Status und Ansehen gegen eine „Spende“ ... – hier der Weg zum Titel!

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27.12.2013 Aufrufe

Ein Doktorhut für Ihre GmbH kommt immer gut! Ihnen sind vielleicht schon mal die Anzeigen in der FAZ, Welt am Sonntag usw. aufgefallen, in welchen Gesellschafter mit Doktortitel gesucht werden, um den Firmennamen damit schmücken bzw. aufzuwerten? Dr.- Oetker- Pizza und Dr.- Mann- Arzneien verkaufen sich einfach besser, weil die breite Masse einem „Herrn Doktor“ eben mehr Vertrauen entgegenbringt und diese positive Assoziation somit auch auf die Firmen übertragen wird. Dabei spielt es natürlich keine Rolle, in welchem Bereich der Namensgeber seinerzeit promoviert hat. Entscheidend ist, er hat den Titel! Natürlich bieten umgekehrt auch Doktoren im Blätterwald ihren Titel an. Natürlich nicht einfach plump zum Verkauf, sondern meist als Firmenbeteiligungsangebot verklausuliert. Gezahlt werden meist ab 15.000,- € aufwärts. Doch ab heute können auch Sie, selbst wenn Sie nur Martin Schmidt gerufen werden, diesen Service gegen Geld anbieten. Eigentlich sogar einen noch viel besseren! Sie können Ihr Angebot nämlich so gestalten, dass die Kunden nicht Ihren möglicherweise unpassenden Familiennamen übernehmen müssen: Dr. Kotze GmbH für einen Lebensmittelvertrieb würde ja nicht wirklich gut kommen Oder! Nein. Aber Sie haben die Möglichkeit, sich den Namen Ihrer Wahl auszusuchen. Natürlich auch Ihren Eigenen mit dem „Dr.“- Zusatz. Wenn Sie also z. B. Martin Schmidt heißen, dann kann Ihre Firma „Dr. Martin Schmidt GmbH“ heißen. Als geschäftsführender Gesellschafter Martin Schmidt, stellen Sie sich natürlich immer mit: Martin Schmidt, geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Martin Schmidt GmbH vor. Ihre Geschäftspartner werden es anerkennend zur Kenntnis nehmen, dass Sie bei der Vorstellung „Ihren Doktor“ weggelassen haben. Denn jeder wird denken, Sie müssen ja wohl den Titel haben! Das Registergericht hätte die Firmeneintragung in dieser Form ja sonst nicht vorgenommen. Selbstverständlich werden alle Buchungen (z. B. Hotel und Flüge usw.) immer unter Doktor Martin Schmidt vorgenommen. Es wir ja für die Firma gebucht und nicht für Martin Schmidt - ein Schlauer, der die Vorteile und Möglichkeiten erkennt! Wollen Sie lieber einen Adelstitel im Firmennamen haben? Kein Problem! Auch Martin Graf von Schmidt GmbH klingt gar nicht schlecht. Sie können aber selbstverständlich auch jeden Phantasienamen bekommen z. B. Graf von Niedersachsen und Westfalen GmbH oder, oder, .... Es geht wirklich (fast) ALLES! Auch Namen von bekannten Persönlichkeiten sind überhaupt kein Problem. So können Sie z. B. die Dr. Helmut Kohl Spendenberatung GmbH gründen. Egal, was Sie auch wünschen die Registriergerichte usw. müssen dieses akzeptieren und die Eintragung vornehmen. Selbst wenn der Beamte bei der Eintragung die Stimme verliert, weil er feststellt wie machtlos er ist und wie clever Sie sind was soll es! (Fast) alles geht habe ich gesagt und damit meine ich die Namensrechte „Dritter“, welche Sie natürlich sowohl bei einer Vermittlung als auch bei der Eigennutzung berücksichtigen müssen. Wie soll das denn gehen? Ganz einfach. Sie müssen nur jemanden finden, der so heißt und der bereit ist als geschäftsführender Gesellschafter bei der Gesellschaft eintritt. Das wollen Sie aber nicht, da es Geld kosten würde und es ist auch Niemand zu finden, der Ihrem gewünschten Firmennamen entspricht. 20

