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Geschäftsbericht 2012 (PDF, 12 MB) - Sana Kliniken AG

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34 Konzernlagebericht Geschäft und Rahmenbedingungen<br />

Geschäft und Rahmenbedingungen<br />

Branchenwirtschaftliche<br />

Rahmenbedingungen<br />

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Krankenhäuser<br />

Die Rahmenbedingungen des Krankenhaussektors wurden vor allem durch<br />

das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der<br />

Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) beeinflusst. Für die Krankenhäuser<br />

sind insbesondere zwei Tatbestände relevant:<br />

1. Die Veränderungsrate, die für die Bemessung der Landesbasisfallwerte<br />

maßgeblich ist, wurde im Jahr <strong>20<strong>12</strong></strong> um 0,5 Prozentpunkte auf 1,48 Prozent<br />

vermindert.<br />

2. Für vertraglich vereinbarte Mehrleistungen war im Jahr <strong>20<strong>12</strong></strong> die Höhe<br />

des Mehrleistungsabschlags erstmals durch die Vertragsparteien zu vereinbaren.<br />

Die Budget- und Entgeltverhandlungen fanden im Berichtsjahr<br />

jedoch keine Einigung. Die Krankenkassen bestanden auf einen Mehrleistungsabschlag<br />

in Höhe von 30 Prozent, in Anlehnung an die rechtlichen<br />

Vorgaben für das Jahr 2011. Bisher liegt keine Schiedsstellenfestsetzung<br />

über die Höhe des Mehrleistungsabschlags <strong>20<strong>12</strong></strong> vor.<br />

Am 21. Juli <strong>20<strong>12</strong></strong> wurde das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden<br />

Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen<br />

(Psych-EntgG) verabschiedet. Für die Krankenhäuser folgt daraus<br />

im Wesentlichen, dass Tariferhöhungen für Löhne und Gehälter bei der<br />

Vereinbarung der Landesbasisfallwerte <strong>20<strong>12</strong></strong> über die Obergrenze hinaus<br />

zu berücksichtigen sind. Auf Bundesebene wurde die Erhöhungsrate für<br />

das Jahr <strong>20<strong>12</strong></strong> auf 0,51 Prozent festgelegt. Die Vertragsparteien auf Landesebene<br />

hatten ein Wahlrecht, ob die Erhöhungsrate bereits für das Jahr<br />

<strong>20<strong>12</strong></strong> oder erst im Jahr 2013 in den Landesbasisfallwerten berücksichtigt<br />

wird. Alle Bundesländer hatten den Landesbasisfallwert <strong>20<strong>12</strong></strong> um die Erhöhungsrate<br />

gesteigert und mit Ausnahme von Sachsen für die Abrechnung<br />

im Jahr <strong>20<strong>12</strong></strong> einen unterjährigen Zahl-Landesbasisfallwert vereinbart.<br />

des Gesundheitsfonds abzüglich GKV-Ausgaben)<br />

wird auf dieser Basis für <strong>20<strong>12</strong></strong> bei 102,1 Prozent<br />

und damit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres<br />

von 102,2 Prozent liegen.<br />

Der Bundesbasisfallwert für das Jahr <strong>20<strong>12</strong></strong><br />

betrug 2.991,53 EUR (0,94 Prozent mehr als der<br />

Bundesbasisfallwert 2011) – ohne Berücksichtigung<br />

der Tariferhöhungsrate. Die effektive Steigerung<br />

des Bundesbasisfallwertes liegt deutlich<br />

unter der gekürzten Veränderungsrate von 1,48 Prozent.<br />

Die Basis für die Bundesbasisfallwertverhandlungen<br />

<strong>20<strong>12</strong></strong> bildet der gewichtete Durchschnitt<br />

der Landesbasisfallwerte 2011 ohne Ausgleiche<br />

in Höhe von 2.947,90 EUR. Dieser Wert liegt um<br />

15,92 EUR unter dem Bundesbasisfallwert 2011.<br />

Leistungssteigerungen werden in den Landesbasisfallwerten<br />

nur mit dem geschätzten variablen<br />

Anteil der Kosten berücksichtigt. Aufgrund des<br />

anhaltenden Leistungswachstums auf Landesebene<br />

fällt die Steigerung der Landesbasisfallwerte<br />

geringer aus und die Obergrenze (Steigerung um<br />

die Veränderungsrate) kann in der Regel nicht<br />

ausgenutzt werden. Darüber hinaus sind auf Ortsebene<br />

für die zusätzlich vereinbarten Leistungen<br />

Mehrleistungsabschläge zu vereinbaren. Diese<br />

beiden Komponenten werden als doppelte Degression<br />

bezeichnet. Die oben genannte Basis<br />

von 2.947,90 EUR wurde um die gekürzte Veränderungsrate<br />

von 1,48 Prozent gesteigert und<br />

ergibt somit den Bundesbasisfallwert <strong>20<strong>12</strong></strong>.<br />

GKV <strong>20<strong>12</strong></strong> wieder mit hohem Finanzierungsüberschuss<br />

Die Finanzentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherungen verlief<br />

im Jahr <strong>20<strong>12</strong></strong> weiterhin positiv. Nachdem bereits in den ersten drei Quartalen<br />

2011 ein Überschuss von 3,9 Mrd. EUR erzielt wurde, haben die<br />

Krankenkassen im gleichen Zeitraum <strong>20<strong>12</strong></strong> einen Überschuss in Höhe von<br />

4,1 Mrd. EUR erwirtschaftet. Ausgaben von rund 138 Mrd. EUR standen<br />

Einnahmen der Gesetzlichen Krankenkassen von rund 142 Mrd. EUR gegenüber.<br />

Die Ausgaben der Krankenkassen dürften <strong>20<strong>12</strong></strong> nach den Angaben<br />

des GKV-Schätzerkreises vom 11. Oktober <strong>20<strong>12</strong></strong> je Versicherten voraussichtlich<br />

um 3,5 Prozent und in Summe um 3,7 Prozent gestiegen sein. Für<br />

die Krankenkassen wird daher ein positives Ergebnis von 3,9 Mrd. EUR<br />

erwartet nach 3,8 Mrd. EUR im Vorjahr. Die Deckungsquote (Zuweisungen

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