Status und Ansehen gegen eine „Spende“ ... – hier der Weg zum Titel!
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Während nach 1945 nahezu alle Gesetze aus dem „Dritten Reich“, unter den Augen <strong>der</strong> Besatzungsmächte,<br />
dem Rotstift <strong>zum</strong> „Opfer“ fielen, konnten sich die „neuen“ deutschen Politiker durchsetzen<br />
dieses „Nichtarier- Gesetz“ nicht zu streichen.<br />
Obwohl dieses Gesetz aus rein rassistischen Gründen erlassen worden war <strong>und</strong> es sich <strong>hier</strong>bei unzweifelhaft<br />
um ein zudem rein politisches Gesetz handelt, welches verfassungsrechtlich k<strong>eine</strong>n Bestand<br />
haben dürfte, wurde dieses Gesetz nicht nur wortwörtlich in die b<strong>und</strong>esdeutsche <strong>und</strong> österreichische<br />
Gesetzgebung übernommen, ja es wurde sogar in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland noch weiter<br />
verschärft.<br />
Anstelle des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung <strong>und</strong> Volksbildung wurden nunmehr alle Kultusministerien<br />
<strong>zum</strong> „Hüter dieses antisemitischen Gesetzes“ berufen.<br />
Und es zeigen sich auch heute, im Jahr 2003 noch immer deutliche Züge von Auslän<strong>der</strong>feindlichkeit,<br />
Rassenhass, Nationalismus ähnlich dem im „Dritten Reich“ wenn sich Menschen mit ausländischen<br />
akademischen <strong>Titel</strong>n <strong>und</strong> Graden an die deutschen Kultusministerien wenden!<br />
Dieses lässt nur den Verdacht zu, dass sich dort - noch heute im Jahr 2003 - die Nachfahren <strong>der</strong><br />
ehemaligen Gesetzesgeber konzentriert haben.<br />
Dieses setzen noch immer alles daran, um auch über 50 Jahre nach dem Untergang des „Dritten Reiches“,<br />
die „Reinheit <strong>der</strong> deutschen Akademikerelite“ zu gewährleisten - diese arisch zu halten.<br />
Das zeigt sich beson<strong>der</strong>s daran, dass die Auslegungs- <strong>und</strong> Ausführungsbestimmungen „verf<strong>eine</strong>rt“<br />
wurden.<br />
Während es in den dreißiger Jahren schon reichte, dass <strong>eine</strong> Auslandsuniversität als „verjudet“ galt,<br />
so ist <strong>eine</strong> Auslandsuniversität heute allein schon „durchfallen“, wenn sie gewisse deutsche „(arische)<br />
Standarte“ vermissen lässt.<br />
Die „Bewertungskriterien“ werden immer nur grob spezifiziert. Dadurch werden sogar viele alteingesessene<br />
<strong>und</strong> sehr renommierte ausländische Hochschulen <strong>und</strong> Universitäten einfach damit „abgetan“,<br />
dass sie „nicht vergleichbar seien“.<br />
Die „Hüter <strong>der</strong> arischen Gesetze“ bei den Kultusministerien bleiben aber regelmäßig die Auskunft darüber<br />
schuldig, was denn „vergleichbar“ sei.<br />
Und obwohl sich von Jahr zu Jahr die Stimmen namhafter deutscher <strong>und</strong> österreichischer Juristen<br />
mehren, welche dieses Gesetz als verfassungswidrig bezeichnen <strong>–</strong> <strong>hier</strong> z. B. Dr. jur. O. Gritschnei<strong>der</strong><br />
aus München, ist dieses Gesetz selbst im Zuge <strong>der</strong> europäischen Rechtsangleichung nicht gefallen <strong>–</strong><br />
noch nicht!?<br />
Es ist völlig unverständlich, dass selbst die lautesten Rufe von namhaften Juristen, die nachgewiesen<br />
haben, dass dieses Gesetz aus rein rassistischen Gründen <strong>und</strong> politischer Motivation erlassen wurde<br />
<strong>und</strong> daher schlicht als unmoralisch, menschenverachtend <strong>und</strong> verfassungswidrig anzusehen ist, nicht<br />
gehört werden.<br />
Ob das aber schon jedem Betroffenen das Recht gibt, alle nur möglichen legitimen Maßnahmen zu<br />
ergreifen dieses Gesetz zu umgehen, ist in den Zwillingsstaaten Deutschland <strong>und</strong> Österreich zweifelhaft.<br />
Daher kann ich Ihnen dieses nicht mit gutem Gewissen empfehlen.<br />
Zumal auch nicht verkannt werden darf, dass auch schon vor Inkrafttreten des „Hitler Gesetzes über<br />
die Führung akademischer Grade“ Deutsche oft Schwierigkeiten mit im Ausland erworbenen Graden<br />
hatten:<br />
Nehmen Sie z. B. den deutschen Volksschriftsteller Karl May. Diesen hat man Ende des<br />
vorigen Jahrh<strong>und</strong>erts wegen <strong>eine</strong>s bei <strong>eine</strong>r amerikanischen „<strong>Titel</strong>mühle“ erworbenen Dr.-<br />
Grades bis vor den Kadi gezerrt.<br />
Zudem hat man Ihn in <strong>der</strong> Presse verunglimpft. Die deutschen „Schergen“ durchsuchten<br />
sein Haus usw..<br />
Sie erkennen, dass sich in diesem Land trotz <strong>der</strong> weltweiten Globalisierung, <strong>gegen</strong>über damals nicht<br />
viel verän<strong>der</strong>t hat.<br />
Hinzu kommt noch, dass es sich in <strong>der</strong> Masse <strong>der</strong> bei den Kultusministerien angestellten <strong>und</strong> sogenannten<br />
„Wissenschaftsprüfer“ meist nicht einmal um Akademiker handelt.<br />
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