Verstehe! Aber ich glaube, „KENT- confidential“ wäre ein schlechter Ratgeber, wenn es so teuer und schwer wäre. Ist es auch nicht. Sie müssen lediglich Ihren Namen in den gewünschten Namen ändern oder Sie gründen gleich eine Englische Ltd. (GmbH). Die Namensänderung geht ganz, ganz einfach und dauert höchstens 10 Tage und kostet maximal 350,- €. Wo das möglich ist? In England geht das leichter als irgendwo sonst auf der Welt! Hier in Großbritannien können Sie Ihren Namen also mit Brief und Siegel innerhalb weniger Tage so ändern, wie Sie es wollen. Sie müssen dieses nicht begründen, blöde Fragen beantworten oder eine irgend geartete Rechenschaft über Ihr Vorhaben ablegen. Die einzige Verpflichtung besteht dann, wenn Sie Rechtsgeschäfte in England abwickeln wollen, indem Sie erwähnen, wie Sie vorher hießen. Damit der „neue Name“ aber vor einem deutschen Gericht Bestand hat, müssen Sie sich die entsprechenden Unterlagen beschaffen. Und das geht nur über einen speziellen englischen Notar. Dieser im Vereinigten Königreich sehr seltene Berufsstand derzeit nur 6 zugelassene in der Millionenstadt London) - kann das schnell und unkompliziert für Sie erledigen. Seinen Namen kann „jedermann und jederfrau“ in England ändern. Es muss sich hierbei nicht um einen Engländer handeln. Vorteilhaft, wenn Sie proforma aus einem Land kommen (z. B. USA, Spanien oder England) in welchem jeder Doktortitel ohne weiteres führbar ist. Hierbei kann ich Ihnen jederzeit schnell und günstigst behilflich sein. Der Grund liegt darin, dass der Doktortitel für den Mann oder die Frau, welche die Namensänderung vornehmen will, möglichst für unter 1.000,- € zu erhalten ist. Tatsächlich können Sie fast jeden noch so unglaublich klingenden Namen wählen, wie es Ihnen gefällt. Auch ein Herzog, Prinz, Lord usw. ist überhaupt gar kein Problem. Es muss sich nur um einen Namensbestandteil handeln. Mit den neuen Dokumenten ausgestattet geht der neue „Dr., Lord, Prinz usw.“ in Deutschland zum Notar, welcher die Gesellschaftsgründung vornimmt. Natürlich können auch bestehende Gesellschaften leicht nach einem „neuen Gesellschafter“ umbenannt werden. Hier muss lediglich die Änderung des Gesellschaftsvertrages beurkundet und bei dem Registergericht eingereicht werden. Geht genau wie oben beschrieben. Sie könnten theoretisch, sofern erforderlich oder gewünscht am selben Tag Ihren Namen wieder ändern oder im nächsten Monat eigentlich, wann immer Sie wollen. Erkennen Sie die Chancen und Möglichkeiten? Wenn Sie das z. B. nur 30 x im Jahr für einen Klienten tun und dafür nur jeweils 2.000,- € berechnen siehe oben, was Inserenten dafür sonst verlangen! dann haben Sie schon 60.000,- € Grundeinkommen gesichert. Zur Beachtung: Das Landgericht Nürnberg- Fürth hat im Jahre 1989 folgendes entschieden, um den vorgestellten „Dr.- Dreh“ zu erschweren. Text: „Eine GmbH darf bei Inhaberwechsel eine Firma, in der akademische Dr.- Grade enthalten sind, nicht fortführen, wenn weder der Geschäftsführer noch ein Gesellschafter berechtigt ist, den Dr.- Titel zu führen.“ (Urteil vom 01.03.89 - Az. 309192/88) Um jegliches Problem daraus zu vermeiden ist es nur erforderlich, dass der von Ihnen erschaffene Namensgeber auch nach der Gründung bzw. Umbenennung im Unternehmen verbleibt. 21

Verstehe! Aber ich glaube, „KENT- confidential“ wäre ein schlechter Ratgeber, wenn es so teuer <strong>und</strong><br />

schwer wäre.<br />

Ist es auch nicht. Sie müssen lediglich Ihren Namen in den gewünschten Namen än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Sie<br />

gründen gleich <strong>eine</strong> Englische Ltd. (GmbH).<br />

Die Namensän<strong>der</strong>ung geht ganz, ganz einfach <strong>und</strong> dauert höchstens 10 Tage <strong>und</strong> kostet maximal<br />

350,- €. Wo das möglich ist? In England geht das leichter als irgendwo sonst auf <strong>der</strong> Welt!<br />

Hier in Großbritannien können Sie Ihren Namen also mit Brief <strong>und</strong> Siegel innerhalb weniger Tage so<br />

än<strong>der</strong>n, wie Sie es wollen.<br />

Sie müssen dieses nicht begründen, blöde Fragen beantworten o<strong>der</strong> <strong>eine</strong> irgend geartete Rechenschaft<br />

