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Tausende verfolgten die nostalgische Zeitreise - ADAC Ortsclub-Portal

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Neues vom <strong>ADAC</strong> Verkehr Jugend SHT Geschäftsstellen<br />

„Sicher unterwegs in Hessen“ <br />

Nie „oben ohne“ radeln<br />

„Gegen Kopfschmerzen“ lautet der pfiffige Slogan und auch<br />

das Bildmotiv des Plakats, das an rund 180 Standorten in<br />

ganz Hessen angebracht wird, ist ein echter Hingucker: Ein<br />

Fahrradhelm sprudelt in einem Wasserglas. Bekämpft eine<br />

Brausetablette den Kopfschmerz hinterher, so wirkt der<br />

Helm schon vorbeugend gegen „Kopfschmerzen“, kann der<br />

Helm <strong>die</strong> Gesundheit und sogar das Leben des Radfahrers<br />

schützen.<br />

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und<br />

Landesentwicklung (HMWVL), der <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen,<br />

<strong>die</strong> Landesverkehrswacht Hessen, der TÜV Hessen sowie der<br />

Rundfunksender hr3 appellieren in ihrer neuen und rechtzeitig<br />

zur Freiluftsaison startenden Kampagne, sich beim<br />

Radfahren besser zu schützen und nicht ohne Helm Fahrrad<br />

zu fahren.<br />

Vorgestellt wurde <strong>die</strong> neue Aktion von Erika Hoffmann<br />

(HMWVL) und Siegfried Wetterau (<strong>ADAC</strong>) beim Jubiläumstag<br />

des Vulkanradwegs zwischen<br />

Glauburg-Stockheim,<br />

Hirzenhain, Gedern und<br />

Hartmannshain. Auf dem<br />

Fahrrad dabei: Vertreter<br />

aller Aktionspartner.<br />

Ein Helm schützt nicht<br />

nur vor Kopfschmerzen:<br />

Für einen Radfahrer kann<br />

bereits ein Unfall bei geringer<br />

Geschwindigkeit<br />

verheerende Folgen haben.<br />

Ein Team der Straßenmeisterei<br />

Grünberg (Hessen Mobil) montiert<br />

<strong>die</strong> neuen Schilder an der<br />

B49. Foto: Manfred Möll<br />

Kopfverletzungen machen<br />

75 Prozent aller Todesfälle<br />

bei verunglückten Radfahrern<br />

aus.<br />

Großes Motocross-Talent <br />

Tom Koch startet durch<br />

Tom Koch, geförderter Motocrosser des <strong>ADAC</strong> Hessen-<br />

Thüringen seit 2012, trat am 1. Mai in Kamp-Lintfort zu<br />

seinem ersten Deutschen Meisterschaftslauf der Klasse MX2<br />

an. Keine einfache Aufgabe für den mit 15 Jahren jüngsten<br />

Fahrer im Feld, denn zum traditionellen Mai-Cross war <strong>die</strong><br />

deutsche Motocross-Elite am Start, darunter Markus<br />

Schiffer, Daniel Siegl, Filip Neugebauer und Stefan Ekerold<br />

(Fahrer der <strong>ADAC</strong> Stiftung Sport).<br />

Koch kämpfte im Zeittraining noch mit sich und der Strecke<br />

und landete deshalb nur auf Platz 36, fand aber in den beiden<br />

Läufen schnell seinen Rhythmus und zeigte eine beeindruckende<br />

Aufholjagd. „Der Start war nicht optimal“, sagte<br />

der Rookie, „es wäre mehr drin gewesen“<br />

Mit Platz 18 in der Deutschen Meisterschafts-Gesamtwertung<br />

und sieben DM-Punkten im Gepäck ging es weiter<br />

nach Culitzsch zum zweiten Rennen um den „MX2-Pokal“.<br />

Aufgrund der hohen Starterzahl wurden Halbfinale und<br />

Finale ausgetragen. Mit defekter Hinterradbremse kämpfte<br />

der Thüringer sich auf Platz vier und sicherte sich somit einen<br />

guten Startplatz für das Finale. Mit starkem Start<br />

sicherte sich der<br />

Fahrer des Team<br />

BRC Johannes<br />

Bikes eine gute<br />

Ausgangsposition<br />

und sah <strong>die</strong><br />

Zielflagge als<br />

Zweiter.<br />

In Gräfentonna<br />

geht es mit einem<br />

Start in der<br />

Thüringen- Meisterschaft<br />

weiter.<br />

<strong>ADAC</strong> Vertragsanwälte informieren <br />

Einer rechts, einer links – das Reißverschlussverfahren<br />

„Ist auf Straßen mit mehreren<br />

Fahrstreifen für eine Richtung<br />

das durchgehende Befahren eines<br />

Fahrstreifens nicht möglich oder<br />

endet ein Fahrstreifen, so ist den am<br />

Weiterfahren gehinderten<br />

Fahrzeugen der Übergang<br />

auf den benachbarten<br />

Fahrstreifen in der Weise zu<br />

ermöglichen, dass sich <strong>die</strong>se<br />

Fahrzeuge unmittelbar<br />

vor Beginn der Verengung<br />

jeweils im Wechsel nach<br />

einem auf dem durchgehenden<br />

Fahrstreifen fahrenden<br />

Fahrzeug einordnen können<br />

(Reißverschlussverfahren)“<br />

§ 7 Abs. 4 StVO.<br />

Traurig genug, dass <strong>die</strong><br />

Straßenverkehrsordnung<br />

etwas so Selbstverständliches regeln<br />

muss, wie das logische, platzsparende<br />

und einzig vernünftige Einordnen im<br />

Kolonnenverkehr. Aber Fairness und Gelassenheit<br />

scheinen im Straßenverkehr<br />

Fremdwörter zu sein.<br />

Vor jeder Autobahnbaustelle<br />

mit einem<br />

endenden Fahrstreifen<br />

wird der Platz auf der<br />

durchgehenden Spur<br />

verbissen verteidigt. Der<br />

Effekt: Ängstliche Fahrer<br />

ordnen sich Hunderte<br />

Meter zu früh ein<br />

und verschenken Platz.<br />

Andere preschen in unangepasster<br />

Geschwindigkeit<br />

an der Kolonne<br />

vorbei und erzwingen<br />

ihre vermeintliche Vorfahrt an<br />

der Engstelle. Kommt es dabei<br />

zu einem Unfall, riskieren beide<br />

„Sturköpfe“ eine Mithaftung.<br />

So sinnig das Reißverschlussverfahren<br />

auch sein mag, es gilt nur<br />

beim Wegfall einer Spur. Blockiert<br />

lediglich ein zufälliges Hindernis <strong>die</strong><br />

Weiterfahrt, muss so lange gewartet<br />

werden, bis ein Spurwechsel gefahrlos<br />

möglich ist, urteilte das Amtsgericht<br />

München (AZ.: 334 C 28675/11). Ein<br />

geparkter Möbelwagen hatte einer<br />

Cabrio-Fahrerin den Weg versperrt.<br />

Beim Wechsel auf <strong>die</strong> Nebenspur<br />

krachte sie in einen Kleinwagen.<br />

Für <strong>die</strong> Reparatur des entstandenen<br />

Schadens und den Nutzungsausfall<br />

forderte sie rund 2.000 Euro. Das Gericht<br />

wies <strong>die</strong> Klage ab.<br />

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