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Dokument 1.pdf - Hochschulschriftenserver der Universität Trier

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oppositionelle Ministerialen in Mainz über Residenzen verfügten, so auch die Spitze <strong>der</strong><br />

Opposition, <strong>der</strong> Rheingraf 63 und die Ritter von Rinberg 64 . Den Status <strong>der</strong> Mainzer Juden<br />

in Frage stellen konnte nur die bürgerliche Obrigkeit, <strong>der</strong> Stadtrat, <strong>der</strong> sein Vorgehen an<br />

einem konkreten Fall festmachte, einem angeblich von Juden begangenem Verbrechen.<br />

Allgemein ausformuliert kehrt <strong>der</strong> Erzbischof das bisher geltende Recht hervor: daß <strong>der</strong><br />

Jude, <strong>der</strong> ein Verbrechen begangen hat, vor dem Richter des Erzbischofs o<strong>der</strong> vor ihm<br />

selbst zur Rechenschaft gezogen werden soll.<br />

Der Mainzer Stadtrat hatte den Versuch unternommen, die Gerichtsbarkeit über die<br />

Juden anhand eines konkreten Falls an sich zu ziehen! Wie Fischer bemerkt, lebte die<br />

Stadt Mainz in den Jahren 1269 bis 1276 "fast ununterbrochen im Kriege mit ihrem<br />

Herrn...Zunächst ging es um das Ungeld und die Wegezölle, die die Stadt erhob, und um<br />

die Rechte des Mainzer Klerus" 65 - allgemein formuliert um konkurrierende<br />

hoheitsrechtliche Ansprüche, nunmehr auch über die Juden <strong>der</strong> Stadt, die dann in Gefahr<br />

gerieten, sobald <strong>der</strong> erzbischöfliche Stadtherr die Oberhand gewann und seine<br />

Rechtsansprüche wie<strong>der</strong> durchsetzte, ohne freilich den Judenschutz entsprechend<br />

gewährleisten zu können 66 .<br />

Die Ritter von Waldeck haben sich mit den Erzbischöfen arrangiert, 67 nicht so die Ritter<br />

von Rinberg als erklärte "Feinde" des Erzbischofs. Nur spärliche Nachweise ihrer<br />

Aktivitäten nach 1281 liegen vor. Erstmals alleine urkundend, wobei er sich nur<br />

"Johannes miles de Rinberg" nennt, verkauft Johann am 28.11.1289 dem Kloster<br />

Johannisberg seine Wingerte im "Budindale" bei Lorch, welche er vom Rheingrafen<br />

Sigfrid zu Lehen hat und zwar mit dessen Konsens und Besiegelung. 68 Zwar fehlt die<br />

Ortsangabe <strong>der</strong> Transaktion, doch erklärt Johann in dieser Urkunde, daß er vor<br />

__________________________________<br />

63 1275 VII 18: die St.Bonifaciuskapelle im Rheingrafenhof (in curia Ringravii) erwähnt (DERTSCH: Regesten, 1.Tl.,<br />

Nr.217); "...da man get in Odemonster pharre in den Haelegarthen zu <strong>der</strong> rechten hand und gein dem Ringrefen<br />

uber..."(A.a.O., 3.Tl., Mainz 1965, Nr.2507.).<br />

64 Der "Rheinberger Hof", benannt nach den "Rheinbergiis, qui fuere Dapiferi haereditarii Archiepiscopatus." ( DE<br />

GUDENUS: Codex, Bd.2, S.545f.). - 1311 I 20: <strong>der</strong> Hof des verst. Ritters Syfridus von Rinberg, gelegen zwischen<br />

den Höfen "zum Mandelboume" und "zum Appilboume" und dem Kloster St.Agnes. (DERTSCH: 1.Tl., Nr.466.).<br />

Der Hof "zum Mandelboume"hatte einst dem Herrn Johannes von Rinberg gehört, wie 1310 III 11 vermeldet wird.<br />

(A.a.O., Nr.478). 1361 VII 29 gehört das Haus "zum Rynberg" in Mainz "in vico dicto di Burngasse" dem Johannes<br />

Ernesti, Altarist in <strong>der</strong> Pfarrkirche zu Nußbaum, Mainzer Diözese. (M. FOLTZ (Bearb.): Urkundenbuch <strong>der</strong> Stadt<br />

Friedberg, (Veröffentlichungen <strong>der</strong> Historischen Kommission für Hessen und Waldeck, Bd.1: 1216-1410), Marburg<br />

1904, Nr.1687.).<br />

65 HERBERT FISCHER: Die verfassungsrechtliche Stellung <strong>der</strong> Juden in den deutschen Städten während des<br />

13.Jahrhun<strong>der</strong>ts, Aalen 1969 ( = Neudr.d.Ausg. Breslau 1931), S.181.<br />

66 Vgl FISCHER: A.a.O., S.183 ("das schutzherrliche Gerichtsrecht").<br />

67 S.o. S.31. - Johann I. von Waldeck ist von 1277 - 1315 als Marschall des Erzbistums Mainz und von 1296-1298<br />

zugleich als Schultheiß zu Lorch nachweisbar (KLÖTZER: S.29.).<br />

68 MENZEL / SAUER: Codex, Bd.1,2, Nr.1103; ADAM GOERZ: Mittelrheinische Regesten, Tl.4, Nr.1702. - Daß<br />

nicht nur Johanns Vater Sigfrid den Titel "Truchseß" führte, son<strong>der</strong>n auch Johann selbst, geht aus einer Urkunde<br />

vom 1.Mai 1281 hervor (Eine Zinspflicht gegenüber "Johanni dem Truchseß von Rinberch und seinem erblichen<br />

Nachfolger" wird erwähnt.). (StA Darmstadt, Abt.A2, Mainz, Stadt, 1281 (Original nicht mehr vorhanden);<br />

DERTSCH: Regesten, Tl.1, Nr.243; 249.).<br />

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