Status und Ansehen gegen eine „Spende“ ... – hier der Weg zum Titel!

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Auf der anderen Seite verfolgen deutsche Staatsorgane aber jeden Bürger, bei dem der Verdacht nahe liegt, dass er seinen Titel gegen eine Spende erworben hat. Das Paradoxe: Die Geldspende des Normalbürgers zählt nicht als Leistung. Obwohl es auch bei den Titeln unserer Politiker meistens darum geht, dass der Titel erst nach der Zahlung der Steuermillionen oder gar -milliarden verliehen wird. Beim Normalbürger ist eine Geldleistung somit komischerweise sogar hinderlich? c: Durch Spende. Keine dieser Erlangungsarten ist ehrenrührig, schon gar nicht die letztgenannte. Denn alle drei Arten sind ebenso alt, wie die akademischen Grade/ Titel selbst. Während viele Zeitgenossen die Politikerleidenschaft des Sammelns von akademischen Graden belächeln und die Verleihung von akademischen Graden gegen Spende schnöde als „Titelhandel“ abtun, übersehen diese dabei, dass bereits seit Hunderten von Jahren sowohl weltliche, als auch kirchliche Würden, Titel, Grade und Ämter gegen Spende „verkauft“ wurden. Schauen Sie doch mal die Aufzeichnungen über die Adelsfamilie Rezzonico an. Dann werden Sie feststellen, dass ein Mitglied dieser Familie, welche sich 1687 das venezianische Adelspatent erkauft hatte, Papst Clemens XII war.“ Sie sehen; „Man kann durch Titelkauf sogar Papst werden!“ Die „Promovierung gegen Geld“ war seit altershehr gang und gäbe und ist es auch heute noch u. a. an so renommierten Hochschulen wie z. B. Oxford und Cambridge. Beide verliehen den Magister- Grad immer nur gegen eine stattliche Summe Geld und tun diesen auch noch heute noch. Auch hinsichtlich ihres Wertes unterscheiden sich die erstudierten, ehrenhalber verliehenen o- der käuflich erworbenen akademischen Grade nur äußerst geringfügig voneinander. In allen bei der UNO akkreditierten Staaten dieser Welt, mit Ausnahme lediglich von Deutschland und Österreich, können akademische Grade ganz gleich wie oder/ und wo sie erworben wurden, ohne jede Einschränkung getragen werden! Lediglich die Geburts- und Wirkungsstätten Adolf Hitlers, Deutschland und Österreich gehen auch hier wieder und noch immer einen menschenverachtenden „Alleingang“ und das aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahre 1939. Dieses „Hitler- Gesetz“ wurden erlassen, um die Universitäten und die Akademikerschaft von sogenannten „Nichtariern“ zu „säubern“. So konnte der unerwünschte Personenkreis, der „Nichtarier“ in den dreißiger Jahren und auch heute noch von den deutschen Universitäten ferngehalten werden. Die deutschen Schergen im „Dritten Reich“ konnten somit die „unerwünschten“ nicht zum Studium zulassen, von den Universitäten verweisen und sogar aus der Akademikerschaft ausschließen. Auch bereits verliehene akademische Grade konnten mit diesem Gesetz aberkannt werden. Das alles zwang die Betroffenen, selbst wenn Sie hier geboren waren, auf ausländische Hochschulen und Universitäten auszuweichen. Viele kamen danach, mit an diesen Hochschulen und Universitäten erworbenen akademischen Graden zurück „ins Reich“. Diese hatten aber auch teilweise derartig gute Kontakte aufgebaut, dass sie in der Lage waren, sogar „Ariern“ akademische Grade ausländischer Hochschulen und Universitäten gegen Entgelt zu vermitteln. Um auch diese Möglichkeit zu verschließen, erließ die deutsche Reichsregierung dann das Gesetz über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939. Ein Gesetz, welches einzigartig auf der Welt ist und in keinem Rechtsstaat eine Parallele findet. Aber wenn wir in der Geschichte zurückblicken, dann ist für jeden leicht zu erkennen, dass Rechtsstaatlichkeit auf deutschem Boden bis zum heutigen Tag (10. Aprilr 2003) nie eine große Rolle spielte! 2

