PDF herunterladen - Unfallkasse Hessen
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Versicherungsschutz und Leistungen<br />
„Unternehmen werden in Zukunft<br />
mehr denn je auf qualifizierte,<br />
motivierte und vor allem gesunde<br />
Mitarbeiter angewiesen sein.“<br />
Fallbeispiele aus der Praxis<br />
Gesundheitsseminare<br />
• Ein 2-tägiges auswärtiges Seminarangebot<br />
„Work-Life-Balance – persönliches<br />
Gesundheitsmanagement in der Praxis“<br />
ist im Weiterbildungsprogramm des Arbeitsgebers<br />
aufgeführt. Der Arbeitgeber<br />
übernimmt die Kosten und stellt Arbeitszeit<br />
zur Verfügung. Die Teilnahme ist versichert,<br />
weil alle Voraussetzungen erfüllt<br />
sind.<br />
• Der Arbeitgeber empfiehlt die Teilnahme<br />
an dem 2-tägigen auswärtigen Seminar,<br />
übernimmt die Kosten der Hotelunterbringung<br />
und der Anfahrt, aber nur unter der<br />
Bedingung, dass die Beschäftigten für die<br />
Teilnahme an dem Seminar Urlaub nehmen<br />
oder in ihrer Freizeit teilnehmen.<br />
Weiterbildungskonten existieren im Betrieb<br />
nicht. Die Teilnahme ist nicht versichert,<br />
weil keine Anrechnung auf die<br />
Arbeitszeit oder auf das Weiterbildungskonto<br />
erfolgt.<br />
Regelmäßige Gruppenkurse<br />
• Empfehlung eines Entspannungskurses<br />
zweimal wöchentlich während der<br />
Arbeitszeit im Betrieb, Teilnehmer und<br />
Arbeitgeber übernehmen jeweils anteilig<br />
die Kosten für den Trainer. Hierbei sind<br />
die Teilnehmer versichert.<br />
• Der Entspannungskurs findet im Anschluss<br />
an die Arbeit statt, es gibt keine<br />
Zeitgutschrift, keine Anrechnung auf ein<br />
Weiterbildungskonto. Ergo ist die Teilnahme<br />
nicht versichert. Versicherungsschutz<br />
könnte allerdings im Rahmen<br />
des Betriebssports bestehen.<br />
Geduldete Info-Veranstaltungen<br />
• Der Arbeitgeber gestattet die Durchführung<br />
einer einstündigen Info-Veranstaltung<br />
zum Thema Krebsvorsorge<br />
während der Arbeitszeit im Betrieb. Er<br />
stellt Getränke zur Verfügung. Eine Empfehlung,<br />
an der Veranstaltung teilzunehmen,<br />
spricht er nicht aus. Der Betriebsrat<br />
lädt mit Duldung des Arbeitgebers ein.<br />
Die Teilnahme ist nicht versichert, da<br />
keine ausdrückliche Empfehlung, sondern<br />
nur die Duldung des Arbeitgebers<br />
vorliegt.<br />
Gesundheitstag<br />
• Der Arbeitgeber bietet auf seine Kosten<br />
einen Gesundheitstag an und empfiehlt<br />
die Teilnahme daran. Der Gesundheitstag<br />
findet während der Arbeitszeit statt.<br />
Für alle Beschäftigen besteht dabei Unfallschutz.<br />
Kostenübernahme für Fitnesscenter<br />
• Der Arbeitgeber beteiligt sich mit 50 %<br />
am Beitrag für den Besuch im Fitnesscenter.<br />
Eine Anrechnung auf die Arbeitszeit<br />
oder ein Weiterbildungskonto gibt es<br />
nicht. Diese Maßnahme ist nicht versichert.<br />
Klarheit sorgt für Rechtssicherheit!<br />
Je klarer die Regelung, desto eindeutiger<br />
ist die Beurteilung des Versicherungsschutzes.<br />
Sorgen Sie also im Vorfeld für<br />
klare Regelungen. Bringen Sie zum Ausdruck,<br />
welche Maßnahmen Sie als Bestandteil<br />
des Beschäftigungsverhältnisses<br />
sehen und welche Sie ausdrücklich<br />
ablehnen. Bei einer Duldung oder<br />
Empfehlung zur Teilnahme müssen auch<br />
objektive Kriterien gegeben sein (z. B.<br />
Anrechnung auf die Arbeitszeit), die<br />
belegen, dass ein wesentliches betriebliches<br />
Interesse vorliegt.<br />
Alex Pistauer (069 29972-300)<br />
a.pistauer@ukh.de<br />
Menschen, die regelmäßig Sport treiben,<br />
mindern das Risiko von Erkrankungen<br />
des Herz-Kreislauf-, Stoffwechselund<br />
Bewegungssystems. Sie sind in der<br />
Lage, in Alltag und Beruf besser mit Belastungen<br />
umzugehen. Gesundheitsfördernde<br />
Maßnahmen am Arbeitsplatz<br />
können Fehlzeiten um bis zu ein Drittel<br />
reduzieren. Darüber hinaus fördern sie<br />
soziale Kompetenzen. Motivation und<br />
Arbeitszufriedenheit werden erhöht, da<br />
sich die Beschäftigten stärker mit dem<br />
Betrieb identifizieren.<br />
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