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Dokument 1.pdf - Hochschulschriftenserver der Universität Trier

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Dieser einzigartige urkundliche Beleg zur Person des Rindfleisch, <strong>der</strong> hier erstmals auch<br />

mit seinem Vornamen Johannes genannt wird, wirft Fragen auf, leitet aber auch zu<br />

Aufschlüsselungs- bzw. Fortsetzungsmöglichkeiten über. Zunächst weist die Benennung<br />

"dictus Rintfleys" darauf hin, daß ihm ein an<strong>der</strong>es Cognomen regulär zukommt, daß<br />

Johann von Rinberg sich nicht selbst mit dem Namen Rindfleisch vorstellt, we<strong>der</strong> jetzt<br />

noch bei den Judenverfolgungen des Jahres 1298. Im Unterschied zu seinem ehemaligen<br />

Stellvertreter Conrad Rindfleisch/ von Holzhausen legt er den Namen seines ritterlichen<br />

Stammsitzes nicht ab, <strong>der</strong> sich auf seinem Siegel mit <strong>der</strong> Würde des Erb-<br />

Truchsessenamtes verbindet, auch wenn ihm und seinem Vater das Amt des "dapifer<br />

archiepiscopi" schon längst entzogen ist, abgesehen davon, daß <strong>der</strong> Name "Rindfleisch"<br />

ja schon von seinem "Vize" belegt ist.<br />

Ob nicht auch politische Motive <strong>der</strong> Namensbenennung "Rindfleisch" durch die<br />

Koblenzer Bürger eine Rolle spielten in einer Zeit voller Unruhen, so auch hier in<br />

Koblenz? 102<br />

Erzbischof Dieter von Nassau bestätigte am 12.7.1300 den auf Initiative <strong>der</strong> Helfensteiner<br />

gegründeten Stadtrat. 103 Am 11.12.1300 einigte er sich mit den Bürgern wegen <strong>der</strong><br />

Ungel<strong>der</strong>hebung durch Vermittlung seiner "Freunde", unter ihnen bekanntlich Johann<br />

von Rinberg, 104 <strong>der</strong> schon zu diesem Zeitpunkt wegen seiner Vermittlerrolle folglich kein<br />

Neuling in <strong>der</strong> Stadt gewesen sein dürfte und hier wohl bereits in <strong>der</strong> Georgsgasse<br />

bekannt als Johann , genannt Rindfleisch, seinen Wohnsitz hatte. Erzbischof Gerhard von<br />

Mainz, <strong>der</strong> König Albrecht von Habsburg maßgeblich zum Königtum gegen Adolf von<br />

Nassau verholfen hatte, wandte sich wie<strong>der</strong> von diesem u.a. wegen dessen Zollpolitik ab<br />

und traf am 13.3.1301 auf einer Inspektionsreise in Koblenz ein, wo er am gleichen Tag<br />

eine Urkunde ausstellt, mit <strong>der</strong> Absetzung König Albrechts spekulierend, <strong>der</strong> durch einen<br />

<strong>der</strong> Herzöge von Sachsen ersetzt werden sollte, und am 1.10.1301 treffen die Erzbischöfe<br />

Dieter von <strong>Trier</strong> und Gerhard von Mainz mit dem päpstlichen Gesandten Bischof<br />

Angelus von Nepi in Koblenz zusammen. Hier erklärt Dieter am gleichen Tage aufgrund<br />

päpstlicher Vollmachten das Königtum Albrechts I.und die diesem geleisteten Eide für<br />

null und nichtig, seine Anhänger gleich ihm für exkommuniziert und lädt ihn zur<br />

Verantwortung vor den Papst.<br />

Johann von Rinberg/Johann dictus Rindfleisch muß sich nicht hinter einem Namen<br />

verbergen, hat im Erzbistum <strong>Trier</strong> und zu diesem Zeitpunkt nichts mehr von Erzbischof<br />

_________________________________<br />

Agnes von Rynberg ist vermutlich eine Enkelin des Johann. Ritter Lamprecht vom Kirchhof in Koblenz erhielt als<br />

Mitgift seiner Frau Agnes von Rheinberg (Rynberg) 500 rheinische Goldgulden, mußte aber dafür a o 1363 dem<br />

Schwiegervater seinen Rübenacher Besitz verpfänden. ( FRITZ MICHEL: Der Koblenzer Stadtadel im<br />

Mittelalter, in: Mitteilungen <strong>der</strong> Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V., Bd.16, 1952, Sp.18.). Agnes<br />

von Rynberg urkundet am 23. Februar 1389 als Witwe des Lamprecht vom Kirchhof, <strong>der</strong> im Verbrecherbuch <strong>der</strong><br />

Stadt Koblenz anzutreffen war. ( MAX BÄR : Urkunden und Akten zur Geschichte <strong>der</strong> Verfassung und<br />

Verwaltung <strong>der</strong> Stadt Koblenz bis zum Jahre 1500, , Bonn 1898, S.113.).<br />

102 Zu den Unruhen in Koblenz zwischen 1300 VII 12 und 1304 IX 8 siehe die detaillierte Untersuchung von<br />

TURNAU: S.318-359.<br />

103 Ders.: S.318.<br />

104 S.o. S.16; 18.<br />

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