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Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG

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76 Konzernjahresabschluss Konzernanhang<br />

2.3.15 Leasingverhältnisse<br />

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält,<br />

wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen<br />

und erfordert eine Einschätzung darüber, ob die Erfüllung der vertraglichen<br />

Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder<br />

bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein<br />

Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.<br />

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit<br />

dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken an dem übertragenen<br />

Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des<br />

Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands<br />

oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert<br />

niedriger ist, aktiviert. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden<br />

zu Beginn der Vertragslaufzeit mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen<br />

passiviert und in der Folge in Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten<br />

unter den Finanzschulden ausgewiesen. Die Leasingzahlungen werden so<br />

in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld<br />

aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld<br />

mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die künftigen Leasingzahlungen<br />

werden mit ihrem Barwert als Verbindlichkeit erfasst. Finanzierungsaufwendungen<br />

werden sofort aufwandswirksam erfasst.<br />

Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des<br />

Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte<br />

über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />

oder Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.<br />

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear erfolgswirksam<br />

erfasst.<br />

Führt eine Sale-and-Leaseback-Transaktion zu einem Operating-Leasingverhältnis<br />

und wird die Transaktion zum beizulegenden Zeitwert getätigt,<br />

so wird jeglicher Gewinn oder Verlust sofort erfasst. Liegt der Veräußerungspreis<br />

unter dem beizulegenden Zeitwert, wird ein Verlust abgegrenzt<br />

und im Verhältnis zu den Leasingzahlungen über den voraussichtlichen<br />

Nutzungszeitraum des Vermögenswertes erfolgswirksam verteilt, wenn<br />

dieser Verlust durch künftige, unter dem Marktpreis liegende Leasingzahlungen<br />

ausgeglichen wird. Jeder andere Gewinn oder Verlust aus der Transaktion<br />

wird unmittelbar erfasst. Übersteigt der Veräußerungspreis den beizulegenden<br />

Zeitwert, wird der den beizulegenden Zeitwert übersteigende<br />

Betrag abgegrenzt und über den Zeitraum, in dem der Vermögenswert<br />

voraussichtlich genutzt wird, erfolgswirksam verteilt.<br />

2.3.16 Ertragserfassung<br />

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich<br />

ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern<br />

fließen wird, und die Höhe der Erträge verlässlich<br />

bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen<br />

zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien<br />

erfüllt sein:<br />

Umsatzrealisierung<br />

Die Krankenhäuser des <strong>Sana</strong> Konzerns unterliegen<br />

den gesetzlichen Regelungen des Krankenhausentgeltgesetzes<br />

sowie der Bundespflegesatzverordnung.<br />

Die stationären und ambulanten<br />

Krankenhausleistungen sind im Rahmen von<br />

vereinbarten Budgets der Höhe nach festgelegt.<br />

Die Abrechnung der Leistungen gegenüber den<br />

Kostenträgern erfolgt auf Basis von pauschalierten<br />

Entgelten (sogenannte Diagnosis Related Groups)<br />

sowie in bestimmten Teilbereichen auf Basis tagesgleicher<br />

Pflegesätze.<br />

Für das Geschäftsjahr <strong>20<strong>12</strong></strong> waren bei den<br />

meisten Krankenhäusern des <strong>Sana</strong> Konzerns die<br />

Entgeltvereinbarungen nicht final genehmigt. Bei<br />

Budgetmehr- bzw. Budgetminderleistungen innerhalb<br />

des Vereinbarungszeitraums wurden nach<br />

den gesetzlichen Regelungen die sogenannten<br />

Erlösausgleiche zum Bilanzstichtag ermittelt und<br />

bilanziert. In Krankenhäusern ohne abgeschlossene<br />

Entgeltvereinbarung wurden eventuell hieraus<br />

entstehende Budgetrisiken hinreichend berücksichtigt.<br />

Erbringung von Dienstleistungen<br />

Krankenhausleistungen werden in dem Zeitpunkt<br />

realisiert, in dem die Dienstleistungen erbracht<br />

werden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts<br />

nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge<br />

nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen<br />

Aufwendungen erstattungsfähig sind.<br />

Verkauf von Waren<br />

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum<br />

an den verkauften Waren verbundenen<br />

maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer<br />

übergegangen sind.

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