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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Eschau

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<strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong><br />

Internet:<br />

www.eschau.de<br />

e-mail:<br />

Öffnungszeiten der <strong>Markt</strong>verwaltung:<br />

Montag, Mittwoch, Freitag:<br />

08.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag:<br />

13.00 – 16.00 Uhr<br />

Donnerstag:<br />

13.00 – 18.00 Uhr<br />

Sprechst<strong>und</strong>en des 1. Bürgermeisters: nach Vereinbarung!<br />

rathaus@eschau.de Telefon-Nr.: 09374 / 9735-0 Telefax-Nr. 09374 / 9735-122<br />

Nr. 10 22.05.2013 Jahrgang 2013<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

GENERATIONEN MITEINANDER - FÜREINANDER<br />

2. Muttertagsbasteln<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Eschau</strong><br />

am 04. Mai 2013<br />

Dieses Jahr fan<strong>den</strong> sich etwa<br />

35 Kinder, Väter <strong>und</strong> Omas im<br />

Foyer der Elsavahalle ein, um mit<br />

der Senioren- <strong>und</strong> Jugendbeauftragten<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern des<br />

<strong>Markt</strong>es <strong>Eschau</strong> viele kreative Geschenke <strong>für</strong> Ihre Mütter zu gestalten.<br />

1


Wichtige Mitteilung der <strong>Markt</strong>kasse<br />

Information über <strong>den</strong> Wechsel der Lastschrifteinzüge vom bestehen<strong>den</strong> Einzugsermächtigungsverfahren<br />

auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren<br />

Aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Vorgaben der EU müssen zum 1. Februar 2014 Unternehmen,<br />

Vereine oder öffentliche Verwaltungen auf die neuen SEPA-Zahlverfahren umgestellt<br />

haben. Seit Anfang 2008 wer<strong>den</strong> mit SEPA nach <strong>und</strong> nach europaweit einheitliche Standards<br />

<strong>für</strong> Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> wollen wir alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger, die bereits am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

teilnehmen bzw. zukünftig teilnehmen möchten, über<br />

folgende Schritte informieren:<br />

Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird zum größten Teil dabei als sogenanntes<br />

SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.<br />

Bei allen zukünftigen Lastschriften wird dieses Lastschriftmandat durch die<br />

Mandatsreferenz (FAD = Finanzadresse) <strong>und</strong><br />

unsere Gläubiger-I<strong>den</strong>tifikationsnummer: DE 51 MEK 00000270360<br />

gekennzeichnet.<br />

Die Umstellung erfolgt durch <strong>den</strong> <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong>. Für Sie entsteht zunächst kein<br />

Handlungsbedarf.<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong> wird in <strong>den</strong> nächsten Monaten die Einzugsermächtigungen auf Aktualität<br />

überprüfen <strong>und</strong> ggf. neue bei Ihnen einholen.<br />

Wir benötigen Ihre Mithilfe ab Mitte Juli, wenn wir Umdeutungserklärungen an Sie versen<strong>den</strong>.<br />

Diese müssen von Ihnen auf Richtigkeit der Angaben geprüft <strong>und</strong> bei Änderungen<br />

an die <strong>Markt</strong>kasse unterschrieben zurückgegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Besonders ist auf die BIC <strong>und</strong> IBAN-Nummer Ihrer Bankverbindung zu achten, ohne die<br />

das SEPA-Verfahren nicht anwendbar ist.<br />

Sofern Sie Fragen zu der Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren haben,<br />

kontaktieren Sie uns gerne unter Tel.Nr.: 09374/9735-116 oder -117.<br />

Am Freitag, <strong>den</strong> 31. Mai 2013,<br />

ist das Rathaus des <strong>Markt</strong>es <strong>Eschau</strong><br />

geschlossen!<br />

Reisepässe <strong>und</strong> Personalausweise<br />

Alle bis zum 23.04.2013 beantragten Personalausweise <strong>und</strong> alle bis zum 12.04.2013<br />

beantragten Reisepässe liegen in der <strong>Markt</strong>verwaltung, Zimmer-Nr. 1, zur Abholung<br />

bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abholung, soweit noch nicht erfolgt, die<br />

alten Ausweispapiere zurückzugeben sind.<br />

3


Grüngutannahme<br />

Je<strong>den</strong> Mittwoch von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr kann Grüngut im Bauhof <strong>Eschau</strong> abgegeben<br />

wer<strong>den</strong>. Nächste Termine samstags, 01.06.2013 <strong>und</strong> 15.06.2013 von 14.00 bis<br />

16.00 Uhr.<br />

Niederschrift<br />

der öffentlichen Sitzung des <strong>Markt</strong>gemeinderates vom 22.04.2013<br />

01. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.04.2013<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom<br />

08.04.2013.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Hinweis<br />

Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.04.2013 gilt gemäß § 26 Abs. 2<br />

Satz 2 der Geschäftsordnung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Eschau</strong> (GeschO) als<br />

genehmigt.<br />

02. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

1. Bürgermeister Michael Günther gibt gemäß § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Eschau</strong> (GeschO) die in der nichtöffentlichen Sitzung am<br />

08.04.2013 gefassten Beschlüsse bekannt.<br />

entfällt !<br />

03. Informationen von 1. Bürgermeister Michael Günther<br />

a) Bauleitplanung „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“<br />

Klage Frau Christine Fella ./. Freistaat Bayern wegen wasserrechtlicher Beseitigungsanordnung<br />

- Wiederherstellung des ursprünglichen Retentionsraums der „Elsava“ (Gr<strong>und</strong>stücke<br />

Fl.Nr. 732 <strong>und</strong> Fl.Nr. 733, Gemarkung <strong>Eschau</strong>) – Beiladung <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong><br />

1. Bürgermeister Michael Günther informiert die <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitglieder, dass das<br />

Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg <strong>den</strong> <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong> mit Beschluss vom<br />

12.04.2013 zu dem Verfahren „Klage Frau Christina Fella ./. Freistaat Bayern wegen<br />

wasserrechtlicher Beseitigungsanordnung - Wiederherstellung des ursprünglichen Retentionsraums<br />

der „Elsava“ (Gr<strong>und</strong>stücke Fl.Nr. 732 <strong>und</strong> Fl.Nr. 733, Gemarkung <strong>Eschau</strong>)“<br />

beigela<strong>den</strong> hat (§ 65 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO).<br />

Die Klägerin hat durch ihre Prozessbevollmächtigten, die Rechtsanwälte Bohl <strong>und</strong> Kollegen,<br />

Würzburg, mit Schreiben vom 14.02.2013 <strong>und</strong> vom 27.03.2013 Klage gegen <strong>den</strong><br />

Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Miltenberg, erhoben <strong>und</strong> beantragt,<br />

eine Beseitigungsanordnung zu erlassen, um <strong>den</strong> ursprünglichen Retentionsraum der<br />

(teilweise) im vom Landratsamt Miltenberg mit Bekanntmachung vom 10.09.2012 vorläufig<br />

gesicherten Überschwemmungsgebiet der „Elsava“ gelegenen Gr<strong>und</strong>stücke Fl.Nr. 732<br />

<strong>und</strong> Fl.Nr. 733, Gemarkung <strong>Eschau</strong>, wiederherzu-stellen.<br />

