27.12.2013 Aufrufe

Ausgabe Juni / Juli 3/2013 - Stadtverband Essen

Ausgabe Juni / Juli 3/2013 - Stadtverband Essen

Ausgabe Juni / Juli 3/2013 - Stadtverband Essen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4 DER GRÜNE BOTE 3 / <strong>2013</strong><br />

Das Kleingartenwesen<br />

Es steht auf drei Säulen<br />

GESETZESLAGE<br />

SOLL UND GEGENWART<br />

EIGENTUM<br />

DES BODENS<br />

EHRENAMT-<br />

LICHKEIT<br />

Der Grund und Boden ist nur gepachtet<br />

und kann nach Pachtvertrag<br />

/ Bundeskleingartengesetz jährlich<br />

gekündigt werden. Es ist ein<br />

Schutzgesetz für den kleinen Mann /<br />

Frau, bei dem klare Richtlinien eingehalten<br />

werden müssen. Die kleingärtnerische<br />

Gemeinnützigkeit sollte<br />

nicht riskiert werden, denn dann<br />

ist der Schutz weg.<br />

IST UND ZUKUNFT<br />

Wenn Gesetz und Bauordnung<br />

maßlos missachtet werden, geht<br />

die Rechnung, Soziales für kleines<br />

Geld, nicht mehr auf. Die Grundstückseigentümer<br />

versuchen zurzeit<br />

vieles, um die Verfügbarkeit über ihr<br />

Eigentum zurück zu bekommen.<br />

Eine umfangreiche Gesetzgebung<br />

wie das Bundeskleingartengesetz,<br />

das Naturschutzgesetz, das Nachbarschutzgesetz,<br />

das Landschaftsschutzrecht,<br />

das Nachbarrecht,<br />

das öffentliche Ordnungsrecht, das<br />

Pachtrecht, die Gartenordnung, das<br />

Wasserschutzrecht, das Wege- und<br />

Leitungsrecht, Immissionsschutz,<br />

Lärmschutz usw. muss eingehalten<br />

werden.<br />

Die privaten Eigentümer sehen nicht<br />

mehr ein, dass für sie Pachtpreisbindung<br />

gilt, wenn die Pächter mit<br />

der Nutzung von Gemüsegärten als<br />

reine Freizeitoase ihre Pflichten oft<br />

maßlos ausnutzen. Sie verweisen<br />

auf den freien Freizeitmarkt. Da kostet<br />

die Nutzung in der gleichen Qualität<br />

das 8 bis 10-fache bei sogar<br />

strengeren Kündigungsregeln. Das<br />

Gleiche gilt auch für die Gemeinden,<br />

die Bauland und Industrieland<br />

dringend brauchen. Die Politiker<br />

versprechen nur vor den Wahlen<br />

und nach den Wahlen ändern sich<br />

die Verhältnisse!<br />

Eine Vielzahl von Ehrenamtlichen<br />

muss sich einbringen, wie z. B. der<br />

Vorsitzende, sein Stellvertreter, der<br />

Fachberater, der Kassierer, sein<br />

Stellvertreter, der Schriftführer, sein<br />

Stellvertreter, die Obleute, der Wasserwart,<br />

der Stromwart usw. Die<br />

Pächter selbst müssen bereit sein,<br />

Pflege- und Reparaturarbeiten in<br />

der Anlage zum Erhalt der Anlage<br />

regelmäßig durchzuführen.<br />

Immer weniger und in manchen Vereinen<br />

ist die Bereitschaft sich selbst<br />

zu verwalten gleich null. Geht die<br />

Entwicklung so weiter, müssen die<br />

Gärten hauptamtlich mit Mehrkosten<br />

verwaltet werden. Diese Mehrkosten<br />

betragen 150 bis 200 Euro je<br />

Jahr und dem Zusatzeffekt, dass die<br />

Selbstverwaltung durch Vorstände,<br />

bezogen auf den Kleingarten, entfällt.<br />

Der Vorstand kann dann nur<br />

noch Vereinsfeste organisieren. Es<br />

bestimmt dann nur noch einer und<br />

das ist der hauptamtliche Verwalter.<br />

Er hat als Maßstab nur noch die<br />

amtliche Sachlichkeit. Wenn dann<br />

der Garten aufgegeben wird, freuen<br />

sich der Bodeneigentümer und die<br />

Gemeinden darüber.<br />

„Vorbeugen ist besser als regieren<br />

müssen“ oder „Mitgestalten ist besser<br />

als gestaltet werden“.<br />

Deshalb liebe Gartenfreunde,<br />

sind mehr persönliches Engagement, mehr Toleranz gegenüber der Ehrenamtlichkeit und<br />

mehr Einsicht gegenüber Gesetzen und Normen unverzichtbar.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!