27.12.2013 Aufrufe

Code of Conduct in German - Lego

Code of Conduct in German - Lego

Code of Conduct in German - Lego

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VERHALTENSKODEX der LEGO Gruppe<br />

Version 5.0<br />

E<strong>in</strong>führung<br />

„Nur das Beste ist gut genug“ ist das Leitpr<strong>in</strong>zip, das sich durch die Geschichte der LEGO Gruppe zieht<br />

und <strong>in</strong> sämtlichen Geschäftsbereichen angewendet wird. Gemäß diesem Leitsatz und der Erkenntnis<br />

des starken E<strong>in</strong>flusses auf soziale und ökologische Themen besteht die Bestrebung, die Verpflichtung<br />

<strong>in</strong> den Bereichen Verantwortung und Nachhaltigkeit darzulegen.<br />

Es ist wichtig für die LEGO Gruppe, dass die direkt oder <strong>in</strong>direkt <strong>in</strong> der Produktion von LEGO®-<br />

Produkten beschäftigten Arbeitnehmer sowohl <strong>in</strong> unseren eigenen Werken als auch <strong>in</strong> den Werken<br />

unserer Zulieferer unter angemessenen Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen und <strong>in</strong> umweltfreundlichen<br />

Herstellungsverfahren mit Respekt und Würde behandelt werden. Durch E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des<br />

Verhaltenskodex der LEGO Gruppe <strong>in</strong> die Lieferkette sollen Zulieferer sowie deren Unterlieferanten im<br />

Rahmen der Produktion und im Dienste der LEGO Gruppe <strong>in</strong> ethisch vertretbarer Weise handeln.<br />

Der Verhaltenskodex der LEGO Gruppe basiert auf den Grundsätzen der „Allgeme<strong>in</strong>en Erklärung der<br />

Menschenrechte“, dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Pakt über wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte und den acht Leitgrundsätzen der „Internationalen Arbeitsorganisation<br />

(ILO)“. Der Verhaltenskodex stellt e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destvoraussetzung dar und geht von e<strong>in</strong>er Verantwortung zur<br />

Umsetzung der Menschenrechte aus; d. h. es ist e<strong>in</strong>e gebührende Sorgfalt auszuüben, die Rechte<br />

e<strong>in</strong>zelner Personen nicht zu verletzen.<br />

Seite 1/9


Wirkungsbereich<br />

Die LEGO Gruppe handelt nach den Grundsätzen des Verhaltenskodex und fordert auch alle Zulieferer<br />

sowie ggf. Geschäftspartner dazu auf, relevante Unternehmensrichtl<strong>in</strong>ien und die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es<br />

entsprechenden Führungssystems für den jeweiligen Bereich sicherzustellen und so zu garantieren,<br />

dass die Grundsätze des Verhaltenskodex der LEGO Gruppe e<strong>in</strong>gehalten werden können.<br />

Die Zulieferer s<strong>in</strong>d dafür verantwortlich, dass der Verhaltenskodex der LEGO Gruppe oder e<strong>in</strong><br />

vergleichbarer Kodex <strong>in</strong> ihrer Produktion und von ihren Unterlieferanten e<strong>in</strong>gehalten wird. Dazu zählen<br />

der Dialog und die Überwachung der entsprechenden Zulieferer (z. B. strategische und risikoreiche<br />

Zulieferer) h<strong>in</strong>sichtlich der E<strong>in</strong>haltung des geltenden <strong>Code</strong>s. Unter „vergleichbarem Kodex“ versteht sich<br />

e<strong>in</strong> Kodex, der m<strong>in</strong>destens auf den Grundsätzen der „Allgeme<strong>in</strong>en Erklärung der Menschenrechte“, dem<br />

Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle<br />

Rechte und den acht Leitgrundsätzen der „Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ basiert,<br />

e<strong>in</strong>schließlich K<strong>in</strong>derarbeit, Zwangsarbeit, ke<strong>in</strong>e Diskrim<strong>in</strong>ierung und das Recht auf Koalitionsfreiheit<br />

und Tarifverhandlungen. Zusätzlich s<strong>in</strong>d nationale Gesetze zu erfüllen. Darüber h<strong>in</strong>aus sollte der Kodex<br />

