Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG
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Konzernanhang Konzernjahresabschluss 71<br />
Die Änderungen umfassen Regelungen zur Bilanzierung von Fremdkapitalkosten<br />
in Bezug auf qualifizierte Vermögenswerte, bei denen der Aktivierungszeitpunkt<br />
vor dem Übergang auf IFRS liegt, sowie Regelungen<br />
zur Angabe von Vorjahresvergleichsinformationen, Bilanzierung von Wartungsgeräten,<br />
Bilanzierung von Steuereffekten bei Ausschüttungen an Eigenkapitalgeber<br />
und bei Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion<br />
sowie Segmentangaben für das Gesamtvermögen und Schulden in der<br />
Zwischenberichterstattung.<br />
Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem<br />
1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.<br />
Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse: Im <strong>Sana</strong> Konzern werden<br />
aus der Anwendung dieser Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen<br />
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.<br />
Änderung von IFRS 7 « Finanzinstrumente:<br />
Angaben – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und<br />
finanziellen Verbindlichkeiten »<br />
Ziel der Änderung des IFRS 7 ist eine bessere Vergleichbarkeit und Abstimmung<br />
von IFRS-Angaben mit Angaben nach US-GAAP durch zusätzlich<br />
geforderte quantitative Informationen. In diesem Zusammenhang erfolgte<br />
auch eine Anpassung des IAS 32.<br />
Die geänderten Standards sind prospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />
Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse<br />
der <strong>Sana</strong>.<br />
2.3.2 Sachanlagen<br />
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger<br />
Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen<br />
angesetzt. Reparaturund<br />
Instandhaltungsaufwendungen werden zum<br />
Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst.<br />
Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen<br />
werden aktiviert. Dabei wird der Komponentenansatz<br />
gemäß IAS 16 angewendet. Bei Durchführung<br />
jeder größeren Maßnahme werden die Kosten<br />
im Buchwert der Sachanlage als Ersatz erfasst,<br />
sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.<br />
Den planmäßigen linearen Abschreibungen<br />
liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:<br />
Gebäude: 15 bis 33 Jahre<br />
Andere Baulichkeiten: 15 bis 30 Jahre<br />
Technische Anlagen und Maschinen: 5 bis 15<br />
Jahre<br />
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung:<br />
3 bis <strong>12</strong> Jahre<br />
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden<br />
werden am Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls<br />
angepasst.<br />
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und<br />
Bewertungs methoden<br />
2.3.1 Allgemeine Grundsätze<br />
Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz entsprechend ihrer<br />
Fristigkeit als kurz- oder langfristige Positionen dargestellt. Vermögenswerte<br />
und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, sofern sie innerhalb von<br />
zwölf Monaten nach dem Ende des Berichtzeitraums realisiert werden oder<br />
fällig sind. Vorräte sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen werden grundsätzlich als kurzfristige Positionen gezeigt.<br />
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung<br />
des Anschaffungskostenprinzips mit Ausnahme der Derivate, der<br />
zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente sowie der Vermögenswerte,<br />
die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, die grundsätzlich<br />
zu Zeitwerten angesetzt werden.<br />
2.3.3 Als Finanzinvestition gehaltene<br />
Immobilien<br />
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden<br />
bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten<br />
bewertet. Danach wendet der Konzern das<br />
Anschaffungskostenmodell an und bewertet die<br />
Immobilien nach den Vorschriften des IAS 16.