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Dokument 1.pdf - Hochschulschriftenserver der Universität Trier

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die Mittel zur Schadensregulierung aufzubringen, da bei den eigentlichen Judenschlägern<br />

die erfor<strong>der</strong>lichen Summen nicht eingetrieben werden konnten. Man unterschied nun<br />

zwischen zwei Kategorien von Judenverfolgern: zunächst die unmittelbar<br />

Verantwortlichen, die Judenschläger, dann aber auch die Drahtzieher im Hintergrund,<br />

die Aufwiegler. Wenn im Jahr zuvor ermittelt wurde, ob die Söhne <strong>der</strong> Frau Margarete<br />

an <strong>der</strong> Ermordung <strong>der</strong> Juden beteiligt waren o<strong>der</strong> nicht, hier gegebenenfalls die<br />

beschlagnahmten Güter zurückzuerstatten seien, wäre jetzt nachträglich noch zu<br />

überprüfen, ob sie nicht als Aufwiegler doch noch zu Schadensersatzleistungen<br />

herangezogen werden müßten. Ein offenbar ähnlich gelagerter Fall stand auch 1276 zur<br />

Entscheidung an. 22 Einige aus dem Kreis <strong>der</strong> Judenschläger verweigerten sich <strong>der</strong><br />

königlichen Justiz, indem sie <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung des hiermit beauftragten Schultheißen<br />

von Oppenheim nicht Folge leisteten, sich wegen <strong>der</strong> Ermordung <strong>der</strong> Juden von Lorch (in<br />

occisione et lesione quorundam Judeorum suorum (des Erzbischofs) in Loriche) dem<br />

Gericht zu Oppenheim zu stellen, woraufhin sie den angedrohten Strafen verfielen. 23<br />

Warum auf die "königliche Justiz" ausgewichen wurde, wo doch in Lorch selbst ein<br />

erzbischöflicher Schultheiß und ein Schöffengericht amtierten, liegt auf <strong>der</strong> Hand: Als<br />

Ministerialen waren diese selbst in die Straftat verwickelt!<br />

In Lorch, gelegen an <strong>der</strong> Mündung <strong>der</strong> Wisper im oberen Mittelrheintal, befand sich<br />

"wohl seit fränkisch-karolingischer Zeit" ein königlicher Fiskal- bzw. Salhof (832<br />

erstmals erwähnt), <strong>der</strong> an den Erzbischof von Mainz überging, dessen "curia" 1128<br />

bezeugt ist. 24 So erklärt sich die "Fülle von Adelsfamilien" 25 mit einer "Menge von<br />

adeligen Höfen" und die hier wohl schon im 13.Jahrhun<strong>der</strong>t ansässige von <strong>der</strong> ebenfalls<br />

hier zahlreich vertretenen Geistlichkeit geführte "adelige o<strong>der</strong> Junkerschule" 26 . Zu den<br />

in Lorch residierenden bekanntesten Adelsfamilien zählten die Hilden von Lorch, ferner<br />

die Ritter von Waldeck, 27 aber auch die Ritter von Rinberg 28 .<br />

Neben dem sozial gehobenen Kreis <strong>der</strong> Ministerialen und Ritter muß selbstverständlich<br />

auch eine handel- und gewerbetreibende Bevölkerung vorausgesetzt werden, denn Lorch<br />

war "schon früh ein Schifffahrt und Handel treiben<strong>der</strong> Ort", ein bedeuten<strong>der</strong><br />

_____________________________________<br />

22 Item dicimus, quod si relicta Ritschardi de Lorcha vel quondam maritus eius bonis suis taliter renunciavit, quod ei<br />

merito debeat obesse, super hoc stabit et contenta erit iudicio scabinorum, alioquin bonis suis restituetur ut iustum<br />

est.<br />

23 MENZEL / SAUER: Bd.1,2, Nr.905 (1276 VII 6).<br />

24 A. KEUCHEN: Lorch und seine Adelsgeschlechter, in: Rheingauische Blätter. Beilage zu dem Amtsblatte für die<br />

Aemter Eltville, Rüdesheim und St.Goarshausen, Jg.1856, No.37, S.281; Lorch, in: ERICH KEYSER (Hg.):<br />

Hessisches Städtebuch, (Deutsches Städtebuch. Handbuch städtischer Geschichte, Bd.IV: Südwest-Deutschland,<br />

1.Land Hessen), 1957, S.320-323.<br />

25 KEYSER: A.a.O.<br />

26 KEUCHEN: No.36, S.284; No.39, S.306f.<br />

27 KEYSER: A.a.O.<br />

28 Zu den einzelnen Adelsfamilien siehe KEUCHEN: A.a.O , No.38, S.299f.; No.39, S.305ff. (hier auch zu den<br />

Ganerben von Waldeck). 1304 wird <strong>der</strong> Ritter Johann von Rinberg als Ministeriale des Salhofes Lorch bezeugt.<br />

(GÜNTER CHRIST / GEORG MAY: Erzstift und Erzbistum Mainz. Territoriale und kirchliche Strukturen, hg.v.<br />

FRIEDHELM JÜRGENSMEIER, , Würzburg 1997, S.231.). 1289<br />

verkauft er vom Rheingrafen lehenrührige Wingerte in Lorch. (MENZEL / SAUER: Bd.1,2, Nr.1103.).<br />

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