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PDF herunterladen - Unfallkasse Hessen

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Versicherungsschutz und Leistungen<br />

Mit fremden Kräften haushalten<br />

Wichtige Unterstützung nach einem Unfall: eine Hilfe im Haushalt!<br />

Nach einem Arbeitsunfall sollten die Rahmenbedingungen so beschaffen sein, dass<br />

Sie in Ruhe gesund werden können. Der Haushalt und Ihre Kinder sollten eine Zeitlang<br />

nicht Ihre erste Sorge sein. Können in dieser Situation nicht Ihr Partner, Ihre Partnerin<br />

oder andere Familienmitglieder einspringen, so besteht die Möglichkeit, dass die<br />

UKH eine Haushaltshilfe finanziert.<br />

Auf dem Weg zur Arbeit zog sich Andrea H.<br />

einen Bruch des Oberschenkels zu. Zunächst<br />

waren die Schmerzen zu groß, um<br />

einen klaren Gedanken fassen zu können.<br />

Doch schon bald kam die Frage auf:<br />

„Was wird aus meinen Kindern und dem<br />

Haushalt? Das schafft mein berufstätiger<br />

Mann doch gar nicht allein.“ Sie schilderte<br />

den behandelnden Ärzten im Krankenhaus<br />

ihre Nöte. Die Lösung lag auf der<br />

Hand: eine Haushaltshilfe musste her!<br />

Versicherte sollen sich voll und ganz<br />

auf ihre Rehabilitation konzentrieren,<br />

während zu Hause das „normale Leben“<br />

sichergestellt ist. Allerdings müssen<br />

bestimmte Voraussetzungen vorliegen,<br />

um einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe<br />

zu begründen.<br />

Anspruchsvoraussetzungen<br />

Haushaltshilfe wird gewährt, wenn<br />

• den Leistungsempfängern wegen<br />

einer medizinischen Rehabilitation<br />

oder einer Leistung zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben die Weiterführung<br />

des Haushaltes nicht möglich ist,<br />

• eine andere im Haushalt lebende<br />

Person den Haushalt nicht weiterführen<br />

kann,<br />

• im Haushalt ein Kind lebt, welches<br />

das zwölfte Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet hat oder das behindert<br />

und auf fremde Hilfe angewiesen ist.<br />

Grundsätzlich müssen alle drei Voraussetzungen<br />

vorliegen, damit wir eine Haushaltshilfe<br />

finanzieren können.<br />

Wichtig ist es für den Betroffenen und für<br />

die UKH, schnell zu reagieren, denn die<br />

Kinder müssen versorgt werden, wenn<br />

sie aus der Schule oder dem Kindergarten<br />

kommen.<br />

Wo kann ich Hilfe erhalten?<br />

Oft wird die Frage an uns herangetragen:<br />

„Ich habe eine Verordnung für eine Haushaltshilfe.<br />

Können sie uns eine schicken?“<br />

Nein, das können wir leider nicht. Oft<br />

findet sich jedoch im Bekanntenkreis<br />

oder in der Nachbarschaft unserer Versicherten<br />

jemand, der gegen ein Entgelt<br />

bereit ist, die Haushaltstätigkeiten zu<br />

übernehmen. Pro Stunde erstatten wir<br />

einen Betrag von 8,50 Euro. Es werden<br />

bis zu acht Stunden Haushaltshilfe am<br />

Tag übernommen. Der Tageshöchstsatz<br />

beträgt somit 68,00 Euro.<br />

Bei den Helfern geht die Familie vor!<br />

Dies ist primär zu beachten. Wenn sich<br />

jemand aus dem Verwandtenkreis bzw.<br />

Ihrer Familie anbietet, benötigen Sie<br />

unsere Unterstützung nicht. Für die Hilfe<br />

von Verwandten und Verschwägerten<br />

bis zum zweiten Grad ist eine Vergütung<br />

grundsätzlich ausgeschlossen. Diese<br />

Hilfe ist innerhalb der Familie grundsätzlich<br />

als übliche Unterstützung anzusehen.<br />

Andrea H. und ihre Familie sind erst vor<br />

Kurzem umgezogen, die Familie wohnt<br />

200 Kilometer entfernt. Auch ihr Mann<br />

kann wegen seiner beruflichen Tätigkeit<br />

keine Unterstützung unter der Woche<br />

leisten. Eine Nachbarin erklärt sich aber<br />

bereit, die Verletzte und ihre Familie zu<br />

unterstützen. Die Kosten für ihre Hilfe<br />

werden von der UKH übernommen.<br />

Unterstützung durch kirchliche oder<br />

karitative Einrichtungen<br />

Was passiert, wenn sich im Familien- oder<br />

Bekanntenkreis wirklich niemand findet?<br />

Ein Ausweg: Viele kirchliche oder karitative<br />

Einrichtungen bieten in solchen Fällen<br />

Unterstützung an. Die Kostenfrage kann<br />

in diesem Fall direkt über die <strong>Unfallkasse</strong><br />

<strong>Hessen</strong> geklärt werden. Bitte informieren<br />

Sie uns rechtzeitig.<br />

Pflichten des Partners<br />

Obwohl es die Möglichkeit einer Haushaltshilfe<br />

gibt, muss der Partner grundsätzlich<br />

die Unterstützung leisten, die<br />

von ihm in einer derartigen Notsituation<br />

erwartet werden kann und die zumutbar<br />

ist. Berücksichtigt wird, dass der Partner<br />

wegen seines Berufes verhindert sein<br />

kann. Doch an den Wochenenden kann<br />

er im Haushalt mit anpacken. Und nicht<br />

alle Haushaltstätigkeiten sind so wichtig,<br />

dass sie gleich erledigt werden müssen.<br />

Das eine oder andere Staubkörnchen<br />

kann auch bis zum Wochenende liegen<br />

bleiben.<br />

Der Ablauf<br />

Wenn Sie eine Haushaltshilfe benötigen,<br />

setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich<br />

mit uns in Verbindung. Schildern Sie<br />

uns Ihre Situation und wir kümmern uns<br />

um eine schnelle Klärung. Voraussetzung<br />

ist, dass der Unfall bereits bei uns gemeldet<br />

ist. Die Unfallanzeige sowie ein Arztbericht<br />

werden benötigt. Eine gesonderte<br />

ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung<br />

brauchen wir nicht.<br />

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