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Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG

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66 Konzernjahresabschluss Konzernanhang<br />

Konzernanhang für das Geschäftsjahr <strong>20<strong>12</strong></strong><br />

1. Informationen zum<br />

Unternehmen<br />

Die <strong>Sana</strong> <strong>Kliniken</strong> <strong>AG</strong> (nachfolgend « <strong>Sana</strong> » oder « Gesellschaft ») und ihre<br />

Tochterunternehmen (nachfolgend « <strong>Sana</strong> Konzern ») betreiben Krankenhausgesellschaften<br />

verschiedener Fachrichtungen im Inland, insbesondere<br />

Akut-Krankenhäuser und Rehabilitations- sowie Senioreneinrichtungen.<br />

Die <strong>Sana</strong> ist eine nach deutschem Recht errichtete Aktiengesellschaft,<br />

deren Aktien nicht öffentlich gehandelt werden. Sitz und Geschäftsadresse<br />

der Gesellschaft ist Oskar-Messter-Straße 24 in Ismaning, Deutschland.<br />

Die <strong>Sana</strong> übt als oberste Konzerngesellschaft im Wesentlichen die Funktion<br />

einer operativen Holding für die Unternehmen des <strong>Sana</strong> Konzerns aus.<br />

Der Konzernabschluss der <strong>Sana</strong> <strong>Kliniken</strong> <strong>AG</strong>, der das Geschäftsjahr<br />

vom 1. Januar bis 31. Dezember <strong>20<strong>12</strong></strong> umfasst, wurde am 27. Februar<br />

2013 durch Beschluss des Vorstands zur Weitergabe an den Aufsichtsrat<br />

freigegeben.<br />

2. Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsgrundsätze<br />

2.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses<br />

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich auf Basis<br />

einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die stetig fortgeführt<br />

wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes<br />

angegeben ist, werden sämtliche Werte auf TEUR gerundet. Bei der Darstellung<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren<br />

gewählt. Aufgrund der ausschließlich im Inland gelegenen Geschäftstätigkeit<br />

des Konzerns ergeben sich keine Fremdwährungstransaktionen.<br />

Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS<br />

Der Konzernabschluss der <strong>Sana</strong> <strong>Kliniken</strong> <strong>AG</strong> und<br />

ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember <strong>20<strong>12</strong></strong><br />

ist in Ausübung des Wahlrechts des § 315 a Abs. 3<br />

HGB in Übereinstimmung mit den Vorschriften<br />

der International Financial Reporting Standards<br />

(IFRS) und den Auslegungen des International<br />

Financial Reporting Committee (IFRIC), die vom<br />

International Accounting Standards Board (IASB) bis<br />

zum 31. Dezember <strong>20<strong>12</strong></strong> herausgegeben wurden<br />

und in der Europäischen Union anzuwenden sind,<br />

erstellt. Darüber hinaus wurden die ergänzenden<br />

handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 315 a<br />

Abs. 1 HGB angewendet.<br />

2.2 Konsolidierungsgrundsätze<br />

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss<br />

der <strong>Sana</strong> <strong>Kliniken</strong> <strong>AG</strong> und ihrer beherrschten<br />

Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines<br />

jeden Geschäftsjahres.<br />

Die Beherrschung bzw. « control » eines Unternehmens<br />

ist demnach die Möglichkeit, die Finanz-<br />

und Geschäftspolitik zu bestimmen. Dies<br />

ist in der Regel begleitet von einem Stimmrechtsanteil<br />

von mehr als 50 %. Zur Beurteilung, ob eine<br />

Beherrschung vorliegt, werden Existenz und Auswirkung<br />

von potenziellen Stimmrechten, die aktuell<br />

ausüb- oder umwandelbar sind, berücksichtigt.<br />

Im <strong>Sana</strong> Konzern gibt es Fälle, in denen trotz<br />

fehlender Stimmrechtsmehrheit aufgrund von<br />

vertraglichen Vereinbarungen mit dem formalen<br />

Mehrheitsgesellschafter zur Besetzung der Geschäftsführung<br />

und zur Bestimmung der Finanzund<br />

Geschäftspolitik Beherrschung vorliegt.<br />

Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt,<br />

an dem der Konzern die Beherrschung bzw. « control »<br />

erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den<br />

Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung<br />

durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.<br />

Änderungen der Beteiligungsquote der Gesellschaft<br />

an einem Tochterunternehmen, die nicht<br />

zum Verlust oder zur Erlangung der Beherrschung<br />

führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion<br />

erfasst.

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