4


Der <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong> hat gr<strong>und</strong>sätzlich die Möglichkeit, in dem Verfahren eine Erklärung<br />

<strong>und</strong>/oder eine Stellungnahme abzugeben (§ 66 VwGO) oder sich anwaltschaftlich vertreten<br />

zu lassen (§ 67 VwGO).<br />

1. Bürgermeister Michael Günther <strong>und</strong> die <strong>Markt</strong>verwaltung sind der Auffassung, dass der<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong> in dem Verfahren (zum gegenwärtigen Zeitpunkt) keine Erklärung <strong>und</strong>/oder<br />

Stellungnahme abgeben <strong>und</strong> sich auch nicht anwaltschaftlich vertreten lassen sollte,<br />

nachdem die Gemeinde zwar Beigela<strong>den</strong>e, aber weder Beklagte noch direkte Verfahrensbeteiligte<br />

ist; die Gemeinde sollte <strong>den</strong> Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens<br />

abwarten. Ein (rechtskräftiges) Urteil bzw. eine (rechtskräftige) Sachentscheidung<br />

eines Verwaltungsgerichts entfaltet direkt <strong>und</strong> unmittelbar Bindungswirkung gegenüber<br />

einem Beigela<strong>den</strong>en (§ 121 Nr. 1 VwGO i.V.m. § 63 Nr. 3 VwGO) <strong>und</strong> könnte damit ggf.<br />

<strong>für</strong> die gemeindliche Bauleitplanung „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ bzw. die<br />

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach<br />

§ 12 BauGB <strong>und</strong> die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 BauGB zu beachten bzw. relevant sein.<br />

b) Verordnung Trinkwasserschutzgebiet „Ju<strong>den</strong>quelle Hobbach“<br />

Aufhebung der Verordnung<br />

1. Bürgermeister Michael Günther informiert die <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitglieder, dass das<br />

Landratsamt Miltenberg mit Schreiben vom 10.04.2013 mitgeteilt hat, dass beabsichtigt<br />

ist, die Verordnung über das Trinkwasserschutzgebiet „Ju<strong>den</strong>quelle Hobbach“ vom<br />

23.09.1976 i.d.F. vom 04.10.1993 (mit Ablauf der zwanzigjährigen Gültigkeitsdauer der<br />

Verordnung) aufzuheben.<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong> <strong>und</strong> der <strong>Markt</strong> Elsenfeld haben am 19.12.2006 einen Vertrag zur Versorgung<br />

des Ortsteils Hobbach <strong>und</strong> des Weilers Unteraulenbach mit Trink-, Brauch- <strong>und</strong><br />

Löschwasser abgeschlossen. Der Wasserversorgungsvertrag läuft bis zum 31.12.2021.<br />

Die externe Wasserversorgung wurde am 23.04.2009 offiziell aufgenommen. Die Vorhaltung<br />

der „Ju<strong>den</strong>quelle“ <strong>für</strong> <strong>den</strong> „Regelversorgungsfall“ ist deshalb aktuell nicht erforderlich;<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> „Ersatzversorgungsfall“ (Sicherstellung der Versorgung im Bedarfsfall bei<br />

kurzzeitigen Betriebsstörungen bzw. Betriebsunterbrechungen) ist die Einsatz- bzw. Nutzungsmöglichkeit<br />

der „Ju<strong>den</strong>quelle“ von der Freigabe durch das Staatliche Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

Miltenberg im jeweiligen Einzelfall abhängig.<br />

Für Wasserversorgungsanlagen, die der Sicherstellung des „Ersatzversorgungsfalls“<br />

dienen, ist auf Gr<strong>und</strong> neuester Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong><br />

Umwelt <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit sowie der Fachbehör<strong>den</strong> die Ausweisung bzw. die Beibehaltung<br />

eines bzw. eines ggf. in der Vergangenheit fachlich falsch oder unzureichend abgegrenzten<br />

Schutzgebietes nicht erforderlich. Wasserversorgungsanlagen, die der „Notversorgung“,<br />

d.h. Wasserversorgungsanlagen, die nach der Definition im Wassersicherstellungsgesetz<br />

(WasSiG) der Versorgung im Katastrophen- <strong>und</strong> Verteidigungsfall dienen,<br />

bedürfen keines Schutzgebietes. Bei Wasser-versorgungsanlagen, die der Sicherstellung<br />

im „Ersatzversorgungsfall“ dienen, ist zu unter-schei<strong>den</strong>, ob diese Anlagen die Versorgung<br />

als „zweites Standbein“ komplett übernehmen können oder nicht – im ersten Fall<br />

wäre ein ausreichend dimensioniertes Schutzgebiet, im zweiten Fall überhaupt kein<br />

Schutzgebiet erforderlich.<br />

5


04. Haushalt <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2013<br />

Erlass der Haushaltssatzung<br />

mit Haushaltsplan <strong>und</strong> Finanzplan sowie sonstigen Anlagen<br />

1. Bürgermeister Michael Günther <strong>und</strong> der Kämmerer, Herr Georg Belian, informieren die<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderatsmitglieder über <strong>den</strong> Haushalt <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2013.<br />

Auf die Haushaltssatzung <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan <strong>und</strong> Finanzplan<br />

sowie sonstigen Anlagen (Entwurf vom 10.04.2013), die allen <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitgliedern<br />

mit der Einladung zu der heutigen Sitzung übersandt wurde, wird hingewiesen.<br />

Kämmerer Georg Belian erläutert die wesentlichen Daten des Haushalts <strong>für</strong> das Haushaltsjahr<br />

2013. Der Haushaltsplan schließt in <strong>den</strong> Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben im Verwaltungshaushalt<br />

mit 5.561.968 Euro <strong>und</strong> im Vermögenshaushalt mit 2.336.300 Euro ab.<br />

Das Gesamtvolumen beträgt somit 7.898.268 Euro.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der „schwachen“ Steuerkraft des Jahres 2011 sind in diesem Jahr eine deutlich<br />

höhere Schlüsselzuweisung von 1.006.208 Euro (Vorjahr: 492.136 Euro) sowie eine<br />

verminderte Kreisumlage von 1.002.078 Euro (Vorjahr: 1.241.413 Euro) zu erwarten.<br />

Im Verwaltungshaushalt kann daher eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von<br />

1.280.200 Euro erwirtschaftet wer<strong>den</strong>. Nach Abzug der veranschlagten Tilgungsleistungen<br />

von 289.000 Euro verbleibt eine Investitionssumme von 991.200 Euro. Zur Finanzierung<br />

der beabsichtigten Investitionen sind keine Kreditaufnahmen erforderlich.<br />

Die Hebesätze <strong>für</strong> die Realsteuern bleiben unverändert <strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> die Gr<strong>und</strong>steuer A<br />

<strong>und</strong> B bei 300 v.H. <strong>und</strong> die Gewerbesteuer bei 320 v.H.. Die Verbrauchsgebührensätze<br />

(Wasser <strong>und</strong> Abwasser) betragen seit dem 01.01.2010 <strong>für</strong> Wasser 2,53 Euro/m³ (zuzüglich<br />

7 % gesetzlicher Mehrwertsteuer) <strong>und</strong> <strong>für</strong> Abwasser 2,33 Euro/m³. Bei <strong>den</strong> Friedhöfen<br />

verbleibt weiterhin ein Defizit, das auf Gr<strong>und</strong> der berücksichtigen<strong>den</strong> kalkulatorischen<br />

