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Dokument 1.pdf - Hochschulschriftenserver der Universität Trier

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Reichsstadt ist. Dies bestärkt die These, daß Mainzer Ministerialen die Einfädler und<br />

Vollstrecker waren mit Johann von Rinberg als in Oberwesel ansässigem Koordinator. 4.<br />

Sein Ortswechsel 1292, <strong>der</strong> ein Licht wirft auf die Bedingungen seines bisherigen<br />

Aufenthaltes: Im Dezember des Jahres urkundet er als Truchseß und Amtmann des<br />

Erzbischofs von Köln "auf Weyde" (Wied), 123 nachdem König Adolf von Nassau am<br />

5.Mai 1292 in Frankfurt zum Nachfoger König Rudolfs gewählt worden war. Anfangs<br />

den Kurfürsten und dem Erzbischof von Mainz wegen seiner Wahl enorm verpflichtet -<br />

zahlreiche Privilegien zeugen hiervon 124 - , konnte sich Johann von Rinberg jetzt auch in<br />

<strong>der</strong> Reichsstadt Oberwesel nicht mehr sicher fühlen, rheinabwärts über Koblenz wich er<br />

nach (Neu-)Wied ins Kurkölnische aus, wo er die weitere politische Entwicklung<br />

abwarten konnte. Der Wandel ließ nicht lange auf sich warten, abzulesen auch an den<br />

Beziehungen von König und Erzbischof zur Stadt Mainz und den dortigen Juden. "Am<br />

28.Juli 1292 gelobte Adolf, mit Nachdruck dahin zu wirken, daß Gerhard(II.) und seine<br />

Nachfolger die Juden <strong>der</strong> Stadt Mainz, die sie von ihm und dem Reiche zu Lehen trügen,<br />

bedingungslos zurückerhielten und wie<strong>der</strong> in ihre Gerichtsbarkeit und Gewalt bekämen;<br />

diese sollten ihnen dann unbehin<strong>der</strong>t dieselben herkömmlichen Dienste mit Beden,<br />

Steuern und sonstigem leisten wie die Juden des Erzstiftes, welche die Erzbischöfe von<br />

Adolf und dem Reich zu Lehen trügen. Für den Fall, daß Adolf dieses Versprechen nicht<br />

einlösen konnte, mußte er dem Erzbischof gegen die Mainzer mit seiner königlichen<br />

Macht beistehen." 125 Am 3.Februar 1294 ist in einem Urteil des Königs nicht mehr die<br />

Rede davon,"die Mainzer Bürger hätten Gerhard im Besitze `seiner´ Juden behin<strong>der</strong>t.<br />

Nunmehr wurden die Mainzer Juden überhaupt nicht mehr als Eigentum des Erzbischofs<br />

bezeichnet. Ja, es wurde auch Gerhard untersagt, Klagen gegen die Mainzer Bürger<br />

anzustrengen, die eine Erhöhung des ihm ausgeworfenen Betrages (von 200 Mark) o<strong>der</strong><br />

eine Rückerwerbung <strong>der</strong> verlorenen Rechte auf die Mainzer Judenschaft bezweckten.<br />

Unter diesen Umständen erscheinen die 200 Mark, die Gerhard zeitlebens alljährlich von<br />

den Mainzer Juden erhalten sollte, als ein Gnadengeschenk." 126 5.Trithemius verlegt die<br />

"miraculoris fama" des "Guten Werner" aus dem Jahre 1288 mit <strong>der</strong> Stadt Bacharach in<br />

das Bistum Würzburg. 127 Man mag in diesem Irrtum den Einfluß einer verschwundenen<br />

Tradition erblicken, die in <strong>der</strong> Person Rinbergs Verbindungen zwischen Oberwesel bzw.<br />

<strong>der</strong> "Guten-Werner-Verfolgung" mit den späteren Verfolgungen im Bistum Würzburg<br />

gekannt hat. 128<br />

Vom 10.-17.Februar 1294 hielt sich <strong>der</strong> König zum erstenmal in Mainz auf. "Vordem<br />

hatte ihn die Parteinahme für Gerhard ferngehalten. Jetzt konnte er die Stadt<br />

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123 S.o . S.35; 38.<br />

124 Hierzu HANS PATZE: Erzbischof Gerhard II. von Mainz und König Adolf von Nassau. Territorialpolitik<br />

und Finanzen, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd.13, 1963, S.101-107.<br />

125 SCHROHE: S.71.<br />

126 A.a.O., S.74f.<br />

127 Acta Sanctorum, S.696.<br />

128 Zu Rinbergs Unwesen im Bistum Würzburg als "Rindfleisch" 1298 s.u.<br />

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