Korruption, Gesundheit und Sicherheit, Umgebungs- und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen enthalten, die mit denen<br />

im Verhaltenskodex der LEGO Gruppe vergleichbar s<strong>in</strong>d. Der vergleichbare Kodex gilt erst nach<br />

Überprüfung durch die LEGO Gruppe.<br />

E<strong>in</strong>haltung gesetzlicher Bestimmungen<br />

Zulieferer müssen alle geltenden nationalen Gesetze, Vorschriften und Industriestandards e<strong>in</strong>halten. Die<br />

Zulieferer haben sich stets nach den höchsten Standards zu richten. Sollte e<strong>in</strong> nationales Gesetz im<br />

Widerspruch zu dem Verhaltenskodex der LEGO Gruppe stehen, hat sich der Zulieferer unverzüglich mit<br />

der LEGO Gruppe <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu setzen.<br />

Unter besonderen Umständen, <strong>in</strong> denen das nationale Gesetz nicht vom Staat durchgesetzt wird und<br />

diese Situation Interessengruppen <strong>in</strong> weiten Teilen bekannt ist, wird die LEGO Gruppe <strong>in</strong>ternationale<br />

Standards anwenden und sich gleichzeitig progressiv um die E<strong>in</strong>haltung der nationalen gesetzlichen<br />

Anforderungen bemühen.<br />

Veröffentlichung<br />

Die Zulieferer müssen mithilfe geeigneter Maßnahmen dafür sorgen, dass der Inhalt des<br />

Verhaltenskodex der LEGO Gruppe oder e<strong>in</strong>es vergleichbaren Kodex an alle Arbeitnehmer durch<br />

entsprechende Veröffentlichungen und Schulungen verständlich weitergegeben wird<br />

K<strong>in</strong>derarbeit und Jugendliche<br />

K<strong>in</strong>der dürfen nicht als Arbeitskräfte e<strong>in</strong>gesetzt oder ausgebeutet werden.<br />

Seite 2/9


Das M<strong>in</strong>destalter für Vollbeschäftigung darf nicht unter dem Alter bei Abschluss der allgeme<strong>in</strong>en<br />

Schulpflicht liegen, und <strong>in</strong> jedem Fall nicht unter 15 Jahren (oder 14 Jahren, wenn von der nationalen<br />

Gesetzgebung anders bestimmt, <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit der Ausnahmeregelung für<br />

Entwicklungsländer der Internationalen Arbeitsorganisation). Beschäftigte unter 18 Jahren dürfen<br />

ungeachtet der geleisteten Arbeitszeit ke<strong>in</strong>e gefährlichen Tätigkeiten und Nachtarbeit ausführen.<br />

Das M<strong>in</strong>destalter für leichte Arbeiten (Arbeiten, die den Schulbesuch nicht beh<strong>in</strong>dern und die<br />

Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung des K<strong>in</strong>des nicht bee<strong>in</strong>trächtigen) darf nicht unter 13 Jahren<br />

liegen (bzw. 12 Jahren, wenn von der nationalen Gesetzgebung anders bestimmt, <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

mit der Ausnahmeregelung für Entwicklungsländer der Internationalen Arbeitsorganisation).<br />

K<strong>in</strong>der unter dem M<strong>in</strong>destalter für Vollbeschäftigung dürfen nicht gekündigt werden. Ihnen muss<br />

Unterricht <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit Teilzeitarbeit angeboten werden. Ist das K<strong>in</strong>d jünger als das nationale<br />

gesetzliche M<strong>in</strong>destalter für leichte Arbeit, zahlt der Zulieferer dem K<strong>in</strong>d oder se<strong>in</strong>er Familie e<strong>in</strong>e<br />