Kosten <strong>für</strong> vier Friedhofsanlagen entsteht. Bei <strong>den</strong> reinen Betriebskosten wird Kostendeckung<br />

erreicht. Sowohl bei <strong>den</strong> Verbrauchsgebühren Wasser <strong>und</strong> Abwasser sowie bei<br />

<strong>den</strong> Friedhofsgebühren wird in diesem Jahr eine Neukalkulation erfolgen.<br />

Im Vermögenshaushalt sind insbesondere Investitionen im Bereich Feuerwehren/Brandschutz<br />

(270.000 Euro) sowie Straßenausbaumaßnahmen (Weiterführung bzw.<br />

Abschluss bereits begonnener Maßnahmen 381.500 Euro) geplant. Darüber hinaus sind<br />

Investitionen <strong>für</strong> Dorferneuerungsmaßnahmen (240.500 Euro), Abwasseranlagen<br />

(118.300 Euro) <strong>und</strong> Wasserversorgung (328.000 Euro) vorgesehen. Für <strong>den</strong> Kindergarten<br />

Sommerau sind <strong>für</strong> die Errichtung einer Unterstellhalle im Zuge der Kinderkrippe<br />

65.000 <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Sanierung im Gebäude 100.000 Euro veranschlagt.<br />

Durch die in diesem Jahr geplanten Tilgungen wird der Schul<strong>den</strong>stand zum Ende diesen<br />

Jahres 1.412.008 Euro betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 369<br />

Euro / Einwohner. Der Landesdurchschnitt <strong>für</strong> Gemein<strong>den</strong> mit 3.000 – 5.000 Einwohnern<br />

beträgt 663 Euro / Einwohner.<br />

1. Bürgermeister Michael Günther zeigt sich zufrie<strong>den</strong> mit der zu erwarten<strong>den</strong> Einnahmeentwicklung<br />

im Haushaltsjahr 2013 <strong>und</strong> weist auf die Investitionen hin, die in diesem Jahr<br />

ohne erneute Kreditaufnahme getätigt wer<strong>den</strong> können. Er dankt insbesondere dem Geschäftsleiten<strong>den</strong><br />

Beamten Walter Wölfelschneider <strong>für</strong> die Mitarbeit bei der Ausarbeitung<br />

des Haushaltsplanes 2013.<br />

6


<strong>Markt</strong>gemeinderat Mathias Breitenbach (CSU) sowie <strong>Markt</strong>gemeinderat Georg Horlebein<br />

(SPD), <strong>Markt</strong>gemeinderat Anton Heisig (UWE) <strong>und</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderat Otto Ackermann<br />

(HWG) nehmen <strong>für</strong> ihre <strong>Markt</strong>gemeinderatsfraktionen Stellung zum Haushalt <strong>für</strong> das<br />

Haushaltsjahr 2013. <strong>Markt</strong>gemeinderat Stefan Stenger weist auf die Einnahmemöglichkeiten<br />

bei der Kostenerstattung von Feuerwehreinsätzen hin. Die Sprecher erklären die<br />

Zustimmung ihrer <strong>Markt</strong>gemeinderatsfraktionen zum Haushalt <strong>für</strong> das Haushaltsjahr<br />

2013; gleichzeitig bedanken sie sich bei Kämmerer Georg Belian <strong>für</strong> die Aus- <strong>und</strong> Vorbereitung<br />

des Finanzwerkes.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erlässt die Haushaltssatzung <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2013 mit<br />

Haushaltsplan <strong>und</strong> Finanzplan sowie Anlagen (gemäß dem von der <strong>Markt</strong>verwaltung<br />

ausgearbeiteten <strong>und</strong> mit der Einladung zu der heutigen Sitzung vorgelegten Entwurf vom<br />

10.04.2013).<br />

Die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben im Verwaltungshaushalt betragen 5.561.968 Euro; die<br />

Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben im Vermögenshaushalt betragen 2.336.300 Euro.<br />

Kredite <strong>für</strong> Investitionen <strong>und</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt<br />

(Kreditermächtigungen) wer<strong>den</strong> nicht festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt<br />

wer<strong>den</strong> nicht festgesetzt.<br />

Die Steuersätze der Gr<strong>und</strong>steuer A <strong>und</strong> B (300 v.H.) <strong>und</strong> Gewerbesteuer (320 v.H.) bleiben<br />

in ihrer Höhe unverändert.<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />

Haushaltsplan wird auf 926.000 Euro festgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

5. Planfeststellungsverfahren „Staatsstraße St 2308 – Neubau Ortsumgehung<br />

Sommerau“<br />

Stellungnahme <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong><br />

Die Regierung von Unterfranken führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg<br />

ein Planfeststellungsverfahren gemäß Art. 36 ff. BayStrWG i.V.m. Art. 72 ff.<br />

BayVwVfG <strong>für</strong> <strong>den</strong> Neubau der Ortsumfahrung Sommerau im Zuge der Staatsstraße St<br />

2308 (St 2308, Abschnitt 260, Station 0,000 – 1,158 / St 2308, Abschnitt 280, Station<br />

0,000 – 0,110 / Kr MIL 26, Abschnitt 140, Station 6,196 – 6,320) durch.<br />

Die Regierung von Unterfranken hat <strong>den</strong> <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong> mit Schreiben vom 19.02.2013<br />

Nr. 32-4354.3-3/12 um Stellungnahme zu der Straßenbaumaßnahme (Planfeststellung<br />

vom 31.01.2013) bis spätestens zum 30.04.2013 gebeten.<br />

1. Bürgermeister Michael Günther <strong>und</strong> der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider,<br />

informieren die <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitglieder über die von der <strong>Markt</strong>verwaltung ausgearbeitete<br />

Stellungnahme.<br />

Auf die Sitzungs- <strong>und</strong> Beschlussvorlage vom 10.04.2103, die allen <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitgliedern<br />

mit der Einladung zu der heutigen Sitzung übersandt wurde, wird hingewiesen.<br />

7


Die Regierung von Unterfranken führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg<br />

ein Planfeststellungsverfahren gemäß Art. 36 ff. BayStrWG i.V.m. Art. 72 ff.<br />

BayVwVfG <strong>für</strong> <strong>den</strong> Neubau der Ortsumfahrung Sommerau im Zuge der Staatsstraße<br />

St 2308 (St 2308, Abschnitt 260, Station 0,000 – 1,158 / St 2308, Abschnitt 280, Station<br />

0,000 – 0,110 / Kr MIL 26, Abschnitt 140, Station 6,196 – 6,320) durch.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat billigt die zu der Straßenbaumaßnahme (Planfeststellung vom<br />

31.01.2013) von der <strong>Markt</strong>verwaltung ausgearbeitete Stellungnahme vom 10.04.2013 wie<br />

folgt:<br />

Hinweis:<br />

Auf Ausführungen zu <strong>den</strong> im Einzelnen gefassten Beschlüssen wird auf Gr<strong>und</strong> des Umfangs<br />

verzichtet. Der vollständige Wortlaut der Niederschrift kann der Veröffentlichung auf<br />

der Homepage www.eschau.de unter der Rubrik: Rathaus / <strong>Markt</strong>gemeinderat / Niederschriften<br />

entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

06. Bauleitplanung „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“<br />

Referenten:<br />

Herr Hubert Wilz <strong>und</strong> Frau Petra Schaab, Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach<br />

