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Dokument 1.pdf - Hochschulschriftenserver der Universität Trier

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dem er den Beweis für die erhobenen Anklagen erbringen werde." 27<br />

Als Fazit <strong>der</strong> Überprüfungen darf festgehalten werden, daß als Jahr "danach", in dem<br />

die Vertreibung <strong>der</strong> Juden <strong>der</strong> Altstadt Magdeburgs stattfand, weniger das Jahr 1302,<br />

viel eher 1303 in Frage kommt. Die zeitliche Eingrenzung hat sich nicht o<strong>der</strong> nur<br />

marginal verifizieren lassen. Was letztlich übrig bleibt, ist die Eingrenzung <strong>der</strong><br />

Judenvertreibung durch die Urkundenverbrennung einerseits und die öffentliche<br />

Vorbereitung des Allgemeinen Konzils an<strong>der</strong>erseits, also die Zeit zwischen März 1302<br />

und Mai 1303, wobei aus genannten Gründen eher die ersten fünf Monate des Jahres<br />

1303 für die Judenvertreibung in Frage kommen.<br />

Nachfolgend wäre zu überprüfen, ob und inwiefern die beiden noch ausstehenden Quellen<br />

zu den Judenverfolgungen, die es zunächst als solche zu identifizieren galt, die eine o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e Version zu bestätigen vermögen.<br />

In <strong>der</strong> Schöppenchronik findet sich eine an dieser Stelle inhaltlich isolierte Passage zu<br />

Erzbischof Burchards Verhältnis zu den Bürgern: "he wolde des nicht horen dat imant<br />

icht sede van den borgeren ed<strong>der</strong> van an<strong>der</strong>en luden, he newolde des bekennen vor deme<br />

van dem he sede." 28 Erzbischof Burchard wollte verhin<strong>der</strong>n, daß in Zukunft irgend ein<br />

Bürger o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Person Geld auf zu Pfand gegebene Gegenstände ausleihe, wenn er<br />

dies nicht vor demjenigen bekenne, von dem er wegen des hingegebenen Pfandes ausleiht.<br />

D.h. er soll sich von dem Pfandleiher eine Quittung ausstellen lassen, da dieser selbst kein<br />

Interesse daran haben konnte, da das Pfand in <strong>der</strong> Regel höherwertig eingeschätzt wurde<br />

als <strong>der</strong> hierfür ausgeliehene Geldbetrag. Offenbar führte nur <strong>der</strong> Pfandleiher ein<br />

Register, auf das sich <strong>der</strong> Leihende und Pfandleiher selbst bei <strong>der</strong> Einlösung des Pfandes<br />

berufen konnte. Der Hintergrund, warum Erzbischof Burchard auf <strong>der</strong> Quittung besteht,<br />

muß also ein an<strong>der</strong>er sein - das Verpfändungsregister liegt einerseits nicht mehr vor, ist<br />

abhanden gekommen, und an<strong>der</strong>erseits werden Ansprüche auf Pfän<strong>der</strong> von Bürgern und<br />

an<strong>der</strong>en Personen geltend gemacht, ohne daß diese ihre For<strong>der</strong>ungen schriftlich belegen<br />

können.<br />

Die Situation läßt auf eine rezente Judenverfolgung rückschließen - <strong>der</strong> Erzbischof<br />

verstarb übrigens 1305 - mit Vernichtung <strong>der</strong> Pfandregister, vermutlich also mit<br />

Plün<strong>der</strong>ung und Brandschatzung. Der Erzbischof als Herr <strong>der</strong> Juden verlangte<br />

Schadenersatz. Da sich <strong>der</strong> Pfän<strong>der</strong>bestand nicht mehr nachweisen ließ, beziehen sich<br />

seine For<strong>der</strong>ungen auf Ermittlungen hinsichtlich von Eigenmächtigkeiten verschiedener<br />

Bürger und sonstiger Personen, die sich Gegenstände <strong>der</strong> Juden angeeignet hatten und<br />

sich gegen den Vorwurf <strong>der</strong> Plün<strong>der</strong>ung mit dem Argument zu verteidigen suchten, es<br />

handele sich um ihre Pfän<strong>der</strong>, die sie bei den Juden beliehen hätten. Damit versuchten sie<br />

zugleich, sich <strong>der</strong> Verantwortung für den Gesamtschaden zu entziehen. Aber <strong>der</strong><br />

Erzbischof wollte ihr Argument nicht gelten lassen.<br />

Die zitierte Chronikpassage gewährt somit einen Einblick in die "Nachbehandlung" einer<br />

vorausgegangenen Judenverfolgung, als nun wie<strong>der</strong> Rechtlichkeit hergestellt und seitens<br />

des Erzbischofs Wie<strong>der</strong>gutmachungsfor<strong>der</strong>ungen erhoben wurden, die von den Bürgern<br />

grundsätzlich als berechtigt akzeptiert werden mußten. Gefor<strong>der</strong>t wurde nur eine<br />

______________________________________<br />

27 A.a.O.: S.35f.; DE BRÉQUIGNY / PARDESSUS / LABOULAYE: Table chronologique des diplômes, chartes, titres<br />

et actes imprimés concernant l´histoire de France, Bd.8, Paris 1876, S.7.<br />

28 Die Chroniken, S.177.<br />

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