Entschädigung und sorgt für den Unterricht des K<strong>in</strong>des. Die LEGO Gruppe unterstützt den Zulieferer bei<br />

der E<strong>in</strong>richtung sozial verantwortlicher Abhilfemaßnahmen und behält sich das Recht vor, lokale oder<br />

<strong>in</strong>ternationale Hilfsorganisationen e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den, um e<strong>in</strong>en ordnungsgemäßen<br />

Wiedergutmachungsprozess zu gewährleisten.<br />

Bei allen Arten von Arbeit muss der Zulieferer Arbeitsart, Arbeitszeit und Arbeits<strong>in</strong>tensität unter<br />

Berücksichtigung des Alters der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen unter 18 Jahren festsetzen.<br />

Die LEGO Gruppe unterstützt generell die Schaffung von Lehrstellen gemäß der nationalen<br />

Gesetzgebung und Bestimmungen.<br />

[ILO C33, C79, C90, C138, C182, R146]<br />

Zwangsarbeit und Bewegungsfreiheit<br />

Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Frondienst e<strong>in</strong>schließlich modernen Formen von Sklaverei wie<br />

Menschenhandel s<strong>in</strong>d untersagt.<br />

Als Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Frondienst wird Arbeit bezeichnet, zu der e<strong>in</strong> Mensch unter<br />

Androhung e<strong>in</strong>er Strafe oder gegen se<strong>in</strong>en Willen gezwungen wird.<br />

Der Zwang auf Arbeitnehmer zum Ausüben übergebührlicher Überstunden, das E<strong>in</strong>behalten von<br />

persönlichen Dokumenten, Kautionen oder Abf<strong>in</strong>dungen gehören zu Abwandlungen von Zwangsarbeit<br />

und s<strong>in</strong>d untersagt. Weiterh<strong>in</strong> zählen dazu unangemessene Lohn- und Gehaltsvorschüsse, die den<br />

Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz b<strong>in</strong>den.<br />

Seite 3/9


Die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer muss während ihrer Beschäftigung gewährleistet se<strong>in</strong>.<br />

Sicherheitspersonal darf ausschließlich zur Aufrechterhaltung der alltäglichen Sicherheit und zum<br />

Schutz der Arbeitnehmer und des Unternehmenseigentums e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

[ILO C29, C105]<br />

Zwangs- und Diszipl<strong>in</strong>armaßnahmen<br />

Körperliche Bestrafung, Gewaltandrohung, Belästigungen, e<strong>in</strong>schließlich sexueller Belästigung, oder<br />

andere Arten von geistigem oder körperlichem Zwang sowie Missbrauch s<strong>in</strong>d untersagt.<br />

Geldstrafen oder die E<strong>in</strong>behaltung e<strong>in</strong>er Entschädigung als Diszipl<strong>in</strong>armaßnahme s<strong>in</strong>d nur gestattet,<br />

wenn sie nach nationalen Gesetzen und geltendem Tarifrecht zulässig s<strong>in</strong>d.<br />

Im Falle von Beschädigungen von Unternehmensprodukten oder -ausstattung ist e<strong>in</strong> Lohn-<br />

/Gehaltsabzug nur gestattet, wenn die Schuld des Arbeitnehmers e<strong>in</strong>deutig nachgewiesen werden<br />

kann. Lohn-/Gehaltsabzüge aufgrund der Arbeitsproduktion und Produktionsmenge s<strong>in</strong>d nicht zulässig.<br />

Nach e<strong>in</strong>em Lohn-/Gehaltsabzug muss sichergestellt se<strong>in</strong>, dass der M<strong>in</strong>destlohn nach nationalem<br />

Gesetz vorliegt und die Grundbedürfnisse des Arbeitnehmers durch das verbleibende Nettoe<strong>in</strong>kommen<br />

gedeckt s<strong>in</strong>d.<br />

[Referenzen: ILO C95]<br />

Diskrim<strong>in</strong>ierung<br />

Direkte oder <strong>in</strong>direkte Diskrim<strong>in</strong>ierung im Beruf, u. a. bei der E<strong>in</strong>stellung, Weiterbildung, Entlassung,<br />

