Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />
Den Gumpel Fulda zugesagten "guten Ort" als Friedhof wählte er auf dem<br />
links der heutigen Salzdahlumer Straße belegenen Gelände des sog. Horneberges,<br />
auf dem sich das heutige Gärtnereigrundstüdc Ass-Nr. 1240 über dem als Hornkuhle<br />
benannten früheren Gärtnereigrundstüdc Ass-Nr. 1187 befindet 70). Es kam jedoch<br />
dort nicht zur Anlage eines Friedhofes. Der Platz ist vermutlich identisch mit dem<br />
Garten, der 1755 anläßlich der Braunschweigischen Landesvermessung und in den<br />
Landschaftlichen Akten 71) für "Jude Gumpels Erben" genannt wird. Dieser Garten<br />
hatte eine Größe von 1 Morgen 73 Ruten 51 Fuß, wofür 3 Rthl. Erbenzins an die<br />
Fürstliche Kammer zu zahlen waren. Statt des Platzes auf dem Horneberge erhielt<br />
Gumpel Fulda dann für den Friedhof einen Platz "bei [Scharfrichter] Kannenbergs<br />
Meisterei" angewiesen, die sich auf dem "Grünen Platze" Ass-Nr. 1 177 befand.<br />
Dieser zugewiesene Friedhofsplatz war den Juden jedoch nicht genehm. Durch<br />
Resolution des Fürstlichen Konsistoriums vom 11. Mai 17°° wurde darauf ein Platz<br />
"bei der sog. Sandkuhle hinter dem Gotteslager" freigegeben 7ll), der jedoch teils<br />
wegen seines wässerigen Grundes, teils aber auch wegen des ungewissen Wolfenbütteler<br />
Festungsbaues nicht in Anspruch genommen wurde. Als in der Nacht zum<br />
18. Dezember 1701 den Eheleuten Gumpel ein Sohn verstorben war und wegen<br />
der damaligen Festungsbauten der als Friedhof angewiesene Platz als solcher "aber<br />
itzo nicht gewiß sein kann", sahen sich die Eltern veranlaßt, ihr Kind auf dem<br />
Friedhof der jüdischen Gemeinde in Hornburg zu bestatten, wozu Gumpel Fulda<br />
ein Gesuch an Herzog Anton Ulrich richtete (s. Beilage 6) 73). Auch der in dem<br />
Testamente von 171074) genannte jüngste Sohn Joseph, dessen Sterbedatum nicht<br />
bekannt ist, wird in Hornburg beigesetzt sein.<br />
Die Resolution des Fürstlichen Konsistoriums zu Wolfenbüttel vom 12. Mai 1700<br />
wegen des Friedhofes "bei der Sandkuhle hinter dem Gotteslager" lautet:<br />
"Demnach auf des hiesigen Schutzjuden Gumpel Moses beschehenes Ansuchen,<br />
daß ihm laut seines von Serenissimus erhaltenen Schutzbriefes ein<br />
besonderer sicher[er] Ort aus- und angewiesen werden mögte, woselbst er<br />
auf ereugenden Fall seine Todten beerdigen könnte, und dann seinem Suchen<br />
deferiret worden: So ist obgedachten Schutzjuden ein Platz bey der so genannten<br />
Sandkuhlen hinter dem Gotteslager, 1 1 /2 Ruthen lang und 1 1 /2<br />
Ruthen breit, zum Kirchhofe adsigniret und ausgewiesen, auch demselben<br />
darüber dieser Schein unter dem Fürstlichen Consistorial-InsiegeI erteilet" 7ll).<br />
Der Platz "bei der Sandkuhle hinter dem Gotteslager" liegt im Gelände des<br />
früheren Kasernen-Grundstückes an der Lindener Straße, und zwar an der Stelle,<br />
auf der sich das Gebäude der Reitbahn befindet, begrenzt von der dahinterliegenden<br />
70) Karte des Landes Braunschweig im 18. Jhdt. (Veröff. der Historischen Kommission<br />
für Niedersachsen) (1957) Blatt 3819.<br />
71) 10 Alt 415.<br />
72) 40 Slg 3761.<br />
73) 34 N Bd. I Nr. XX, I.<br />
n) 7 Alt Fb. I, Testamente Bd. 3 Nr. 1 (Br. Jb. 48, 1967, S. 33)'<br />
77<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519