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standes“, <strong>als</strong>o des acquis communautaire, der gegenwärtig ungefähr 80.000 Seiten<br />

Rechtstexte umfaßt.<br />

Entscheidend für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen sollte die weitgehende<br />

Erfüllung des „politischen Kriteriums“ sein. In der am 6. Oktober 2004<br />

veröffentlichten Empfehlung zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum<br />

Beitritt 1 stellt die Europäischen Kommission fest, daß sie „in Anbetracht der<br />

bereits erreichten allgemeinen Fortschritte im Reformprozeß <strong>und</strong> unter der Vo r-<br />

aussetzung, daß die … noch ausstehenden Gesetze 2 in Kraft treten, … der Auffassung<br />

[sei], daß die Türkei die politischen Kriterien in ausreichendem Maß<br />

erfülle“ <strong>und</strong> empfiehlt die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen. Die Kommission<br />

äußerte gleichzeitig die Erwartung, daß „die Unumkehrbarkeit des Reformprozesses,<br />

seine Umsetzung insbesondere im Hinblick auf die Gr<strong>und</strong>freiheiten,<br />

… sich über einen längeren Zeitraum bestätigen“ müssen.<br />

Strenggenommen hätte der damalige EU -Erweiterungskommissar Günter Verheugen<br />

der EU-Kommission im Oktober 2004 überhaupt kein Papier über eine<br />

an den Europäischen Rat zu richtende Empfehlung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen<br />

mit der Türkei zur Beschlußfassung vorlegen dürfen. So<br />

hatte Verheugen bei einem Gespräch am 15. Juli 2004, bei dem ihm Vertreter<br />

von Menschenrechtsorganisationen ihre Einschätzung der Lage in der Türkei<br />

vortrugen, mir gegenüber bestätigt, daß sich etwa die von mir vorgetragenen<br />

Defizite im Hinblick auf die Religionsfreiheit <strong>und</strong> den Rechtsstatus der nichtmuslimischen<br />

Minderheiten, mit den Erkenntnissen der EU -Kommission deckten.<br />

Daß die erwähnten Defizite im Oktober 2004 noch fortbestanden, ist dem<br />

ebenfalls am 6. Oktober 2004 veröffentlichten Regelmäßigen Bericht über die<br />

Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt 3 der EU-Kommission zu entnehmen,<br />

den dam<strong>als</strong> noch Günter Verheugen verantwortete.<br />

Wie im Hinblick auf die Themenfelder Religionsfreiheit <strong>und</strong> Rechtsstatus der<br />

nicht-muslimischen Minderheiten hat sich auch in vielen anderen, die Menschenrechte<br />

tangierenden Themenfeldern, im letzten Jahr in der Türkei nichts oder nur<br />

sehr wenig bewegt. Im Fortschrittsbericht 2005, den die EU -Kommission am 9.<br />

November 2005 vorgelegt hat, hagelt es deshalb auch Kritik. Und passagenweise<br />

liest sich der Fortschrittsbericht 2005 wie eine Abschrift des letztjährigen Fortschrittsberichts.<br />

Anzuerkennen ist immerhin, daß die sechs Gesetze, deren Verabschiedung in der<br />

am 6. Oktober 2004 veröffentlichten Empfehlung zu den Fortschritten der Türkei<br />

auf dem Weg zum Beitritt <strong>als</strong> Vorbedingung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen<br />

genannt war, mittlerweile verabschiedet worden sind. Sieht man<br />

allerdings die Kopenhagener Kriterien – <strong>und</strong> <strong>hier</strong> insbesondere das sogenannte<br />

politische Kriterium – weiterhin <strong>als</strong> die Basis für die Diskussion über die Aufnahme<br />

von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, sind die Voraussetzungen für<br />

die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen eigentlich noch immer nicht erfüllt.<br />

Denn institutionelle Stabilität, demokratische <strong>und</strong> rechtstaatliche Ordnung, Wahrung<br />

der Menschenrechte sowie Achtung <strong>und</strong> Schutz von Minderheiten können<br />

nach herrschender Meinung eigentlich nicht schon deshalb <strong>als</strong> gegeben erachtet<br />

werden, weil dies von Rechtsnormen so postuliert wird. Und das ist genau das<br />

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