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PDF herunterladen - Unfallkasse Hessen

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Versicherungsschutz und Leistungen<br />

„Wir sind jetzt<br />

auf die Mitwirkung<br />

unserer Mitglieder<br />

angewiesen.“<br />

<strong>Hessen</strong>-Forst (links) gehört zur <strong>Unfallkasse</strong>,<br />

kommunale Betriebe der Land- und<br />

Forstwirtschaft bleiben dagegen bei der<br />

Sozialversicherung für Landwirtschaft,<br />

Forsten und Gartenbau.<br />

im kommunalen Bereich innerhalb einer<br />

Kommune einschließlich ihrer unselbstständigen<br />

Unternehmen. Sofern die Unternehmen<br />

allerdings in eigener Rechtsform<br />

betrieben werden, bleibt es bei der Zuständigkeit<br />

der gewerblichen Berufsgenossenschaft.<br />

Keine Änderung für landwirtschaftliche<br />

Unternehmen und Friedhof<br />

Für Eigen- oder Regiebetriebe im Bereich<br />

Park- und Gartenpflege, für den Friedhof<br />

und kommunale Betriebe der Land- und<br />

Forstwirtschaft ergeben sich allerdings<br />

keine Änderungen. Mitarbeiter, die in<br />

diesen Bereichen tätig sind, müssen nach<br />

wie vor bei der „Sozialversicherung für<br />

Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“<br />

versichert werden. Für diese Bereiche<br />

bleibt es bei der bisher bestehenden<br />

Zuständigkeitsregelung.<br />

Wir brauchen Ihre Unterstützung!<br />

Unsere Aufgabe ist es nun, die geänderten<br />

Zuständigkeitsregelungen, wie vom<br />

Gesetzgeber gefordert, umzusetzen. Hierzu<br />

benötigen wir die Unterstützung und<br />

Hilfe unserer Mitglieder. Wir werden deshalb<br />

in den nächsten Wochen alle Mitglieder<br />

anschreiben, um sie über die gesetzlichen<br />

Änderungen zu informieren.<br />

Die Männer vom Bauhof sind bei der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> versichert …<br />

Damit verbunden ist die Bitte, einige<br />

Fragen zu Neugründungen, Beteiligungen<br />

und Tochterunternehmen zu beantworten.<br />

So können wir gewährleisten, dass die<br />

vom Gesetzgeber geforderten Korrekturen<br />

im Mitgliederbestand umgesetzt werden<br />

können. Mit Ihrer Unterstützung sorgen<br />

Sie dafür, dass die Solidargemeinschaft<br />

der bei der UKH versicherten Unternehmen<br />

gestärkt und auf eine solide zukunftsfähige<br />

Basis gestellt wird. Schon jetzt danken<br />

wir Ihnen dafür!<br />

Alex Pistauer (069 29972-300)<br />

a.pistauer@ukh.de<br />

Beratung nach Maß<br />

Benötigen Sie weitere Informationen zur<br />

neuen Zuständigkeitsordnung in der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung?<br />

Unsere Experten in der Mitgliederbetreuung<br />

beantworten gerne Ihre Fragen.<br />

Rufen Sie einfach an:<br />

… ebenso wie Kinder in Tagespflegeeinrichtungen.<br />

• Jürgen Keller: 069 29972-450<br />

• Alexandra Rebelo: 069 29972-475<br />

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