über Ihr Vorhaben ablegen.<br />

Die einzige Verpflichtung besteht dann, wenn Sie Rechtsgeschäfte in England abwickeln wollen, indem<br />

Sie erwähnen, wie Sie vorher hießen.<br />

Damit <strong>der</strong> „neue Name“ aber vor <strong>eine</strong>m deutschen Gericht Bestand hat, müssen Sie sich die entsprechenden<br />

Unterlagen beschaffen.<br />

Und das geht nur über <strong>eine</strong>n speziellen englischen Notar. Dieser im Vereinigten Königreich sehr seltene<br />

Berufsstand <strong>–</strong> <strong>der</strong>zeit nur 6 zugelassene in <strong>der</strong> Millionenstadt London) - kann das schnell <strong>und</strong><br />

unkompliziert für Sie erledigen.<br />

S<strong>eine</strong>n Namen kann „je<strong>der</strong>mann <strong>und</strong> je<strong>der</strong>frau“ in England än<strong>der</strong>n. Es muss sich <strong>hier</strong>bei nicht um <strong>eine</strong>n<br />

Englän<strong>der</strong> handeln.<br />

Vorteilhaft, wenn Sie proforma aus <strong>eine</strong>m Land kommen (z. B. USA, Spanien o<strong>der</strong> England) in welchem<br />

je<strong>der</strong> Doktortitel ohne weiteres führbar ist. Hierbei kann ich Ihnen je<strong>der</strong>zeit schnell <strong>und</strong> günstigst<br />

behilflich sein.<br />

Der Gr<strong>und</strong> liegt darin, dass <strong>der</strong> Doktortitel für den Mann o<strong>der</strong> die Frau, welche die Namensän<strong>der</strong>ung<br />

vornehmen will, möglichst für unter 1.000,- € zu erhalten ist.<br />

Tatsächlich können Sie fast jeden noch so unglaublich klingenden Namen wählen, wie es Ihnen gefällt.<br />

Auch ein Herzog, Prinz, Lord usw. ist überhaupt gar kein Problem. Es muss sich nur um <strong>eine</strong>n<br />

Namensbestandteil handeln.<br />

Mit den neuen Dokumenten ausgestattet geht <strong>der</strong> neue „Dr., Lord, Prinz usw.“ in Deutschland <strong>zum</strong><br />

Notar, welcher die Gesellschaftsgründung vornimmt.<br />

Natürlich können auch bestehende Gesellschaften leicht nach <strong>eine</strong>m „neuen Gesellschafter“ umbenannt<br />

werden. Hier muss lediglich die Än<strong>der</strong>ung des Gesellschaftsvertrages beurk<strong>und</strong>et <strong>und</strong> bei dem<br />

Registergericht eingereicht werden.<br />

Geht genau wie oben beschrieben.<br />

Sie könnten theoretisch, sofern erfor<strong>der</strong>lich o<strong>der</strong> gewünscht am selben Tag Ihren Namen wie<strong>der</strong> än<strong>der</strong>n<br />

o<strong>der</strong> im nächsten Monat <strong>–</strong> eigentlich, wann immer Sie wollen.<br />

Erkennen Sie die Chancen <strong>und</strong> Möglichkeiten? Wenn Sie das z. B. nur 30 x im Jahr für <strong>eine</strong>n Klienten<br />

tun <strong>und</strong> dafür nur jeweils 2.000,- € berechnen <strong>–</strong> siehe oben, was Inserenten dafür sonst verlangen! <strong>–</strong><br />

dann haben Sie schon 60.000,- € Gr<strong>und</strong>einkommen gesichert.<br />

Zur Beachtung:<br />

Das Landgericht Nürnberg- Fürth hat im Jahre 1989 folgendes entschieden, um<br />

den vorgestellten „Dr.- Dreh“ zu erschweren.<br />

Text: „Eine GmbH darf bei Inhaberwechsel <strong>eine</strong> Firma, in <strong>der</strong> akademische Dr.-<br />

Grade enthalten sind, nicht fortführen, wenn we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführer noch ein<br />

Gesellschafter berechtigt ist, den Dr.- <strong>Titel</strong> zu führen.“<br />

(Urteil vom 01.03.89 - Az. 309192/88)<br />

Um jegliches Problem daraus zu vermeiden ist es nur erfor<strong>der</strong>lich, dass <strong>der</strong> von Ihnen erschaffene<br />

Namensgeber auch nach <strong>der</strong> Gründung bzw. Umbenennung im Unternehmen verbleibt.<br />

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