1. Bürgermeister Michael Günther begrüßt Herrn Hubert Wilz <strong>und</strong> Frau Petra Schaab,<br />

Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach.<br />

a) Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

aa) Abwägung der während der frühzeitigen Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4 Abs. 1<br />

Satz 1 BauGB <strong>und</strong> der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1<br />

Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Eschau</strong> hat am 17.09.2012 (auf Gr<strong>und</strong> des Antrags<br />

der Firma J & H Gr<strong>und</strong>besitz GbR, <strong>Eschau</strong>, vertreten durch die Geschäftsführer Herr<br />

Hans-Georg Jost <strong>und</strong> Herr Martin Herrmann, vom 10.09.2012) die Einleitung des Verfahrens<br />

zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB<br />

„Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ mit der Festsetzung „Sondergebiet „großflächiger<br />

Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von<br />

maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO beschlossen; gleichzeitig hat<br />

der <strong>Markt</strong>gemeinderat die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 BauGB mit Darstellung der momentanen „landwirtschaftlichen<br />

Flächen“ als „Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-<br />

Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1<br />

Nr. 2 BauNVO beschlossen.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 26.11.2012 die vom Vorhabenträger vorgelegte Planung<br />

(Plan-Entwurf „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ mit Begründung vom 05.11.2012<br />

zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB (Festsetzung<br />

Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-<br />

Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m² nach § 11 Abs. 3 Satz 1<br />

Nr. 2 BauNVO) gebilligt <strong>und</strong> gleichzeitig die <strong>Markt</strong>verwaltung beauftragt, die frühzeitige<br />

Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB <strong>und</strong> die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchzuführen.<br />

8


Im Rahmen der frühzeitigen Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB wur<strong>den</strong><br />

ins-gesamt 33 Behör<strong>den</strong> <strong>und</strong> sonstige von der Planung berührten Träger öffentlicher<br />

Belange beteiligt <strong>und</strong> mit Schreiben des <strong>Markt</strong>es <strong>Eschau</strong> vom 05.12.2012 Nr. 6102/Wö<br />

um Äußerung zu der Planung bis spätestens zum 25.01.2013 gebeten.<br />

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde in Form<br />

einer öffentlichen Auslegung der Planung in der Zeit vom 17.12.2012 bis einschließlich<br />

25.01.2013 durchgeführt; zusätzlich hat am 16.01.2013 eine öffentliche Informationsveranstaltung<br />

stattgef<strong>und</strong>en. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am<br />

05.12.2012 im gemeindlichen <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong> (Ausgabe Nr. 23/2012) hingewiesen.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat die während der frühzeitigen Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4<br />

Abs. 1 Satz 1 BauGB <strong>und</strong> der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz<br />

1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen <strong>und</strong> zu <strong>den</strong> Anregungen <strong>und</strong> Be<strong>den</strong>ken<br />

Stellung zu nehmen.<br />

Auf die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung mit der <strong>Markt</strong>verwaltung)<br />

ausgearbeitete Sitzungs- <strong>und</strong> Beschlussvorlage vom 10.04.2013, die allen <strong>Markt</strong>gemeinderatsmit-gliedern<br />

mit der Einladung zu der heutigen Sitzung übersandt wurde,<br />

wird hingewiesen.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt zu <strong>den</strong> im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung<br />

eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB „Lebensmittelmarkt<br />

Die Untern Wiesen“ mit der Festsetzung „Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“<br />

(Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²)<br />

nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO während der frühzeitigen Behör<strong>den</strong>beteiligung<br />

nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB <strong>und</strong> der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3<br />

Abs. 1 Satz 1 BauGB eingegangenen Anregungen <strong>und</strong> Be<strong>den</strong>ken Stellung.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat billigt die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung<br />

mit der <strong>Markt</strong>verwaltung) ausgearbeitete Sitzungs- <strong>und</strong> Beschlussvorlage vom<br />

10.04.2013 wie folgt:<br />

Hinweis<br />

Auf Ausführungen zu <strong>den</strong> im Einzelnen gefassten Beschlüssen wird auf Gr<strong>und</strong> des Umfangs<br />

verzichtet. Der vollständige Wortlaut der Niederschrift kann der Veröffentlichung auf<br />

der Homepage www.eschau.de unter der Rubrik: Rathaus / <strong>Markt</strong>gemeinderat / Niederschriften<br />

entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

ab)<br />

Billigung der aktualisierten Planung<br />

Herr Hubert Wilz <strong>und</strong> Frau Petra Schaab, Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach, stellen<br />

dem <strong>Markt</strong>gemeinderat (im Auftrag der Firma J & H Gr<strong>und</strong>besitz GbR, <strong>Eschau</strong>, vertreten<br />

durch die Geschäftsführer Herr Hans-Georg Jost <strong>und</strong> Herrn Martin Herrmann) die aktualisierte<br />

Planung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12<br />

BauGB zur Neuansiedlung eines Lebensmittelmarktes am Standort „Die Untern Wiesen“,<br />

Gemarkung <strong>Eschau</strong> (Festsetzung Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“<br />

(Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11<br />

Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO), vor.<br />

9


Auf die Planung (Plan-Entwurf mit integriertem Freiflächen- <strong>und</strong> Grünordnungsplan „Lebensmittelmarkt<br />

„Die Untern Wiesen“ mit Begründung vom 05.11.2012 i.d.F. vom<br />

10.04.2013) wird hingewiesen.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat billigt die von Firma J & H Gr<strong>und</strong>besitz GbR, <strong>Eschau</strong>, vertreten<br />

durch die Geschäftsführer Herr Hans-Georg Jost <strong>und</strong> Herr Martin Herrmann (Vorhabenträger<br />

im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB), vorgelegte Planung (Plan-Entwurf mit<br />

integriertem Freiflächen- <strong>und</strong> Grünordnungsplan „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“<br />

mit Begründung vom 05.11.2012 i.d.F. vom 10.04.2013) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes nach § 12 BauGB (Festsetzung Sondergebiet „großflächiger<br />

Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von<br />

maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO).<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

ac)<br />

Beschluss<br />

Durchführung der Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

<strong>und</strong> der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beauftragt die <strong>Markt</strong>verwaltung, die Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4<br />

Abs. 2 BauGB <strong>und</strong> die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

b) Änderung gemeindlicher Flächennutzungsplan<br />

ba) Abwägung der während der frühzeitigen Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4<br />

Abs. 1 Satz 1 BauGB <strong>und</strong> der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach<br />

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Eschau</strong> hat am 17.09.2012 (auf Gr<strong>und</strong> des Antrags<br />

der Firma J & H Gr<strong>und</strong>besitz GbR, <strong>Eschau</strong>, vertreten durch die Geschäftsführer Herr<br />

Hans-Georg Jost <strong>und</strong> Herr Martin Herrmann, vom 10.09.2012) die Einleitung des Verfahrens<br />

zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB<br />

„Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ mit der Festsetzung „Sondergebiet „großflächiger<br />

Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von<br />

maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO beschlossen; gleichzeitig hat<br />

der <strong>Markt</strong>gemeinderat die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 BauGB mit Darstellung der momentanen „landwirtschaftlichen<br />

Flächen“ als „Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-<br />

Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1<br />

Nr. 2 BauNVO beschlossen.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 26.11.2012 die vom Vorhabenträger vorgelegte Planung<br />

