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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

Den Gumpel Fulda zugesagten "guten Ort" als Friedhof wählte er auf dem<br />

links der heutigen Salzdahlumer Straße belegenen Gelände des sog. Horneberges,<br />

auf dem sich das heutige Gärtnereigrundstüdc Ass-Nr. 1240 über dem als Hornkuhle<br />

benannten früheren Gärtnereigrundstüdc Ass-Nr. 1187 befindet 70). Es kam jedoch<br />

dort nicht zur Anlage eines Friedhofes. Der Platz ist vermutlich identisch mit dem<br />

Garten, der 1755 anläßlich der Braunschweigischen Landesvermessung und in den<br />

Landschaftlichen Akten 71) für "Jude Gumpels Erben" genannt wird. Dieser Garten<br />

hatte eine Größe von 1 Morgen 73 Ruten 51 Fuß, wofür 3 Rthl. Erbenzins an die<br />

Fürstliche Kammer zu zahlen waren. Statt des Platzes auf dem Horneberge erhielt<br />

Gumpel Fulda dann für den Friedhof einen Platz "bei [Scharfrichter] Kannenbergs<br />

Meisterei" angewiesen, die sich auf dem "Grünen Platze" Ass-Nr. 1 177 befand.<br />

Dieser zugewiesene Friedhofsplatz war den Juden jedoch nicht genehm. Durch<br />

Resolution des Fürstlichen Konsistoriums vom 11. Mai 17°° wurde darauf ein Platz<br />

"bei der sog. Sandkuhle hinter dem Gotteslager" freigegeben 7ll), der jedoch teils<br />

wegen seines wässerigen Grundes, teils aber auch wegen des ungewissen Wolfenbütteler<br />

Festungsbaues nicht in Anspruch genommen wurde. Als in der Nacht zum<br />

18. Dezember 1701 den Eheleuten Gumpel ein Sohn verstorben war und wegen<br />

der damaligen Festungsbauten der als Friedhof angewiesene Platz als solcher "aber<br />

itzo nicht gewiß sein kann", sahen sich die Eltern veranlaßt, ihr Kind auf dem<br />

Friedhof der jüdischen Gemeinde in Hornburg zu bestatten, wozu Gumpel Fulda<br />

ein Gesuch an Herzog Anton Ulrich richtete (s. Beilage 6) 73). Auch der in dem<br />

Testamente von 171074) genannte jüngste Sohn Joseph, dessen Sterbedatum nicht<br />

bekannt ist, wird in Hornburg beigesetzt sein.<br />

Die Resolution des Fürstlichen Konsistoriums zu Wolfenbüttel vom 12. Mai 1700<br />

wegen des Friedhofes "bei der Sandkuhle hinter dem Gotteslager" lautet:<br />

"Demnach auf des hiesigen Schutzjuden Gumpel Moses beschehenes Ansuchen,<br />

daß ihm laut seines von Serenissimus erhaltenen Schutzbriefes ein<br />

besonderer sicher[er] Ort aus- und angewiesen werden mögte, woselbst er<br />

auf ereugenden Fall seine Todten beerdigen könnte, und dann seinem Suchen<br />

deferiret worden: So ist obgedachten Schutzjuden ein Platz bey der so genannten<br />

Sandkuhlen hinter dem Gotteslager, 1 1 /2 Ruthen lang und 1 1 /2<br />

Ruthen breit, zum Kirchhofe adsigniret und ausgewiesen, auch demselben<br />

darüber dieser Schein unter dem Fürstlichen Consistorial-InsiegeI erteilet" 7ll).<br />

Der Platz "bei der Sandkuhle hinter dem Gotteslager" liegt im Gelände des<br />

früheren Kasernen-Grundstückes an der Lindener Straße, und zwar an der Stelle,<br />

auf der sich das Gebäude der Reitbahn befindet, begrenzt von der dahinterliegenden<br />

70) Karte des Landes Braunschweig im 18. Jhdt. (Veröff. der Historischen Kommission<br />

für Niedersachsen) (1957) Blatt 3819.<br />

71) 10 Alt 415.<br />

72) 40 Slg 3761.<br />

73) 34 N Bd. I Nr. XX, I.<br />

n) 7 Alt Fb. I, Testamente Bd. 3 Nr. 1 (Br. Jb. 48, 1967, S. 33)'<br />

77<br />

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