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Wissenschaftlicher Aufsatz - des Verbundstudiengangs Technische ...

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Die Literaturangabe muss eindeutig sein, d.h., anhand der Angabe muss es dem Leser möglich<br />

sein, das zitierte Buch, die zitierte Fachzeitschrift usw. bei Bedarf zu beschaffen.<br />

Darüber hinaus können Fußnoten verwendet werden. Diese verweisen auf wörtliche Zitate und<br />

können auch Randbemerkungen <strong>des</strong> Verfassers, die sonst den gedanklichen Fluss der Arbeit stören<br />

würden, widergeben. Fußnoten können durch einen waagerechten Strich unterhalb <strong>des</strong> letzten<br />

Satzes der schriftlichen Ausführung gekennzeichnet werden.<br />

Wörtliche Zitate werden am Anfang und Ende durch doppelte Anführungszeichen hervorgehoben.<br />

Eine hochgestellte Zahl, weist auf die Quelle in der Fußnote hin. Bsp.: „Aufgabe der Allgemeinen<br />

Betriebswirtschaftslehre ist die Beschreibung und Erklärung der betrieblichen Erscheinungen und<br />

Probleme“ 1 .<br />

In der Fußnote oder dem Literaturverzeichnis stehen dann:<br />

1. Name <strong>des</strong> Verfassers,<br />

2. Vorname (Anfangsbuchstabe) <strong>des</strong> Verfassers,<br />

3. Titel,<br />

4. Auflage,<br />

5. Verlag,<br />

6. Erscheinungsort,<br />

7. Erscheinungsjahr<br />

8. Seitenangabe<br />

Literatur, die den Prüfern nicht zugänglich ist, wie z.B. Firmenbroschüren, muss der Arbeit beigefügt<br />

werden.<br />

Besonderheit bei Internet-Angaben: Angabe der Adresse (URL), wenn vorhanden Titel der Seite,<br />

Datum <strong>des</strong> Zugriffs (Download).<br />

Arbeiten ohne Zitate und ohne Verwendung von Fachliteratur führen dazu, dass die Arbeit nicht<br />

anerkannt (= mit „mangelhaft“ bewertet) wird!<br />

1 Wöhe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 17. Aufl., Verlag Vahlen, München 1990, S. 19<br />

4<br />

Stand: 25.5.2010

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