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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

"Ew. Durchlauchtigkeit gnädigsten Befehl von 11 ten hujus zur unterthänigsten<br />

Folge haben wir die Beschaffenheit des Gottes-Dienstes der hiesigen Juden untersucht.<br />

AIß nun im angeschloßenen protocollo so wohl aus der Juden eigenem Geständniß<br />

alß dem eingenommenen Augenschein des zu ihrem Gottes-Dienst destinirten<br />

Ohrts so viel abzunehmen, daß sie zwar keine öffentliche nach allen dazu<br />

erforderlimen äuserlimen requisitis eingerimtete Synagoge, jedoch aber alle essential<br />

stücke derselben, und ihres darinnen haltenden Gottes-Dienstes haben, ihren<br />

Sabbath auch, in dem sie zu deßen Celebrirung zehen Mannbaare Juden erfordern,<br />

und denselben bey größerer Anzahl, viel heiliger und Gott angenehmer achten,<br />

förmlich und solenniter begehen, zu allen aber keine ausdrückliche Concession haben,<br />

so beziehen wir unß darauf lediglich und verharren in tiefster Devotion ... " 85 a)<br />

Als Anlage wurde diesem Bericht das nachfolgende Protokoll beigefügt:<br />

"Actum Wolffenbüttel den lOten Januarij 1733 in des Juden Gumpe!Moyses auf<br />

den Holtz-Marckte belegenen Eck-Hause:<br />

Als Unseres gnädigsten Herrn Durchlauchtigkeit unterm II teD hujus unß Gerichts-Schultheiß,<br />

Bürgermeister und Rath etc. gnädigst befohlen zu untersuchen,<br />

ob die allhier in der Heinrichsstadt etablirte Juden eine eigene Synagogen halten<br />

und darinnen den Gottes-Dienst nach ihrer Ahrt förmlich und solenniter exerciren,<br />

auch ob sie solchen Falls eine gehörige Concession darüber hätten und von allen<br />

umständlich zu berichten, wurden die sämtlim allhier in der Heinrichsstadt wohnende<br />

Juden vorgefodert, weil aber der alte Jude selbst Unpäßlichkeit halber nicht erscheinen<br />

können und man ohne dem ante terminum commissionis nötig erachtet, den<br />

zu ihren Gottes-Dienst destinirten Ohrt, ehe sie nom von der Sache Nachricht<br />

erhielten, in Augenschein zu nehmen und dessen Beschaffenheit zu untersuchen, haben<br />

Wir Gerichts-Schultheiß Treuer und Secretarius Alterman unß dato hora nona<br />

matutina unvermuhtet in des alten Juden Gumpe! Moyses Hauß verfüget, und alß<br />

wir denselben unten in der Stube auf den Bette kranck, doch bey vollem Verstande<br />

angetrafen, auch alle deßcn Söhne vorgefunden, ihnen unsere Commission eröfnet<br />

und zuerst bey dem alten Juden, nachdem die übrigen abgetreten, uns wegen ihrer<br />

Synagoge und auf was Ahrt sie ihren Gottes-Dienst hielten, erkundiget.<br />

Der Jude Gumpe! Moyses deponirte darauf, daß sie keine ordentlich eingerichtete<br />

öffentliche Synagoge, auch keinen Rabbi hätten, es wäre aber ein besonder Zimmer<br />

oder Stube im Hause, worinnen sie dann und wann, wenn so viel Mannbaare Juden,<br />

alß zu Haltung ihres Gottes-Dienstes nöthwendig erfordert würden, ankähmen, ihre<br />

Andacht hielten. Die Anzahl derselben müste wenigstens aus zehen Mannspersahnen<br />

bestehen. Wenn solcher numerus nicht complet, dürfften sie den förmlichen Gottes­<br />

Dienst nicht halten, sondern er, seine 3 Söhne und der praeceptor, den er hielte,<br />

pflegten alsdenn nur privatim zu behten und eben nicht allezeit in der gewöhnlichen<br />

zum Gottes-Dienst aptirten Stube zusammen zu kommen. Ihr gantzer Gottes-Dienst,<br />

den sie exercirten, bestünde mehrentheils in Gebeten, die sie lesen, und wenn sie<br />

solche verrichtet, würde von dem praeceptore, welmen sie auch Vorsinger nenneten,<br />

ein Stück aus der Thora verlesen und darauf wieder gebehtet. Wegen Haltung solches<br />

ihres Gottes-Dienstes hätte er keine ausdrückliche Concession, er vermeynte auch

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