Entlohnung und Gewährung von f<strong>in</strong>anziellen Leistungen, aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht,<br />

Sprache, Religion, politischer oder anderer E<strong>in</strong>stellung, Alter, nationaler, sozialer oder ethnischer<br />

Abstammung, Besitz, sexueller Orientierung, Herkunft, Mitgliedschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gewerkschaft, geistiger<br />

oder körperlicher Beh<strong>in</strong>derung oder e<strong>in</strong>em anderen Status ist untersagt und darf nicht unterstützt<br />

werden.<br />

Arbeitnehmer dürfen nicht dazu aufgefordert werden, sich obligatorischen Gesundheitstests (z. B. HIV-<br />

/AIDS- oder Schwangerschaftstest) zu unterziehen, s<strong>of</strong>ern diese für die Tätigkeit unerheblich s<strong>in</strong>d.<br />

Angreifbare Gruppen wie Migranten, für die e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerer gesetzlicher Schutz vorhanden ist, müssen<br />

dieselben f<strong>in</strong>anziellen Leistungen und andere Möglichkeiten erhalten, wie die nationalen Arbeitnehmer.<br />

[Referenzen: ILO C100, C111, C143, C158, C159]<br />

Seite 4/9


Lohn, sonstige Leistungen und Beurlaubung<br />

Arbeitnehmern soll für e<strong>in</strong>e Standard-Arbeitswoche der von der nationalen Gesetzgebung geforderte<br />

M<strong>in</strong>destlohn oder der <strong>in</strong> der Branche übliche M<strong>in</strong>destlohn gezahlt werden, je nachdem, welcher höher<br />

liegt. Der Lohn muss ausreichen, um die Lebensmittelkosten und Wohnungskosten sowie sonstigen<br />

Grundbedürfnisse des Arbeitnehmers und se<strong>in</strong>er/ihrer gesamten Familie zu decken. Darüber h<strong>in</strong>aus soll<br />

e<strong>in</strong> Lohnanteil zur freien Verfügung verbleiben.<br />

Löhne müssen <strong>in</strong> gesetzlichen Zahlungsmitteln direkt an den Arbeitnehmer und nicht weniger als<br />

e<strong>in</strong>mal pro Monat ausgezahlt werden. Auf der Lohnabrechnung müssen sämtliche Lohnangaben <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er für den Arbeitnehmer leicht verständlichen Sprache aufgeführt se<strong>in</strong>.<br />

Es müssen alle von der nationalen Gesetzgebung geforderten Leistungen wie Rente, Krankenurlaub<br />

und Abf<strong>in</strong>dungen erbracht werden, u. a. Jahresurlaub, Krankenurlaub und Mutterschaftsurlaub.<br />

Obgleich es sich nicht um e<strong>in</strong>e Forderung handelt, unterstützt die LEGO Gruppe die Zulieferer, den<br />

Arbeitnehmern gemäß den ILO-Standards e<strong>in</strong>en bezahlten Jahresurlaub von m<strong>in</strong>destens 3 Wochen<br />

sowie e<strong>in</strong>en 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub zu gewähren.<br />

[ILO C26, C95, C117, C131, C132, C183]<br />

Arbeitszeiten<br />

Gemäß der <strong>in</strong>ternationalen Arbeitsstandards und zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der<br />

Arbeitnehmer fordert die LEGO Gruppe, dass die erlaubte Höchstzahl an Arbeitsstunden pro Woche<br />

regelmäßig 48 Stunden pro Woche und tatsächlich geleistete 60 Stunden pro Woche (e<strong>in</strong>schließlich<br />

geleisteter Überstunden) nicht überschreiten darf. Dabei s<strong>in</strong>d Mittagspausen, Arbeitspausen und, falls<br />

es die nationale Gesetzgebung vorschreibt, kurze Arbeitspausen nicht zu berücksichtigen.<br />

