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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

hinterließ von dem Segen, den ihm der<br />

Herr verliehen, mit großer Freigiebigkeit<br />

eine bestimmte Summe für den Bau<br />

dieses kleinen Heiligtums (Beth Hamickdosdt<br />

m'at), das erridttet wurde durdt<br />

seinen Sohn, der mit verständigem Herzen<br />

die Arbeiter anwies, alles volIkommen<br />

und ohne Mängel anzufertigen, dem<br />

gelehrten und berühmten R Feibisdt<br />

(Gott erhalte ihn). Dieser sdtenkte von<br />

dem Seinigen zur Vergrößerung der<br />

guten That nodt ein Drittel. Es bestehe<br />

die Ehre dieses Hauses auf den Namen<br />

des Vaters und des Sohnes. Das Werk<br />

wurde vollendet anno 5541 (1781).<br />

Gott gesegnet hat, und spendete und<br />

ließ strömen aus seinem Beutel eine bestimmte<br />

Summe zum Bau dieses Tempels.<br />

Und es ward vollendet diese ganze<br />

Arbeit des Heiligtums, weldtes erridttet<br />

wurde durdt seinen Sohn, der mit überlegung<br />

die Arbeiter unterwies, das alles<br />

vollkommen und ohne Mangel werde<br />

durdt den berühmten R Pheibes. Er<br />

fügte hinzu von dem Seinigen zur Versdtönerung<br />

mehr als den dritten Theil.<br />

Möge die Herrlidtkeit des Hauses fest<br />

bleiben nach dem Namen des Vaters<br />

und seines Sohnes!<br />

Im Jahre 5541 (1781).<br />

Zu den durdt "Kleines Heiligtum" wiedergegebenen hebräischen Worten bemerkte<br />

der Landesrabbiner IIerzfeld, daß "klein" mit Anspielung auf Ezedt 11 (16)<br />

jeder Tempel, audt der größte, genannt wird, im Gegensatz zu dem einstigen<br />

Tempel zu Jerusalem, und daß die hebräisdten Worte "Beth Hamickdosdt m'at"<br />

niemals bei einem Privat-Tempel gebraucht würden - vielmehr da, wo sie vorkämen,<br />

stets eine öffentliche Synagoge bezeidtneten. I<br />

Die in der Gemeindeversammlung am 5.Mai 1843 besdtlosseneFeuerversidterung<br />

der Heiligen Geräte durdt den damaligen Vorsteher Lippmann Reis nennt<br />

Silbergerät • • • • • .<br />

Kronleudtter, Wandleuchter und ein<br />

Armleumter • • • . • • •<br />

Pulte und Bänke • . . .<br />

acht auf Pergament gesmriebene<br />

Gesetzesrollen nebst Vorhängen .<br />

430 Rthl.<br />

300 Rthl.<br />

30 Rthl.<br />

550 Rthl.<br />

1310 Rthl.<br />

Die Erklärung des Landesrabbiners wie aum die Tätigkeit des Gemeindevorstehers<br />

wurden jedom von den Administratoren des Samsonsmen Legatenfonds<br />

nicht ohne weiteres zu Gunsten der Gemeinde anerkannt. Sie beanspruchten für<br />

den Fonds das Eigentumsrecht "an dem im Gebäude des Legatenfonds befindlidten<br />

Tempel ungesmmälert zu wahren und die Intentionen des Stifters aufremt zu<br />

erhalten, der diesen Tempel zunämst für die Zwecke der Freismule bestimmt hat".<br />

Danach könne der Gemeinde nur ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt werden 65c).<br />

Die von Philipp Samson 1781 gesmaffene Synagoge wurde bis 1893 von der<br />

Gemeinde benutzt und danach zu einem Wohnhaus ausgebaut - nur die auf dem<br />

Hausboden nom simtbaren Ornamente an den Seitenwänden und die in blau-gold<br />

gehaltene Himmels-Darstellung an der Decke erinnern mit ihren verblaßten Farben<br />

heute noch an die einstige Synagoge. 1855 hatte die Gemeinde auf ihre Kosten<br />

Restaurierungsarbeiten vornehmen lassen.<br />

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