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tende Punkt der geplanten YÖK-Reform wie auch der letztlich gestrichene Ehebruchsparagraph<br />
im Türkischen Strafgesetzbuch seien einzig den Erwartungen<br />
der islamischen Klientel der AKP geschuldet gewesen <strong>und</strong> keineswegs Ausdruck<br />
einer tendenziell islamischen bzw. islamistischen Politik der AKP.<br />
Wer Recht hat, wird erst die Zukunft zeigen. Auch wenn die AKP-Regierung<br />
programmatisch eigentlich außer der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit<br />
der EU nichts vorzuweisen hat – die wirtschaftliche Ges<strong>und</strong>ung des Landes ist<br />
einem Programm des IWF zu danken –, kann sie bei den turnusgemäßen Parlamentswahlen<br />
im nächsten Jahre angesichts der Schwäche der parlamentarischen<br />
<strong>und</strong> außerparlamentarischen Opposition neuerlich mit einem überragenden<br />
Wahlergebnis rechnen, sofern sie sich keine großen handwerklichen Fehler leistet.<br />
Im günstigsten Fall könnte die AKP, die bei den letzten Wahlen mit r<strong>und</strong><br />
34,3% der Stimmen 67,1% der Parlamentssitze errang, mit einem geringfügig<br />
erhöhten prozentualen Anteil an Wählerstimmen sogar die für eine Verfassungsänderung<br />
erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit im Parlament erreichen.<br />
Sollte die AKP tatsächlich eine islamistische Agenda haben, könnte sie spätestens<br />
dann mit deren Umsetzung beginnen. Behindern könnte dies allerdings<br />
weiterhin Staatspräsident Sezer, dessen Amtzeit erst im Mai 2007 endet. Der<br />
türkische Internet-Nachrichtendienst HABERTÜRK berichtete in diesem Zusammenhang<br />
am 15.9.2005, die AKP-Führung diskutiere ein vom Vorsitzenden<br />
des Verfassungsausschusses in der türkischen Nationalversammlung, Burhan<br />
Kuzu, vorgelegtes 52 Artikel umfassendes Paket zur Änderung der Verfassung,<br />
das u.a. einen Vorschlag enthalte, der darauf abziele, die Amtszeit künftiger<br />
Staatspräsidenten von sieben auf fünf Jahre zu verkürzen, wobei diese Regelung<br />
ausdrücklich schon auf den gegenwärtigen Stelleninhaber Anwendung finden<br />
solle.<br />
Abgesehen davon, daß auch im türkischen Recht formal ein Rückwirkungsverbot<br />
für gesetzliche Regelungen gelten dürfte, ist kaum davon auszugehen, daß die<br />
kemalistisch-laizistische oppositionelle Republikanische Volkspartei (CHP)<br />
einer solchen Verfassungsänderung zustimmen dürfte – <strong>und</strong> noch benötigt die<br />
AKP-Regierung die Stimmen der Opposition für Verfassungsänderungen. Ministerpräsident<br />
Erdogan, dem selbst immer wieder Ambitionen auf das höchste<br />
Staatsamt nachgesagt werden, soll denn auch empfohlen haben, eine Einigung<br />
mit der oppositionellen CHP anzustreben. Bis zur Wahl eines neuen Staatspräsidenten<br />
würde die AKP <strong>als</strong>o auf jeden Fall noch warten müssen, sollte sie tatsächlich<br />
eine islamistische hidden-agenda haben.<br />
Ein Plan B für die Türkei<br />
Die österreichische Außenministerin Plasnik hat bei den langwierigen Verhandlungen<br />
über die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober<br />
2005 bis zuletzt auch auf der konkreten Nennung einer Alternative zur<br />
Vollmitgliedschaft bestanden. Das sollte eigentlich bei Verhandlungen, die offiziell<br />
<strong>als</strong> ergebnisoffen bezeichnet werden, selbstverständlich sein – ist es aber<br />
nicht. Denn in der politischen Diskussion um die Beitrittsverhandlungen mit der<br />
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