Status und Ansehen gegen eine „Spende“ ... – hier der Weg zum Titel!

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Die meisten von Ihnen haben weder eine Hochschule oder gar Universität jemals von innen gesehen! Doch die von diesen hasserfüllten „Nichtakademikern“ entwickelten inquisitorischen Verfahren, hätten sogar die seinerzeitigen Reichsminister mit deutschem Stolz erfüllt. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass sogar namhafte Rezipienten von akademischen Graden sich gar nicht erst „herablassen“, Ihren Grad durch irgendein „arisches Kultusministerium genehmigen“ zu lassen. So hat sich der wohl berühmteste „Titelsammler“ des Nachkriegsdeutschland, der verstorbene Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer, nicht einen einzigen seiner 76 Ehrendoktorgrade „nostrifizieren“ lassen. Und als dem Pressezaren Axel Cäsar Springer von der Universität Boston die Ehrendoktorwürde ü- bertragen wurde, hat er sich auch keinem Nostrifizierungsverfahren unterzogen. Er ließ lediglich seine Zeitungen umfassend über die Verleihung berichten und so verkünden, dass er jetzt „Doktor“ Axel Cäsar Springer sei. Hiergegen ist das „Anti- Titel- Gesetz“ nämlich völlig machtlos. Wenn ich mich richtig erinnere, so stand auf dem Schild vor Helmut Kohl immer nur „Dr.“ Helmut Kohl? Ich bin mir aber ganz sicher, dass er lediglich einen Ehrendoktor „h. c.“ hatte! Doch das für unsere Politiker und Beamte andere Gesetze gelten als für uns, habe ich mehrfach am eigenen Leib erfahren und es wird täglich tausendfach aufs neue bestätigt. Ich bin sehr gespannt darauf, wann ich zum erstenmal unseren Bundeskanzler Herrn „Dr. h. c.“ Gerhard Schröder in einer Sitzung mit seinem neuen Titel sehe und ob er dann in „Dr.“ Konrad Adenauer Manier auf den Zusatz „h. c.“ verzichtet oder es dem CDU Mann „Dr. h. c.“ FJS gleichtut und sich an die Gesetze zur Führung von akademischen Titeln und Grade hält? Ein weiteres wichtiges Kriterium des Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 07. Juni 1939 ist noch, dass der akademische Grad in Deutschland nicht Namensbestandteil ist. Auch dieses wurde bewusst in das Gesetz integriert, damit jederzeit die Möglichkeit gegeben ist, auch einen einmal verliehene akademische Grade wieder aberkennen zu können. Die Folge daraus ist, dass kein Rezipient Rechtsanspruch darauf hat, seinen akademischen Grad in Personalausweis und Reisepass eingetragen zu erhalten. Obwohl im allgemeinen die Meldeämter einem derartigen Begehren stattgeben. Sollte sich jedoch ein kleinlicher Meldeamtsbeamter weigern, so besteht keinerlei Möglichkeit den Eintrag auf dem Klagewege zu erreichen. In Österreich ist dieses anderes. Hier wird der akademische Grad/ Titel Namensbestandteil und muss deshalb auch getragen werden. In Deutschland ist es jedem Rezipienten freigestellt, seinen akademischen Grad/ Titel zu tragen oder auch nicht. Eine 100%ige Garantie, einen im Ausland erworbenen akademischen Grad/ Titel behördlich nostrifiziert zu erhalten, besteht demnach nicht! Das gilt sowohl für erstudierte Grade/ Titel, als auch für gegen Spende verliehene Grade/ Titel und es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich bei der verleihenden Universität um eine ordentliche Hochschule handelt oder gar um eine sogenannte „Titelmühle“. Eine Nostrifikation ist immer dann wahrscheinlich, wenn es sich um eine Universität handelt, welche dem Internationalen Hochschulverband angeschlossen ist und die wegen der Annahme von „Spendengeldern“ noch nicht aufgefallen ist. Doch so oder so: Der Antragsteller ist immer der Willkür der Kultusministerien ausgeliefert und wenn dem „arischen Prüfer“ irgendetwas an der Universität oder an dem Rezipienten nicht gefällt, so wird die Nostrifikation einfach kommentarlos verweigert. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der verleihenden Einrichtung um eine staatliche, private oder gar staatlich anerkannte Universität handelt. Selbst die meisten „Titelmühlen“ verfügen zumindest über staatlichen Charakter, denn auch sie sind als Gesellschaften - meist in den USA - eingetragen bzw. registriert. 4

