Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG
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Konzernanhang Konzernjahresabschluss 67<br />
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag<br />
aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.<br />
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne<br />
und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert<br />
von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.<br />
Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
und in der Konzern-Bilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis<br />
in der Konzern-Bilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt vom auf<br />
die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Das<br />
Gesamtergebnis wird den Anteilseignern des Mutterunternehmens und den<br />
nicht beherrschenden Anteilen auch dann zugeordnet, wenn dies dazu führt,<br />
dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen.<br />
Eine Anteilsbesitzliste wird unter Punkt 30 des Konzernanhangs dargestellt.<br />
Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert<br />
oder Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert ab<br />
dem 1. Januar 2010<br />
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode<br />
bilanziert.<br />
Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen<br />
Schulden werden zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbszeitpunkt bewertet.<br />
Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden alle nicht beherrschenden<br />
Anteile am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden<br />
Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierten Nettovermögens<br />
des erworbenen Unternehmens bewertet.<br />
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses werden die zum<br />
Erwerbszeitpunkt erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen<br />
Schulden – soweit erforderlich – eingestuft oder bestimmt, so<br />
dass anschließend andere IFRS angewendet werden können. Die Einstufung<br />
und Bestimmung basieren auf Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Bedingungen,<br />
der Geschäftspolitik oder den Rechnungslegungsmethoden und<br />
anderen zum Erwerbszeitpunkt gültigen einschlägigen Bedingungen.<br />
Im Rahmen eines sukzessiven Unternehmenszusammenschlusses<br />
werden die gehaltenen Eigenkapitalanteile mit dem zum Erwerbszeitpunkt<br />
geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Ein gegebenenfalls daraus<br />
resultierender Gewinn oder Verlust wird ergebniswirksam erfasst.<br />
Übertragene bedingte Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt<br />
zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden<br />
Zeitwertes einer bedingten Gegenleistung nach dem Erwerbszeitpunkt<br />
innerhalb des Bewertungszeitraumes nach IFRS 3.45 werden in<br />
diesem Zeitraum als Berichtigung erfasst. Nachträgliche Änderungen des<br />
beizulegenden Zeitwertes einer bedingten Gegenleistung außerhalb des<br />
Bewertungszeitraumes in der Einstufung als Vermögenswert oder Verbindlichkeit<br />
werden in Übereinstimmung mit dem IAS 39 zum beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet und entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen<br />
Ergebnis erfasst. Bedingte Gegenleistungen, die nicht unter den IAS 39<br />
fallen, werden gemäß IAS 37 oder anderen zugrunde gelegten Standards<br />
bilanziert. Als Eigenkapital eingestufte bedingte<br />
Gegenleistungen werden nicht neu bewertet und<br />
nach ihrer Erfüllung im Eigenkapital bilanziert.<br />
Eventualverbindlichkeiten im Rahmen eines<br />
Unternehmenszusammenschlusses werden zum<br />
erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert<br />
bewertet. Die Folgebewertung erfolgt bis zur Begleichung,<br />
Aufhebung oder Erlöschen der Verbindlichkeit<br />
gemäß IFRS 3.23 i.V.m. IFRS 3.56.<br />
Nach IFRS 3.32 ergibt sich ein Geschäfts- oder<br />
Firmenwert aus einem positiven Saldo aus den<br />
nachstehenden Ziffern 1. und 2. bzw. ein Gewinn<br />
aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert<br />
ergibt sich aus einem negativen Saldo aus den<br />
nachstehenden Ziffern 1. und 2.:<br />
1. Summe aus<br />
der zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Wert<br />
bewerteten übertragenen Gegenleistung,<br />
dem Betrag aller nach IFRS bewerteten nicht<br />
beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen,<br />
gegebenenfalls dem beizulegenden Zeitwert<br />
derjenigen Anteile am erworbenen Unternehmen,<br />
die bereits vor dem Erwerbsstichtag von <strong>Sana</strong><br />
gehalten wurden.<br />
2. Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden<br />
nach IFRS 3 bewerteten Beträge der erworbenen<br />
identifizierbaren Vermögenswerte und<br />
Schulden.<br />
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäftsoder<br />
Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich<br />
kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.<br />
In Folgeperioden wird er mindestens einmal<br />
jährlich sowie immer dann auf Wertminderung<br />
getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der<br />
Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert<br />
gemindert sein könnte.<br />
Besteht im Erwerbszeitpunkt ein Überschuss<br />
des erworbenen Nettovermögens über die Anschaffungskosten<br />
(Erwerb zu einem Preis unter<br />
dem Marktwert), erfolgt gemäß IFRS 3.36 eine<br />
erneute Beurteilung der korrekten und vollständigen<br />
Identifizierung aller Vermögenswerte und Schulden.<br />
Weiterhin erfolgt dann eine Überprüfung der<br />
angewendeten Bewertungsverfahren, um die<br />
Vollständigkeit der berücksichtigten Informationen<br />
zum Erwerbszeitpunkt zu gewährleisten.