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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

Das Testament gliedert sich in drei inhaltlich nicht immer konsequent voneinander<br />

getrennte Teile: die "Anrede", die" Väterliche Instruction" und die "Politischen<br />

Maximen".<br />

Eines der ernstesten Anliegen des Herzogs war es, daß seine Söhne in Eintracht<br />

miteinander leben möchten; in der "Anrede" ermahnt er August Wilhelm eindringlich,<br />

ein gutes Einvernehmen mit Ludwig Rudolf 12 zu suchen. Diese Ermahnungen<br />

erklären sich aus den bitteren Erfahrungen, die Anton Ulrich mit seinen Brüdern<br />

gemacht hatte. Sein Verhältnis zu seinem jüngeren Bruder Ferdinand Albremt, für den<br />

er nur mitleidigen Spott übrig hatte, war sehr gespannt 13), und aum die gemeinsame<br />

Regierung mit Rudolf August war von dauernden Reibereien und Eifersüchteleien<br />

schwer belastet. Es war wohl vor allem Anton Ulrichs empfindlicher Stolz, sein<br />

Mißtrauen und seine geradezu krankhafte Furcht, vor der Welt nichts zu gelten,<br />

die ihm den Umgang mit den Menschen und besonders seinem älteren Bruder schwer<br />

machte. Der Herzog gesteht dies jedoch nicht ein und sucht in seinem Testament<br />

die Schuld nie bei sich, gibt nicht zu, daß er und Rudolf August den jüngeren Bruder<br />

übervorteilten, als sie ihn nach dem Tod des Vaters aus Wolfenbüttel verdrängten,<br />

gesteht sich auch nicht ein, daß er seine geistige Überlegenheit gegen den unbedeutenderen<br />

Rudolf August ausspielte, sondern behauptet immer wieder, es seien Dritte<br />

gewesen, die sich zwischen ihn und seine Brüder gedrängt hätten und stellt sich selbst<br />

- ein typischer CharakterL.ug Anton Ulrichs - als völlig unschuldig hin. Um seinen<br />

Söhnen ähnliche Mißhelligkeiten zu ersparen, war auf Anton Ulrichs Betreiben in<br />

einem Familienvertrag vom 30. Januar 1690 die Herrsmaft Blankenburg aus dem<br />

Fürstentum Wolfenbüttel ausgeschieden und Ludwig Rudolf zugesprochen<br />

worden 1'). In der "Anrede" sucht der Herzog diesen Smritt zu rechtfertigen, wohl<br />

aus der Sorge, daß August WilheIm, der zwar zugestimmt hatte, nach dem Tode des<br />

Vaters die Regelung, die dem Primogeniturgesetz von 1535 widersprach 15), rümgängig<br />

machen könnte. Aus der dringlichen Bitte, doch ja denen kein Gehör zu<br />

schenken, die die Überlassung Blankenburgs an Ludwig Rudolf als eine Bevorzugung<br />

des jüngeren Sohnes auslegen und zum Mittel machen könnten, die Brüder auseinander<br />

zu bringen, spricht Anton Ulrichs Sorge um die Eintracht im Hause, und die<br />

eigenen Erfahrungen erklären die Ausführlichkeit, mit der er diese Fragen behandelt.<br />

In der" Väterlichen Instruction", die Anton Ulrich seinem Sohn "als ein Arcanum<br />

Politicum annoch hinterlassen •.. " will, sucht er auf die Politik seines Namfolgers<br />

durch praktische Ratschläge und eine Analyse der eigenen Politik Einfluß<br />

zu nehmen. In ruhiger Argumentation und einem feinen Abwägen von Vor- und<br />

Nachteilen, stellt er seinem Sohn zunächst seine Minister vor. Hier verrät sich viel<br />

12) Ludwig Rudolf, 1671- 1735.<br />

13) Ferdinand Albrecht, 1636-r687. Er wurde mit der Herrschaft Bevem an der Wes er<br />

abgefunden. Anton Ulrich nannte den Bruder nur den Herzog von Zittern und Bebern.<br />

11) Die Grafschaft Blankenburg am Harz kam 1599 im Erbgang an Wolfenbüttel, wurde<br />

durch Familienvertrag vom 30. Januar r690 als selbständige Herrschaft Llldwig Rudolf<br />

zugesprochen und am I. Mai 1707 vom Kaiser zum Reichsfürstentum erhoben. VgI. Heinemann,<br />

a. a. 0., Bd. 3, S. 247.<br />

11) VgI. M a t t he s, Dieter: Der braunschweigische Primogeniturstreit von 1535 und<br />

die Gefangenschaft Herzog Wilhelms. In: <strong>Braunschweigisches</strong> <strong>Jahrbuch</strong> 47, 1966, S. 5-51.<br />

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