28.12.2013 Aufrufe

PDF herunterladen - Unfallkasse Hessen

PDF herunterladen - Unfallkasse Hessen

PDF herunterladen - Unfallkasse Hessen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

Alkohol am Arbeitsplatz<br />

Wie man sinnvoll und rechtssicher handelt<br />

Es kommt in den besten Verwaltungen und Unternehmen vor: Beschäftigte erscheinen<br />

angetrunken oder unter dem Einfluss von Medikamenten oder Drogen am Arbeitsplatz.<br />

Weil sie dadurch nicht nur die eigene Gesundheit, sondern potenziell auch die Sicherheit<br />

und Gesundheit der Kollegen beeinträchtigen können, müssen Kollegen und Vorgesetzte<br />

handeln.<br />

Grundsätzlich überträgt der Gesetzgeber<br />

dem Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für<br />

seine Mitarbeiter. Umgekehrt dürfen auch<br />

Versicherte sich durch den Konsum von<br />

Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden<br />

Mitteln nicht in einen Zustand<br />

versetzen, durch den sie sich selbst oder<br />

andere gefährden können. Ist ein Mitarbeiter<br />

alkoholisiert, ist es Sache des Vorgesetzten<br />

zu entscheiden, ob dieser vom<br />

Arbeitsplatz entfernt oder etwa nach Hause<br />

geschickt werden muss. Bemerken Kollegen<br />

oder der SiBe zuerst, dass Alkohol<br />

im Spiel ist, sollten sie den Vorgesetzten<br />

umgehend informieren. Das ist nicht etwa<br />

unkollegial, sondern hilft dem Betroffenen,<br />

sich so früh wie möglich mit der eigenen<br />

Suchtgefährdung auseinanderzusetzen.<br />

Noch besser ist es, wenn das Unternehmen<br />

Regeln für den Umgang mit Alkohol<br />

am Arbeitsplatz entwickelt, etwa in Form<br />

einer Betriebsvereinbarung.<br />

Haftungsfragen<br />

Abhängigkeit ist auch ein betriebliches<br />

Problem. Nach Schätzungen von Experten<br />

sind etwa 12 % der Beschäftigten in<br />

Deutschland alkoholabhängig. An der<br />

Schwelle zur Abhängigkeit dürften weitere<br />

15 % der Beschäftigten stehen. Mitarbeiter<br />

mit Alkoholproblemen erbringen<br />

weniger Arbeitsleistung als Gesunde und<br />

sind häufiger krank.<br />

Arbeitet ein Beschäftigter unter Alkoholeinfluss<br />

und verursacht einen Unfall, wird<br />

selbst verletzt, verletzt Kollegen oder<br />

zerstört Sachwerte, kommt die gesetzliche<br />

Unfallversicherung für die Folgen häufig<br />

nicht auf. In jedem Einzelfall wird dann<br />

abgewogen, ob der Unfall auch ohne<br />

Alkoholeinfluss passiert wäre oder ob<br />

Alkohol die wesentliche Ursache ist. Ist<br />

das der Fall, erlischt der Versicherungsanspruch.<br />

Nur wenn jemand Medikamente<br />

einnehmen muss, um arbeitsfähig zu sein,<br />

sind im Einzelfall Ausnahmen möglich.<br />

„Langfristig ist es<br />

sinnvoll, den Mitarbeiter<br />

mit einem<br />

betrieblichen<br />

Suchthilfeprogramm<br />

zu unterstützen.“<br />

Entfällt der Versicherungsschutz, hat<br />

das meist gravierende Folgen:<br />

• Leistungen zur Heilbehandlung und<br />

sonstigen Rehabilitation entfallen<br />

• Rente wird bei schweren Unfallfolgen<br />

nicht gezahlt<br />

• Hinterbliebene erhalten bei einem<br />

tödlichen Unfall keine Leistungen<br />

Kommen Kollegen, Dritte, fremdes<br />

Eigentum oder Eigentum des Arbeitgebers<br />

zu Schaden, wird dies in der<br />

Regel als Folge grober Fahrlässigkeit<br />

gewertet und der Beschäftigte muss<br />

für die entstandenen Schäden aufkommen.<br />

Auch der Arbeitgeber ist in der Verantwortung,<br />

wenn er bemerkt, dass ein Mitarbeiter<br />

alkoholisiert ist. Lässt er den<br />

Beschäftigten weiter arbeiten und kommt<br />

es zu einem Unfall, droht der Vorwurf<br />

der Fahrlässigkeit. Dieser kann zu Regressansprüchen<br />

der Unfallversicherung,<br />

Schadenersatzansprüchen und im Extremfall<br />

sogar zu strafrechtlicher Verfolgung<br />

führen.<br />

Hat der Vorgesetzte den subjektiven<br />

Eindruck, dass ein Mitarbeiter so stark<br />

alkoholisiert ist, dass er nicht mehr arbeiten<br />

kann, darf er ihn für den jeweiligen<br />

Arbeitstag von seiner Aufgabe entbinden.<br />

Am besten ist es, den Beschäftigten in<br />

Gegenwart von Zeugen (z. B. ein Vertreter<br />

des Personalrats) anzusprechen. Ausfallerscheinungen<br />

und Auffälligkeiten sollte<br />

man möglichst dokumentieren, etwa über<br />

ein Protokoll, das der betroffene Mitarbeiter<br />

am nächsten Tag unterschreiben muss.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!