(Plan-Entwurf „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ mit Begründung vom 05.11.2012<br />

zur Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8<br />

Abs. 3 BauGB (Ausweisung Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ nach<br />

§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO) gebilligt <strong>und</strong> gleichzeitig die <strong>Markt</strong>verwaltung beauftragt,<br />

die frühzeitige Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB <strong>und</strong> die frühzeitige<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchzuführen.<br />

10


Im Rahmen der frühzeitigen Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB wur<strong>den</strong><br />

ins-gesamt 33 Behör<strong>den</strong> <strong>und</strong> sonstige von der Planung berührten Träger öffentlicher<br />

Belange beteiligt <strong>und</strong> mit Schreiben des <strong>Markt</strong>es <strong>Eschau</strong> vom 05.12.2012 Nr. 6102/Wö<br />

um Äußerung zu der Planung bis spätestens zum 25.01.2013 gebeten.<br />

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde in Form<br />

einer öffentlichen Auslegung der Planung in der Zeit vom 17.12.2012 bis einschließlich<br />

25.01.2013 durchgeführt; zusätzlich hat am 16.01.2013 eine öffentliche Informationsveranstaltung<br />

stattgef<strong>und</strong>en. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am<br />

05.12.2012 im gemeindlichen <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong> (Ausgabe Nr. 23/2012) hingewiesen.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat die während der frühzeitigen Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4<br />

Abs. 1 Satz 1 BauGB <strong>und</strong> der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz<br />

1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen <strong>und</strong> zu <strong>den</strong> Anregungen <strong>und</strong> Be<strong>den</strong>ken<br />

Stellung zu nehmen.<br />

Auf die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung mit der <strong>Markt</strong>verwaltung)<br />

ausgearbeitete Sitzungs- <strong>und</strong> Beschlussvorlage vom 10.04.2013, die allen <strong>Markt</strong>gemeinderatsmit-gliedern<br />

mit der Einladung zu der heutigen Sitzung übersandt wurde,<br />

wird hingewiesen.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt zu <strong>den</strong> im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes des <strong>Markt</strong>es <strong>Eschau</strong> im Parallelverfahren nach § 8 Abs.<br />

3 BauGB (Ausweisung Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ nach § 11<br />

Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO) während der frühzeitigen Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4<br />

Abs. 1 Satz 1 BauGB <strong>und</strong> der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz<br />

1 BauGB eingegangenen Anregungen <strong>und</strong> Be<strong>den</strong>ken Stellung.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat billigt die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung<br />

mit der <strong>Markt</strong>verwaltung) ausgearbeitete Sitzungs- <strong>und</strong> Beschlussvorlage vom<br />

10.04.2013 wie folgt:<br />

Hinweis:<br />

Auf Ausführungen zu <strong>den</strong> im Einzelnen gefassten Beschlüssen wird auf Gr<strong>und</strong> des Umfangs<br />

verzichtet. Der vollständige Wortlaut der Niederschrift kann der Veröffentlichung auf<br />

der Homepage www.eschau.de unter der Rubrik: Rathaus / <strong>Markt</strong>gemeinderat / Niederschriften<br />

entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

bb) Billigung der aktualisierten Planung<br />

Herr Hubert Wilz <strong>und</strong> Frau Petra Schaab, Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach, stellen<br />

dem <strong>Markt</strong>gemeinderat (im Auftrag der Firma J & H Gr<strong>und</strong>besitz GbR, <strong>Eschau</strong>, vertreten<br />

durch die Geschäftsführer Herr Hans-Georg Jost <strong>und</strong> Herrn Martin Herrmann) die aktualisierte<br />

Planung zur Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 BauGB (Ausweisung Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“<br />

(Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal<br />

1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO) vor.<br />

Auf die Planung (Plan-Entwurf „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen““ mit Begründung<br />

vom 05.11.2012 i.d.F. vom 10.04.2013) wird hingewiesen.<br />

11


Beschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat billigt die von Firma J & H Gr<strong>und</strong>besitz GbR, <strong>Eschau</strong>, vertreten<br />

durch die Geschäftsführer Herr Hans-Georg Jost <strong>und</strong> Herr Martin Herrmann (Vorhabenträger<br />

im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB), vorgelegte Planung (Plan-Entwurf mit<br />

Begründung vom 05.11.2012 i.d.F. vom 10.04.2013) zur Änderung des gemeindlichen<br />

Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB (Ausweisung Sondergebiet<br />

„großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-Vollsortimenter mit<br />

einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO).<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

bc) Durchführung der Behör<strong>den</strong>beteilung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

<strong>und</strong> der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beauftragt die <strong>Markt</strong>verwaltung, die Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4<br />

Abs. 2 BauGB <strong>und</strong> die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

c) Bauantrag<br />

Stellungnahme <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong><br />

Die Firma J & H Gr<strong>und</strong>besitz GbR, <strong>Eschau</strong>, vertreten durch die Geschäftsführer Herr<br />

Hans-Georg Jost <strong>und</strong> Herr Martin Herrmann, hat am 10.04.2013 beim <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong><br />

einen Bauantrag zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes am Standort „Die Untern<br />

Wiesen“, Gemarkung <strong>Eschau</strong>, eingereicht.<br />

1. Bürgermeister Michael Günther <strong>und</strong> der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider,<br />

informieren die <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitglieder über die von der <strong>Markt</strong>verwaltung ausgearbeitete<br />

Stellungnahme. Auf die Sitzungs- <strong>und</strong> Beschlussvorlage vom 10.04.2103, die<br />

allen <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zu der heutigen Sitzung übersandt<br />

wurde, wird hingewiesen.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt <strong>den</strong> Bauantrag der Firma J & H Gr<strong>und</strong>besitz GbR, <strong>Eschau</strong>,<br />

vertreten durch die Geschäftsführer Herr Hans-Georg Jost <strong>und</strong> Herr Martin Herrmann,<br />

vom 10.04.2013 zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes am Standort „Die Untern Wiesen“,<br />

Gemarkung <strong>Eschau</strong>, zur Kenntnis.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Eschau</strong> hat am 17.09.2012 (auf Gr<strong>und</strong> des Antrags<br />

der Firma J & H Gr<strong>und</strong>besitz GbR, <strong>Eschau</strong>, vertreten durch die Geschäftsführer Herr<br />

Hans-Georg Jost <strong>und</strong> Herr Martin Herrmann, vom 10.09.2012) die Einleitung des Verfahrens<br />

zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB<br />

„Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ mit der Festsetzung „Sondergebiet „großflächiger<br />

Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von<br />

maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO beschlossen; gleichzeitig hat<br />

der <strong>Markt</strong>gemeinderat die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 BauGB mit Darstellung der momentanen „landwirtschaftlichen<br />

Flächen“ als „Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-<br />

12


Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1<br />

Nr. 2 BauNVO beschlossen.<br />

Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wurde bislang die frühzeitige Behör<strong>den</strong>beteiligung<br />

nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB <strong>und</strong> die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach<br />

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführt; die Durchführung der Behör<strong>den</strong>beteiligung nach<br />

§ 4 Abs. 2 BauGB <strong>und</strong> der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist vorgesehen.<br />

Die (bauplanungsrechtliche) Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich damit nach<br />

