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Problem, dem sich die Türkei auch weiterhin widmen muß. Es reicht eben nicht<br />

aus, Gesetze zu erlassen, sich aber nicht um ihre Anwendung zu kümmern bzw.<br />

diese gar zu behindern. Und es ist erst recht intolerabel, wenn neue Rechtsvorschriften,<br />

die die Türkei reif für Europa machen sollen, schlicht dadurch umgangen<br />

werden, daß findige Staatsanwälte <strong>und</strong> Richter fortbestehende Rechtsvorschriften,<br />

die sich auf ganz andere Sachverhalte beziehen, so uminterpretieren,<br />

daß sie die Verurteilung für Sachverhalte ermöglichen, die mittlerweile gar nicht<br />

mehr strafbewehrt sind.<br />

All das <strong>und</strong> noch viel mehr haben die Außenminister der 25 EU-Mitgliedsstaaten<br />

gewußt, <strong>als</strong> sie sich in den späten Nachtst<strong>und</strong>en des 3. Oktober 2005 auf die<br />

genau für diesen 3. Oktober 2005 in Aussicht gestellte Eröffnung von Beitrittsverhandlungen<br />

mit der Türkei einigten.<br />

So war es für die EU-Kommission <strong>und</strong> die EU-Mitgliedsstaaten eigentlich <strong>und</strong>enkbar,<br />

daß es Beitrittsverhandlungen zwischen der Republik Türkei <strong>und</strong> den<br />

25 EU-Mitgliedsstaaten geben kann, solange das neue EU -Mitglied Zypern von<br />

der Türkei nicht völkerrechtlich anerkannt wird. Da nicht zu erwarten war, daß<br />

die Türkei die Republik Zypern völkerrechtlich anerkennen würde, erschien es<br />

<strong>als</strong> elegante Lösung eines komplexen Problems, von der Türkei ersatzweise die<br />

Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls 4 zum sogenannten Vertrag von Ankara<br />

über die Assoziierung der Türkei an die EWG 5 zu verlangen, wodurch der Gü l-<br />

tigkeitsbereich dieses Vertrages auf die zehn neuen EU-Mitgliedsländer <strong>und</strong><br />

damit auch die Republik Zypern ausgeweitet wurde. Während aber für die EU -<br />

Kommission <strong>und</strong> die EU -Mitgliedsstaaten die Unterzeichnung dieses Zusatzprotokolls<br />

durch die Türkei <strong>als</strong> faktische, wenn auch nicht förmliche, völkerrechtliche<br />

Anerkennung der Republik Zypern angesehen wurde, machten türkische<br />

Regierungsvertreter immer wieder darauf aufmerksam, daß die Unterzeichnung<br />

des Zusatzprotokolls für sie nicht einer völkerrechtlichen Anerkennung der Republik<br />

Zypern gleichkomme.<br />

Die Intimfre<strong>und</strong>e Ankaras in der EU scheinen bis zuletzt geglaubt zu haben, die<br />

Türkei werde sich wie gewünscht verhalten, das Zusatzprotokoll unterzeichnen<br />

<strong>und</strong> nach Möglichkeit die Frage der völkerrechtlichen Anerkennung der Republik<br />

Zypern am besten gar nicht mehr erwähnen. Diese Hoffnung wurde aber<br />

bitter enttäuscht. Die Türkei unterzeichnete zwar das Zusatzprotokoll zum Ve r-<br />

trag von Ankara, machte in einer Verlautbarung aber deutlich, daß die Unterzeichnung<br />

des Protokolls nicht die völkerrechtliche Anerkennung der Republik<br />

Zypern bedeute, was gr<strong>und</strong>sätzlich zwar möglich sei, aber erst nach einer endgültigen<br />

vertraglichen Lösung des Zypernkonflikts.<br />

Spätestens an diesem Punkt hätte man von der EU -Ratspräsidentschaft bzw. den<br />

EU-Mitgliedsstaaten eigentlich eine deutliche Stellungnahme, wenn nicht gar<br />

eine klare Entscheidung für die Aufschiebung der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen<br />

bis zur Klärung der strittigen Fragen in Sachen Zypern erwarten<br />

dürfen. Ankara konnte sich aber einmal mehr auf seine Fre<strong>und</strong>e verlassen <strong>und</strong> so<br />

kam es wie nicht anders zu erwarten – die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei<br />

wurden am 3. Oktober 2005 eröffnet.<br />

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