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Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG

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Konzernanhang Konzernjahresabschluss 69<br />

Neue, nicht in Kraft getretene bzw. von der EU im Rahmen des<br />

Komitologieverfahrens nicht übernommene Standards und<br />

Interpretationen<br />

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat im Mai 2011 als<br />

Teil eines umfassenden Reformprojektes die Standards IFRS 10 « Consolidated<br />

Financial Statements », IFRS 11 « Joint Arrangements », IFRS<br />

<strong>12</strong> « Disclosure of Interests in Other Entities » und IFRS 13 « Fair Value<br />

Measurement » veröffentlicht.<br />

Die neuen Standards IFRS 10, IFRS 11 und IFRS <strong>12</strong> sind verpflichtend<br />

für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, retrospektiv<br />

anzuwenden. Der neue Standard IFRS 13 ist verpflichtend für Geschäftsjahre<br />

anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine<br />

frühere Anwendung dieser Standards ist zulässig. Das EU-Endorsement<br />

erfolgte im Dezember <strong>20<strong>12</strong></strong>.<br />

Auswirkungen auf zukünftige Konzernabschlüsse: Die neuen Standards<br />

werden derzeit auf ihre zukünftigen Auswirkungen im <strong>Sana</strong> Konzern untersucht.<br />

IFRS 10 « Consolidated Financial Statements »<br />

In dem neu veröffentlichten IFRS 10 wird neben der Regelung grundsätzlicher<br />

Konsolidierungsfragen, die keine wesentlichen Änderungen enthalten,<br />

eine einheitliche Definition für den Begriff der Beherrschung und damit eine<br />

einheitliche Grundlage für das Vorliegen einer Mutter-Tochter-Beziehung<br />

und die hiermit verbundene Abgrenzung des Konsolidierungskreises geschaffen.<br />

Demnach liegt Beherrschung vor, wenn der an Ergebnisbestandteilen<br />

beteiligte Investor aufgrund von Rechtspositionen in der Lage ist,<br />

die für den wirtschaftlichen Erfolg wesentlichen Geschäftsaktivitäten des<br />

(Tochter-)Unternehmens zu beeinflussen. Der neue Standard ersetzt die<br />

bisher relevanten IAS 27 (2008) « Consolidated and Separate Financial<br />

Statements » und SIC-<strong>12</strong> « Consolidation – Special Purpose Entities ».<br />

Änderungen des Konsolidierungskreises aufgrund der Neuregelung sind<br />

grundsätzlich retrospektiv abzubilden.<br />

IFRS 13 « Fair Value Measurement »<br />

Zielsetzung des neuen IFRS 13 ist die standardübergreifende<br />

Vereinheitlichung des Fair Value-<br />

Begriffs sowie der mit der Fair Value-Bewertung<br />

einhergehenden Anhangangaben. Der Standard<br />

bietet Hilfestellungen für die Ermittlung des beizulegenden<br />

Zeitwertes (Fair Value), soweit dieser als<br />

Wertmaßstab nach anderen IFRSs vorgeschrieben<br />

ist.<br />

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der<br />

neuen Standards IFRS 10, 11, <strong>12</strong> und 13 wurden<br />

die Standards IAS 27 und IAS 28 überarbeitet:<br />

IAS 27 (2011) « Separate Financial<br />

Statements »<br />

IAS 27 enthält nun ausschließlich die unver änderten<br />

Vorschriften zu den IFRS-Einzelabschlüssen.<br />

IAS 28 (2011) « Investments in Associates<br />

and Joint Ventures »<br />

Die Änderungen des IAS 28 (2011) umfassen<br />

die Anpassung an die neuen Standards IFRS<br />

10, 11 und <strong>12</strong>.<br />

Die geänderten Standards IAS 27 und IAS 28<br />

sind jeweils verpflichtend für Geschäftsjahre, die<br />

am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen,<br />

retrospektiv anzuwenden.<br />

IFRS 11 « Joint Arrangements »<br />

Mit dem neuen IFRS 11 wird die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen<br />

ein Unternehmen gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über ein Gemeinschaftsunternehmen<br />

(Joint Venture) oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint<br />

Operation) ausübt, geregelt. Die Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen<br />

wird abgeschafft. Der neue Standard ersetzt IAS 31 « Interests<br />

in Joint Ventures » und SIC-13 « Jointly Controlled Entities – Non-Monetary<br />

Contributions by Venturers » als die bisher für Fragen der Bilanzierung von<br />

Gemeinschaftsunternehmen einschlägigen Vorschriften.<br />

IFRS <strong>12</strong> « Disclosure of Interests in Other Entities »<br />

Aus IFRS <strong>12</strong> ergeben sich die Anhangangaben zu Unternehmensverbindungen<br />

im Konzernabschluss und Joint Arrangements.

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