Während nach 1945 nahezu alle Gesetze aus dem „Dritten Reich“, unter den Augen der Besatzungsmächte, dem Rotstift zum „Opfer“ fielen, konnten sich die „neuen“ deutschen Politiker durchsetzen dieses „Nichtarier- Gesetz“ nicht zu streichen. Obwohl dieses Gesetz aus rein rassistischen Gründen erlassen worden war und es sich hierbei unzweifelhaft um ein zudem rein politisches Gesetz handelt, welches verfassungsrechtlich keinen Bestand haben dürfte, wurde dieses Gesetz nicht nur wortwörtlich in die bundesdeutsche und österreichische Gesetzgebung übernommen, ja es wurde sogar in der Bundesrepublik Deutschland noch weiter verschärft. Anstelle des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurden nunmehr alle Kultusministerien zum „Hüter dieses antisemitischen Gesetzes“ berufen. Und es zeigen sich auch heute, im Jahr 2003 noch immer deutliche Züge von Ausländerfeindlichkeit, Rassenhass, Nationalismus ähnlich dem im „Dritten Reich“ wenn sich Menschen mit ausländischen akademischen Titeln und Graden an die deutschen Kultusministerien wenden! Dieses lässt nur den Verdacht zu, dass sich dort - noch heute im Jahr 2003 - die Nachfahren der ehemaligen Gesetzesgeber konzentriert haben. Dieses setzen noch immer alles daran, um auch über 50 Jahre nach dem Untergang des „Dritten Reiches“, die „Reinheit der deutschen Akademikerelite“ zu gewährleisten - diese arisch zu halten. Das zeigt sich besonders daran, dass die Auslegungs- und Ausführungsbestimmungen „verfeinert“ wurden. Während es in den dreißiger Jahren schon reichte, dass eine Auslandsuniversität als „verjudet“ galt, so ist eine Auslandsuniversität heute allein schon „durchfallen“, wenn sie gewisse deutsche „(arische) Standarte“ vermissen lässt. Die „Bewertungskriterien“ werden immer nur grob spezifiziert. Dadurch werden sogar viele alteingesessene und sehr renommierte ausländische Hochschulen und Universitäten einfach damit „abgetan“, dass sie „nicht vergleichbar seien“. Die „Hüter der arischen Gesetze“ bei den Kultusministerien bleiben aber regelmäßig die Auskunft darüber schuldig, was denn „vergleichbar“ sei. Und obwohl sich von Jahr zu Jahr die Stimmen namhafter deutscher und österreichischer Juristen mehren, welche dieses Gesetz als verfassungswidrig bezeichnen hier z. B. Dr. jur. O. Gritschneider aus München, ist dieses Gesetz selbst im Zuge der europäischen Rechtsangleichung nicht gefallen noch nicht!? Es ist völlig unverständlich, dass selbst die lautesten Rufe von namhaften Juristen, die nachgewiesen haben, dass dieses Gesetz aus rein rassistischen Gründen und politischer Motivation erlassen wurde und daher schlicht als unmoralisch, menschenverachtend und verfassungswidrig anzusehen ist, nicht gehört werden. Ob das aber schon jedem Betroffenen das Recht gibt, alle nur möglichen legitimen Maßnahmen zu ergreifen dieses Gesetz zu umgehen, ist in den Zwillingsstaaten Deutschland und Österreich zweifelhaft. Daher kann ich Ihnen dieses nicht mit gutem Gewissen empfehlen. Zumal auch nicht verkannt werden darf, dass auch schon vor Inkrafttreten des „Hitler Gesetzes über die Führung akademischer Grade“ Deutsche oft Schwierigkeiten mit im Ausland erworbenen Graden hatten: Nehmen Sie z. B. den deutschen Volksschriftsteller Karl May. Diesen hat man Ende des vorigen Jahrhunderts wegen eines bei einer amerikanischen „Titelmühle“ erworbenen Dr.- Grades bis vor den Kadi gezerrt. Zudem hat man Ihn in der Presse verunglimpft. Die deutschen „Schergen“ durchsuchten sein Haus usw.. Sie erkennen, dass sich in diesem Land trotz der weltweiten Globalisierung, gegenüber damals nicht viel verändert hat. Hinzu kommt noch, dass es sich in der Masse der bei den Kultusministerien angestellten und sogenannten „Wissenschaftsprüfer“ meist nicht einmal um Akademiker handelt. 3

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite verfolgen deutsche Staatsorgane aber jeden Bürger, bei dem <strong>der</strong> Verdacht nahe<br />

liegt, dass er s<strong>eine</strong>n <strong>Titel</strong> <strong>gegen</strong> <strong>eine</strong> Spende erworben hat.<br />

Das Paradoxe:<br />

Die Geldspende des Normalbürgers zählt nicht als Leistung. Obwohl es auch bei<br />

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Zahlung <strong>der</strong> Steuermillionen o<strong>der</strong> gar -milliarden verliehen wird.<br />

Beim Normalbürger ist <strong>eine</strong> Geldleistung somit komischerweise sogar hin<strong>der</strong>lich?<br />

c: Durch Spende. K<strong>eine</strong> dieser Erlangungsarten ist ehrenrührig, schon gar nicht die letztgenannte.<br />

