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Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG

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Konzernanhang Konzernjahresabschluss 67<br />

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag<br />

aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.<br />

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne<br />

und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert<br />

von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.<br />

Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

und in der Konzern-Bilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis<br />

in der Konzern-Bilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt vom auf<br />

die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Das<br />

Gesamtergebnis wird den Anteilseignern des Mutterunternehmens und den<br />

nicht beherrschenden Anteilen auch dann zugeordnet, wenn dies dazu führt,<br />

dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen.<br />

Eine Anteilsbesitzliste wird unter Punkt 30 des Konzernanhangs dargestellt.<br />

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert<br />

oder Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert ab<br />

dem 1. Januar 2010<br />

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode<br />

bilanziert.<br />

Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen<br />

Schulden werden zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbszeitpunkt bewertet.<br />

Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden alle nicht beherrschenden<br />

Anteile am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden<br />

Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierten Nettovermögens<br />

des erworbenen Unternehmens bewertet.<br />

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses werden die zum<br />

Erwerbszeitpunkt erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen<br />

Schulden – soweit erforderlich – eingestuft oder bestimmt, so<br />

dass anschließend andere IFRS angewendet werden können. Die Einstufung<br />

und Bestimmung basieren auf Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Bedingungen,<br />

der Geschäftspolitik oder den Rechnungslegungsmethoden und<br />

anderen zum Erwerbszeitpunkt gültigen einschlägigen Bedingungen.<br />

Im Rahmen eines sukzessiven Unternehmenszusammenschlusses<br />

werden die gehaltenen Eigenkapitalanteile mit dem zum Erwerbszeitpunkt<br />

geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Ein gegebenenfalls daraus<br />

resultierender Gewinn oder Verlust wird ergebniswirksam erfasst.<br />

Übertragene bedingte Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt<br />

zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden<br />

Zeitwertes einer bedingten Gegenleistung nach dem Erwerbszeitpunkt<br />

innerhalb des Bewertungszeitraumes nach IFRS 3.45 werden in<br />

diesem Zeitraum als Berichtigung erfasst. Nachträgliche Änderungen des<br />

beizulegenden Zeitwertes einer bedingten Gegenleistung außerhalb des<br />

Bewertungszeitraumes in der Einstufung als Vermögenswert oder Verbindlichkeit<br />

werden in Übereinstimmung mit dem IAS 39 zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet und entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen<br />

Ergebnis erfasst. Bedingte Gegenleistungen, die nicht unter den IAS 39<br />

fallen, werden gemäß IAS 37 oder anderen zugrunde gelegten Standards<br />

bilanziert. Als Eigenkapital eingestufte bedingte<br />

Gegenleistungen werden nicht neu bewertet und<br />

nach ihrer Erfüllung im Eigenkapital bilanziert.<br />

Eventualverbindlichkeiten im Rahmen eines<br />

Unternehmenszusammenschlusses werden zum<br />

erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert<br />

bewertet. Die Folgebewertung erfolgt bis zur Begleichung,<br />

Aufhebung oder Erlöschen der Verbindlichkeit<br />

gemäß IFRS 3.23 i.V.m. IFRS 3.56.<br />

Nach IFRS 3.32 ergibt sich ein Geschäfts- oder<br />

Firmenwert aus einem positiven Saldo aus den<br />

nachstehenden Ziffern 1. und 2. bzw. ein Gewinn<br />

aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert<br />

ergibt sich aus einem negativen Saldo aus den<br />

nachstehenden Ziffern 1. und 2.:<br />

1. Summe aus<br />

der zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Wert<br />

bewerteten übertragenen Gegenleistung,<br />

dem Betrag aller nach IFRS bewerteten nicht<br />

beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen,<br />

gegebenenfalls dem beizulegenden Zeitwert<br />

derjenigen Anteile am erworbenen Unternehmen,<br />

die bereits vor dem Erwerbsstichtag von <strong>Sana</strong><br />

gehalten wurden.<br />

2. Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden<br />

nach IFRS 3 bewerteten Beträge der erworbenen<br />

identifizierbaren Vermögenswerte und<br />

Schulden.<br />

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäftsoder<br />

Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich<br />

kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.<br />

In Folgeperioden wird er mindestens einmal<br />

jährlich sowie immer dann auf Wertminderung<br />

getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der<br />

Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert<br />

gemindert sein könnte.<br />

Besteht im Erwerbszeitpunkt ein Überschuss<br />

des erworbenen Nettovermögens über die Anschaffungskosten<br />

(Erwerb zu einem Preis unter<br />

dem Marktwert), erfolgt gemäß IFRS 3.36 eine<br />

erneute Beurteilung der korrekten und vollständigen<br />

Identifizierung aller Vermögenswerte und Schulden.<br />

Weiterhin erfolgt dann eine Überprüfung der<br />

angewendeten Bewertungsverfahren, um die<br />

Vollständigkeit der berücksichtigten Informationen<br />

zum Erwerbszeitpunkt zu gewährleisten.

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