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Status und Ansehen gegen eine „Spende“ ... – hier der Weg zum Titel!

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Die meisten von Ihnen haben we<strong>der</strong> <strong>eine</strong> Hochschule o<strong>der</strong> gar Universität jemals von innen gesehen!<br />

Doch die von diesen hasserfüllten „Nichtakademikern“ entwickelten inquisitorischen Verfahren, hätten<br />

sogar die s<strong>eine</strong>rzeitigen Reichsminister mit deutschem Stolz erfüllt.<br />

Es ist deshalb auch nicht verw<strong>und</strong>erlich, dass sogar namhafte Rezipienten von akademischen Graden<br />

sich gar nicht erst „herablassen“, Ihren Grad durch irgendein „arisches Kultusministerium genehmigen“<br />

zu lassen.<br />

So hat sich <strong>der</strong> wohl berühmteste „<strong>Titel</strong>sammler“ des Nachkriegsdeutschland, <strong>der</strong> verstorbene B<strong>und</strong>eskanzler<br />

Dr. Konrad Adenauer, nicht <strong>eine</strong>n einzigen s<strong>eine</strong>r 76 Ehrendoktorgrade „nostrifizieren“ lassen.<br />

Und als dem Pressezaren Axel Cäsar Springer von <strong>der</strong> Universität Boston die Ehrendoktorwürde ü-<br />

bertragen wurde, hat er sich auch k<strong>eine</strong>m Nostrifizierungsverfahren unterzogen. Er ließ lediglich s<strong>eine</strong><br />

Zeitungen umfassend über die Verleihung berichten <strong>und</strong> so verkünden, dass er jetzt „Doktor“ Axel Cäsar<br />

Springer sei.<br />

Hier<strong>gegen</strong> ist das „Anti- <strong>Titel</strong>- Gesetz“ nämlich völlig machtlos.<br />

Wenn ich mich richtig erinnere, so stand auf dem Schild vor Helmut Kohl immer nur „Dr.“ Helmut<br />

Kohl? Ich bin mir aber ganz sicher, dass er lediglich <strong>eine</strong>n Ehrendoktor „h. c.“ hatte!<br />

Doch das für unsere Politiker <strong>und</strong> Beamte an<strong>der</strong>e Gesetze gelten als für uns, habe ich mehrfach am<br />

eigenen Leib erfahren <strong>und</strong> es wird täglich tausendfach aufs neue bestätigt.<br />

Ich bin sehr gespannt darauf, wann ich <strong>zum</strong> erstenmal unseren B<strong>und</strong>eskanzler Herrn „Dr. h. c.“ Gerhard<br />

Schrö<strong>der</strong> in <strong>eine</strong>r Sitzung mit s<strong>eine</strong>m neuen <strong>Titel</strong> sehe <strong>und</strong> ob er dann in „Dr.“ Konrad Adenauer<br />

Manier auf den Zusatz „h. c.“ verzichtet o<strong>der</strong> es dem CDU Mann „Dr. h. c.“ FJS gleichtut <strong>und</strong> sich an<br />

die Gesetze zur Führung von akademischen <strong>Titel</strong>n <strong>und</strong> Grade hält?<br />

Ein weiteres wichtiges Kriterium des Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 07. Juni<br />

1939 ist noch, dass <strong>der</strong> akademische Grad in Deutschland nicht Namensbestandteil ist.<br />

Auch dieses wurde bewusst in das Gesetz integriert, damit je<strong>der</strong>zeit die Möglichkeit gegeben ist, auch<br />

<strong>eine</strong>n einmal verliehene akademische Grade wie<strong>der</strong> aberkennen zu können.<br />

Die Folge daraus ist, dass kein Rezipient Rechtsanspruch darauf hat, s<strong>eine</strong>n akademischen Grad in<br />

Personalausweis <strong>und</strong> Reisepass eingetragen zu erhalten.<br />

Obwohl im allgem<strong>eine</strong>n die Meldeämter <strong>eine</strong>m <strong>der</strong>artigen Begehren stattgeben.<br />

Sollte sich jedoch ein kleinlicher Meldeamtsbeamter weigern, so besteht k<strong>eine</strong>rlei Möglichkeit den Eintrag<br />

auf dem Klagewege zu erreichen.<br />

In Österreich ist dieses an<strong>der</strong>es. Hier wird <strong>der</strong> akademische Grad/ <strong>Titel</strong> Namensbestandteil <strong>und</strong> muss<br />

deshalb auch getragen werden.<br />

In Deutschland ist es jedem Rezipienten freigestellt, s<strong>eine</strong>n akademischen Grad/ <strong>Titel</strong> zu tragen o<strong>der</strong><br />

auch nicht.<br />

Eine 100%ige Garantie, <strong>eine</strong>n im Ausland erworbenen akademischen Grad/ <strong>Titel</strong> behördlich<br />

nostrifiziert zu erhalten, besteht demnach nicht!<br />

Das gilt sowohl für erstudierte Grade/ <strong>Titel</strong>, als auch für <strong>gegen</strong> Spende verliehene Grade/ <strong>Titel</strong> <strong>und</strong> es<br />

spielt dabei auch k<strong>eine</strong> Rolle, ob es sich bei <strong>der</strong> verleihenden Universität um <strong>eine</strong> ordentliche Hochschule<br />

handelt o<strong>der</strong> gar um <strong>eine</strong> sogenannte „<strong>Titel</strong>mühle“.<br />

Eine Nostrifikation ist immer dann wahrscheinlich, wenn es sich um <strong>eine</strong> Universität handelt, welche<br />

dem Internationalen Hochschulverband angeschlossen ist <strong>und</strong> die wegen <strong>der</strong> Annahme von „Spendengel<strong>der</strong>n“<br />

noch nicht aufgefallen ist.<br />

Doch so o<strong>der</strong> so: Der Antragsteller ist immer <strong>der</strong> Willkür <strong>der</strong> Kultusministerien ausgeliefert <strong>und</strong> wenn<br />

dem „arischen Prüfer“ irgendetwas an <strong>der</strong> Universität o<strong>der</strong> an dem Rezipienten nicht gefällt, so wird<br />

die Nostrifikation einfach kommentarlos verweigert.<br />

Hierbei spielt es k<strong>eine</strong> Rolle, ob es sich bei <strong>der</strong> verleihenden Einrichtung um <strong>eine</strong> staatliche, private<br />

o<strong>der</strong> gar staatlich anerkannte Universität handelt.<br />

Selbst die meisten „<strong>Titel</strong>mühlen“ verfügen <strong>zum</strong>indest über staatlichen Charakter, denn auch sie sind<br />

als Gesellschaften - meist in den USA - eingetragen bzw. registriert.<br />

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