Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG
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Konzernanhang Konzernjahresabschluss 69<br />
Neue, nicht in Kraft getretene bzw. von der EU im Rahmen des<br />
Komitologieverfahrens nicht übernommene Standards und<br />
Interpretationen<br />
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat im Mai 2011 als<br />
Teil eines umfassenden Reformprojektes die Standards IFRS 10 « Consolidated<br />
Financial Statements », IFRS 11 « Joint Arrangements », IFRS<br />
<strong>12</strong> « Disclosure of Interests in Other Entities » und IFRS 13 « Fair Value<br />
Measurement » veröffentlicht.<br />
Die neuen Standards IFRS 10, IFRS 11 und IFRS <strong>12</strong> sind verpflichtend<br />
für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, retrospektiv<br />
anzuwenden. Der neue Standard IFRS 13 ist verpflichtend für Geschäftsjahre<br />
anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine<br />
frühere Anwendung dieser Standards ist zulässig. Das EU-Endorsement<br />
erfolgte im Dezember <strong>20<strong>12</strong></strong>.<br />
Auswirkungen auf zukünftige Konzernabschlüsse: Die neuen Standards<br />
werden derzeit auf ihre zukünftigen Auswirkungen im <strong>Sana</strong> Konzern untersucht.<br />
IFRS 10 « Consolidated Financial Statements »<br />
In dem neu veröffentlichten IFRS 10 wird neben der Regelung grundsätzlicher<br />
Konsolidierungsfragen, die keine wesentlichen Änderungen enthalten,<br />
eine einheitliche Definition für den Begriff der Beherrschung und damit eine<br />
einheitliche Grundlage für das Vorliegen einer Mutter-Tochter-Beziehung<br />
und die hiermit verbundene Abgrenzung des Konsolidierungskreises geschaffen.<br />
Demnach liegt Beherrschung vor, wenn der an Ergebnisbestandteilen<br />
beteiligte Investor aufgrund von Rechtspositionen in der Lage ist,<br />
die für den wirtschaftlichen Erfolg wesentlichen Geschäftsaktivitäten des<br />
(Tochter-)Unternehmens zu beeinflussen. Der neue Standard ersetzt die<br />
bisher relevanten IAS 27 (2008) « Consolidated and Separate Financial<br />
Statements » und SIC-<strong>12</strong> « Consolidation – Special Purpose Entities ».<br />
Änderungen des Konsolidierungskreises aufgrund der Neuregelung sind<br />
grundsätzlich retrospektiv abzubilden.<br />
IFRS 13 « Fair Value Measurement »<br />
Zielsetzung des neuen IFRS 13 ist die standardübergreifende<br />
Vereinheitlichung des Fair Value-<br />
Begriffs sowie der mit der Fair Value-Bewertung<br />
einhergehenden Anhangangaben. Der Standard<br />
bietet Hilfestellungen für die Ermittlung des beizulegenden<br />
Zeitwertes (Fair Value), soweit dieser als<br />
Wertmaßstab nach anderen IFRSs vorgeschrieben<br />
ist.<br />
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der<br />
neuen Standards IFRS 10, 11, <strong>12</strong> und 13 wurden<br />
die Standards IAS 27 und IAS 28 überarbeitet:<br />
IAS 27 (2011) « Separate Financial<br />
Statements »<br />
IAS 27 enthält nun ausschließlich die unver änderten<br />
Vorschriften zu den IFRS-Einzelabschlüssen.<br />
IAS 28 (2011) « Investments in Associates<br />
and Joint Ventures »<br />
Die Änderungen des IAS 28 (2011) umfassen<br />
die Anpassung an die neuen Standards IFRS<br />
10, 11 und <strong>12</strong>.<br />
Die geänderten Standards IAS 27 und IAS 28<br />
sind jeweils verpflichtend für Geschäftsjahre, die<br />
am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen,<br />
retrospektiv anzuwenden.<br />
IFRS 11 « Joint Arrangements »<br />
Mit dem neuen IFRS 11 wird die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen<br />
ein Unternehmen gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über ein Gemeinschaftsunternehmen<br />
(Joint Venture) oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint<br />
Operation) ausübt, geregelt. Die Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen<br />
wird abgeschafft. Der neue Standard ersetzt IAS 31 « Interests<br />
in Joint Ventures » und SIC-13 « Jointly Controlled Entities – Non-Monetary<br />
Contributions by Venturers » als die bisher für Fragen der Bilanzierung von<br />
Gemeinschaftsunternehmen einschlägigen Vorschriften.<br />
IFRS <strong>12</strong> « Disclosure of Interests in Other Entities »<br />
Aus IFRS <strong>12</strong> ergeben sich die Anhangangaben zu Unternehmensverbindungen<br />
im Konzernabschluss und Joint Arrangements.