§ 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung).<br />

Die Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens<br />

nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zurückgestellt,<br />

nachdem die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 BauGB, insbesondere<br />

hinsichtlich der Ziffer 1. (Durchführung der Behör<strong>den</strong>beteiligung nach § 4 Abs. 2<br />

BauGB <strong>und</strong> der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) <strong>und</strong> der Ziffer 4<br />

(Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB), bislang nicht<br />

vorliegen.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 2 NEIN-Stimmen<br />

07. Bauangelegenheiten<br />

a) Beschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Stefan Günther zum Neubau<br />

eines Mehrgenerationenhauses mit Garage <strong>und</strong> Stellplätzen auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr.<br />

9/2, Gemarkung <strong>Eschau</strong> (Elsavastr. 61, 63863 <strong>Eschau</strong>) sowie zur Befreiung gemäß § 31<br />

Abs. 2 BauGB von <strong>den</strong> Festsetzungen des Bebauungsplanes „Alter Bauhof“ <strong>für</strong> die Abweichung<br />

von der „Dachneigung“ (festgesetzt: maximal DN 45° - geplant: DN 48°) <strong>und</strong><br />

<strong>den</strong> „Baugrenzen“ (nord-westliche <strong>und</strong> westliche Überschreitung um ca. 0,45 m – 0,65 m)<br />

das Einvernehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

b) Beschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt zum Bauantrag der Eheleute Doris <strong>und</strong> Christoph Pfeifer zur<br />

Errichtung eines Biergartens auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 372, Gemarkung Sommerau<br />

(Geisheckenweg 1, 63863 <strong>Eschau</strong>) das Einvernehmen.<br />

Für das geplante Vorhaben sind Stellplätze nach Maßgabe der gemeindlichen Stellplatzsatzung<br />

in ausreichender Anzahl nachzuweisen <strong>und</strong> herzustellen (§ 3 Abs. 2 Stellplatzsatzung<br />

i.V.m. Anlage zu § 20 Garagen- <strong>und</strong> Stellplatzverordnung - GaStellV); soweit<br />

Stellplätze, wie in der Baubeschreibung textlich erläutert <strong>und</strong> im Lageplan zeichnerisch<br />

dargestellt, nicht auf dem Baugr<strong>und</strong>stück selbst, sondern einem sonstigen dritten Gr<strong>und</strong>stück,<br />

nachgewiesen <strong>und</strong> hergestellt wer<strong>den</strong>, ist dessen Benutzung <strong>für</strong> diesen Zweck<br />

rechtlich zu sichern; d.h. an dem dienen<strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>stück eine beschränkt persönliche<br />

Dienstbarkeit zu Gunsten des Freistaates Bayern, vertreten durch das Landratsamt<br />

Miltenberg – Untere Bauaufsichtsbehörde, einzutragen (§ 4 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 2 Stellplatzsatzung).<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Eschau</strong> führt aktuell (auf Gr<strong>und</strong> des Antrags der Firma J & H Gr<strong>und</strong>besitz GbR,<br />

<strong>Eschau</strong>, vertreten durch die Geschäftsführer Herr Hans-Georg Jost <strong>und</strong> Herr Martin<br />

13


Herrmann, vom 10.09.2012) Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes nach § 12 BauGB „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ mit<br />

der Festsetzung „Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-<br />

Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1<br />

Nr. 2 BauNVO <strong>und</strong> zur Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 BauGB mit Darstellung der momentanen „landwirtschaftlichen<br />

Flächen“ als „Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-<br />

Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1<br />

Nr. 2 BauNVO durch.<br />

Nach <strong>den</strong> Unterlagen zur Bauleitplanung „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ ist zur<br />

Sicherstellung der Löschwasserversorgung des Objekts u.a. eine Löschwasserentnahme<br />

aus dem „Mühlbach“ des Fließgewässers „Elsava“ vorgesehen.<br />

Die zur Löschwasserentnahme vorgesehene Entnahmestelle auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr.<br />

372, Gemarkung Sommerau, ist im Lageplan nachrichtlich dargestellt <strong>und</strong> bemaßt (11,00<br />

m breit x 6,00 m tief); von Seiten des Landratsamtes Miltenberg, Untere Bauaufsichtsbehörde,<br />

ist zu prüfen <strong>und</strong> durch entsprechende Auflagen <strong>und</strong> Bedingungen zu sichern, ob<br />

bzw. dass die Anfahrts- <strong>und</strong> Aufstellflächen <strong>für</strong> die Feuerwehr ausreichend bemessen<br />

<strong>und</strong> jederzeit frei zugänglich sind.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

08. Anfragen der <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitglieder<br />

Staatsstraße St 2308<br />

Bushaltestellen Unteraulenbach<br />

3. Bürgermeister Manfred Zimmermann schlägt vor, die auf der freien Strecke der Staatsstraße<br />

St 2308 zwischen <strong>den</strong> Ortsteilen Sommerau <strong>und</strong> Hobbach liegen<strong>den</strong> Bushaltestellen<br />

„Unteraulenbach“ zu beleuchten (Solarleuchten), um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.<br />

<strong>Eschau</strong>, <strong>den</strong> 25.04.2013<br />

Michael Günther Marina Vornberger Walter Wölfelschneider<br />

1. Bürgermeister Schriftführerin Schriftführer<br />

Abwasserverband Main-Mömling-Elsava<br />

Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2013<br />

Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2013 wurde am 04.03.2013 von der Regierung<br />

von Unterfranken rechtsaufsichtlich gewürdigt <strong>und</strong> mit Genehmigungsvermerk im <strong>Amts</strong>blatt<br />

Nr. 6 der Regierung von Unterfranken vom 28.03.2013 bekannt gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2013 kann bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes<br />

Main-Mömling-Elsava in Erlenbach a. Main, Am Wieselsweg 3 während der<br />

allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen wer<strong>den</strong>.<br />

14


F<strong>und</strong>sachen<br />

In der <strong>Markt</strong>kasse <strong>Eschau</strong> wur<strong>den</strong> abgegeben:<br />

- Geldbeutel „Lillifee“<br />

- 1 Schlüssel mit rotem „SUNDO“ - Anhänger<br />

- eine rote Brille<br />

- 1 Schlüssel mit silbernem Anhänger<br />

Die Besitzer wer<strong>den</strong> gebeten, sich bei der <strong>Markt</strong>kasse, Frau Schmitt,<br />

Tel. 09374/9735-116, zu mel<strong>den</strong>.<br />

Sprechtag der Forstdienststelle Altenbuch<br />

Jeweils donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus <strong>Eschau</strong>.<br />

Sprechtag der AOK<br />

Der nächste Sprechtag der AOK findet am Dienstag, 04.06.2013 von 15.00 - 16.00 Uhr<br />

im Rathaus <strong>Eschau</strong> (Besprechungsraum) statt.<br />

Notarsprechtag<br />

Der nächste Notarsprechtag des Notariats Klingenberg a. Main findet am Donnerstag,<br />

<strong>den</strong> 13.06.2013 von 15.00 – 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr, im Besprechungszimmer des<br />

Rathauses <strong>Eschau</strong> statt. Zur Koordination <strong>und</strong> um Wartezeiten zu vermei<strong>den</strong>, wird um<br />

eine telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 09372 / 13990 gebeten.<br />

Redaktionsschluss <strong>für</strong> die nächste Ausgabe des <strong>Amts</strong>blatts:<br />

