Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG
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Konzernanhang Konzernjahresabschluss 75<br />
Die Aufwendungen für die im Rahmen der leistungsorientierten Pläne gewährten<br />
Leistungen werden gesondert für jeden Plan unter Anwendung<br />
des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Der Barwert der DBO wird<br />
berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz<br />
von hochklassigen Industrieanleihen, deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung<br />
entsprechen, abgezinst werden. Versicherungsmathematische<br />
Gewinne und Verluste werden als Aufwand oder Ertrag erfasst, wenn<br />
der Saldo der kumulierten nicht erfassten versicherungsmathematischen<br />
Gewinne und Verluste für jeden einzelnen Plan zum Ende der vorherigen<br />
Berichtsperiode den höheren der Beträge aus 10 % der leistungsorientierten<br />
Verpflichtung oder aus 10 % des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens<br />
zu diesem Zeitpunkt überstieg. Diese Gewinne oder Verluste werden<br />
über die erwartete durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der vom Plan<br />
erfassten Arbeitnehmer realisiert.<br />
Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird linear über den durchschnittlichen<br />
Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaften<br />
verteilt. Soweit Anwartschaften sofort nach Einführung oder Änderung eines<br />
Pensionsplans unverfallbar sind, wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand<br />
sofort ergebniswirksam erfasst.<br />
Bei den beitragsorientierten Plänen werden die laufenden Beträge als<br />
Aufwand erfasst. Rückständige Beiträge werden erfolgswirksam abgegrenzt.<br />
Im Rahmen tarifvertraglicher Bestimmungen zahlt der <strong>Sana</strong> Konzern für<br />
einen definierten Kreis von Mitarbeitern Beiträge an die Versorgungsanstalt<br />
des Bundes und der Länder (VBL) oder öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungskassen<br />
(ZVK). Weil die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die<br />
satzungsmäßigen Leistungen unabhängig von ihren tatsächlich geleisteten<br />
Beiträgen haben, sind diese Altersversorgungsleistungen nach IAS 19 als<br />
leistungsorientierter Pensionsplan einzustufen. Grundsätzlich besteht somit<br />
eine Subsidiaritätsverpflichtung des <strong>Sana</strong> Konzerns, da sich der Anspruch<br />
der Mitarbeiter gegen die VBL oder ZVK richtet. Falls das Vermögen der<br />
VBL oder ZVK nicht zur Deckung der Verpflichtung ausreichen würde, wäre<br />
somit eine Rückstellung beim <strong>Sana</strong> Konzern zu passivieren. Angaben über<br />
die mögliche Deckungslücke im Sinne von IAS 19 für die dem <strong>Sana</strong> Konzern<br />
zuzurechnenden Versorgungsberechtigten waren seitens der VBL und ZVK<br />
nicht möglich. Daher werden diese Pläne wie beitragsorientierte Pläne bilanziert.<br />
Darüber hinaus leistet <strong>Sana</strong> als Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung und an Direktversicherungen, die als beitragsorientierte<br />
Pläne bilanziert werden.<br />
2.3.13 Sonstige Rückstellungen<br />
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der<br />
Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische)<br />
Verpflichtung aufgrund eines vergangenen<br />
Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen<br />
mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung<br />
wahrscheinlich und eine verlässliche<br />
Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.<br />
Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung<br />
zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet<br />
(wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird<br />
die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur<br />
dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher<br />
ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird<br />
in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug<br />
der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des<br />
Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen<br />
zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der<br />
gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen<br />
Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung<br />
wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der<br />
Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.<br />
Die Rückstellungen für strukturelle Anpassungen<br />
wurden im Wesentlichen für Risiken gebildet, die<br />
im Zusammenhang mit der geplanten Aufgabe<br />
der Gemeinnützigkeit von derzeit noch gemeinnützigen<br />
Tochtergesellschaften stehen.<br />
2.3.14 Altersteilzeit<br />
Innerhalb des <strong>Sana</strong> Konzerns bestehen in einzelnen<br />
Einrichtungen Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen<br />
aufgrund tarifvertraglicher<br />
Vereinbarungen. Das Arbeitsentgelt während der<br />
Altersteilzeit wird grundsätzlich um einen Aufstockungsbetrag<br />
in Höhe von 20 % des Arbeitsentgelts<br />
für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt. Bei<br />
den Aufstockungsbeträgen handelt es sich um<br />
Abfindungsverpflichtungen im Sinne von IAS 19.7,<br />
deren Barwert nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen ermittelt wird.