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Dokument 1.pdf - Hochschulschriftenserver der Universität Trier

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Ausgehend von zwei Quellen, <strong>der</strong> oben zitierten "kurz nach dem Abklingen <strong>der</strong><br />

`Rindfleisch`-Verfolgung" am 23. August 1298 erfolgten Eigenverpflichtung <strong>der</strong> Juden<br />

und einer weiteren Erklärung <strong>der</strong> Augsburger Juden vom Mai 1308, konstatierte die<br />

Forschung bisher eine <strong>der</strong> Kontextualisierung <strong>der</strong> Quelle des Jahres 1304 gegenläufige<br />

Einschätzung: Die GJ betonen das "gute Einvernehmen zwischen Bürgern und Juden"<br />

wegen des den Juden während <strong>der</strong> Rindfleisch-Verfolgung gewährten Schutzes, das nach<br />

1298 "auch weiterhin" bestanden hätte, 31 o<strong>der</strong> es ist von einem "positiven Verhältnis"<br />

die Rede 32 . Ein regelrechter "Vertrag" wurde 1298 nicht abgeschlossen, 33 son<strong>der</strong>n eine<br />

einseitig dem Stadtrat vorgetragene Erklärung , die einem nicht überlieferten<br />

Schutzvertrag nachgefolgt sein kann, <strong>der</strong> unter dem Eindruck <strong>der</strong> Gefährdung während<br />

<strong>der</strong> Rindfleischverfolgung abgeschlossen wurde.<br />

Ein direkter Hinweis auf bei<strong>der</strong>seitige Vertragsverpflichtungen findet sich indes in einer<br />

weiteren Bekundung <strong>der</strong> Augsburger Judengemeinde und ihrer Vertreter aus dem Jahre<br />

1308. Nach <strong>der</strong> Ermordung König Albrechts, ihres obersten Schutzherren, lassen sich die<br />

Juden den Schutz durch Stadtrat und Gemeinde bestätigen und zwar gemäß einer<br />

"Handfeste", die diese den Juden ausgestellt hatten. Hierfür wollen sie Stadtrat und<br />

Gemeinde im Laufe von zwei Jahren 500 Pfund Augsburger Pfennige unter Verpfändung<br />

ihrer Häuser, Kleinodien und sonstigen Güter bezahlen. 34<br />

Die Spur <strong>der</strong> Handfeste führt zeitlich zurück in das Jahr <strong>der</strong> Rindfleisch-Verfolgung. Aus<br />

eigenem Antrieb ( difficulter ), aber aus Angst, weil sie sich in <strong>der</strong> Stadt nicht sicher<br />

fühlten, den Bürgern mißtrauten und um nicht ausgewiesen zu werden, das gleiche<br />

Schicksal <strong>der</strong> Verfolgung durch das von Rindfleisch aufgehetzte Volk wie in Nürnberg<br />

und Umgebung bis hin zum Rhein zu erleiden, baten die Juden Augsburgs die Bürger sie<br />

zu schützen und boten hierfür ein Schutzgeld an. 35 Daß <strong>der</strong> Stadtrat auf das Angebot<br />

positiv reagierte, das Schutzgeld annahm, wird durch die von ihm ausgestellte Handfeste<br />

belegt und erschließt sich auch aus <strong>der</strong> Dankbarkeits-Bekundung <strong>der</strong> Juden vom 23.<br />

August 1298, "kurz nach dem Abklingen <strong>der</strong> `Rindfleisch`- Verfolgung".<br />

Schutzgeldzahlungen und damit einhergehende, auch nachträglich aus „Dankbarkeit“,<br />

„Erleichterung“,“Anerkennung“ o<strong>der</strong> wie auch immer erbrachte Zuwendungen, die das<br />

Schutzverhältnis bestätigen und stabilisieren, dienen nicht dazu, ein "gutes<br />

Einvernehmen" zwischen Juden und Christen nachzuweisen, können nicht o<strong>der</strong> nur bei<br />

____________________________________<br />

31 OELSNER: Augsburg, in: GJ 2,1, S.31.<br />

32 S.o. Anm.25.<br />

33 So allerdings A. HAVERKAMP: A.a.O.<br />

34 "... daz wir umb sogtan triwe und gnad di uns di erbaeren ratgeben und diu gemain <strong>der</strong> stat ze Auspurch habent<br />

angeleit, also daz si uns gelobt hant daz si uns schirmen suln und rechtes helfen suln als diu hantfest seit di si<br />

daruber geben hant, haben wir denselben ratgeben und <strong>der</strong> gemain globt willeclich und gern funf hun<strong>der</strong>t pfunt<br />

niwer Augspurger pfenning; ..." ( Das Stadtbuch von Augsburg ..., hg. v. CHR. MEYER, Augsburg 1872, S.337f. ;<br />

GJ 2,1, S.33: A. HAVERKAMP: "Concivilitas", S.336. ).<br />

35 "Quo tempore Judaei hic commorantes, anxie trepidarunt, ac difficulter non exili pecunia securitatem a civibus<br />

impetrarunt, ne sibi acci<strong>der</strong>et, quod in Franconia et Norico et postea quoque ad Rhenum reliquis suis gentilibus<br />

vulgi furore, Rindflaischi cujusdam incitamento obvenerat. ( STAA, Chronik Nr.14/I. - Druck: JO. BURCHARDUS<br />

MENCKENIUS : Scriptores rerum germanicarum praecipue saxonicarum, ... , Bd.1, Lipsiae 1728, Sp.1468f.).<br />

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