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Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG

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70 Konzernjahresabschluss Konzernanhang<br />

IFRS 9 « Finanzinstrumente »<br />

Der veröffentlichte neue IFRS 9 zur Klassifizierung und Bewertung von<br />

Finanzinstrumenten stellt den Abschluss des ersten Teils eines dreiphasigen<br />

Projekts zur Ersetzung von IAS 39 « Finanzinstrumente: Ansatz und<br />

Bewertung » dar. Mit IFRS 9 werden neue Vorschriften für die Klassifizierung<br />

und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten eingeführt. Eine<br />

verpflichtende Anwendung des Standards besteht ab dem 1. Januar 2013.<br />

Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Mit dem vom IASB im August 2011<br />

veröffentlichten Standardentwurf zur Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts<br />

von IFRS 9 wird vorgeschlagen, den Erstanwendungszeitpunkt<br />

auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2015 beginnen (retrospektiv). IFRS 9 enthält neue Vorschriften<br />

zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und<br />

Schulden.<br />

Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse: Der neue Standard wird<br />

in der zukünftigen Anwendung Einfluss auf den Ansatz, die Bewertung und<br />

Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden haben.<br />

Des Weiteren führt der neue Standard zu erweiterten Angabepflichten im<br />

Rahmen des Konzernabschlusses. Eine genaue Analyse der Auswirkungen<br />

wird dann vorgenommen werden, wenn auch die übrigen Phasen abgeschlossen<br />

sind.<br />

Änderung von IAS 19 (2011) « Leistungen nach Beendigung von<br />

Arbeitsverhältnissen / Pensionen »<br />

Im Juni 2011 hat der IASB Änderungen des IAS 19 veröffentlicht. Demnach<br />

sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste zukünftig<br />

unmittelbar im sonstigen Ergebnis zu erfassen.<br />

Darüber sind Aufstockungsleistungen nicht mehr grundsätzlich als<br />

« Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses » zu klassifizieren,<br />

sondern es ist jeweils danach zu unterscheiden, ob es sich um<br />

Leistungen mit Abfindungscharakter oder um Leistungen, die von der Erbringung<br />

künftiger Arbeitsleistung abhängig sind, handelt.<br />

Die Änderung ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach<br />

dem 1. Januar 2013 beginnen, rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung<br />

ist zulässig. Das EU-Endorsement steht noch aus.<br />

Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse: Durch Wegfall des<br />

Wahlrechtes zwischen sofortiger Erfassung im sonstigen Ergebnis, im Jahresergebnis<br />

oder der Anwendung der Korridormethode wird die Eigenkapitalvolatilität<br />

zunehmen. Die zum 31. Dezember <strong>20<strong>12</strong></strong> bestehenden, noch<br />

nicht verrechneten versicherungsmathematischen Verluste in Höhe von<br />

TEUR 2.866 werden bedingt durch die Neuregelungen des IAS 19 zum<br />

1. Januar 2013 mit dem Eigenkapital verrechnet. Der voraussichtliche gesamte<br />

Verpflichtungsaufwand (Total Benefit Expense) für das Jahr 2013<br />

beträgt TEUR 403.<br />

Durch die neue Klassifizierung der Aufstockungsleistungen wird eine<br />

nicht wesentliche Auswirkung auf die Höhe der bilanzierten Altersteilzeitverpflichtungen<br />

erwartet, die derzeit analysiert wird.<br />

IFRIC 20 « Fertigungskosten im Tagebau »<br />

Der vom IASB veröffentlichte IFRIC 20 beschäftigt<br />

sich mit der Bilanzierung von Kosten für Abraumbeseitigung,<br />

die in der Erschließungsphase einer<br />

Tagebergbaumine anfallen.<br />

Die Interpretation ist verpflichtend für Geschäftsjahre,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen,<br />

retrospektiv anzuwenden. Eine frühere<br />

Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement<br />

steht noch aus.<br />

Diese Interpretation hat keine Auswirkungen<br />

auf künftige Konzernabschlüsse der <strong>Sana</strong>.<br />

Änderung von IFRS 1 « Erstmalige<br />

Anwendung der International Financial<br />

Reporting Standards »<br />

Die Änderung beschäftigt sich damit, wie ein IFRS-<br />

Erstanwender ein Darlehen der öffentlichen Hand<br />

zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz<br />

im Übergangszeitpunkt zu bilanzieren hat. Für<br />

im Übergangszeitpunkt bestehende öffentliche<br />

Darlehen kann die Bewertung nach vorheriger<br />

Rechnungslegung beibehalten werden. IFRS 1<br />

in der geänderten Fassung ist für Geschäftsjahre,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen,<br />

prospektiv anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung<br />

ist gestattet.<br />

Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf<br />

künftige Konzernabschlüsse der <strong>Sana</strong>.<br />

« Verbesserungen an den IFRS 2009 – 2011 »<br />

Der IASB veröffentlichte im Mai <strong>20<strong>12</strong></strong> im Rahmen<br />

des Annual Improvements-Projektes Änderungen<br />

von folgenden Standards:<br />

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International<br />

Financial Reporting Standards<br />

IAS 1 Darstellung des Abschlusses<br />

IAS 16 Sachanlagen<br />

IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung<br />

IAS 34 Zwischenberichterstattung

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