Tausende verfolgten die nostalgische Zeitreise - ADAC Ortsclub-Portal
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Neues vom <strong>ADAC</strong> Verkehr Jugend SHT Geschäftsstellen<br />
„Sicher unterwegs in Hessen“ <br />
Nie „oben ohne“ radeln<br />
„Gegen Kopfschmerzen“ lautet der pfiffige Slogan und auch<br />
das Bildmotiv des Plakats, das an rund 180 Standorten in<br />
ganz Hessen angebracht wird, ist ein echter Hingucker: Ein<br />
Fahrradhelm sprudelt in einem Wasserglas. Bekämpft eine<br />
Brausetablette den Kopfschmerz hinterher, so wirkt der<br />
Helm schon vorbeugend gegen „Kopfschmerzen“, kann der<br />
Helm <strong>die</strong> Gesundheit und sogar das Leben des Radfahrers<br />
schützen.<br />
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und<br />
Landesentwicklung (HMWVL), der <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen,<br />
<strong>die</strong> Landesverkehrswacht Hessen, der TÜV Hessen sowie der<br />
Rundfunksender hr3 appellieren in ihrer neuen und rechtzeitig<br />
zur Freiluftsaison startenden Kampagne, sich beim<br />
Radfahren besser zu schützen und nicht ohne Helm Fahrrad<br />
zu fahren.<br />
Vorgestellt wurde <strong>die</strong> neue Aktion von Erika Hoffmann<br />
(HMWVL) und Siegfried Wetterau (<strong>ADAC</strong>) beim Jubiläumstag<br />
des Vulkanradwegs zwischen<br />
Glauburg-Stockheim,<br />
Hirzenhain, Gedern und<br />
Hartmannshain. Auf dem<br />
Fahrrad dabei: Vertreter<br />
aller Aktionspartner.<br />
Ein Helm schützt nicht<br />
nur vor Kopfschmerzen:<br />
Für einen Radfahrer kann<br />
bereits ein Unfall bei geringer<br />
Geschwindigkeit<br />
verheerende Folgen haben.<br />
Ein Team der Straßenmeisterei<br />
Grünberg (Hessen Mobil) montiert<br />
<strong>die</strong> neuen Schilder an der<br />
B49. Foto: Manfred Möll<br />
Kopfverletzungen machen<br />
75 Prozent aller Todesfälle<br />
bei verunglückten Radfahrern<br />
aus.<br />
Großes Motocross-Talent <br />
Tom Koch startet durch<br />
Tom Koch, geförderter Motocrosser des <strong>ADAC</strong> Hessen-<br />
Thüringen seit 2012, trat am 1. Mai in Kamp-Lintfort zu<br />
seinem ersten Deutschen Meisterschaftslauf der Klasse MX2<br />
an. Keine einfache Aufgabe für den mit 15 Jahren jüngsten<br />
Fahrer im Feld, denn zum traditionellen Mai-Cross war <strong>die</strong><br />
deutsche Motocross-Elite am Start, darunter Markus<br />
Schiffer, Daniel Siegl, Filip Neugebauer und Stefan Ekerold<br />
(Fahrer der <strong>ADAC</strong> Stiftung Sport).<br />
Koch kämpfte im Zeittraining noch mit sich und der Strecke<br />
und landete deshalb nur auf Platz 36, fand aber in den beiden<br />
Läufen schnell seinen Rhythmus und zeigte eine beeindruckende<br />
Aufholjagd. „Der Start war nicht optimal“, sagte<br />
der Rookie, „es wäre mehr drin gewesen“<br />
Mit Platz 18 in der Deutschen Meisterschafts-Gesamtwertung<br />
und sieben DM-Punkten im Gepäck ging es weiter<br />
nach Culitzsch zum zweiten Rennen um den „MX2-Pokal“.<br />
Aufgrund der hohen Starterzahl wurden Halbfinale und<br />
Finale ausgetragen. Mit defekter Hinterradbremse kämpfte<br />
der Thüringer sich auf Platz vier und sicherte sich somit einen<br />
guten Startplatz für das Finale. Mit starkem Start<br />
sicherte sich der<br />
Fahrer des Team<br />
BRC Johannes<br />
Bikes eine gute<br />
Ausgangsposition<br />
und sah <strong>die</strong><br />
Zielflagge als<br />
Zweiter.<br />
In Gräfentonna<br />
geht es mit einem<br />
Start in der<br />
Thüringen- Meisterschaft<br />
weiter.<br />
<strong>ADAC</strong> Vertragsanwälte informieren <br />
Einer rechts, einer links – das Reißverschlussverfahren<br />
„Ist auf Straßen mit mehreren<br />
Fahrstreifen für eine Richtung<br />
das durchgehende Befahren eines<br />
Fahrstreifens nicht möglich oder<br />
endet ein Fahrstreifen, so ist den am<br />
Weiterfahren gehinderten<br />
Fahrzeugen der Übergang<br />
auf den benachbarten<br />
Fahrstreifen in der Weise zu<br />
ermöglichen, dass sich <strong>die</strong>se<br />
Fahrzeuge unmittelbar<br />
vor Beginn der Verengung<br />
jeweils im Wechsel nach<br />
einem auf dem durchgehenden<br />
Fahrstreifen fahrenden<br />
Fahrzeug einordnen können<br />
(Reißverschlussverfahren)“<br />
§ 7 Abs. 4 StVO.<br />
Traurig genug, dass <strong>die</strong><br />
Straßenverkehrsordnung<br />
etwas so Selbstverständliches regeln<br />
muss, wie das logische, platzsparende<br />
und einzig vernünftige Einordnen im<br />
Kolonnenverkehr. Aber Fairness und Gelassenheit<br />
scheinen im Straßenverkehr<br />
Fremdwörter zu sein.<br />
Vor jeder Autobahnbaustelle<br />
mit einem<br />
endenden Fahrstreifen<br />
wird der Platz auf der<br />
durchgehenden Spur<br />
verbissen verteidigt. Der<br />
Effekt: Ängstliche Fahrer<br />
ordnen sich Hunderte<br />
Meter zu früh ein<br />
und verschenken Platz.<br />
Andere preschen in unangepasster<br />
Geschwindigkeit<br />
an der Kolonne<br />
vorbei und erzwingen<br />
ihre vermeintliche Vorfahrt an<br />
der Engstelle. Kommt es dabei<br />
zu einem Unfall, riskieren beide<br />
„Sturköpfe“ eine Mithaftung.<br />
So sinnig das Reißverschlussverfahren<br />
auch sein mag, es gilt nur<br />
beim Wegfall einer Spur. Blockiert<br />
lediglich ein zufälliges Hindernis <strong>die</strong><br />
Weiterfahrt, muss so lange gewartet<br />
werden, bis ein Spurwechsel gefahrlos<br />
möglich ist, urteilte das Amtsgericht<br />
München (AZ.: 334 C 28675/11). Ein<br />
geparkter Möbelwagen hatte einer<br />
Cabrio-Fahrerin den Weg versperrt.<br />
Beim Wechsel auf <strong>die</strong> Nebenspur<br />
krachte sie in einen Kleinwagen.<br />
Für <strong>die</strong> Reparatur des entstandenen<br />
Schadens und den Nutzungsausfall<br />
forderte sie rund 2.000 Euro. Das Gericht<br />
wies <strong>die</strong> Klage ab.<br />
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