Aber die sog. „Prüfer“ stehen privaten Universitäten immer reserviert gegenüber, weil sie der Ansicht sind, dass bei Graden dieser Universitäten stets „Geld im Spiel“ ist. Was auch stimmt, da sich diese oft weltweit sehr anerkannten Universitäten aufgrund ihrer Unabhängigkeit fast ausschließlich über Spenden finanzieren müssen. Dieses beweist jedoch nur die Unkenntnis dieser „Herren“! Denn auch jede voll akkreditierte „arische“ Staatsuniversität muss sich zu einem großen Teil zusätzlich aus Spenden und artgleichen Zuwendungen finanzieren. Dieses ist unumgänglich, da die Politik die Wissenschafts- und Forschungsmittel immer weiter kürzt und somit die Haushaltspläne der Kultusministerien für Wissenschafts- und Forschungsaufgaben, welche an die Universitäten verteilt werden können, immer geringer ausfallen. Es ist deshalb nur als Idiotie zu verstehen und mit der Dummheit und Arroganz dieser Kultusministerien zu erklären, dass diese den Universitäten die Gelder kürzen und sie anhalten nach alternativen Finanzierungsmitteln (Spenden) zu suchen. Selbst wenn eine deutsche Universität diesen Weg jedoch beschreiten würde, dann würde der Förderer dafür nichts erhalten. Doch welcher Förderer gibt schon gerne ohne Gegenleistung? Da die kultusministeriellen „Prüfer“ meistens nur emsig damit beschäftigt sind, Geld als Verleihungsgrund „herauszuschnüffeln“, um den akademischen Grad/ Titel nicht nostrifizieren zu müssen, gebe ich Ihnen im Folgenden alternative Möglichkeiten an die Hand. Die folgenden Hinweise zur Erlangung einer alternativen Trageberechtigung gelten zwar theoretisch für alle akademischen Titel/ Grade, egal ob erstudiert, ehrenhalber oder gegen Spende verliehen. Im besonderen gelten diese Möglichkeiten aber vor allem für Grade von Universitäten, die im Internationalen Hochschulverzeichnis nicht aufgeführt sind und deren Grade in einem Nostrifizierungsverfahren daher besonders „auffällig“ wären. Sollte man daher auf die amtliche Nostrifizierung zum Führen eines akademischen Grades/ Titels besser verzichten wollen, kann man auch „Alternativwege“ beschreiten. Sie müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass Sie dann nicht in Einklang mit den deutschen „Hitler- Gesetzen“ handeln! Ich zeige Ihnen diese Wege im Rahmen meiner Autorenpflicht und aufgrund der von deutschen Behörden durch deren Vorgehensweise rechtsbeugende, nicht verfassungskonforme, gegen wichtige Menschenrechte verstoßende und die nicht im Einklang mit dem internationalem Recht stehende „arische Gesetzgebung“ auf. Mit dem Aufzeigen der Möglichkeiten sollten Sie aber nicht davon ausgehen, dass ich diese billige o- der empfehle! Vorgehensweise zur Eintragung des Titel/ Grades ohne Nostrifizierung: a) Man melde sich bei seinem derzeitigen Einwohnermeldeamt ab. Dieser kann als 2. Wohnsitz beibehalten werden. Dann melden Sie sich in einem anderen Bundesland an. Dieses nur zur Sicherheit, damit Sie im Falle der Nichteintragung dort, Ihre bisherige Meldestelle noch nicht „verbraucht“ haben. Notfalls können Sie somit noch auf eine andere Meldestelle ausweichen. Die Anmeldung sollte nicht schriftlich vorgenommen werden, sondern sollte persönlich erfolgen. Dieses persönliche erscheinen beim „neuen“ Einwohnermeldeamt ist in der Regel schon die halbe Miete. Bringen Sie zur Anmeldung unbedingt alle personenbezogenen Unterlagen mit: Heirats-, Geburts-, ggf. Scheidungs-, Promotionsurkunde möglichst zusätzlich eine übersetzte und beglaubigte Kopie, ggf. Geburtsurkunden von den Kindern, Zertifikate, falls vorhanden Uni- Ausweis usw.. Machen Sie von allen Unterlagen zusätzliche Kopien, lassen Sie diese ebenfalls von einem Notar oder einer anderen amtlichen Stelle beglaubigen und packen Sie diese sauber in einer Klarsichtmappe zusammen. 5

Aber die sog. „Prüfer“ stehen privaten Universitäten immer reserviert <strong>gegen</strong>über, weil sie <strong>der</strong> Ansicht<br />

sind, dass bei Graden dieser Universitäten stets „Geld im Spiel“ ist.<br />

Was auch stimmt, da sich diese oft weltweit sehr anerkannten Universitäten aufgr<strong>und</strong> ihrer Unabhängigkeit<br />

fast ausschließlich über Spenden finanzieren müssen.<br />

Dieses beweist jedoch nur die Unkenntnis dieser „Herren“! Denn auch jede voll akkreditierte „arische“<br />

Staatsuniversität muss sich zu <strong>eine</strong>m großen Teil zusätzlich aus Spenden <strong>und</strong> artgleichen Zuwendungen<br />

finanzieren.<br />

Dieses ist unumgänglich, da die Politik die Wissenschafts- <strong>und</strong> Forschungsmittel immer weiter kürzt<br />

<strong>und</strong> somit die Haushaltspläne <strong>der</strong> Kultusministerien für Wissenschafts- <strong>und</strong> Forschungsaufgaben,<br />

welche an die Universitäten verteilt werden können, immer geringer ausfallen.<br />

