Wissenschaftlicher Aufsatz - des Verbundstudiengangs Technische ...
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Die Literaturangabe muss eindeutig sein, d.h., anhand der Angabe muss es dem Leser möglich<br />
sein, das zitierte Buch, die zitierte Fachzeitschrift usw. bei Bedarf zu beschaffen.<br />
Darüber hinaus können Fußnoten verwendet werden. Diese verweisen auf wörtliche Zitate und<br />
können auch Randbemerkungen <strong>des</strong> Verfassers, die sonst den gedanklichen Fluss der Arbeit stören<br />
würden, widergeben. Fußnoten können durch einen waagerechten Strich unterhalb <strong>des</strong> letzten<br />
Satzes der schriftlichen Ausführung gekennzeichnet werden.<br />
Wörtliche Zitate werden am Anfang und Ende durch doppelte Anführungszeichen hervorgehoben.<br />
Eine hochgestellte Zahl, weist auf die Quelle in der Fußnote hin. Bsp.: „Aufgabe der Allgemeinen<br />
Betriebswirtschaftslehre ist die Beschreibung und Erklärung der betrieblichen Erscheinungen und<br />
Probleme“ 1 .<br />
In der Fußnote oder dem Literaturverzeichnis stehen dann:<br />
1. Name <strong>des</strong> Verfassers,<br />
2. Vorname (Anfangsbuchstabe) <strong>des</strong> Verfassers,<br />
3. Titel,<br />
4. Auflage,<br />
5. Verlag,<br />
6. Erscheinungsort,<br />
7. Erscheinungsjahr<br />
8. Seitenangabe<br />
Literatur, die den Prüfern nicht zugänglich ist, wie z.B. Firmenbroschüren, muss der Arbeit beigefügt<br />
werden.<br />
Besonderheit bei Internet-Angaben: Angabe der Adresse (URL), wenn vorhanden Titel der Seite,<br />
Datum <strong>des</strong> Zugriffs (Download).<br />
Arbeiten ohne Zitate und ohne Verwendung von Fachliteratur führen dazu, dass die Arbeit nicht<br />
anerkannt (= mit „mangelhaft“ bewertet) wird!<br />
1 Wöhe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 17. Aufl., Verlag Vahlen, München 1990, S. 19<br />
4<br />
Stand: 25.5.2010