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Dokument 1.pdf - Hochschulschriftenserver der Universität Trier

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rotteten sich natürlich in erster Linie die Anwohner, Neustadtbürger, zusammen, um<br />

über das Judendorf herzufallen. Auch Nichtbürger sollen beteiligt gewesen sein 33 ,<br />

wahrscheinlich Landbevölkerung des nahen Umlandes. Eine "communitas" <strong>der</strong> Neustadt<br />

ist bereits um 1250 bezeugt, als <strong>der</strong> Propst des Klosters St.Lorenz in <strong>der</strong> Neustadt ein<br />

Übereinkommen bekundete, welches er unter Vermittlung des Rates <strong>der</strong> Altstadt mit den<br />

Neustadtbürgern wegen des Mauerbaues und <strong>der</strong> Unterhaltung <strong>der</strong> Stadtmauer getroffen<br />

hatte. 34 Neustadt bzw. Sudenburg hatten ein eigenes Ratskollegium wie überhaupt eine<br />

eigene Verwaltung. 35 Die Neustadt war von Mauern umgeben. Am 16.12.1303 ist vom<br />

Ankauf einer Rente "intra muros nove civitatis Magd." die Rede. 36 Insofern gibt <strong>der</strong> oben<br />

zitierte Stadtplan die Situation nicht korrekt wie<strong>der</strong>, wo Sudenburg und Judendorf<br />

jenseits <strong>der</strong> Altstadtmauer auf freiem Feld liegend eingezeichnet sind. Die Ummauerung<br />

<strong>der</strong> Neustadt, um 1250 vorgenommen (s.o.), schloß sich offenbar an die schon vorhandene<br />

Altstadtmauer an. Einer <strong>der</strong> 1309 beigelegten Streitpunkte betraf den von den Bürgern<br />

<strong>der</strong> Altstadt neu angelegten Graben zwischen <strong>der</strong> Alt- und <strong>der</strong> Neustadt, den Erzbischof<br />

Burchard zunächst nicht dulden bzw. den Bürgern nicht belassen wollte. 37 Ob <strong>der</strong><br />

zwischen Alt- und Neustadt gelegene Teil <strong>der</strong> Altstadtmauer mit dem "Sudenburger Tor"<br />

und <strong>der</strong> "Düsteren Pforte" im Anschluß an die Ummauerung <strong>der</strong> Neustadt nie<strong>der</strong>gelegt<br />

worden war und jetzt stattdessen ein Graben gezogen wurde o<strong>der</strong> ob <strong>der</strong> Graben<br />

zusätzlich vor <strong>der</strong> alten Stadtmauer angelegt wurde, bleibt ungewiß. Jedenfalls beweist<br />

die Sicherungsmaßnahme <strong>der</strong> Altstadtbürger gegenüber <strong>der</strong> Neustadt, daß die bisherige<br />

Abgrenzung als unzureichend empfunden und als solche auch erfahren worden war.<br />

Mit "commones" sind die Handwerker und nichtzünftisch gebundenes einfaches<br />

Volk gemeint. 38 Da <strong>der</strong> Überfall auf das Judendorf innerhalb <strong>der</strong> Neustadt unter den<br />

aufgezeigten Umständen hauptsächlich von den "communes" <strong>der</strong> Neustadt bzw.<br />

Sudenburg ausgeführt worden war, stellt sich die Frage, wieso die beiden Erzbischöfe<br />

ausgerechnet den Magistrat <strong>der</strong> Altstadt mit Wie<strong>der</strong>gutmachungsfor<strong>der</strong>ungen<br />

bedrängten - vom Stadtrat <strong>der</strong> Neustadt geht seltsamerweise keine Rede. Falls sich <strong>der</strong><br />

Plün<strong>der</strong>ung auch einige "communes" <strong>der</strong> Altstadt angeschlossen haben sollten, warum<br />

schob <strong>der</strong> Magistrat <strong>der</strong> Altstadt die Angelegenheit deswegen auf die lange Bank? Die<br />

Antwort lautet: Weil die "communes" 1302 einen bedeutenden Machtzuwachs erfahren<br />

hatten, zwei eigene "Stettmeister" stellten, ihren Bürgermeister in den erzbischöflichen<br />

Rat entsandt hatten und politischen Rückhalt in dem neuen Burggrafen, Herzog Rudolf<br />

___________________________________<br />

33 Vgl.o.: For<strong>der</strong>ungen Erzbischof Burchards gegenüber Bürgern und an<strong>der</strong>en Personen.<br />

34 Notum sit omnibus,..., quod burgenses nove civitatis ad nos (=dem Propst) sepius accedentes pro diversis<br />

exactionibus collecte ad murum civitatis nos frequenter investigaverunt...Ipsi autem de communitatis ipsorum<br />

collecta in supplementum huius expense nobis habebunt in duobus talentis et decem solidis subvenire,...(<br />

HERTEL: Urkundenbuch, Nr.116.).<br />

35 KRAUSE: Magdeburg, in: Deutsches Städtebuch. Handbuch städtischer Geschichte, hg.v. ERICH KEYSER:<br />

Bd.2: Mitteldeutschland, Stuttgart/ Berlin 1941, S.598.<br />

36 Regesta, Nr.1190.<br />

37 Echt sprake wy...umb den nyen graven twischen <strong>der</strong> aldenstad und <strong>der</strong> nyen. Um diesse stucke is gededingt, dat die<br />

borger diesse ding behalden scolen und neyne ansprake van uns nach van unsen nakomelingen darumb liden<br />

scolen. ( HERTEL: Urkundenbuch, Nr.251.).<br />

38 TURNAU: S.511f.<br />

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