Mittwoch, 29.05.2013, (12.00 Uhr)<br />

Erscheinungstermin: Mittwoch, 05.06.2013<br />

Anzeigen <strong>und</strong> Nachrichten <strong>für</strong> das <strong>Amts</strong>blatt können per e-mail (Adresse:<br />

amtsblatt@eschau.de) als Worddokument (Schriftart: Arial 9) übersandt wer<strong>den</strong>!<br />

Anzeigen <strong>und</strong> Nachrichten, die (ohne vorherige Information der <strong>Markt</strong>verwaltung)<br />

direkt an die Druckerei übersandt wer<strong>den</strong>, können nicht veröffentlicht wer<strong>den</strong>.<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Abhaltung von Sprechtagen 2013<br />

Die Deutsche Rentenversicherung hält <strong>für</strong> alle Arbeiter <strong>und</strong> Angestellte in Miltenberg,<br />

Ämtergebäude, Fährweg 35 (nicht Landratsamt) Sprechst<strong>und</strong>en ab. Die Sprechst<strong>und</strong>en<br />

fin<strong>den</strong> montags <strong>und</strong> mittwochs von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 Uhr bis 15.30<br />

Uhr statt.<br />

Den Versicherten wird damit Gelegenheit gegeben, sich in Fragen ihrer Rentenversicherung<br />

kostenlos beraten zu lassen. Versicherungsunterlagen, Ausweispapiere <strong>und</strong>, bei<br />

15


Beratung <strong>für</strong> andere Personen wie z.B. Ehegatten, Eltern, auch eine schriftliche Vollmacht<br />

sind mitzubringen.<br />

Um <strong>für</strong> die Besucher längere Wartezeiten auszuschließen, ist eine vorherige rechtzeitige<br />

Terminanfrage erforderlich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter Angabe der<br />

Versicherungsnummer beim Landratsamt Miltenberg, jeweils montags bis mittwochs<br />

von 08.00 – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr <strong>und</strong> freitags von 08.00 bis<br />

13.00 Uhr unter der Tel.-Nr. 09371/501152.<br />

PERSONENSTANDSMELDUNGEN<br />

Geburten:<br />

Völker, Johann Jens; Eltern: Völker Bernd <strong>und</strong> Daria - <strong>Eschau</strong><br />

Sterbefälle:<br />

Menzel, Silvia - <strong>Eschau</strong><br />

NOTFALLDIENSTE<br />

Polizei: 110 – Feuerwehr <strong>und</strong> Rettungsdienst: 112<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

Mi., 22.05.2013, 13.00 Uhr – Do., 23.05.2013, 08.00 Uhr<br />

Herr Herschmann, Elsenfeld, Tel. 06022/623968<br />

Fr., 24.05.2013, 18.00 Uhr – So., 26.05.2013, 08.00 Uhr<br />

Herr Tikart, Mömlingen, Tel. 06022/3232<br />

So., 26.05.2013, 08.00 Uhr – Mo., 27.05.2013, 08.00 Uhr<br />

Herr Lehmann, Obernburg, Tel. 06022/200989<br />

Mi., 29.05.2013, 13.00 Uhr – Fr., 31.05.2013, 08.00 Uhr<br />

Herr Katte, <strong>Eschau</strong>, Tel. 09374/1232<br />

Fr., 31.05.2013, 18.00 Uhr – So., 02.06.2013, 08.00 Uhr<br />

Dr. Scheiber, Elsenfeld, Tel. 06022/1360<br />

So., 02.06.2013, 08.00 Uhr – Mo., 03.06.2013, 08.00 Uhr<br />

Dr. Kemper, <strong>Eschau</strong>, Tel. 09374/1221<br />

Mi., 05.06.2013, 13.00 Uhr – Do., 06.06.2013, 08.00 Uhr<br />

Herr Partholl, Mömlingen, Tel. 06022/3337<br />

Für diese Angaben wird keine Gewähr übernommen!<br />

Zahnärzte<br />

Die Termine des zahnärztlichen Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse<br />

oder unter www.kzvb.de <strong>und</strong> www.zbv-uvr.de.<br />

16


Veranstaltungskalender<br />

VEREINSNACHRICHTEN<br />

06.06.2013 VVE <strong>Eschau</strong> e.V. Gewerbeabteilung - Jahreshauptversammlung<br />

Jagdgenossenschaft <strong>Eschau</strong><br />

Einladung zum Röllbacher-Weg-Fest am Sonntag, 26.05.2013<br />

Beginn um 10.00 Uhr mit einem Festgottesdienst. Anschließend Unterhaltungsmusik mit<br />

„Äschisch-Bläschisch“. Auftritt der Jagdhornbläser, Traktoren <strong>und</strong> Geräteschau, Streichelzoo<br />

<strong>und</strong> Spiele <strong>für</strong> Kinder.<br />

Zum Mittagessen gibt es u.a. Wildschweinbraten vom Grill, ab 11.00 Uhr Kaffee <strong>und</strong><br />

Kuchen. Der Erlös des Festes dient als Spende zur Renovierung unserer Kirchenorgel.<br />

Das Festgelände befindet sich in der Verlängerung der Gartenstraße.<br />

Festaufbau <strong>für</strong> die Helfer: Freitag, 24.05.2013, ab 18.00 Uhr <strong>und</strong> Samstag, 25.05.2013,<br />

ab 13.00 Uhr. Es wer<strong>den</strong> viele Helfer benötigt <strong>und</strong> wir freuen uns auf zahlreiche Hilfe <strong>und</strong><br />

Mitarbeit.<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Eschau</strong><br />

Montag, 03.06.2013 19.30 Uhr Technischer Dienst der Aktiven<br />

Mittwoch, 05.06.2013 18.30 Uhr Übung Jugendfeuerwehr<br />

Freiwillige Feuerwehr Sommerau<br />

Termin im Monat Mai<br />

29.05.2013 Fronleichnam-Prozession Treffpunkt 18.45 Uhr am Gerätehaus<br />

Übungen im Monat Juni<br />

Gruppe I 12.06.2013 20:00 Uhr<br />

Gruppe II 16.06. 2013 10:00 Uhr<br />

Jugendgruppe 03. <strong>und</strong> 17.06.2013 18:30 Uhr<br />

Termine im Monat Juni<br />

16.06.2013 Feuerwehrfest in Roßbach Abfahrt 10 Uhr am Gerätehaus<br />

23.06.2013 Feuerwehrfest in <strong>Eschau</strong> Treffpunkt um 10 Uhr am Gerätehaus<br />

Seniorenkreis Sommerau<br />

Am Mittwoch, 29.05.2013, veranstaltet der Eichelsbacher Seniorenkreis an der<br />

Eichelsbacher Kapelle eine „Mai-Andacht“. Die Sommerauer Senioren sind herzlich eingela<strong>den</strong>.<br />

Bei schlechtem Wetter findet das gesamte Programm im „Haus der Bäuerin“<br />

statt. Anschließend gemütliches Beisammensein in freier Natur mit Kaffee, Kuchen, Brezeln<br />

<strong>und</strong> Getränken.<br />

Die Sommerauer Senioren treffen sich um 14.00 Uhr am Sommerauer Kindergartensaal.<br />

