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tende Punkt der geplanten YÖK-Reform wie auch der letztlich gestrichene Ehebruchsparagraph<br />

im Türkischen Strafgesetzbuch seien einzig den Erwartungen<br />

der islamischen Klientel der AKP geschuldet gewesen <strong>und</strong> keineswegs Ausdruck<br />

einer tendenziell islamischen bzw. islamistischen Politik der AKP.<br />

Wer Recht hat, wird erst die Zukunft zeigen. Auch wenn die AKP-Regierung<br />

programmatisch eigentlich außer der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit<br />

der EU nichts vorzuweisen hat – die wirtschaftliche Ges<strong>und</strong>ung des Landes ist<br />

einem Programm des IWF zu danken –, kann sie bei den turnusgemäßen Parlamentswahlen<br />

im nächsten Jahre angesichts der Schwäche der parlamentarischen<br />

<strong>und</strong> außerparlamentarischen Opposition neuerlich mit einem überragenden<br />

Wahlergebnis rechnen, sofern sie sich keine großen handwerklichen Fehler leistet.<br />

Im günstigsten Fall könnte die AKP, die bei den letzten Wahlen mit r<strong>und</strong><br />

34,3% der Stimmen 67,1% der Parlamentssitze errang, mit einem geringfügig<br />

erhöhten prozentualen Anteil an Wählerstimmen sogar die für eine Verfassungsänderung<br />

erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit im Parlament erreichen.<br />

Sollte die AKP tatsächlich eine islamistische Agenda haben, könnte sie spätestens<br />

dann mit deren Umsetzung beginnen. Behindern könnte dies allerdings<br />

weiterhin Staatspräsident Sezer, dessen Amtzeit erst im Mai 2007 endet. Der<br />

türkische Internet-Nachrichtendienst HABERTÜRK berichtete in diesem Zusammenhang<br />

am 15.9.2005, die AKP-Führung diskutiere ein vom Vorsitzenden<br />

des Verfassungsausschusses in der türkischen Nationalversammlung, Burhan<br />

Kuzu, vorgelegtes 52 Artikel umfassendes Paket zur Änderung der Verfassung,<br />

das u.a. einen Vorschlag enthalte, der darauf abziele, die Amtszeit künftiger<br />

Staatspräsidenten von sieben auf fünf Jahre zu verkürzen, wobei diese Regelung<br />

ausdrücklich schon auf den gegenwärtigen Stelleninhaber Anwendung finden<br />

solle.<br />

Abgesehen davon, daß auch im türkischen Recht formal ein Rückwirkungsverbot<br />

für gesetzliche Regelungen gelten dürfte, ist kaum davon auszugehen, daß die<br />

kemalistisch-laizistische oppositionelle Republikanische Volkspartei (CHP)<br />

einer solchen Verfassungsänderung zustimmen dürfte – <strong>und</strong> noch benötigt die<br />

AKP-Regierung die Stimmen der Opposition für Verfassungsänderungen. Ministerpräsident<br />

Erdogan, dem selbst immer wieder Ambitionen auf das höchste<br />

Staatsamt nachgesagt werden, soll denn auch empfohlen haben, eine Einigung<br />

mit der oppositionellen CHP anzustreben. Bis zur Wahl eines neuen Staatspräsidenten<br />

würde die AKP <strong>als</strong>o auf jeden Fall noch warten müssen, sollte sie tatsächlich<br />

eine islamistische hidden-agenda haben.<br />

Ein Plan B für die Türkei<br />

Die österreichische Außenministerin Plasnik hat bei den langwierigen Verhandlungen<br />

über die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober<br />

2005 bis zuletzt auch auf der konkreten Nennung einer Alternative zur<br />

Vollmitgliedschaft bestanden. Das sollte eigentlich bei Verhandlungen, die offiziell<br />

<strong>als</strong> ergebnisoffen bezeichnet werden, selbstverständlich sein – ist es aber<br />

nicht. Denn in der politischen Diskussion um die Beitrittsverhandlungen mit der<br />

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