Überstunden müssen auf freiwilliger Basis beruhen, s<strong>of</strong>ern sie nicht e<strong>in</strong>geplant wurden oder gemäß<br />

geltender, nationaler Gesetze oder Tarifrecht erfolgen. Überstunden dürfen nicht regelmäßig<br />

e<strong>in</strong>gefordert werden. Bei ihrer Planung s<strong>in</strong>d sichere Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen zu gewährleisten. Dem<br />

Arbeitnehmer müssen die Arbeitsstunden m<strong>in</strong>destens mit dem 1,25-fachen des üblichen Stundenlohns<br />

oder mehr, falls das nationale Gesetz dies vorschreibt, vergütet werden. Alternativ kann den<br />

Arbeitnehmern angeboten werden, gemäß der nationalen Gesetzgebung die Überstunden mit Freizeit<br />

auszugleichen.<br />

Die Arbeitnehmer müssen <strong>in</strong>nerhalb von 7 Tagen m<strong>in</strong>destens 24 Stunden Freizeit erhalten oder mehr,<br />

wenn es die nationale Gesetzgebung vorgibt.<br />

[ILO C1, C14: C30]<br />

Seite 5/9


Beschäftigungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

Den Arbeitnehmern müssen die Beschäftigungsbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> schriftlicher Form und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er für sie<br />

verständlichen Sprache vorliegen. Unter anderem s<strong>in</strong>d die Arbeitszeiten, Entlohnung und<br />

Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen aufzuführen. Zusätzlich regt die LEGO Gruppe ihre Zulieferer an, sämtliche<br />

wichtigen Informationen für die jeweilige Beschäftigung aufzuführen, z. B. Urlaub, Erholungspausen,<br />

weitere Leistungen, usw.<br />

Es ist nicht zulässig, übermäßig viele Verträge mit festen Bed<strong>in</strong>gungen abzuschließen, Nur-Arbeitskraft-<br />

Subunternehmen oder Subunternehmen zu nutzen, um die Arbeits- und Sicherheitsbestimmungen für<br />

fest angestellte Arbeitnehmer zu umgehen.<br />

Gewerkschaften und das Recht auf Tarifverhandlungen<br />

Die Rechte aller Arbeitnehmer, e<strong>in</strong>e Gewerkschaft zu gründen, Mitglied zu werden (oder nicht), eigene<br />

Vertreter zu wählen und über Tarife zu verhandeln, darf nicht bee<strong>in</strong>trächtigt oder e<strong>in</strong>geschränkt werden.<br />

S<strong>of</strong>ern Gewerkschaften und Tarifverhandlungen durch die geltenden Gesetze nicht erlaubt oder<br />

e<strong>in</strong>geschränkt s<strong>in</strong>d, oder ausschließlich staatseigene Organisationen zugelassen s<strong>in</strong>d, ist der Zulieferer<br />

dafür verantwortlich, allen Mitarbeitern gleichwertige Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um sich<br />

versammeln und arbeitsbezogene Themen besprechen zu können.<br />

[ILO C87, C98, C135, C154]<br />

Recht auf freie Me<strong>in</strong>ungsäußerung<br />

Vergeltungsmaßnahmen, die Arbeitnehmer davon abhalten sollen, ihre Unzufriedenheit mit<br />

vorhandenen Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen <strong>of</strong>fen und loyal zu äußern, s<strong>in</strong>d untersagt.<br />

Den Arbeitnehmern muss die Möglichkeit gegeben se<strong>in</strong>, eventuelle Verletzungen dieser Regelung<br />

während e<strong>in</strong>er Inspektion und ohne Androhung von Strafe äußern zu können.<br />

Beschwerdeverfahren<br />

Die Zulieferer müssen e<strong>in</strong> Beschwerdeverfahren e<strong>in</strong>richten, das der Größe und dem Geschäftsbereich<br />

angemessen ist, um den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich über ihre Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />

zu beschweren. Das Beschwerdeverfahren muss allen Arbeitnehmern auf e<strong>in</strong>er vertraulichen Basis<br />

zugänglich se<strong>in</strong>. Dazu ist e<strong>in</strong> Verfahren e<strong>in</strong>zurichten, <strong>in</strong> dem die Beschwerden bearbeitet werden. Die<br />

daraus resultierenden Entscheidungen müssen akzeptiert und e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Seite 6/9


