikerkreisen gefragt, das Modell der Abgestuften Integration <strong>als</strong> vermittelbar<br />

erläutert. Vielleicht sollte man im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin auch einmal<br />

über die Vorzüge der Abgestuften Integration nachdenken <strong>und</strong> die Privilegierte<br />

Partnerschaft einmotten.<br />

Der Weg zur Vollmitgliedschaft der Türkei ist noch lang. Zehn bis fünfzehn<br />

Jahre werden aber kaum für einen gr<strong>und</strong>legenden Mentalitätswechsel ausreichen,<br />

ohne den Vollmitgliedschaft nicht denkbar ist. Der Mentalitätswechsel kann aber<br />

nur gelingen, wenn das chauvinistische Bildungssystem der Türkei nicht erst<br />

übermorgen, sondern schon morgen von seinen chauvinistischen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

gesäubert wird <strong>und</strong> die entsprechende Indoktrination der künftigen Generationen<br />

aufgeklärter Bildung Platz macht. Auf jeden Fall wird man auch weiterhin über<br />

Alternativen zur Vollmitgliedschaft diskutieren müssen. Nach Möglichkeit sollte<br />

man über Alternativen diskutieren, die auch aus türkischer Sicht <strong>als</strong> solche akzeptabel<br />

sind. Sonst könnte im ungünstigsten Fall tatsächlich die Gefahr bestehen,<br />

daß sich die Türkei von Europa abwendet.<br />

Anmerkungen<br />

1) KOM(2004) 656 endgültig.<br />

2) Bei den genannten Gesetzen handelt es sich um das Vereinsgesetz, das neue Strafgesetzbuch,<br />

das Gesetz über die zweitinstanzlichen Berufungsgerichte, die neue Strafprozeßordnung,<br />

die Gesetzgebung zur Schaffung einer Kriminalpolizei <strong>und</strong> das Gesetz über<br />

Strafvollzug <strong>und</strong> Maßregeln.<br />

3) SEK(2004) 1201.<br />

4) PA/CE/TR/de 39.<br />

5) ABl. 217 vom 29.12.1964, S. 3687.<br />

6) 1. Freier Warenverkehr, 2. Freier Personenverkehr, 3. Niederlassungsfreiheit <strong>und</strong> freier<br />

Dienstleistungsverkehr, 4. Freier Kapitalverkehr, 5. Vergaberecht, 6. Gesellschaftsrecht,<br />

7. Schutz geistiger Eigentumsrechte, 8. Wettbewerbsrecht, 9. Finanzdienstleistungen, 10.<br />

Informationsgesellschaft <strong>und</strong> Medien, 11. Landwirtschaft <strong>und</strong> landwirtschaftliche Boden-<br />

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