Dokument 1.pdf - Hochschulschriftenserver der Universität Trier
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Ausgehend von zwei Quellen, <strong>der</strong> oben zitierten "kurz nach dem Abklingen <strong>der</strong><br />
`Rindfleisch`-Verfolgung" am 23. August 1298 erfolgten Eigenverpflichtung <strong>der</strong> Juden<br />
und einer weiteren Erklärung <strong>der</strong> Augsburger Juden vom Mai 1308, konstatierte die<br />
Forschung bisher eine <strong>der</strong> Kontextualisierung <strong>der</strong> Quelle des Jahres 1304 gegenläufige<br />
Einschätzung: Die GJ betonen das "gute Einvernehmen zwischen Bürgern und Juden"<br />
wegen des den Juden während <strong>der</strong> Rindfleisch-Verfolgung gewährten Schutzes, das nach<br />
1298 "auch weiterhin" bestanden hätte, 31 o<strong>der</strong> es ist von einem "positiven Verhältnis"<br />
die Rede 32 . Ein regelrechter "Vertrag" wurde 1298 nicht abgeschlossen, 33 son<strong>der</strong>n eine<br />
einseitig dem Stadtrat vorgetragene Erklärung , die einem nicht überlieferten<br />
Schutzvertrag nachgefolgt sein kann, <strong>der</strong> unter dem Eindruck <strong>der</strong> Gefährdung während<br />
<strong>der</strong> Rindfleischverfolgung abgeschlossen wurde.<br />
Ein direkter Hinweis auf bei<strong>der</strong>seitige Vertragsverpflichtungen findet sich indes in einer<br />
weiteren Bekundung <strong>der</strong> Augsburger Judengemeinde und ihrer Vertreter aus dem Jahre<br />
1308. Nach <strong>der</strong> Ermordung König Albrechts, ihres obersten Schutzherren, lassen sich die<br />
Juden den Schutz durch Stadtrat und Gemeinde bestätigen und zwar gemäß einer<br />
"Handfeste", die diese den Juden ausgestellt hatten. Hierfür wollen sie Stadtrat und<br />
Gemeinde im Laufe von zwei Jahren 500 Pfund Augsburger Pfennige unter Verpfändung<br />
ihrer Häuser, Kleinodien und sonstigen Güter bezahlen. 34<br />
Die Spur <strong>der</strong> Handfeste führt zeitlich zurück in das Jahr <strong>der</strong> Rindfleisch-Verfolgung. Aus<br />
eigenem Antrieb ( difficulter ), aber aus Angst, weil sie sich in <strong>der</strong> Stadt nicht sicher<br />
fühlten, den Bürgern mißtrauten und um nicht ausgewiesen zu werden, das gleiche<br />
Schicksal <strong>der</strong> Verfolgung durch das von Rindfleisch aufgehetzte Volk wie in Nürnberg<br />
und Umgebung bis hin zum Rhein zu erleiden, baten die Juden Augsburgs die Bürger sie<br />
zu schützen und boten hierfür ein Schutzgeld an. 35 Daß <strong>der</strong> Stadtrat auf das Angebot<br />
positiv reagierte, das Schutzgeld annahm, wird durch die von ihm ausgestellte Handfeste<br />
belegt und erschließt sich auch aus <strong>der</strong> Dankbarkeits-Bekundung <strong>der</strong> Juden vom 23.<br />
August 1298, "kurz nach dem Abklingen <strong>der</strong> `Rindfleisch`- Verfolgung".<br />
Schutzgeldzahlungen und damit einhergehende, auch nachträglich aus „Dankbarkeit“,<br />
„Erleichterung“,“Anerkennung“ o<strong>der</strong> wie auch immer erbrachte Zuwendungen, die das<br />
Schutzverhältnis bestätigen und stabilisieren, dienen nicht dazu, ein "gutes<br />
Einvernehmen" zwischen Juden und Christen nachzuweisen, können nicht o<strong>der</strong> nur bei<br />
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31 OELSNER: Augsburg, in: GJ 2,1, S.31.<br />
32 S.o. Anm.25.<br />
33 So allerdings A. HAVERKAMP: A.a.O.<br />
34 "... daz wir umb sogtan triwe und gnad di uns di erbaeren ratgeben und diu gemain <strong>der</strong> stat ze Auspurch habent<br />
angeleit, also daz si uns gelobt hant daz si uns schirmen suln und rechtes helfen suln als diu hantfest seit di si<br />
daruber geben hant, haben wir denselben ratgeben und <strong>der</strong> gemain globt willeclich und gern funf hun<strong>der</strong>t pfunt<br />
niwer Augspurger pfenning; ..." ( Das Stadtbuch von Augsburg ..., hg. v. CHR. MEYER, Augsburg 1872, S.337f. ;<br />
GJ 2,1, S.33: A. HAVERKAMP: "Concivilitas", S.336. ).<br />
35 "Quo tempore Judaei hic commorantes, anxie trepidarunt, ac difficulter non exili pecunia securitatem a civibus<br />
impetrarunt, ne sibi acci<strong>der</strong>et, quod in Franconia et Norico et postea quoque ad Rhenum reliquis suis gentilibus<br />
vulgi furore, Rindflaischi cujusdam incitamento obvenerat. ( STAA, Chronik Nr.14/I. - Druck: JO. BURCHARDUS<br />
MENCKENIUS : Scriptores rerum germanicarum praecipue saxonicarum, ... , Bd.1, Lipsiae 1728, Sp.1468f.).<br />
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