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Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG

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Konzernanhang Konzernjahresabschluss 75<br />

Die Aufwendungen für die im Rahmen der leistungsorientierten Pläne gewährten<br />

Leistungen werden gesondert für jeden Plan unter Anwendung<br />

des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Der Barwert der DBO wird<br />

berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz<br />

von hochklassigen Industrieanleihen, deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung<br />

entsprechen, abgezinst werden. Versicherungsmathematische<br />

Gewinne und Verluste werden als Aufwand oder Ertrag erfasst, wenn<br />

der Saldo der kumulierten nicht erfassten versicherungsmathematischen<br />

Gewinne und Verluste für jeden einzelnen Plan zum Ende der vorherigen<br />

Berichtsperiode den höheren der Beträge aus 10 % der leistungsorientierten<br />

Verpflichtung oder aus 10 % des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens<br />

zu diesem Zeitpunkt überstieg. Diese Gewinne oder Verluste werden<br />

über die erwartete durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der vom Plan<br />

erfassten Arbeitnehmer realisiert.<br />

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird linear über den durchschnittlichen<br />

Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaften<br />

verteilt. Soweit Anwartschaften sofort nach Einführung oder Änderung eines<br />

Pensionsplans unverfallbar sind, wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand<br />

sofort ergebniswirksam erfasst.<br />

Bei den beitragsorientierten Plänen werden die laufenden Beträge als<br />

Aufwand erfasst. Rückständige Beiträge werden erfolgswirksam abgegrenzt.<br />

Im Rahmen tarifvertraglicher Bestimmungen zahlt der <strong>Sana</strong> Konzern für<br />

einen definierten Kreis von Mitarbeitern Beiträge an die Versorgungsanstalt<br />

des Bundes und der Länder (VBL) oder öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungskassen<br />

(ZVK). Weil die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die<br />

satzungsmäßigen Leistungen unabhängig von ihren tatsächlich geleisteten<br />

Beiträgen haben, sind diese Altersversorgungsleistungen nach IAS 19 als<br />

leistungsorientierter Pensionsplan einzustufen. Grundsätzlich besteht somit<br />

eine Subsidiaritätsverpflichtung des <strong>Sana</strong> Konzerns, da sich der Anspruch<br />

der Mitarbeiter gegen die VBL oder ZVK richtet. Falls das Vermögen der<br />

VBL oder ZVK nicht zur Deckung der Verpflichtung ausreichen würde, wäre<br />

somit eine Rückstellung beim <strong>Sana</strong> Konzern zu passivieren. Angaben über<br />

die mögliche Deckungslücke im Sinne von IAS 19 für die dem <strong>Sana</strong> Konzern<br />

zuzurechnenden Versorgungsberechtigten waren seitens der VBL und ZVK<br />

nicht möglich. Daher werden diese Pläne wie beitragsorientierte Pläne bilanziert.<br />

Darüber hinaus leistet <strong>Sana</strong> als Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung und an Direktversicherungen, die als beitragsorientierte<br />

Pläne bilanziert werden.<br />

2.3.13 Sonstige Rückstellungen<br />

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der<br />

Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische)<br />

Verpflichtung aufgrund eines vergangenen<br />

Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen<br />

mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung<br />

wahrscheinlich und eine verlässliche<br />

Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.<br />

Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung<br />

zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet<br />

(wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird<br />

die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur<br />

dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher<br />

ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird<br />

in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug<br />

der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des<br />

Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen<br />

zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der<br />

gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen<br />

Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung<br />

wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der<br />

Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.<br />

Die Rückstellungen für strukturelle Anpassungen<br />

wurden im Wesentlichen für Risiken gebildet, die<br />

im Zusammenhang mit der geplanten Aufgabe<br />

der Gemeinnützigkeit von derzeit noch gemeinnützigen<br />

Tochtergesellschaften stehen.<br />

2.3.14 Altersteilzeit<br />

Innerhalb des <strong>Sana</strong> Konzerns bestehen in einzelnen<br />

Einrichtungen Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen<br />

aufgrund tarifvertraglicher<br />

Vereinbarungen. Das Arbeitsentgelt während der<br />

Altersteilzeit wird grundsätzlich um einen Aufstockungsbetrag<br />

in Höhe von 20 % des Arbeitsentgelts<br />

für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt. Bei<br />

den Aufstockungsbeträgen handelt es sich um<br />

Abfindungsverpflichtungen im Sinne von IAS 19.7,<br />

deren Barwert nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen ermittelt wird.

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