Status und Ansehen gegen eine „Spende“ ... – hier der Weg zum Titel!
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Mit <strong>eine</strong>m kl<strong>eine</strong>n „Trick“ lässt sich die Glaubwürdigkeit <strong>der</strong> Promotionsurk<strong>und</strong>en noch steigern.<br />
Da man sowohl bei jedem Notar, Schulen, Kirchen usw., son<strong>der</strong>n auch bei je<strong>der</strong> deutschen Universität<br />
Beglaubigungen von Dokumente vornehmen lassen kann - also auch die notwendige Ihrer<br />
ausländischen Promotionsurk<strong>und</strong>e <strong>–</strong> sollten Sie dieses nutzen.<br />
So prangt auf <strong>der</strong> Kopie dann das Amtssiegel <strong>der</strong> deutschen Universität.<br />
Dieses macht auf den Beamten <strong>der</strong> Meldestelle <strong>eine</strong>n wesentlich größeren Eindruck, als ein<br />
schlichtes Notarsiegel.<br />
Dabei bestätigt die Universität ja nichts weiter, als dass die Fotokopie mit dem Original übereinstimmt.<br />
Dann gehen Sie mit den Originalen <strong>und</strong> <strong>der</strong> beglaubigten Unterlagenmappe <strong>zum</strong> Einwohnermeldeamt<br />
<strong>und</strong> legen sie zur Neuanmeldung vor.<br />
Fast 100 % <strong>der</strong> Rezipienten, welcher in dieser Form vorgingen, bekamen Ihren „Doktor“ so anstandslos<br />
in die Anmeldebestätigung eingetragen!<br />
Wenn dann <strong>der</strong> Personalausweis <strong>und</strong> Reisepass ausgehändigt wurde, dann enthielten die Dokumente<br />
auch die „Doktor- Eintragung“!<br />
Doch bedenken Sie, dass die Meldebehörde nicht gezwungen werden kann, den <strong>Titel</strong>/ Grad in die<br />
Dokumente einzutragen.<br />
Doch wie gesagt: In fast 100 % <strong>der</strong> Fälle wird dieses anstandslos gemacht!<br />
Wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit gelaufen ist, dann melden Sie sich nach <strong>eine</strong>r angemessenen<br />
Zeit (ca. 3 <strong>–</strong> 6 Monate) wie<strong>der</strong> ab <strong>und</strong> stellen fest, dass auf <strong>der</strong> Abmeldebestätigung ordnungsgemäß<br />
Ihr „Doktor“ prangt.<br />
Mit dieser Abmeldebestätigung in Händen melden Sie sich wie<strong>der</strong> bei Ihrem eigentlichen Hauptwohnsitz<br />
(jetzt Zweitwohnsitz) an <strong>und</strong> Sie werden feststellen, dass Ihr „Doktor“ nun auch in den<br />
Akten des alten Hauptwohnsitzes erscheint.<br />
Fast alle, welche den <strong>hier</strong> aufgezeigten <strong>Weg</strong> gingen, hatten damit den gewünschten Erfolg.<br />
Einzige Unsicherheit welche nach diesem Proze<strong>der</strong>e bleibt, ist die das ein neidischer o<strong>der</strong> missliebiger<br />
„Arsch“ Sie wegen unberechtigten Führens <strong>eine</strong>s akademischen Grades anzeigt.<br />
In diesem Falle könnte Ihnen <strong>der</strong> „Dr.“ <strong>–</strong> sofern es soweit kommt, wie<strong>der</strong> aberkannt werden.<br />
Zudem könnte man Sie nach § 132 a StGB wegen unerlaubter <strong>Titel</strong>führung belangen:<br />
„Wer unbefugt ausländische akademische Grade führt wird bestraft.“ Da Sie den <strong>Titel</strong> aber nicht<br />
unberechtigt tragen <strong>–</strong> ganz gleich wie Sie diesen erlangten! <strong>–</strong> <strong>und</strong> überhaupt ist die Strafandrohung<br />
eher als Angstmache <strong>der</strong> „Arisierer“ zu verstehen!<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 132 a StGB wird man Ihnen zudem kaum etwas ans Zeug flicken können, da Sie<br />
gar nicht wissen konnten, dass dieses nicht rechtens war.<br />
Hier hilft Ihnen die Berufung auf den § 17 StGB <strong>–</strong> <strong>der</strong> Verbotsirrtumsparagraph:<br />
„Fehlt <strong>eine</strong>m Täter bei <strong>der</strong> Begehung <strong>der</strong> Tat die Einsicht <strong>und</strong> das Wissen, ein Unrecht zu begehen,<br />
so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte!“<br />
Und es kann wohl KEINER, auch in diesem UNRechtssystem nicht, verlangen das ein Bürger die<br />
antisemitischen Gesetzmäßigkeiten des „arischen Rechtssystems“ beherrscht o<strong>der</strong> gar, dass je<strong>der</strong><br />
ein Juristisches- Studium absolviert.<br />
Nur um im Falle <strong>der</strong> Fälle bereits alle Spitzfindigkeiten deutscher Rechtsauffassung nachvollziehen<br />
zu können.<br />
Auf den Verbotsirrtum nach § 17 StGB können Sie sich aber nur berufen, wenn es sich um <strong>eine</strong>n<br />
„Ehrendoktor“, also <strong>eine</strong>n Dr.- h. c., handelt.<br />
An<strong>der</strong>nfalls müsste ja <strong>eine</strong> Dissertation <strong>und</strong> Prüfung vorausgegangen sein. Da Sie diese nur<br />
schwer nachweisen können, da beides bei Verleihung <strong>gegen</strong> Spende unüblich ist, sollten Sie sich<br />
also immer nur <strong>eine</strong>n Ehrendoktor verleihen lassen.<br />
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