Von dort wer<strong>den</strong> sie mit Privatautos nach Eichelsbach <strong>und</strong> zurück gefahren. Es sind<br />

selbstverständlich Gäste recht herzlich willkommen. Info.: Christel Völker, Tel. 2914.<br />

17


Musikverein „Spessartklang“ Hobbach e.V.<br />

Kreismusik- <strong>und</strong> Jubiläumsfest vom 14. bis 17. Juni 2013<br />

Mit großen Schritten nähert sich der Termin des 50-jährigen Jubiläumsfestes des Musikvereins<br />

„Spessartklang“ Hobbach e.V., das in Verbindung mit dem Kreismusikfest des<br />

Musikverbandes Untermain vom 14. bis 17. Juni 2013 gefeiert wird. An diesem Wochenende<br />

wird sich Hobbach in ein „klingendes Dorf“ verwandeln. Zahlreiche Musikkapellen<br />

wer<strong>den</strong> das Fest besuchen <strong>und</strong> mit ihren Darbietungen die Vielfalt der Blasmusik präsentieren.<br />

Ein musikalisches Feuerwerk bietet am Freitag, 14. Juni 2013 ab 20.30 Uhr Anton<br />

Gälle mit seiner Scherzachtaler Blasmusik in der Festhalle in Hobbach. Die Passion von<br />

ihm <strong>und</strong> seinen 20 Amateurmusikern ist nach wie vor die Lust <strong>und</strong> Freude an der Musik,<br />

die bei jedem Auftritt auf der Bühne gelebt <strong>und</strong> zelebriert wird. Der Erfolg gibt Anton Gälle<br />

recht, <strong>den</strong>n getreu seinem Motto „ohne Fleiß kein Preis“ hat er aus einem Traum einen<br />

„Böhmischen Traum “ wer<strong>den</strong> lassen…<br />

Der Eintritt kostet 15 Euro, im Vorverkauf 12 Euro. Es gilt freie Platzwahl. Karten gibt es<br />

bei allen Geschäftsstellen der Raiffeisenbank Elsavatal eG sowie beim Lebensmittelgeschäft<br />

„UM`S ECK“ in <strong>Eschau</strong> Ortsteil Hobbach. Auf Ihren Besuch freut sich der Musikverein<br />

„Spessartklang“ Hobbach e.V.<br />

Bücherei im KANA-Haus<br />

Öffnungszeiten der Bücherei: Dienstag 16.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag 17.00 – 18.00<br />

Uhr, Freitag 16.00 – 18.00 Uhr, an Sonntagen mit Kindergottesdienst 10.00 – 10.30 Uhr,<br />

während der Ferien geschlossen.<br />

„Lesezeichen 2013“ von E.ON Bayern<br />

Die Kinder- <strong>und</strong> Jugendbücherei der Evang.-Luth. Kirchengemeinde hat an der Aktion<br />

„Lesezeichen“ von E.ON Bayern teilgenommen <strong>und</strong> einen Mediengutschein in Höhe von<br />

1000,- € gewonnen. Wir, das Büchereiteam, <strong>und</strong> alle großen <strong>und</strong> kleinen Leser freuen<br />

sich sehr darüber. Also auf in die Bücherei <strong>und</strong> habt weiterhin viel Spaß mit <strong>den</strong> Büchern.<br />

KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />

Evang.-Luth. Kirchengemeinde <strong>Eschau</strong><br />

Gottesdienste<br />

26.05.2013 10:00 Uhr <strong>Eschau</strong> Feldgottesdienst - Röllbacher Weg<br />

02.06.2013 09:00 Uhr <strong>Eschau</strong><br />

gleichzeitig Kindergottesdienst im Kana-Haus<br />

10:30 Uhr Wil<strong>den</strong>see<br />

Veranstaltungen im Gemeindehaus Kana-Haus<br />

22.05.2013 09:45 - 11:15 Uhr Ökum. Krabbelgruppe <strong>Eschau</strong>-Sommerau<br />

im Gemeinschaftshaus Sommerau<br />

29.05.2013 09:45 - 11:15 Uhr Ökum. Krabbelgruppe <strong>Eschau</strong>-Sommerau<br />

im Gemeinschaftshaus Sommerau<br />

05.06.2013 09:45 - 11:15 Uhr Ökum. Krabbelgruppe <strong>Eschau</strong>-Sommerau<br />

im Gemeinschaftshaus Sommerau<br />

06.06.2013 14:30 Uhr Bibelst<strong>und</strong>e<br />

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Touristikverband e.V.<br />

RÄUBERLAND e.V.<br />

Das Herz im Spessart<br />

Hauptstraße 16<br />

63872 Heimbuchenthal Öffnungszeiten April – Oktober 2013<br />

Tel.: 06092-1515<br />

Montag bis Freitag: 10:00 – 13:00 Uhr<br />

info@raeuberland.com<br />

14:00 – 17:00 Uhr<br />

www.raeuberland.com Samstag: 10:30 – 12:30 Uhr<br />

Wassertretanlage am Millionenweg in Heimbuchenthal<br />

Wegen <strong>den</strong> Umbaumaßnahmen an der Minigolfanlage ist ab sofort bis Mitte Juni 2013<br />

die Wassertretanlage nicht benutzbar. Die Wassertretanlagen in Leidersbach, <strong>Eschau</strong>-<br />

Wil<strong>den</strong>see <strong>und</strong> Mespelbrunn am Gänsbrunn stehen zu Kneipp’schen Anwendungen zur<br />

Verfügung. Wir bitten um Verständnis.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

Informationen zum Tag der Organspende in der Fußgängerzone in Miltenberg<br />

„Richtig. Wichtig. Lebenswichtig!“: Unter diesem traditionellen Motto wird auch dieses<br />

Jahr der Tag der Organspende zum Anlass genommen, b<strong>und</strong>esweit auf das Thema Organ-<br />

<strong>und</strong> Gewebespende aufmerksam zu machen. Nach Veröffentlichung der Datenmanipulationen<br />

an einzelnen Transplantationszentren sank die Bereitschaft zur Organspende.<br />

Der diesjährige Tag der Organspende soll somit <strong>für</strong> möglichst viele Menschen ein<br />

Anlass sein, sich zu informieren <strong>und</strong> eine vorurteilsfreie <strong>und</strong> selbstbestimmte Meinung zu<br />

bil<strong>den</strong>. Eine Entscheidung zu Lebzeiten ist wichtig, um im Falle eines Falles nicht <strong>den</strong><br />

Angehörigen diese schwierige Frage zu überlassen.<br />

Anlässlich des Tages der Organspende wer<strong>den</strong> daher am Samstag, <strong>den</strong> 1. Juni 2013<br />

von 10.00 bis 14.00 Uhr in der Nähe des Kinos in der Fußgängerzone in Miltenberg eine<br />

Ärztin, ein Betroffener <strong>und</strong> Mitarbeiter des Ges<strong>und</strong>heitsamtes über das Thema Organspende<br />

informieren.<br />

Interessierte Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger erwartet ein Informationsstand mit Ausstellung,<br />

Rosen <strong>und</strong> kostenlosen Broschüren mit Organspendeausweisen.<br />

Weitere Informationen:<br />

Landratsamt Miltenberg - Ges<strong>und</strong>heitsamt, Susanne Meidel, Brückenstrasse 2, 63897<br />

Miltenberg, Tel.: 09371 / 501 552; E-Mail: susanne.meidel@lra-mil.de.<br />

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