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Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG

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74 Konzernjahresabschluss Konzernanhang<br />

2.3.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

und sonstige Forderungen<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit<br />

von 30 bis 60 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag<br />

abzüglich einer Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen angesetzt.<br />

Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller<br />

Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die<br />

Forderungen einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie<br />

uneinbringlich sind. Grundsatz bei der Ermittlung von Wertberichtigungen<br />

ist die Einzelfallbetrachtung. Bei Forderungen gegenüber öffentlichen<br />

Kostenträgern wird das Ausfallrisiko auch aufgrund der Art der erbrachten<br />

Leistung berücksichtigt, wodurch teilweise eine Fallgruppenbetrachtung zum<br />

Ansatz kommt. Darüber hinaus werden auch bei Forderungen gegenüber<br />

öffentlichen Kostenträgern in der Regel Wertberichtigungen vorgenommen,<br />

wenn Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mindestens 180 Tage<br />

überfällig sind.<br />

2.3.8 Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz<br />

Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beinhalten<br />

Forderungen aus der Fördermittelzusage der Fördermittelbehörde, die bei<br />

Vorliegen des Fördermittelbescheids bilanziert werden. Die in diesem Zusammenhang<br />

zu bilanzierenden Verbindlichkeiten werden mit der zweckentsprechenden<br />

Verwendung der Mittel verbraucht.<br />

2.3.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand,<br />

Bankguthaben und kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten<br />

mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten.<br />

Für Zwecke der Konzern-Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel<br />

und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und<br />

kurzfristigen Einlagen.<br />

2.3.10 Genussrechtskapital<br />

Das begebene Genussrechtskapital wird gemäß IAS 32 als Eigenkapitalbestandteil<br />

bilanziert, wenn sich aus Bedingungen ergibt, dass es sich um<br />

nachrangige, auf den Inhaber lautende Genussrechte mit variabler / fixer<br />

Vergütung, ohne Endfälligkeit und ohne ordentliches Kündigungsrecht seitens<br />

der Genussrechtsgläubiger handelt. Die Verzinsung wird nicht innerhalb<br />

der Zinsaufwendungen ausgewiesen, sondern analog einer Dividendenverpflichtung<br />

behandelt. Steuereffekte auf die Verzinsung werden ebenfalls<br />

erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.<br />

2.3.11 Finanzverbindlichkeiten<br />

Bei der erstmaligen Erfassung von Darlehen<br />

werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert<br />

der erhaltenen Gegenleistung nach Abzug der<br />

mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten<br />

bewertet.<br />

Nach der erstmaligen Erfassung werden die<br />

verzinslichen Darlehen anschließend unter Anwendung<br />

der Effektivzinsmethode zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten bewertet.<br />

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes<br />

der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten<br />

Schulden zum Bilanzstichtag erfolgt über<br />

das Discounted-Cashflow-Verfahren unter Anwendung<br />

des aktuellen Marktzinses.<br />

Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis<br />

erfasst, wenn die Schulden ausgebucht<br />

werden sowie im Rahmen von Amortisationen.<br />

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht,<br />

wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende<br />

Verpflichtung erfüllt oder erloschen ist.<br />

2.3.<strong>12</strong> Pensionen und andere Leistungen<br />

nach Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses<br />

Der Konzern verfügt zum einen über leistungsorientierte<br />

Pensionspläne (Defined Benefit Plans),<br />

bei denen die Verpflichtung des Konzerns in der<br />

Gewährung einer zugesagten Leistung besteht,<br />

und zum anderen über beitragsorientierte Pensionspläne<br />

(Defined Contribution Plans), bei denen<br />

der Konzern festgelegte Beiträge an eine eigenständige<br />

Einrichtung entrichtet und weder rechtlich<br />

noch faktisch über die Beitragspflicht hinaus zu<br />

weiteren Leistungen verpflichtet ist.<br />

Die versicherungsmathematische Bewertung<br />

der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte<br />

Pläne beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen<br />

Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit<br />

Credit Method) und entspricht der Summe des<br />

Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen<br />

(Defined Benefit Obligation – DBO) und der nicht<br />

ergebniswirksam erfassten versicherungsmathematischen<br />

Gewinne und Verluste abzüglich des<br />

noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands<br />

und des beizulegenden Zeitwerts<br />

des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen<br />

vorhandenen Planvermögens.

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