Unterkunft<br />

Wenn das Unternehmen se<strong>in</strong>en Arbeitnehmern e<strong>in</strong>e Unterkunft zur Verfügung stellt, muss sichergestellt<br />

se<strong>in</strong>, dass die E<strong>in</strong>richtungen sicher, bequem, günstig und mit der gängigen Ausstattung (Wasser,<br />

Sanitäranlagen, Ess- und Kochgelegenheiten) ausgestattet s<strong>in</strong>d und über e<strong>in</strong>e den Arbeitnehmern<br />

angemessene Größe verfügen.<br />

Gesundheit und Sicherheit<br />

Es muss e<strong>in</strong> sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gemäß der nationalen Gesetzgebung und<br />

Bestimmungen gewährleistet werden. Um die folgenden Anforderungen zu erfüllen, muss der Zulieferer<br />

e<strong>in</strong> Führungssystem e<strong>in</strong>richten, das der Unternehmensgröße und dem Geschäftsbereich angemessen<br />

ist.<br />

Es müssen entsprechende Maßnahmen getr<strong>of</strong>fen werden, um den Arbeitnehmern e<strong>in</strong>e sichere und<br />

gesunde Arbeitse<strong>in</strong>richtung zur Verfügung zu stellen, um sie vor möglichen Gefahren und Schäden am<br />

Arbeitsplatz zu schützen. Für sämtliche Arbeitsprozesse muss den Arbeitnehmern e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stehen. Um die Aufgaben am Arbeitsplatz sicher ausführen<br />

zu können, müssen die Arbeitnehmer entsprechend <strong>in</strong>formiert und geschult werden.<br />

Die Vertreter der Geschäftsführung müssen Richtl<strong>in</strong>ien und Verfahren für die Bereiche Gesundheit,<br />

Sicherheit, Geme<strong>in</strong>wohl und allgeme<strong>in</strong>e Betriebse<strong>in</strong>richtungen entwickeln und Systeme e<strong>in</strong>führen, die<br />

deren E<strong>in</strong>haltung sicherstellen. Die Richtl<strong>in</strong>ien und Verfahren müssen e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dlichkeit darstellen, die<br />

garantiert, dass die Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen jederzeit sicher und gesundheitsunbedenklich s<strong>in</strong>d.<br />

Es sollte e<strong>in</strong> Gesundheits- und Sicherheitsausschuss vorhanden se<strong>in</strong>, der der Unternehmensgröße<br />

angemessen ist und die Arbeitnehmer beteiligt.<br />

[ILO C148; C155, R164, C170; R190; C148]<br />

Umwelt<br />

Nationale Gesetze und Bestimmungen bezüglich des Umweltschutzes müssen e<strong>in</strong>gehalten werden. Die<br />

Zulieferer müssen vor Ort über der Unternehmensgröße und dem Geschäftsbereich angemessene<br />

Führungssysteme verfügen, die kont<strong>in</strong>uierliche Verbesserungen gewährleisten, um durch die<br />

Tätigkeiten und Produkte verursachte, nachteilige Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu m<strong>in</strong>imieren<br />

und Abhilfe zu schaffen. Insbesondere müssen die Zulieferer sicherstellen, dass das Führungssystem<br />

folgende Punkte abdeckt:<br />

• Umweltfreundlicher Umgang mit Chemikalien<br />

• Umgang, Lagerung und Entsorgung von Sonderabfall <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er umweltfreundlichen Weise<br />

• Programme zur Vermeidung von Umweltverschmutzung.<br />

Seite 7/9


Zusätzlich sollte der Zulieferer zu folgenden Punkten ständig Verbesserungen erarbeiten und Ziele<br />

erstellen:<br />

• Reduzierung von Müll, Energieverbrauch und Emissionen <strong>in</strong> Luft, Boden und Gewässer<br />

