Dokument 1.pdf - Hochschulschriftenserver der Universität Trier
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Wie<strong>der</strong>gutmachung durch die an <strong>der</strong> Verfolgung Beteiligten, keine regelrechte<br />
Bestrafung. Aber erst einmal mußte bewiesen werden, wer sich an <strong>der</strong> Plün<strong>der</strong>ung und<br />
an den Übergriffen beteiligt hatte.<br />
Die vierte Quelle stammt vom 24.11.1309, als Erzbischof Burchards zweiter Nachfolger,<br />
Burchard II., einen Vertrag mit <strong>der</strong> Stadt Magdeburg zur Beilegung zwischen ihnen<br />
schweben<strong>der</strong> Streitigkeiten abschloß. 29 Als erstes wird eine Klage des Erzbischofs wegen<br />
des von <strong>der</strong> Stadt gezahlten Königsschoßes aufgelistet, eine erzbischöfliche Klage wegen<br />
des Geldes, das die Bürger von den Juden genommen hatten, wegen eines vor dem Dom<br />
erschlagenen Knappen und wegen zweier gefangener, in die Stadt geführter und hier<br />
verurteilter Knappen. 30 Hinsichtlich dieser For<strong>der</strong>ungen gibt <strong>der</strong> Erzbischof nach,<br />
verzeiht den Bürgern und verzichtet für sich und seine Nachfolger auf diesbezügliche<br />
Ansprüche. 31 Bereits Rathmann äußerte den Verdacht, daß den Juden dieses Geld<br />
"vermuthlich bey ihrer Vertreibung im J. 1301" abgenommen worden sei. 32 Bei <strong>der</strong> auf<br />
Geld zugespitzten For<strong>der</strong>ung dürfte es sich allerdings eher um auf Pfandleihgel<strong>der</strong><br />
bezogene Rückzahlungsfor<strong>der</strong>ungen gehandelt haben, auf die bereits Burchards<br />
Vorgänger mit seinen Nachforschungen zugesteuert war. Die Ausrede an <strong>der</strong> Plün<strong>der</strong>ung<br />
des Judendorfes beteiligter Bürger, sie hätten sich nur ihre Pfän<strong>der</strong> zurückgeholt, war<br />
inzwischen akzeptiert, dann aber hätten sie gefälligst die Pfandleihgel<strong>der</strong> zurückzuerstatten,<br />
was aber auf die lange Bank geschoben wurde und letztlich auch nicht erfolgte.<br />
Als Fazit darf fesrgehalten werden, daß sich die beiden zusätzlich herangezogenen<br />
Quellen zur Judenverfolgung auf den zum 5.4.1301 vermeldeten Überfall auf das<br />
Judendorf <strong>der</strong> Sudenburg beziehen und nicht auf die Vertreibung eventuell in <strong>der</strong><br />
Altstadt ansässiger Juden 1302/3.<br />
Es steht noch die Klärung <strong>der</strong> Verquickung von Alt- und Neustadt und damit <strong>der</strong><br />
Schuldfrage wegen des Überfalls auf das Judendorf <strong>der</strong> Neustadt aus. Gerichtet waren<br />
die For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> beiden Erzbischöfe an Bürger unter <strong>der</strong> Botmäßigkeit des<br />
Stadtrates <strong>der</strong> Altstadt und schließlich an die Autoritäten <strong>der</strong> Altstadt selbst, Schöffen,<br />
Rat, Innungsmeister und Bürgergemeinde, wie <strong>der</strong> Vertrag vom 24.11.1309 belegt. Der<br />
Rat verfolgte eine Verzögerungstaktik, einerseits erkannte er die<br />
Entschädigungsfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Erzbischöfe grundsätzlich an, an<strong>der</strong>erseits schob er die<br />
Eintreibung <strong>der</strong> Gel<strong>der</strong> auf die lange Bank, was seinen Grund haben mußte.<br />
Verantwortlich waren die "communes", wie von <strong>der</strong> Hauptquelle vermeldet wird.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> von <strong>der</strong> bei den Juden beschäftigten christlichen Magd in Umlauf<br />
gebrachten Anschuldigung einer symbolisch erfolgten neuerlichen Kreuzigung Christi<br />
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29 HERTEL: Urkundenbuch, Nr.251; HEINRICH RATHMANN: Geschichte <strong>der</strong> Stadt Magdeburg von ihrer ersten<br />
Entstehung an bis auf gegenwärtige Zeiten, Bd.2, Magdeburg 1801, S.220.<br />
30 To dem ersten umb des koninges schot, dat sy van sik geantwordt hadden ane unse vorfarn willen, unde umb dat<br />
gelt, dat sy van onsen joden genomen hadden, aver umb einen knapen,...<br />
31 Umb diesse stucke is gededinget, dat wy <strong>der</strong> verthyen und alle unse nakomelinge die nummer mehit up die borger<br />
for<strong>der</strong>n scolen.<br />
32 A.a.O.<br />
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