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Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG

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Konzernanhang Konzernjahresabschluss 71<br />

Die Änderungen umfassen Regelungen zur Bilanzierung von Fremdkapitalkosten<br />

in Bezug auf qualifizierte Vermögenswerte, bei denen der Aktivierungszeitpunkt<br />

vor dem Übergang auf IFRS liegt, sowie Regelungen<br />

zur Angabe von Vorjahresvergleichsinformationen, Bilanzierung von Wartungsgeräten,<br />

Bilanzierung von Steuereffekten bei Ausschüttungen an Eigenkapitalgeber<br />

und bei Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion<br />

sowie Segmentangaben für das Gesamtvermögen und Schulden in der<br />

Zwischenberichterstattung.<br />

Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.<br />

Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse: Im <strong>Sana</strong> Konzern werden<br />

aus der Anwendung dieser Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.<br />

Änderung von IFRS 7 « Finanzinstrumente:<br />

Angaben – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und<br />

finanziellen Verbindlichkeiten »<br />

Ziel der Änderung des IFRS 7 ist eine bessere Vergleichbarkeit und Abstimmung<br />

von IFRS-Angaben mit Angaben nach US-GAAP durch zusätzlich<br />

geforderte quantitative Informationen. In diesem Zusammenhang erfolgte<br />

auch eine Anpassung des IAS 32.<br />

Die geänderten Standards sind prospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />

Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse<br />

der <strong>Sana</strong>.<br />

2.3.2 Sachanlagen<br />

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger<br />

Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen<br />

angesetzt. Reparaturund<br />

Instandhaltungsaufwendungen werden zum<br />

Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst.<br />

Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen<br />

werden aktiviert. Dabei wird der Komponentenansatz<br />

gemäß IAS 16 angewendet. Bei Durchführung<br />

jeder größeren Maßnahme werden die Kosten<br />

im Buchwert der Sachanlage als Ersatz erfasst,<br />

sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.<br />

Den planmäßigen linearen Abschreibungen<br />

liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:<br />

Gebäude: 15 bis 33 Jahre<br />

Andere Baulichkeiten: 15 bis 30 Jahre<br />

Technische Anlagen und Maschinen: 5 bis 15<br />

Jahre<br />

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung:<br />

3 bis <strong>12</strong> Jahre<br />

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden<br />

werden am Ende eines jeden<br />

Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls<br />

angepasst.<br />

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und<br />

Bewertungs methoden<br />

2.3.1 Allgemeine Grundsätze<br />

Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz entsprechend ihrer<br />

Fristigkeit als kurz- oder langfristige Positionen dargestellt. Vermögenswerte<br />

und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, sofern sie innerhalb von<br />

zwölf Monaten nach dem Ende des Berichtzeitraums realisiert werden oder<br />

fällig sind. Vorräte sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen werden grundsätzlich als kurzfristige Positionen gezeigt.<br />

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung<br />

des Anschaffungskostenprinzips mit Ausnahme der Derivate, der<br />

zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente sowie der Vermögenswerte,<br />

die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, die grundsätzlich<br />

zu Zeitwerten angesetzt werden.<br />

2.3.3 Als Finanzinvestition gehaltene<br />

Immobilien<br />

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden<br />

bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten<br />

bewertet. Danach wendet der Konzern das<br />

Anschaffungskostenmodell an und bewertet die<br />

Immobilien nach den Vorschriften des IAS 16.

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