• Beitrag zu Recycl<strong>in</strong>g und Wiederverwertung von Materialien und Produkten<br />

• E<strong>in</strong>satz von umweltfreundlichen Technologien.<br />

Korruption und Bestechung<br />

Der Zulieferer muss durch der Unternehmensgröße angemessene Schulungen und Führungssysteme<br />

sicherstellen, dass ke<strong>in</strong>e Bestechungsgelder angeboten, versprochen, gezahlt, angenommen, geduldet,<br />

wissentlich ausgenutzt oder verlangt werden.<br />

Überwachung und Bewertung<br />

Die LEGO Gruppe wird anhand unabhängiger Prüfer aktiv bestimmte Kategorien von Zulieferern<br />

überwachen und kontrollieren, um die E<strong>in</strong>haltung des Verhaltenskodex der LEGO Gruppe zu<br />

überprüfen. Alle Zulieferer müssen e<strong>in</strong>en une<strong>in</strong>geschränkten Zugang (d. h. auch für nicht<br />

LEGO Produktionsbereiche) bei e<strong>in</strong>er Inspektion vor Ort gewähren, e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er nicht<br />

angekündigten Inspektion durch die LEGO Gruppe und/oder deren Vertreter; Zugriff auf alle<br />

Aufzeichnungen, die Aufschluss über die E<strong>in</strong>haltung/Nicht-E<strong>in</strong>haltung des Verhaltenskodex der LEGO<br />

Gruppe geben könnten; Zugang zu zufällig ausgewählten Arbeitnehmern für die Durchführung e<strong>in</strong>er<br />

vertraulichen Befragung im Rahmen der Inspektion.<br />

Die Ergebnisse des Besuchs der LEGO Gruppe mit H<strong>in</strong>weisen auf die Nicht-E<strong>in</strong>haltung des<br />

Verhaltenskodex der LEGO Gruppe können außerdem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gespräch über den Verhaltenskodex<br />

der LEGO Gruppe mit dem Zulieferer besprochen werden.<br />

Die Ergebnisse aller Inspektionen werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Inspektionsprotokoll festgehalten. Wenn e<strong>in</strong>e<br />

Inspektion vor Ort die Nicht-E<strong>in</strong>haltung dieses Verhaltenskodex beweist, tritt die LEGO Gruppe mit dem<br />

Zulieferer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en konstruktiven Dialog, um den aktuellen Zustand zu verbessern. Die LEGO Gruppe<br />

verlangt die Ergreifung angemessener Maßnahmen, um die Nicht-E<strong>in</strong>haltung zu berichtigen, und wird <strong>in</strong><br />

der darauf folgenden Zeit weitere Kontroll<strong>in</strong>spektionen durchführen. Obgleich die LEGO Gruppe für die<br />

Nicht-E<strong>in</strong>haltung des Verhaltenskodex der LEGO Gruppe durch den Zulieferer ke<strong>in</strong>e Verantwortung<br />

übernimmt, verpflichtet sie sich dennoch, die Kapazität aufzubauen und den Zulieferer zu schulen,<br />

damit der Zulieferer mit Schwierigkeiten bei der E<strong>in</strong>haltung der Standards des Verhaltenskodex<br />

umgehen kann.<br />

Wenn e<strong>in</strong> Zulieferer trotz Thematisierung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em konstruktiven Dialog den Verhaltenskodex der<br />

LEGO Gruppe nicht e<strong>in</strong>hält, oder e<strong>in</strong>e Nicht-E<strong>in</strong>haltung <strong>in</strong> erheblichem Ausmaß an den Tag legt, behält<br />

sich die LEGO Gruppe das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit s<strong>of</strong>ortiger Wirkung zu beenden.<br />

Seite 8/9


Die LEGO Gruppe wird regelmäßig Informationen zur E<strong>in</strong>haltung des Verhaltenskodex der<br />

LEGO Gruppe veröffentlichen.<br />

───────────────<br />

Datum<br />

────────────────<br />

Geschäftspartner<br />

Seite 9/9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!