27.12.2013 Aufrufe

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

Gärtnerei" Teichgarten" (einem früheren Teicheterrain). Letzteres war wohl der<br />

Grund, daß Gumpel Fulda dem Fürstlichen Konsistorium gegenüber Einwendungen<br />

geltend machte und diese Stelle als Friedhof nicht in Anspruch nahm. Das Konsistorium<br />

muß sich diese Einwendungen zu eigen gemacht haben, denn es bemerkt in<br />

seiner Friedhofsgenehmigung vom 11. Dezember 1724, daß "selbiger angewiesener<br />

Ort wegen seines wässerigen Grundes als Friedhof sehr unbequem sey". Auch in<br />

seinem Schreiben vom 18. Dezember 1701 erhebt Gumpel Fulda gegen die angewiesene<br />

Stelle, wie schon erwähnt, Bedenken, da nicht bekannt sei, welche Pläne bezüglich<br />

des weiteren Festungsbaues bestehen - die angewiesene Stelle lag frontal im<br />

Bereich des gegenüberliegenden Comelius-Bollwerkes, des heutigen Gamisonbergs.<br />

Die bauliche Veränderungen der zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufgegebenen<br />

Festungswerke begannen um 1700 und werden zwischen 1724 und 1729 abgeschlossen<br />

sein, denn der Wolfenbütteler Stich von 1729 läßt die Festungsbauten als<br />

abgeschlossen erkennen. Dieser Abschluß kann der Grund gewesen sein, daß Gumpel<br />

Fulda sich 1724 zu dem Kauf eines Ackerstückes "am Wege nach Atzum" entschloß<br />

und das Konsistorium dieses als Friedhof freigab, da die in dem Schutzbriefe von<br />

1697 gegebene Zusage "eines guten Ortes als Friedhof ohne Entgelt" bislang nicht<br />

eingelöst war.<br />

Am 30. November 1724 kaufte Gumpel Fulda den jetzigen Friedhof "über dem<br />

Gotteslager an dem Wege nach Atzum" als seinen Garten und am 11. Dezember<br />

1724 gestattete das Fürstliche Konsistorium dessen Benutzung als Friedhof. Auch<br />

die auf der Braunschweiger Messe verstorbenen fremden Juden durften hier ihre<br />

letzte Ruhestatt finden. Der Kaufpreis betrug 66 Rthl. 16 gGr. Die Konzession des<br />

Fürstlichen Konsistoriums lautet:<br />

"Nachdem dem Fürstl. Consistorio der hiesige Schutz-Jude Gumpel<br />

Moses vorgetragen: was gestalt laut seines von unsers Gnädigsten Herren<br />

Durch!. erhaltenen Schutzbrieffes ein besonderer Orth, alwo er auf ereugenden<br />

Fall seine Todten begraben solle, bereits durch die den 11. Maii anno<br />

17°° darüber von Fürst!. Consistorio gegebene Concession angewiesen<br />

worden, selbiger aber wegen seines wäßerigten Grundes dazu sehr unbequem<br />

sey und uns daher ersuchet zu verstatten, daß er seinen Garten über dem<br />

Gotteslager an dem Wege nach Atzum dazu aptiren und zugleich die in der<br />

Braunschweigischen Meße oder alhier etwa sterbende Juden darauf begraben<br />

laßen möchte und dann seinem Suchen deferiret worden: So wird demselben<br />

hiermit zur Resolution ertheilet: daß ihm frey gelassen seyn solle, erwehnten<br />

Garten-Platz hinter dem Gotteslager vor sich und seine Familie auch Domestiquen<br />

zum Kirchhoff einrichten, auch die etwa alhier oder in der Braunschweigischen<br />

Meße vorkommende Juden-Leichen darauf begraben zu<br />

laßen" 73).<br />

Dadurch, daß auch die in der Braunschweiger Messe verstorbenen Juden jetzt<br />

in Wolfenbüttel bestattet werden durften, wurde der weite Weg nach dem Homburger<br />

jüdischen Friedhof erspart. Am 1 I. Februar 17°3 veranlaßte Gumpel FuIda,<br />

daß für die Beisetzung des während der Braunschweiger Messe verstorbenen J oseph

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!