PDF herunterladen - Unfallkasse Hessen
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Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
Alkohol am Arbeitsplatz<br />
Wie man sinnvoll und rechtssicher handelt<br />
Es kommt in den besten Verwaltungen und Unternehmen vor: Beschäftigte erscheinen<br />
angetrunken oder unter dem Einfluss von Medikamenten oder Drogen am Arbeitsplatz.<br />
Weil sie dadurch nicht nur die eigene Gesundheit, sondern potenziell auch die Sicherheit<br />
und Gesundheit der Kollegen beeinträchtigen können, müssen Kollegen und Vorgesetzte<br />
handeln.<br />
Grundsätzlich überträgt der Gesetzgeber<br />
dem Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für<br />
seine Mitarbeiter. Umgekehrt dürfen auch<br />
Versicherte sich durch den Konsum von<br />
Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden<br />
Mitteln nicht in einen Zustand<br />
versetzen, durch den sie sich selbst oder<br />
andere gefährden können. Ist ein Mitarbeiter<br />
alkoholisiert, ist es Sache des Vorgesetzten<br />
zu entscheiden, ob dieser vom<br />
Arbeitsplatz entfernt oder etwa nach Hause<br />
geschickt werden muss. Bemerken Kollegen<br />
oder der SiBe zuerst, dass Alkohol<br />
im Spiel ist, sollten sie den Vorgesetzten<br />
umgehend informieren. Das ist nicht etwa<br />
unkollegial, sondern hilft dem Betroffenen,<br />
sich so früh wie möglich mit der eigenen<br />
Suchtgefährdung auseinanderzusetzen.<br />
Noch besser ist es, wenn das Unternehmen<br />
Regeln für den Umgang mit Alkohol<br />
am Arbeitsplatz entwickelt, etwa in Form<br />
einer Betriebsvereinbarung.<br />
Haftungsfragen<br />
Abhängigkeit ist auch ein betriebliches<br />
Problem. Nach Schätzungen von Experten<br />
sind etwa 12 % der Beschäftigten in<br />
Deutschland alkoholabhängig. An der<br />
Schwelle zur Abhängigkeit dürften weitere<br />
15 % der Beschäftigten stehen. Mitarbeiter<br />
mit Alkoholproblemen erbringen<br />
weniger Arbeitsleistung als Gesunde und<br />
sind häufiger krank.<br />
Arbeitet ein Beschäftigter unter Alkoholeinfluss<br />
und verursacht einen Unfall, wird<br />
selbst verletzt, verletzt Kollegen oder<br />
zerstört Sachwerte, kommt die gesetzliche<br />
Unfallversicherung für die Folgen häufig<br />
nicht auf. In jedem Einzelfall wird dann<br />
abgewogen, ob der Unfall auch ohne<br />
Alkoholeinfluss passiert wäre oder ob<br />
Alkohol die wesentliche Ursache ist. Ist<br />
das der Fall, erlischt der Versicherungsanspruch.<br />
Nur wenn jemand Medikamente<br />
einnehmen muss, um arbeitsfähig zu sein,<br />
sind im Einzelfall Ausnahmen möglich.<br />
„Langfristig ist es<br />
sinnvoll, den Mitarbeiter<br />
mit einem<br />
betrieblichen<br />
Suchthilfeprogramm<br />
zu unterstützen.“<br />
Entfällt der Versicherungsschutz, hat<br />
das meist gravierende Folgen:<br />
• Leistungen zur Heilbehandlung und<br />
sonstigen Rehabilitation entfallen<br />
• Rente wird bei schweren Unfallfolgen<br />
nicht gezahlt<br />
• Hinterbliebene erhalten bei einem<br />
tödlichen Unfall keine Leistungen<br />
Kommen Kollegen, Dritte, fremdes<br />
Eigentum oder Eigentum des Arbeitgebers<br />
zu Schaden, wird dies in der<br />
Regel als Folge grober Fahrlässigkeit<br />
gewertet und der Beschäftigte muss<br />
für die entstandenen Schäden aufkommen.<br />
Auch der Arbeitgeber ist in der Verantwortung,<br />
wenn er bemerkt, dass ein Mitarbeiter<br />
alkoholisiert ist. Lässt er den<br />
Beschäftigten weiter arbeiten und kommt<br />
es zu einem Unfall, droht der Vorwurf<br />
der Fahrlässigkeit. Dieser kann zu Regressansprüchen<br />
der Unfallversicherung,<br />
Schadenersatzansprüchen und im Extremfall<br />
sogar zu strafrechtlicher Verfolgung<br />
führen.<br />
Hat der Vorgesetzte den subjektiven<br />
Eindruck, dass ein Mitarbeiter so stark<br />
alkoholisiert ist, dass er nicht mehr arbeiten<br />
kann, darf er ihn für den jeweiligen<br />
Arbeitstag von seiner Aufgabe entbinden.<br />
Am besten ist es, den Beschäftigten in<br />
Gegenwart von Zeugen (z. B. ein Vertreter<br />
des Personalrats) anzusprechen. Ausfallerscheinungen<br />
und Auffälligkeiten sollte<br />
man möglichst dokumentieren, etwa über<br />
ein Protokoll, das der betroffene Mitarbeiter<br />
am nächsten Tag unterschreiben muss.<br />
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