Dokument 1.pdf - Hochschulschriftenserver der Universität Trier
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rotteten sich natürlich in erster Linie die Anwohner, Neustadtbürger, zusammen, um<br />
über das Judendorf herzufallen. Auch Nichtbürger sollen beteiligt gewesen sein 33 ,<br />
wahrscheinlich Landbevölkerung des nahen Umlandes. Eine "communitas" <strong>der</strong> Neustadt<br />
ist bereits um 1250 bezeugt, als <strong>der</strong> Propst des Klosters St.Lorenz in <strong>der</strong> Neustadt ein<br />
Übereinkommen bekundete, welches er unter Vermittlung des Rates <strong>der</strong> Altstadt mit den<br />
Neustadtbürgern wegen des Mauerbaues und <strong>der</strong> Unterhaltung <strong>der</strong> Stadtmauer getroffen<br />
hatte. 34 Neustadt bzw. Sudenburg hatten ein eigenes Ratskollegium wie überhaupt eine<br />
eigene Verwaltung. 35 Die Neustadt war von Mauern umgeben. Am 16.12.1303 ist vom<br />
Ankauf einer Rente "intra muros nove civitatis Magd." die Rede. 36 Insofern gibt <strong>der</strong> oben<br />
zitierte Stadtplan die Situation nicht korrekt wie<strong>der</strong>, wo Sudenburg und Judendorf<br />
jenseits <strong>der</strong> Altstadtmauer auf freiem Feld liegend eingezeichnet sind. Die Ummauerung<br />
<strong>der</strong> Neustadt, um 1250 vorgenommen (s.o.), schloß sich offenbar an die schon vorhandene<br />
Altstadtmauer an. Einer <strong>der</strong> 1309 beigelegten Streitpunkte betraf den von den Bürgern<br />
<strong>der</strong> Altstadt neu angelegten Graben zwischen <strong>der</strong> Alt- und <strong>der</strong> Neustadt, den Erzbischof<br />
Burchard zunächst nicht dulden bzw. den Bürgern nicht belassen wollte. 37 Ob <strong>der</strong><br />
zwischen Alt- und Neustadt gelegene Teil <strong>der</strong> Altstadtmauer mit dem "Sudenburger Tor"<br />
und <strong>der</strong> "Düsteren Pforte" im Anschluß an die Ummauerung <strong>der</strong> Neustadt nie<strong>der</strong>gelegt<br />
worden war und jetzt stattdessen ein Graben gezogen wurde o<strong>der</strong> ob <strong>der</strong> Graben<br />
zusätzlich vor <strong>der</strong> alten Stadtmauer angelegt wurde, bleibt ungewiß. Jedenfalls beweist<br />
die Sicherungsmaßnahme <strong>der</strong> Altstadtbürger gegenüber <strong>der</strong> Neustadt, daß die bisherige<br />
Abgrenzung als unzureichend empfunden und als solche auch erfahren worden war.<br />
Mit "commones" sind die Handwerker und nichtzünftisch gebundenes einfaches<br />
Volk gemeint. 38 Da <strong>der</strong> Überfall auf das Judendorf innerhalb <strong>der</strong> Neustadt unter den<br />
aufgezeigten Umständen hauptsächlich von den "communes" <strong>der</strong> Neustadt bzw.<br />
Sudenburg ausgeführt worden war, stellt sich die Frage, wieso die beiden Erzbischöfe<br />
ausgerechnet den Magistrat <strong>der</strong> Altstadt mit Wie<strong>der</strong>gutmachungsfor<strong>der</strong>ungen<br />
bedrängten - vom Stadtrat <strong>der</strong> Neustadt geht seltsamerweise keine Rede. Falls sich <strong>der</strong><br />
Plün<strong>der</strong>ung auch einige "communes" <strong>der</strong> Altstadt angeschlossen haben sollten, warum<br />
schob <strong>der</strong> Magistrat <strong>der</strong> Altstadt die Angelegenheit deswegen auf die lange Bank? Die<br />
Antwort lautet: Weil die "communes" 1302 einen bedeutenden Machtzuwachs erfahren<br />
hatten, zwei eigene "Stettmeister" stellten, ihren Bürgermeister in den erzbischöflichen<br />
Rat entsandt hatten und politischen Rückhalt in dem neuen Burggrafen, Herzog Rudolf<br />
___________________________________<br />
33 Vgl.o.: For<strong>der</strong>ungen Erzbischof Burchards gegenüber Bürgern und an<strong>der</strong>en Personen.<br />
34 Notum sit omnibus,..., quod burgenses nove civitatis ad nos (=dem Propst) sepius accedentes pro diversis<br />
exactionibus collecte ad murum civitatis nos frequenter investigaverunt...Ipsi autem de communitatis ipsorum<br />
collecta in supplementum huius expense nobis habebunt in duobus talentis et decem solidis subvenire,...(<br />
HERTEL: Urkundenbuch, Nr.116.).<br />
35 KRAUSE: Magdeburg, in: Deutsches Städtebuch. Handbuch städtischer Geschichte, hg.v. ERICH KEYSER:<br />
Bd.2: Mitteldeutschland, Stuttgart/ Berlin 1941, S.598.<br />
36 Regesta, Nr.1190.<br />
37 Echt sprake wy...umb den nyen graven twischen <strong>der</strong> aldenstad und <strong>der</strong> nyen. Um diesse stucke is gededingt, dat die<br />
borger diesse ding behalden scolen und neyne ansprake van uns nach van unsen nakomelingen darumb liden<br />
scolen. ( HERTEL: Urkundenbuch, Nr.251.).<br />
38 TURNAU: S.511f.<br />
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