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Dokument 1.pdf - Hochschulschriftenserver der Universität Trier

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meißnischen Län<strong>der</strong> durch Landgraf Albert an König Adolf von Nassau im Jahre 1293<br />

gelangte auch Weißense in den Besitz des Reiches. „Indes konnte sich Adolph nicht in<br />

Thüringen behaupten und 1299 mußte sich <strong>der</strong> alte Landgraf zu einem in Eisenach<br />

abgeschlossenen Vergleiche bequemen, in welchem er seinem Sohne Friedrich unter<br />

mehreren Ortschaften auch die Stadt Weißensee abtrat." 28<br />

In <strong>der</strong> oben bereits zitierten Verfügung Landgraf Alberts vom 29.9.1302 29 , in welcher<br />

neben fünf Burgleuten Weißensees auch drei Bürger <strong>der</strong> Stadt unter den Zeugen<br />

hervorgehoben werden, sind diese als "nostri Castellani in W i s s e n s e e" und "nostri<br />

cives in W i s s e n s e e" bezeichnet. An<strong>der</strong>erseits spricht auch <strong>der</strong> junge Markgraf<br />

Friedrich in seinem "Untersuchungsbericht" vom 20.8.1303 von seinem Städtchen<br />

Weißensee (in celebre oppidulum nostrum W e i s e n s e h a m). Der alte Landgraf hat<br />

zwischenzeitlich wie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Stadt Fuß gefaßt! Wie auch die Situation in an<strong>der</strong>en<br />

Städten Thüringens und Meißens lehrt, 30 ist von konkurrierenden<br />

Herrschaftsansprüchen zwischen Vater und Sohn über Burg und Stadt Weißensee<br />

auszugehen.<br />

Nach 1298 hatte Landgraf Friedrich "<strong>der</strong> Freidige" , <strong>der</strong> Gotha nach König Adolfs Tod<br />

unter seine Kontrolle gebracht hatte, die Stadt unter dem Einfluß Erzbischof Gerhards<br />

von Mainz seinem Vater abgetreten. Die Judenverfolgung am 14.3.1303 in Gotha (nach<br />

Neufeld auf den 25.3. zu korrigieren) geschah in einer Stadt, <strong>der</strong>en Herr Landgraf Albert<br />

war, <strong>der</strong> hier über eine Burg mit einer Burgbesatzung verfügte, <strong>der</strong>en bürgerliche<br />

Stadtherrschaft zunächst jedenfalls auf Ausgleich und Stabilität bedacht angelegt war,<br />

<strong>der</strong>en Juden jedoch we<strong>der</strong> dem Landgrafen noch <strong>der</strong> Stadt, son<strong>der</strong>n sehr wahrscheinlich<br />

dem Erzbischof von Mainz unterstanden und <strong>der</strong> zu diesem Zeitpunkt mit seinen Söhnen<br />

in Zwietracht lebte, die Ansprüche auf die Mitregentschaft <strong>der</strong> Stadt erheben konnten. 31<br />

Sowohl in Gotha als auch in Grimma sind Landgraf Albrechts eheliche Söhne aufgrund<br />

einer vorgezogenen Erbschaftsregelung, die auf die Zeit vor dem Verkauf Thüringens im<br />

Jahre 1294 zurückzuführen ist, an <strong>der</strong> Stadtherrschaft beteiligt. Anfang 1301 verdrängte<br />

Landgraf Albert seine beiden Söhne aus <strong>der</strong> gemeinsamen Stadtherrschaft. Am 27.8.1303<br />

erklärt sich die Bürgerschaft Grimmas für Landgraf Albert und gegen eine Restauration<br />

<strong>der</strong> Herrschaft seiner Söhne. Anlaß war <strong>der</strong> bevorstehende Reichshoftag König Albrechts<br />

in Nürnberg, auf dem die thüringischen Angelegenheiten, ansetzend beim Zwist zwischen<br />

dem alten und den jungen Landgrafen, geregelt werden sollten. 32<br />

Die zeitliche Nähe auch des "Untersuchungsberichtes" Landgraf Friedrichs zum<br />

bevorstehenden Reichshoftag wird kein Zufall sein. Nicht nur die von Weißensee<br />

ausgehende Judenverfolgung in Gotha, auch die Gefangennahme zweier durchreisen<strong>der</strong><br />

Juden vor dem 18.7.1303 in Stadtilm 33 rücken in den Zusammenhang <strong>der</strong> Rivalität<br />

________________________________<br />

28 VON HAGKE: S.12f.<br />

29 S.o. Anm.24.<br />

30 S.o.Anm.1.<br />

31 Hierzu TURNAU: Unruhehäufungen, S.266ff. (Gotha).<br />

32 A.a.O., S.270 (Grimma).<br />

33 A.a.O., S.754f. (Stadtilm)<br />

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