PDF herunterladen - Unfallkasse Hessen
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Versicherungsschutz und Leistungen<br />
Mit fremden Kräften haushalten<br />
Wichtige Unterstützung nach einem Unfall: eine Hilfe im Haushalt!<br />
Nach einem Arbeitsunfall sollten die Rahmenbedingungen so beschaffen sein, dass<br />
Sie in Ruhe gesund werden können. Der Haushalt und Ihre Kinder sollten eine Zeitlang<br />
nicht Ihre erste Sorge sein. Können in dieser Situation nicht Ihr Partner, Ihre Partnerin<br />
oder andere Familienmitglieder einspringen, so besteht die Möglichkeit, dass die<br />
UKH eine Haushaltshilfe finanziert.<br />
Auf dem Weg zur Arbeit zog sich Andrea H.<br />
einen Bruch des Oberschenkels zu. Zunächst<br />
waren die Schmerzen zu groß, um<br />
einen klaren Gedanken fassen zu können.<br />
Doch schon bald kam die Frage auf:<br />
„Was wird aus meinen Kindern und dem<br />
Haushalt? Das schafft mein berufstätiger<br />
Mann doch gar nicht allein.“ Sie schilderte<br />
den behandelnden Ärzten im Krankenhaus<br />
ihre Nöte. Die Lösung lag auf der<br />
Hand: eine Haushaltshilfe musste her!<br />
Versicherte sollen sich voll und ganz<br />
auf ihre Rehabilitation konzentrieren,<br />
während zu Hause das „normale Leben“<br />
sichergestellt ist. Allerdings müssen<br />
bestimmte Voraussetzungen vorliegen,<br />
um einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe<br />
zu begründen.<br />
Anspruchsvoraussetzungen<br />
Haushaltshilfe wird gewährt, wenn<br />
• den Leistungsempfängern wegen<br />
einer medizinischen Rehabilitation<br />
oder einer Leistung zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben die Weiterführung<br />
des Haushaltes nicht möglich ist,<br />
• eine andere im Haushalt lebende<br />
Person den Haushalt nicht weiterführen<br />
kann,<br />
• im Haushalt ein Kind lebt, welches<br />
das zwölfte Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet hat oder das behindert<br />
und auf fremde Hilfe angewiesen ist.<br />
Grundsätzlich müssen alle drei Voraussetzungen<br />
vorliegen, damit wir eine Haushaltshilfe<br />
finanzieren können.<br />
Wichtig ist es für den Betroffenen und für<br />
die UKH, schnell zu reagieren, denn die<br />
Kinder müssen versorgt werden, wenn<br />
sie aus der Schule oder dem Kindergarten<br />
kommen.<br />
Wo kann ich Hilfe erhalten?<br />
Oft wird die Frage an uns herangetragen:<br />
„Ich habe eine Verordnung für eine Haushaltshilfe.<br />
Können sie uns eine schicken?“<br />
Nein, das können wir leider nicht. Oft<br />
findet sich jedoch im Bekanntenkreis<br />
oder in der Nachbarschaft unserer Versicherten<br />
jemand, der gegen ein Entgelt<br />
bereit ist, die Haushaltstätigkeiten zu<br />
übernehmen. Pro Stunde erstatten wir<br />
einen Betrag von 8,50 Euro. Es werden<br />
bis zu acht Stunden Haushaltshilfe am<br />
Tag übernommen. Der Tageshöchstsatz<br />
beträgt somit 68,00 Euro.<br />
Bei den Helfern geht die Familie vor!<br />
Dies ist primär zu beachten. Wenn sich<br />
jemand aus dem Verwandtenkreis bzw.<br />
Ihrer Familie anbietet, benötigen Sie<br />
unsere Unterstützung nicht. Für die Hilfe<br />
von Verwandten und Verschwägerten<br />
bis zum zweiten Grad ist eine Vergütung<br />
grundsätzlich ausgeschlossen. Diese<br />
Hilfe ist innerhalb der Familie grundsätzlich<br />
als übliche Unterstützung anzusehen.<br />
Andrea H. und ihre Familie sind erst vor<br />
Kurzem umgezogen, die Familie wohnt<br />
200 Kilometer entfernt. Auch ihr Mann<br />
kann wegen seiner beruflichen Tätigkeit<br />
keine Unterstützung unter der Woche<br />
leisten. Eine Nachbarin erklärt sich aber<br />
bereit, die Verletzte und ihre Familie zu<br />
unterstützen. Die Kosten für ihre Hilfe<br />
werden von der UKH übernommen.<br />
Unterstützung durch kirchliche oder<br />
karitative Einrichtungen<br />
Was passiert, wenn sich im Familien- oder<br />
Bekanntenkreis wirklich niemand findet?<br />
Ein Ausweg: Viele kirchliche oder karitative<br />
Einrichtungen bieten in solchen Fällen<br />
Unterstützung an. Die Kostenfrage kann<br />
in diesem Fall direkt über die <strong>Unfallkasse</strong><br />
<strong>Hessen</strong> geklärt werden. Bitte informieren<br />
Sie uns rechtzeitig.<br />
Pflichten des Partners<br />
Obwohl es die Möglichkeit einer Haushaltshilfe<br />
gibt, muss der Partner grundsätzlich<br />
die Unterstützung leisten, die<br />
von ihm in einer derartigen Notsituation<br />
erwartet werden kann und die zumutbar<br />
ist. Berücksichtigt wird, dass der Partner<br />
wegen seines Berufes verhindert sein<br />
kann. Doch an den Wochenenden kann<br />
er im Haushalt mit anpacken. Und nicht<br />
alle Haushaltstätigkeiten sind so wichtig,<br />
dass sie gleich erledigt werden müssen.<br />
Das eine oder andere Staubkörnchen<br />
kann auch bis zum Wochenende liegen<br />
bleiben.<br />
Der Ablauf<br />
Wenn Sie eine Haushaltshilfe benötigen,<br />
setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich<br />
mit uns in Verbindung. Schildern Sie<br />
uns Ihre Situation und wir kümmern uns<br />
um eine schnelle Klärung. Voraussetzung<br />
ist, dass der Unfall bereits bei uns gemeldet<br />
ist. Die Unfallanzeige sowie ein Arztbericht<br />
werden benötigt. Eine gesonderte<br />
ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung<br />
brauchen wir nicht.<br />
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