Es ist deshalb nur als Idiotie zu verstehen <strong>und</strong> mit <strong>der</strong> Dummheit <strong>und</strong> Arroganz dieser Kultusministerien<br />

zu erklären, dass diese den Universitäten die Gel<strong>der</strong> kürzen <strong>und</strong> sie anhalten nach alternativen<br />

Finanzierungsmitteln (Spenden) zu suchen.<br />

Selbst wenn <strong>eine</strong> deutsche Universität diesen <strong>Weg</strong> jedoch beschreiten würde, dann würde <strong>der</strong> För<strong>der</strong>er<br />

dafür nichts erhalten. Doch welcher För<strong>der</strong>er gibt schon gerne ohne Gegenleistung?<br />

Da die kultusministeriellen „Prüfer“ meistens nur emsig damit beschäftigt sind, Geld als Verleihungsgr<strong>und</strong><br />

„herauszuschnüffeln“, um den akademischen Grad/ <strong>Titel</strong> nicht nostrifizieren zu müssen, gebe<br />

ich Ihnen im Folgenden alternative Möglichkeiten an die Hand.<br />

Die folgenden Hinweise zur Erlangung <strong>eine</strong>r alternativen Trageberechtigung gelten zwar theoretisch<br />

für alle akademischen <strong>Titel</strong>/ Grade, egal ob erstudiert, ehrenhalber o<strong>der</strong> <strong>gegen</strong> Spende verliehen.<br />

Im beson<strong>der</strong>en gelten diese Möglichkeiten aber vor allem für Grade von Universitäten, die im Internationalen<br />

Hochschulverzeichnis nicht aufgeführt sind <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Grade in <strong>eine</strong>m Nostrifizierungsverfahren<br />

daher beson<strong>der</strong>s „auffällig“ wären.<br />

Sollte man daher auf die amtliche Nostrifizierung <strong>zum</strong> Führen <strong>eine</strong>s akademischen Grades/ <strong>Titel</strong>s<br />

besser verzichten wollen, kann man auch „Alternativwege“ beschreiten.<br />

Sie müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass Sie dann nicht in Einklang mit den deutschen „Hitler-<br />

Gesetzen“ handeln!<br />

Ich zeige Ihnen diese <strong>Weg</strong>e im Rahmen m<strong>eine</strong>r Autorenpflicht <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> von deutschen Behörden<br />

durch <strong>der</strong>en Vorgehensweise rechtsbeugende, nicht verfassungskonforme, <strong>gegen</strong> wichtige<br />

Menschenrechte verstoßende <strong>und</strong> die nicht im Einklang mit dem internationalem Recht stehende „arische<br />

Gesetzgebung“ auf.<br />

Mit dem Aufzeigen <strong>der</strong> Möglichkeiten sollten Sie aber nicht davon ausgehen, dass ich diese billige o-<br />

<strong>der</strong> empfehle!<br />

Vorgehensweise zur Eintragung des <strong>Titel</strong>/ Grades ohne Nostrifizierung:<br />

a) Man melde sich bei s<strong>eine</strong>m <strong>der</strong>zeitigen Einwohnermeldeamt ab. Dieser kann als 2. Wohnsitz<br />

beibehalten werden.<br />

Dann melden Sie sich in <strong>eine</strong>m an<strong>der</strong>en B<strong>und</strong>esland an. Dieses nur zur Sicherheit, damit Sie im<br />

Falle <strong>der</strong> Nichteintragung dort, Ihre bisherige Meldestelle noch nicht „verbraucht“ haben.<br />

Notfalls können Sie somit noch auf <strong>eine</strong> an<strong>der</strong>e Meldestelle ausweichen.<br />

Die Anmeldung sollte nicht schriftlich vorgenommen werden, son<strong>der</strong>n sollte persönlich erfolgen.<br />

Dieses persönliche ersch<strong>eine</strong>n beim „neuen“ Einwohnermeldeamt ist in <strong>der</strong> Regel schon die halbe<br />

Miete.<br />

Bringen Sie zur Anmeldung unbedingt alle personenbezogenen Unterlagen mit:<br />

Heirats-, Geburts-, ggf. Scheidungs-, Promotionsurk<strong>und</strong>e <strong>–</strong> möglichst zusätzlich <strong>eine</strong> übersetzte<br />

<strong>und</strong> beglaubigte Kopie, ggf. Geburtsurk<strong>und</strong>en von den Kin<strong>der</strong>n, Zertifikate, falls vorhanden Uni-<br />

Ausweis usw..<br />

Machen Sie von allen Unterlagen zusätzliche Kopien, lassen Sie diese ebenfalls von <strong>eine</strong>m Notar<br />

o<strong>der</strong> <strong>eine</strong>r an<strong>der</strong>en amtlichen Stelle beglaubigen <strong>und</strong> packen Sie diese sauber in <strong>eine</strong>r Klarsichtmappe<br />

zusammen.<br />

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