Denn alle drei Arten sind ebenso alt, wie die akademischen Grade/ <strong>Titel</strong> selbst.<br />

Während viele Zeitgenossen die Politikerleidenschaft des Sammelns von akademischen Graden<br />

belächeln <strong>und</strong> die Verleihung von akademischen Graden <strong>gegen</strong> Spende schnöde als „<strong>Titel</strong>handel“<br />

abtun, übersehen diese dabei, dass bereits seit H<strong>und</strong>erten von Jahren sowohl weltliche,<br />

als auch kirchliche Würden, <strong>Titel</strong>, Grade <strong>und</strong> Ämter <strong>gegen</strong> Spende „verkauft“ wurden.<br />

Schauen Sie doch mal die Aufzeichnungen über die Adelsfamilie Rezzonico an. Dann werden<br />

Sie feststellen, dass ein Mitglied dieser Familie, welche sich 1687 das venezianische Adelspatent<br />

erkauft hatte, Papst Clemens XII war.“<br />

Sie sehen; „Man kann durch <strong>Titel</strong>kauf sogar Papst werden!“<br />

Die „Promovierung <strong>gegen</strong> Geld“ war seit altershehr gang <strong>und</strong> gäbe <strong>und</strong> ist es auch heute noch<br />

u. a. an so renommierten Hochschulen wie z. B. Oxford <strong>und</strong> Cambridge.<br />

Beide verliehen den Magister- Grad immer nur <strong>gegen</strong> <strong>eine</strong> stattliche Summe Geld <strong>und</strong> tun diesen<br />

auch noch heute noch.<br />

Auch hinsichtlich ihres Wertes unterscheiden sich die erstudierten, ehrenhalber verliehenen o-<br />

<strong>der</strong> käuflich erworbenen akademischen Grade nur äußerst geringfügig voneinan<strong>der</strong>.<br />

In allen bei <strong>der</strong> UNO akkreditierten Staaten dieser Welt, mit Ausnahme lediglich von Deutschland <strong>und</strong><br />

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Einschränkung getragen werden!<br />

Lediglich die Geburts- <strong>und</strong> Wirkungsstätten Adolf Hitlers, Deutschland <strong>und</strong> Österreich gehen auch <strong>hier</strong><br />

wie<strong>der</strong> <strong>und</strong> noch immer <strong>eine</strong>n menschenverachtenden „Alleingang“ <strong>und</strong> das aufgr<strong>und</strong> <strong>eine</strong>s Gesetzes<br />

aus dem Jahre 1939.<br />

Dieses „Hitler- Gesetz“ wurden erlassen, um die Universitäten <strong>und</strong> die Akademikerschaft von sogenannten<br />

„Nichtariern“ zu „säubern“.<br />

So konnte <strong>der</strong> unerwünschte Personenkreis, <strong>der</strong> „Nichtarier“ in den dreißiger Jahren <strong>und</strong> auch heute<br />

noch von den deutschen Universitäten ferngehalten werden.<br />

Die deutschen Schergen im „Dritten Reich“ konnten somit die „unerwünschten“ nicht <strong>zum</strong> Studium zulassen,<br />

von den Universitäten verweisen <strong>und</strong> sogar aus <strong>der</strong> Akademikerschaft ausschließen.<br />

Auch bereits verliehene akademische Grade konnten mit diesem Gesetz aberkannt werden. Das alles<br />

zwang die Betroffenen, selbst wenn Sie <strong>hier</strong> geboren waren, auf ausländische Hochschulen <strong>und</strong> Universitäten<br />

auszuweichen.<br />

Viele kamen danach, mit an diesen Hochschulen <strong>und</strong> Universitäten erworbenen akademischen Graden<br />

zurück „ins Reich“.<br />

Diese hatten aber auch teilweise <strong>der</strong>artig gute Kontakte aufgebaut, dass sie in <strong>der</strong> Lage waren, sogar<br />

„Ariern“ akademische Grade ausländischer Hochschulen <strong>und</strong> Universitäten <strong>gegen</strong> Entgelt zu vermitteln.<br />

Um auch diese Möglichkeit zu verschließen, erließ die deutsche Reichsregierung dann das Gesetz<br />

über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939. Ein Gesetz, welches einzigartig auf <strong>der</strong> Welt<br />

ist <strong>und</strong> in k<strong>eine</strong>m Rechtsstaat <strong>eine</strong> Parallele findet.<br />

Aber wenn wir in <strong>der</strong> Geschichte zurückblicken, dann ist für jeden leicht zu erkennen, dass Rechtsstaatlichkeit<br />

auf deutschem Boden bis <strong>zum</strong> heutigen Tag (10. Aprilr 2003) nie <strong>eine</strong> große Rolle spielte!<br />

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